Daten
Kommune
Wesseling
Größe
196 kB
Datum
07.05.2014
Erstellt
18.04.14, 06:09
Aktualisiert
18.04.14, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
77/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.04.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 77/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
15.04.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2014
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2014
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2013 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern
der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 13.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. (JHABeschluss v. 10.7.2013)
Von den im Jahr 2013 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 13.000,00 € wurden Zuschüsse in Höhe
von 12.894,50 € ausgezahlt.
Einige Träger haben im Frühjahr 2013 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch
anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht
stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet.
Die Mittelbereitstellung in Höhe von 13.000 € war somit ausreichend.
Für das Jahr 2014 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2014
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2014
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis
17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die
Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der freien Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von
13.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendstiftung werden insgesamt 13.000,00 € aus den Erträgen entnommen.