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Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
196 kB
Datum
07.05.2014
Erstellt
18.04.14, 06:09
Aktualisiert
18.04.14, 06:09
Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 77/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 77/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 15.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Entwicklung und Zuschüsse der städt. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen im Jahr 2014 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2014 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2014        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Jahr 2013 wurden zur Finanzierung der im Beschlussentwurf beschrieben Maßnahmen von o.g. Trägern der Jugendhilfe Mittel in Höhe von insgesamt 13.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. (JHABeschluss v. 10.7.2013) Von den im Jahr 2013 zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 13.000,00 € wurden Zuschüsse in Höhe von 12.894,50 € ausgezahlt. Einige Träger haben im Frühjahr 2013 sogenannte „Prognose-Anträge“ von Maßnahmen eingereicht, jedoch anschließend keine konkreten Zuschussanträge eingereicht. Vermutlich haben diese Maßnahmen nicht stattgefunden bzw. es wurde wegen Geringfügigkeit der zu erwartenden Mittel auf eine Antragstellung verzichtet. Die Mittelbereitstellung in Höhe von 13.000 € war somit ausreichend. Für das Jahr 2014 wird vorgeschlagen, dass Zuschussverfahren in dieser Form fortzuführen und die im Beschlussentwurf genannten unveränderten Fördersätze und –richtlinien festzulegen. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2014 a.) b.) c.) d.) e.) f.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € s.o. 2,50 € s.o. 2,50 € s.o. 4,00 € s.o. 7,00 € s.o. Allgemeine Förderrichtlinien 2014        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:       Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse   Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung   Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen der freien Trägern der Jugendhilfe werden Mittel in Höhe von 13.000 € den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Der Jugendstiftung werden insgesamt 13.000,00 € aus den Erträgen entnommen.