Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
328 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
144/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. November 2010
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ im Ortsteil
Nienhagen im Bereich Weststraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes hinsichtlich der Veränderung der
überbaubaren Fläche. Die einzelnen Änderungspunkte sind dem Antrag und der beigefügten Skizze des
Antragstellers (s. Anlage) zu entnehmen.
Abb. 1
Abb. 2
rechtskräftiger B-Plan, 11. Änderung von 1999
Gegenläufig zur Meinung des Antragstellers vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass das verbliebene
Grundstück bebaubar ist. Die zu erkennenden Einschränkungen bei der Gebäudestellung und –größe in
Bezug auf das Baugrundstück basieren auf der Tatsache, dass das Vorgängergrundstück ungünstig geteilt
wurde und auf Anregung die Baugrenze im Verfahren zur 11. Änderung des B-Planes auf diese Form
reduziert wurde (s. Kreis in der Abb. 2).
-2Abb. 3 Bebauungsvorschlag Antragsteller
Weiterhin beantragt der Antragsteller eine
zusätzliche Garage (s. Kreis in der Abb.
3) für den Eigenbedarf. Die Errichtung
dieser Garage ist an dem geplanten
Standort nicht möglich, weil sie innerhalb
einer festgesetzten privaten Grünfläche
vorgesehen ist. Diese ist von Bebauung
frei zu halten. Grundsätzlich verfügt der
Antragsteller über ausreichend eigene
Fläche auf seinem Grundstück, auf der
zulässigerweise eine Garage errichtet
werden kann (s. Beispiel
Abb. 3, gestreiftes Rechteck).
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes nicht befürwortet, da die rechtskräftige 11.
Änderung des B-Planes dem Antragsteller ausreichend Möglichkeiten zur Realisierung gibt.
Hinsichtlich der städtebaulichen Ziele, seit Rechtskraft der Änderung, lässt sich innerhalb des
Gemeindegebietes eine Tendenz in Richtung Nachverdichtung erkennen (hier u.a. mit Hinweis auf die
Diskussion zur Aufhebung des B-Planes oder z.B. zwischen der Straße Kleine Horst und Schötmarsche
Str.). Will die Gemeinde diesen Gedanken weiterverfolgen, so wäre eine Änderung des B-Planes in einem
anderen Umfang nötig (dargestellt mit den ausgefüllten Quadraten in Abb. 4).
Abb. 4
Dieses würde einen gewissen Zeitraum für die Ausarbeitung und Durchführung des Verfahrens in Anspruch
nehmen.
Ein denkbarer Kompromiss wäre, wenn für das beantragte Grundstück sowie für den Gartenbereich des
selbstgenutzten Grundstückes des Antragstellers eine Bebauungsplanänderung erfolgt. Dabei wäre das Ziel
der Nachverdichtung das gemeindliche Planungsmotiv (s. Abb. 4). Aufgrund der Tatsache, dass die
gegenwärtige planungsrechtliche Situation durch den Antragsteller u.a. veranlasst und durch den Hochbauund Planungsausschuss beschlossen wurde sowie mittelfristig eine Durchführung einer B-Planänderung
durch die Verwaltung nicht erkennbar ist, wird empfohlen, dass der Antragsteller ein Planungsbüro
beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01
„VDK-Siedlung“ zu. Dabei ist das Gartenland des Antragstellers ebenfalls als Bauland auszuweisen.
Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller
empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
Schemmel
Anlage 1 Antrag