Daten
Kommune
Merzenich
Größe
139 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
20.02.17, 15:29
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
Stichworte
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Gelhausen, Georg
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Betreff:
Manfred Home <manni.esser@freenet.de>
Sonntag, 5. Februar 2017 18:36
Gelhausen, Georg; Ingeborg Geuenich; Fraktion SPD; Ferdinand Ollesch; Dr.
Maria Schoeller
<fraktion@aktiv-merzenich.de>; Heinrich Roosen
Gemeindeordnung und Entschädigungsverordnung in Merzenich
Sehr geehrte Hr. Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,
mit dem aufgeführten Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist der Landtag NRW Vorschläge der
Ehrenamtkommision nachgekommen und hat neben schon durchgeführte Änderung in 2016 weite Änderungen in der
Entschädigungsverordnung auf dem Weg gebracht, die das politische Ehrenamt noch mehr stärken sollen.
In einem ersten Schritt wurde die Aufwandsentschädigung der Ratsvertreter 2016 minimal angehoben. In seiner Hauptsatzung hat
die Gemeinde Merzenich in der Vergangenheit darauf verständigt, die für die Gemeinde Merzenich günstigere Variante, einer
monatlichen Pauschale und Sitzungsgeld anzusetzen, um den Haushalt der Gemeinde zu entlasten.
In einem zweiten Schritt werden nun ab 01.01.2017 die Aufwandsentschädigungen der Fraktionsvorsitzender- und stv.
Fraktionsvorsitzende sowie Ausschussvorsitzende angepasst.
Neben den gesetzlichen Ausschüsse wie Haupt- und Finanzausschuss, Wahl- und Wahlprüfungsausschuss die von dieser Reglung
ausgeschlossen sind, sind gem. Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich Nebenausschüsse wie Bau, AWS, ASSK, RPA von der
Neureglung betroffen.
Hier wird der Haushalt 2017 nur bei den Ausschussvorsitzenden mit 10.128€ zusätzlich belastet.
Alleine der Ausschussvorsitzende des RPA würde für eine abgehaltene Sitzung im Jahr 2017 eine Entschädigung von 2.542,80
€ (12x 211,90 €) und der Ausschussvorsitzende ASSK für zwei Sitzungen ebenfalls 2.542,80 € erhalten.
Diesen Weg halten wir in Anbetracht der angespannten Haushaltslage nicht verhältnismäßig und unverantwortlich.
Hier sollte unter Abwägung des Aufwands mit Zugrundelegung der Häufigkeit und Länge der Ausschusssitzungen eine
einvernehmliche Reglung angestrebt werden.
Aufgrund der Tatsache, dass diverse Haushalte in NRW in der Schieflage sind, verweist der Gesetzgeber und der Städte- und
Gemeindebund NRW ausdrücklich darauf hin, dass veinzelte Endschädigungen für Ausschussvorsitzende über die jeweiligen
Hauptsatzungen ausgenommen werden können. Die gesamtliche Aussetzung ist aktuell noch rechtlich in Klärung.
Auch der Rat der Gemeinde Merzenich sollte den Hinweis folgen und sich über eine vernünftige Entschädigungspraxis bei den
Ausschussvorsitzenden wie bei den Ratsvertreter verständigen.
Hier verweisen wir auf Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushalt 2017.
Aufgrund dessen, fordern wir weiterhin, wie vorgesehen eine Beratung über eine haushaltsveträglichen Entschädigungspraxis in
der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, bei der eine Empfehlung an den Gemeinderat erarbeitet werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Esser, Manfred
Am 03.02.2017 um 09:45 schrieb Gelhausen, Georg <GGelhausen@gemeinde-merzenich.de>:
1
Hallo zusammen,
mit Kurzinfo aus dem Rathaus vom 07.12.2016 (Nr. 3) hatte ich Ihnen den Schnellbrief des StGB NRW vom
05.12.2016 zur Kenntnis weitergeleitet und angekündigt, die daraus resultierenden haushaltsmäßigen Auswirkungen
im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017 ff. nachzuvollziehen. In der Fraktionsvorsitzendenrunde am
vergangenen Montag habe ich das Thema angesprochen und eine Vorlage für den HFA angekündigt. Seitens der
SPD-Fraktion wurde ich daraufhin schriftlich aufgefordert, die überfälligen Auszahlungen für Januar und Februar
auszuzahlen. Deshalb ziehe ich hiermit die geplante Information für den HFA vor:
Die neue Entschädigungsverordnung gilt ab 01.01.2017. In der Hauptsache ist dort § 46 GO (Aufwandsentschädigung
der Fraktionsvorstände/Stellvertreter und Ausschussvorsitzende) geändert worden.
Folgende Auswirkungen mit Wirkung ab 01.01.2017 ergeben sich für den Rat der Gemeinde Merzenich:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Fraktionsvorsitz CDU (mehr als 8 Mitglieder):
Steigerung von 2-facher auf 3-facher Satz
stv. Fraktionsvorsitz CDU (mindestens 8 Mitglieder): Steigerung von 1-facher auf 1,5-facher Satz
stv. Fraktionsvorsitz SPD (mindestens 8 Mitglieder): Neuanspruch mit 1,5-facher Satz
Ausschussvorsitz ASSK:
Neuanspruch mit 1-facher Satz
Ausschussvorsitz AWS:
Neuanspruch mit 1-facher Satz
Ausschussvorsitz BauA:
Neuanspruch mit 1-facher Satz
Ausschussvorsitz RPA:
Neuanspruch mit 1-facher Satz
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Aufgrund der Gesetzesänderung sind folgende Haushaltsansätze zu erhöhen:
01.111.01.00/5421001: 10.172 €
01.111.01.00/5492000: 7.629 €
Summe
17.801 €
(Ausschussvorsitze)
(Fraktionsvorsitze und Stellvertreter)
Die v. g. Ansätze sind verwaltungsseitig in die Änderungsliste zum Haushalt 2017 aufgenommen worden.
Auszahlung der Entschädigungen/Änderung der Hauptsatzung:
In § 46 Satz 2 GO (neu) wird bestimmt, dass in der Hauptsatzung neben dem Wahlprüfungsausschuss auch weitere
Ausschussvorsitzende von der Zahlung der v. g. Aufwandsentschädigung ausgenommen werden können.
Verwaltungsseitig war geplant, dem HFA am 02.03.2017 bzw. dem Rat am 09.03.2017 den Sachverhalt
ergebnisoffen zur Erörterung vorzulegen. Nach der Aufforderung der SPD-Fraktion werden die o.g.
Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden ab 01.01.2017 nunmehr zur Auszahlung gebracht.
Eine verwaltungsseitige Vorlage des v. g. Sachverhaltes an HFA/Rat wird deshalb nun entfallen.
Viele Grüße und schönes Wochenende
Georg Gelhausen
Gemeinde Merzenich
- Bürgermeister „Gemeinsam mehr aus Merzenich machen!“
Tel.: +49 2421 399 129
Mobil: +49 1577 2680786
Valdersweg 1, D-52399 Merzenich
2
E-Mail: ggelhausen@gemeinde-merzenich.de
Internet: www.gemeinde-merzenich.de
<GO Änderung ab 29.11.2016.pdf><Entschädigungsverordnung ab 01.01.2017.pdf>
Mit freundlichen Grüßen
Esser, Manfred
Fraktionsvorsitzender aktiv für Merzenich im Rat der Gemeinde Merzenich
Tel: 02421-36338
Mobil: 0151-44238610
E-Mail: vorstand@aktiv-merzenich.de
Web: www.aktiv-merzenich.de
Mit freundlichen Grüßen
Esser, Manfred
Fraktionsvorsitzender aktiv für Merzenich im Rat der Gemeinde Merzenich
Tel: 02421-36338
Mobil: 0151-44238610
E-Mail: vorstand@aktiv-merzenich.de
Web: www.aktiv-merzenich.de
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