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Beschlussvorlage (Anlage 1 - Antrag der Fraktion aktiv für Merzenich vom 05.02.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
139 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
20.02.17, 15:29
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
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Inhalt der Datei

Gelhausen, Georg Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Manfred Home <manni.esser@freenet.de> Sonntag, 5. Februar 2017 18:36 Gelhausen, Georg; Ingeborg Geuenich; Fraktion SPD; Ferdinand Ollesch; Dr. Maria Schoeller <fraktion@aktiv-merzenich.de>; Heinrich Roosen Gemeindeordnung und Entschädigungsverordnung in Merzenich Sehr geehrte Hr. Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende, mit dem aufgeführten Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist der Landtag NRW Vorschläge der Ehrenamtkommision nachgekommen und hat neben schon durchgeführte Änderung in 2016 weite Änderungen in der Entschädigungsverordnung auf dem Weg gebracht, die das politische Ehrenamt noch mehr stärken sollen. In einem ersten Schritt wurde die Aufwandsentschädigung der Ratsvertreter 2016 minimal angehoben. In seiner Hauptsatzung hat die Gemeinde Merzenich in der Vergangenheit darauf verständigt, die für die Gemeinde Merzenich günstigere Variante, einer monatlichen Pauschale und Sitzungsgeld anzusetzen, um den Haushalt der Gemeinde zu entlasten. In einem zweiten Schritt werden nun ab 01.01.2017 die Aufwandsentschädigungen der Fraktionsvorsitzender- und stv. Fraktionsvorsitzende sowie Ausschussvorsitzende angepasst. Neben den gesetzlichen Ausschüsse wie Haupt- und Finanzausschuss, Wahl- und Wahlprüfungsausschuss die von dieser Reglung ausgeschlossen sind, sind gem. Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich Nebenausschüsse wie Bau, AWS, ASSK, RPA von der Neureglung betroffen. Hier wird der Haushalt 2017 nur bei den Ausschussvorsitzenden mit 10.128€ zusätzlich belastet. Alleine der Ausschussvorsitzende des RPA würde für eine abgehaltene Sitzung im Jahr 2017 eine Entschädigung von 2.542,80 € (12x 211,90 €) und der Ausschussvorsitzende ASSK für zwei Sitzungen ebenfalls 2.542,80 € erhalten. Diesen Weg halten wir in Anbetracht der angespannten Haushaltslage nicht verhältnismäßig und unverantwortlich. Hier sollte unter Abwägung des Aufwands mit Zugrundelegung der Häufigkeit und Länge der Ausschusssitzungen eine einvernehmliche Reglung angestrebt werden. Aufgrund der Tatsache, dass diverse Haushalte in NRW in der Schieflage sind, verweist der Gesetzgeber und der Städte- und Gemeindebund NRW ausdrücklich darauf hin, dass veinzelte Endschädigungen für Ausschussvorsitzende über die jeweiligen Hauptsatzungen ausgenommen werden können. Die gesamtliche Aussetzung ist aktuell noch rechtlich in Klärung. Auch der Rat der Gemeinde Merzenich sollte den Hinweis folgen und sich über eine vernünftige Entschädigungspraxis bei den Ausschussvorsitzenden wie bei den Ratsvertreter verständigen. Hier verweisen wir auf Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushalt 2017. Aufgrund dessen, fordern wir weiterhin, wie vorgesehen eine Beratung über eine haushaltsveträglichen Entschädigungspraxis in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, bei der eine Empfehlung an den Gemeinderat erarbeitet werden soll. Mit freundlichen Grüßen Esser, Manfred Am 03.02.2017 um 09:45 schrieb Gelhausen, Georg <GGelhausen@gemeinde-merzenich.de>: 1 Hallo zusammen, mit Kurzinfo aus dem Rathaus vom 07.12.2016 (Nr. 3) hatte ich Ihnen den Schnellbrief des StGB NRW vom 05.12.2016 zur Kenntnis weitergeleitet und angekündigt, die daraus resultierenden haushaltsmäßigen Auswirkungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017 ff. nachzuvollziehen. In der Fraktionsvorsitzendenrunde am vergangenen Montag habe ich das Thema angesprochen und eine Vorlage für den HFA angekündigt. Seitens der SPD-Fraktion wurde ich daraufhin schriftlich aufgefordert, die überfälligen Auszahlungen für Januar und Februar auszuzahlen. Deshalb ziehe ich hiermit die geplante Information für den HFA vor: Die neue Entschädigungsverordnung gilt ab 01.01.2017. In der Hauptsache ist dort § 46 GO (Aufwandsentschädigung der Fraktionsvorstände/Stellvertreter und Ausschussvorsitzende) geändert worden. Folgende Auswirkungen mit Wirkung ab 01.01.2017 ergeben sich für den Rat der Gemeinde Merzenich: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fraktionsvorsitz CDU (mehr als 8 Mitglieder): Steigerung von 2-facher auf 3-facher Satz stv. Fraktionsvorsitz CDU (mindestens 8 Mitglieder): Steigerung von 1-facher auf 1,5-facher Satz stv. Fraktionsvorsitz SPD (mindestens 8 Mitglieder): Neuanspruch mit 1,5-facher Satz Ausschussvorsitz ASSK: Neuanspruch mit 1-facher Satz Ausschussvorsitz AWS: Neuanspruch mit 1-facher Satz Ausschussvorsitz BauA: Neuanspruch mit 1-facher Satz Ausschussvorsitz RPA: Neuanspruch mit 1-facher Satz Haushaltsmäßige Auswirkungen: Aufgrund der Gesetzesänderung sind folgende Haushaltsansätze zu erhöhen: 01.111.01.00/5421001: 10.172 € 01.111.01.00/5492000: 7.629 € Summe 17.801 € (Ausschussvorsitze) (Fraktionsvorsitze und Stellvertreter) Die v. g. Ansätze sind verwaltungsseitig in die Änderungsliste zum Haushalt 2017 aufgenommen worden. Auszahlung der Entschädigungen/Änderung der Hauptsatzung: In § 46 Satz 2 GO (neu) wird bestimmt, dass in der Hauptsatzung neben dem Wahlprüfungsausschuss auch weitere Ausschussvorsitzende von der Zahlung der v. g. Aufwandsentschädigung ausgenommen werden können. Verwaltungsseitig war geplant, dem HFA am 02.03.2017 bzw. dem Rat am 09.03.2017 den Sachverhalt ergebnisoffen zur Erörterung vorzulegen. Nach der Aufforderung der SPD-Fraktion werden die o.g. Aufwandsentschädigungen der Ausschussvorsitzenden ab 01.01.2017 nunmehr zur Auszahlung gebracht. Eine verwaltungsseitige Vorlage des v. g. Sachverhaltes an HFA/Rat wird deshalb nun entfallen. Viele Grüße und schönes Wochenende Georg Gelhausen Gemeinde Merzenich - Bürgermeister „Gemeinsam mehr aus Merzenich machen!“ Tel.: +49 2421 399 129 Mobil: +49 1577 2680786 Valdersweg 1, D-52399 Merzenich 2 E-Mail: ggelhausen@gemeinde-merzenich.de Internet: www.gemeinde-merzenich.de <GO Änderung ab 29.11.2016.pdf><Entschädigungsverordnung ab 01.01.2017.pdf> Mit freundlichen Grüßen Esser, Manfred Fraktionsvorsitzender aktiv für Merzenich im Rat der Gemeinde Merzenich Tel: 02421-36338 Mobil: 0151-44238610 E-Mail: vorstand@aktiv-merzenich.de Web: www.aktiv-merzenich.de Mit freundlichen Grüßen Esser, Manfred Fraktionsvorsitzender aktiv für Merzenich im Rat der Gemeinde Merzenich Tel: 02421-36338 Mobil: 0151-44238610 E-Mail: vorstand@aktiv-merzenich.de Web: www.aktiv-merzenich.de 3