Daten
Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
102/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
- 30 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 30 -
03.06.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 102/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger/
Herr Meerwein
03.06.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Beschlussentwurf:
Es werden folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende für die vom Rat gebildeten Ausschüsse bestimmt:
Ausschuss:
Stellvertretende/r Vorsitzende/r:
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen erfolgt entsprechend der
Bestimmung der Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW) entweder
a) aufgrund einer Einigung über die Verteilung oder
b) durch Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen.
2. Lösung
zu a) Einigung über die Verteilung
Verfahren siehe Vorlage Nr. 101/2014.
zu b) Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen
Verfahren siehe Vorlage Nr. 101/2014.
Die Spezialvorschriften, die für den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und im Wahlausschuss bestehen, gelten entsprechend für die Stellvertretung.
Die Stellvertretung im Vorsitz des Hauptausschusses wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte.
Die Stellvertretung im Vorsitz des Integrationsrates wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine