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Beschlussvorlage (Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 102/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro - 30 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 30 - 03.06.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 102/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 03.06.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen Beschlussentwurf: Es werden folgende stellvertretende Ausschussvorsitzende für die vom Rat gebildeten Ausschüsse bestimmt: Ausschuss: Stellvertretende/r Vorsitzende/r: Sachdarstellung: 1. Problem Die Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen erfolgt entsprechend der Bestimmung der Vorsitzenden (§ 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW) entweder a) aufgrund einer Einigung über die Verteilung oder b) durch Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen. 2. Lösung zu a) Einigung über die Verteilung Verfahren siehe Vorlage Nr. 101/2014. zu b) Zuteilung in der Reihenfolge der Höchstzahlen Verfahren siehe Vorlage Nr. 101/2014. Die Spezialvorschriften, die für den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss und im Wahlausschuss bestehen, gelten entsprechend für die Stellvertretung. Die Stellvertretung im Vorsitz des Hauptausschusses wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte. Die Stellvertretung im Vorsitz des Integrationsrates wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine