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Mitteilungsvorlage (Antrag auf wöchentliche Leerung der Biotonne)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
147 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
18.05.17, 16:30
Aktualisiert
18.05.17, 16:30
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M43/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 2 Mitteilung öffentliche Sitzung Gremium: Gemeinderat Sachbearbeiter: Roswitha Arkenstedt Aktenzeichen 700.54 Datum: 16.05.2017 Termin: 18.05.2017 Betreff / TOP: Antrag auf wöchentliche Leerung der Biotonne Sachverhalt / Begründung: Kurzfassung des Bürgerantrags: Herr Markus Görnitz, wohnhaft in Merzenich, Weinberg 55, stellte am 09.05 2017 den Antrag auf wöchentliche Leerung der Biotonne in den Monaten Mai bis September mit der Begründung, dass so die Hygiene der braunen Tonne verbessert werden soll und die Kapazität der Biotonne in den Sommermonaten durch Rasenschnitt an ihre Grenzen trifft. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Wöchentlicher Rhythmus: Die Bioabfälle können von den Erzeugern bzw. Besitzern der Abfälle bei einer für den Kreis Düren zugelassenen Abfallentsorgungsanlage in Horm oder Warden angeliefert werden. Eine wöchentliche Abfuhr würde eine Steigerung des Abfallentgeltes in Höhe von ca. 2.720,00 €/mtl. ausmachen. Deponiekosten wurden hierbei nicht berücksichtigt; diese sind mit 80,40 €/t zu berechnen. Die Erhöhung des „Entleerungsrythmus“ über die vorgeschlagene Laufzeit würde demzufolge mindestens 13.600 € pro Jahr ausmachen, die auf die Nutzer*innen umgelegt werden müsste. Erhöhung der Kapazitäten: Nach Prüfung wurde festgestellt, dass Herr Görnitz eine 120-l-Biotonne vorhält. Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 bestimmt in § 10 Abs. 1 die Art, Anzahl und den Zweck der Abfallbehälter, deren Standplatz auf dem Grundstück, ob und wie die Abfälle voneinander getrennt zu halten sind sowie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Abfuhr. In § 10 Abs. 2 ist unter anderem für das Einsammeln von Bioabfällen auch die Gefäßgröße 240 l zugelassen. Ebenso können zusätzliche Bioabfallsäcke für einen Kaufpreis von zur Zeit 5,00 € /Stück zur Abfuhr verwendet werden. Die Mehrkosten für eine 240-l-Biotonne würden im Gegensatz zu einer 120-l-Biotonne jährlich´18,00 € ausmachen. Für den Austausch sind einmalig 33,00 € zu zahlen. Auch ist die Möglichkeit der Eigenkompostierung gegeben. Fazit aus Sicht der Verwaltung: Vor dem Hintergrund der bestehenden Reglungen und den Beratungen anlässlich des Entsorgerwechsels im vergangenen Jahr sieht die Verwaltung derzeit kein Handlungsbedarf gesehen. Die Hygiene der Tonnen kann leicht durch regelmäßiges Ausspülen verbessert werden. Herr Görtz hat seinen Vorschlag auch ausdrücklich an den Rat gerichtet. Die Verwaltung überlässt es den Fraktionen, dieses Thema zu verfolgen und betrachtet den Vorgang mit dieser Vorlage als erledigt. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: 16.05.2017 Datum: Datum: 2