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Beschlussvorlage (Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.02.14, 17:10
Aktualisiert
24.02.14, 17:10
Beschlussvorlage (Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 29/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 29/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 11.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Darstellung des Bedarfs an Randzeitenbetreuung im Kindergartenjahr 2014/2015 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2014 die Verwaltung gebeten eine aktuelle Abfrage in den Kindertageseinrichtungen zum voraussichtlichen Randzeitenbetreuungsbedarf der Eltern für das kommende Kindergartenjahr durchzuführen. 2. Lösung Befragt wurden Eltern von insgesamt 1165 Kindern. 47 Eltern aus 12 Einrichtungen haben zurückgemeldet, dass sie zusätzlich zu den angebotenen Betreuungszeiten der Kita einen weiteren Betreuungsbedarf haben. Nach Auswertung der Betreuungswünsche wird deutlich, dass die Mehrheit (32 Eltern) einen Bedarf angemeldet haben, der in der Regel nur bis zu 30 Minuten von der Öffnungszeit der jeweiligen Kindertageseinrichtung abweicht. 14 Eltern benötigen eine Betreuungszeit bis bzw. nach 17.00 Uhr und 1 Elternteil benötigt eine durchgehende Betreuung von 6.00 Uhr bis 16.30 Uhr. Alle Betreuungswünsche gelten ab August 2014. Wie in den letzten Jahren werden die Leiterinnen der Kitas - nach erfolgter Aufnahme- mit den betreffenden Eltern sprechen, den tatsächlichen Bedarf ermitteln und Lösungen suchen. Erfahrungsgemäß lassen sich dann schon viele Probleme lösen. Eltern mit weitergehendem Betreuungsbedarf werden an den Bereich Kindertagespflege vermittelt. Die Verwaltung wird auch die Möglichkeit prüfen unter welchen Bedingungen die Öffnungszeiten einzelner Einrichtungen erweitert werden können. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen: Auswertung Betreuungsbedarf