Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
20.05.10, 21:41
Aktualisiert
20.05.10, 21:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
112/2005
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
14.02.2005
Trafohaus an der Krentruper Straße;
Antrag der NABU vom 28.10.2004 auf Umnutzung
hier: Fortsetzung der Beratung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
Termin
02.12.2004
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
03.03.2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Nabu möchte das Trafohäuschen, das E.on gehört, übernehmen, um Unterkünfte für Fledermäuse dort
unterzubringen. Der entsprechende Antrag wurde dem Ausschuss in der letzten Sitzung vorgelegt.
Das Grundstück, auf dem das Häuschen steht, ist im B-Plan als Ausgleichsfläche ausgewiesen und gehört
der Gemeinde/LIL. E.on wird das Trafohäuschen aufgeben und nachdem die elektrotechnischen Anlagen
ausgebaut sind, entweder an die Gemeinde übergeben oder abreißen. Am 11. Januar 05 hatte ein
Ortstermin mit einer Besichtigung des Gebäudes stattgefunden. Die Teilnehmer waren ein Mitarbeiter von
E.on, zwei Mitgliedern des Nabu und MitarbeiterInnen der Verwaltung. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist
die Bausubstanz, abgesehen von geringfügigen Mängeln, in Ordnung.
Im Falle der Übergabe des Trafohäuschens an die Gemeinde/LIL zahlt E.on ihr einen Geldbetrag in Höhe
von ca. 2000 €, der etwa den Kosten eines Abrisses entsprechen soll. Die LIL bildet daraus eine Rücklage
für den späteren Abriss.
Der Nabu hat sich bereit erklärt, die Unterhaltung und Verkehrssicherung für das Trafohäuschen zu
übernehmen. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, dem Nabu dessen Nutzung zu überlassen, ist ein
entsprechender Vertrag abzuschließen. Sollte das Trafohäuschen einmal abgerissen werden müssen,
stehen der Gemeinde die 2000 € von E.on zur Verfügung.
In der letzten Ausschusssitzung wurde die Frage gestellt, ob im Falle der Ansiedlung von Vertretern einer
geschützten Fledermausart das Trafohäuschen in jedem Falle, also auch unter Aufwendung von finanziellen
Mitteln, erhalten werden muss.
Wenn der Abriss des Häuschens aus Sicherheitsgründen notwendig wäre, kann es sein, dass eine
Ersatzunterkunft für dort angesiedelte geschützte Tiere geschaffen werden muss.
-2-
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde übernimmt das Trafohäuschen von E.on und stellt es dem Nabu für Artenschutzzwecke zur
Verfügung. Mit der Ortsgruppe das Nabu Deutschland e. V. wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem er sich
verpflichtet, für die Unterhaltung und die Verkehrssicherung des Trafohäuschens aufzukommen.
Schemmel