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Beschlussvorlage (Trafohaus an der Krentruper Straße; Antrag der NABU vom 28.10.2004 auf Umnutzung hier: Fortsetzung der Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Erstellt
20.05.10, 21:41
Aktualisiert
20.05.10, 21:41
Beschlussvorlage (Trafohaus an der Krentruper Straße; 
Antrag der NABU vom 28.10.2004 auf Umnutzung
hier: Fortsetzung der Beratung) Beschlussvorlage (Trafohaus an der Krentruper Straße; 
Antrag der NABU vom 28.10.2004 auf Umnutzung
hier: Fortsetzung der Beratung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2005 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 14.02.2005 Trafohaus an der Krentruper Straße; Antrag der NABU vom 28.10.2004 auf Umnutzung hier: Fortsetzung der Beratung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 02.12.2004 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 03.03.2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Nabu möchte das Trafohäuschen, das E.on gehört, übernehmen, um Unterkünfte für Fledermäuse dort unterzubringen. Der entsprechende Antrag wurde dem Ausschuss in der letzten Sitzung vorgelegt. Das Grundstück, auf dem das Häuschen steht, ist im B-Plan als Ausgleichsfläche ausgewiesen und gehört der Gemeinde/LIL. E.on wird das Trafohäuschen aufgeben und nachdem die elektrotechnischen Anlagen ausgebaut sind, entweder an die Gemeinde übergeben oder abreißen. Am 11. Januar 05 hatte ein Ortstermin mit einer Besichtigung des Gebäudes stattgefunden. Die Teilnehmer waren ein Mitarbeiter von E.on, zwei Mitgliedern des Nabu und MitarbeiterInnen der Verwaltung. Nach gegenwärtiger Einschätzung ist die Bausubstanz, abgesehen von geringfügigen Mängeln, in Ordnung. Im Falle der Übergabe des Trafohäuschens an die Gemeinde/LIL zahlt E.on ihr einen Geldbetrag in Höhe von ca. 2000 €, der etwa den Kosten eines Abrisses entsprechen soll. Die LIL bildet daraus eine Rücklage für den späteren Abriss. Der Nabu hat sich bereit erklärt, die Unterhaltung und Verkehrssicherung für das Trafohäuschen zu übernehmen. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, dem Nabu dessen Nutzung zu überlassen, ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Sollte das Trafohäuschen einmal abgerissen werden müssen, stehen der Gemeinde die 2000 € von E.on zur Verfügung. In der letzten Ausschusssitzung wurde die Frage gestellt, ob im Falle der Ansiedlung von Vertretern einer geschützten Fledermausart das Trafohäuschen in jedem Falle, also auch unter Aufwendung von finanziellen Mitteln, erhalten werden muss. Wenn der Abriss des Häuschens aus Sicherheitsgründen notwendig wäre, kann es sein, dass eine Ersatzunterkunft für dort angesiedelte geschützte Tiere geschaffen werden muss. -2- Beschlussvorschlag: Die Gemeinde übernimmt das Trafohäuschen von E.on und stellt es dem Nabu für Artenschutzzwecke zur Verfügung. Mit der Ortsgruppe das Nabu Deutschland e. V. wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem er sich verpflichtet, für die Unterhaltung und die Verkehrssicherung des Trafohäuschens aufzukommen. Schemmel