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Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
09.04.14, 11:31
Aktualisiert
09.04.14, 11:31
Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014) Beschlussvorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 64/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen Vorlage für Wahlausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 64/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 08.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Wahlausschuss Betreff: Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl der Stadt Wesseling am 25.05.2014 Beschlussentwurf: Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vom Wahlleiter durchgeführten Prüfung und nach Kontrolle durch den Wahlausschuss wird hinsichtlich der Zulassung der für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling am 25. Mai 2014 eingereichten Wahlvorschläge folgender Beschluss gefasst: Alle für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling abgegebenen Wahlvorschläge sind form- und fristgerecht eingereicht worden und werden für die Wahl zugelassen. Im Einzelnen sind dies die Wahlvorschläge folgender Wählergruppen bzw. Einzelbewerber (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Integrationsratswahl und – falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt – nach Datum und ggfls. Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags): Wählergruppe/Einzelbewerber/in Aktiv. Gemeinsam. Sozial. Einzelbewerber Kayaalp Albatros International Einzelbewerberin Komissarova Einzelbewerber Atasoy Einzelbewerber Talee Bewerber/in s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tage vor der Wahl (d.h. spätestens 16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat. Er hat Wahlvorschläge zurückzuweisen, wenn sie verspätet eingereicht sind, den durch das KWahlG, in der Satzung zur Bildung des Integrationsrates der Stadt Wesseling oder in allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen aufgestellten Anforderungen nicht entsprechen oder auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig sind. Für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Wesseling haben beim Wahlleiter der Stadt Wesseling fristgerecht (letzter Abgabetermin: 7. April 2014, 18.00 Uhr) folgende Gruppen von Wahlberechtigten und Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht (die Reihenfolge ergibt sich nach der Anzahl der Stimmen bei der letzten Integrationsratswahl und – falls nicht bei der letzten Wahl aufgestellt – nach Datum und ggfls. Uhrzeit der Abgabe des Wahlvorschlags): Wählergruppe/Einzelbewerber/in Aktiv. Gemeinsam. Sozial. Einzelbewerber Kayaalp Albatros International Einzelbewerberin Komissarova Einzelbewerber Atasoy Einzelbewerber Talee Bewerber/in s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 s. Anlage zur Vorlage 64/2014 Sonstige Wahlvorschläge von Wählergruppen und Einzelbewerber/innen sind nicht eingereicht worden. Die gemäß § 18 KWahlG durchgeführte Prüfung der Wahlvorschläge hat sich im Besonderen auf folgende Punkte erstreckt:  Bezeichnung der Wählergruppe, der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers  Unterzeichnung des Wahlvorschlags  Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit 2. Lösung Die Prüfung hat ergeben, dass alle Wahlvorschläge den Anforderungen des KWahlG entsprechen und dass kein Wahlvorschlag auf Grund einer Entscheidung nach Artikel 9 Abs. 2, Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes oder Artikel 32 Abs. 2 der Landesverfassung unzulässig ist. 3. Alternativen Falls der Wahlausschuss feststellt, dass ein Wahlvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, so hat er diesen zurückzuweisen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.