Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
101/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
- 30 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 30 -
03.06.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 101/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger/
Herr Meerwein
03.06.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestimmung der Ausschussvorsitzenden durch die Fraktionen
Beschlussentwurf:
Es werden folgende Ausschussvorsitzende für die vom Rat gebildeten Ausschüsse bestimmt:
Ausschuss:
Vorsitzende/r:
Sachdarstellung:
1. Problem
Für die Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sieht die GO NRW in § 58 Abs. 5 zwei Alternativen vor:
a) Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze oder
b) Zuteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen.
2. Lösung
zu a) Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze
Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht
von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
zu b) Zuteilung der Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen
Kommt eine Einigung nicht zustande, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der
Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen (d’Hondtsches Höchstzahlenverfahren). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden.
Sonderregelungen:
Nach § 57 Abs. 3 GO NRW führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss
wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Der Jugendhilfeausschuss hat den Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder zu wählen, die dem Rat angehören.
Im Wahlausschuss liegt der Vorsitz beim Wahlleiter.
Der Integrationsrat wählt gemäß § 4 der Satzung zur Bildung des Integrationsrates aus seiner Mitte einen
Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine