Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 17:10
Aktualisiert
01.09.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
122/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bedarfe der Schulen durch Inklusion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.08.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 122/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
24.08.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Bedarfe der Schulen durch Inklusion
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Da mit Wirkung vom 01.08.2014 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Inklusion, d. h. der
Eingliederung von Kindern mit Beeinträchtigungen in Regelschulen befasst, in Kraft getreten ist, wurde in der
Sitzung des Schulausschusses am 19.03.2014 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die
Bedarfe aller Schulen in Wesseling abzufragen und dann die entsprechenden Kosten für nötige ergänzende
bauliche Maßnahmen oder für sonstige zusätzliche Bedarfe zu ermitteln.
Das Immobilienmanagement ermittelt z. Z. die Kosten, die für Barrierefreiheit nötig sind (siehe auch Anlage
zur Vorlage Nr. 149/2014 zum TOP 8.6 „Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand „Inklusion“ mit der Aufstellung über behindertengerechte Zugänge in den Wesselinger Schulen, Aulen, Sporthallen und Mehrzweckräumen).
Die Abfrage bei den Schulen hat neben dem Wunsch nach Barrierefreiheit ergeben, dass baulicherseits
Nachbesserungen durch die Schaffung von Rückzugs- und Bewegungsräumen gerade für Schülerinnen und
Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ erforderlich sind, was durch den
Einbau von Trennwänden in vorhandenen größeren Klassenräumen leistbar wäre.
Im einzelnen ist folgendes von den Schulleitungen mitgeteilt worden:
Käthe-Kollwitz-Gymnasium
Das Gymnasium steht einer zielgleichen Förderung von Inklusionslernenden sehr aufgeschlossen gegenüber und hat gerade zwei Inklusionslernende zum Abitur geführt. In den jetzigen Klassen 6 befinden sich
drei weitere Inklusionsschüler. Trotz Nachfragen beim Rhein-Erft-Kreis und bei den Wesselinger Grundschulen haben sich keine weiteren Kinder mit Beeinträchtigungen gemeldet. Da kein Unterrichtsraum barrierefrei
gestaltet ist, können zum größten Bedauern des Gymnasiums keine Kinder mit starken körperlichen Behinderungen mit Einschränkung des Gehens aufgenommen werden. Um diese Schüler/innen aufnehmen zu
können, müsste das Schulzentrum barrierefrei neu konzipiert werden.
Die derzeitigen Inklusionsschüler des Gymnasiums sind Schüler mit Autismusspektrumsstörung oder ADHS.
Um diesen Kindern Rückzugsmöglichkeiten einzuräumen, müsste das Gymnasium ein erheblich erweitertes
Raumangebot innerhalb des Schulgebäudes haben. Zur Betreuung dieser Kinder müssten in den Zeiten,
wenn diese Kinder vorübergehend nicht am Regelunterricht teilnehmen können, personelle Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden. Diese Betreuung können weder die Sonderpädagogen noch die Lehrkräfte leisten. Die Schulleitung des Gymnasiums hält eine Schulbegleitung nicht immer für pädagogisch sinnvoll.
Albert-Einstein-Realschule
Die Realschule benötigt größere Klassenräume, die variabel gestaltet werden können, z. Bsp. durch das
Aufstellen von Trennwänden, Einzeltischen und Arbeitsecken mit PC. Benötigt wird spezielles Unterrichtsmaterial für die Inklusionskinder, da viele von ihnen zieldifferent unterrichtet werden. In vielen Fächern müssen neue Schulbücher angeschafft werden, die Differenzierungsmaterial beinhalten, das auf die neuen kompetenzorientierten Kernlehrpläne ausgelegt ist. Auch neue Materialien für das Lehrerkollegium zur Untermauerung der Fortbildungsveranstaltungen und zur Hilfe für den Schulalltag sind erforderlich.
Langfristig braucht die Realschule behindertengerechte Flure, Klassen und Toiletten sowie Aufzüge, Rampen und Mobiliar. Besonders wichtig ist eine geeignete personelle Ausstattung mit einem/einer festen
Schulsozialarbeiter an der Schule sowie Sonderpädagogen und Schulbegleiter.
Die Sonderpädagogin, die z. Z. an der Realschule ist, benötigt einen Besprechungsraum für Beratungsgespräche mit Eltern, der z. Z. eingerichtet wird (Kosten: ca. 2.000 EUR).
Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule
Die räumliche Ausstattung in der Hauptschule ist gut. Für die vier Förderschulklassen sollten je zwei internetfähige PC´s zur Verfügung stehen zzgl. Drucker sowie je zwei Einzeltische. Neue Testmaterialien wie Diagnose- und praktisches Unterrichtsmaterial verursachen einmalig Kosten in Höhe von ca. 350 €. Ferner sollte
ein entsprechendes jährliches Budget für besondere inklusive Materialien bereitstehen.
Die inklusiven Klassen benötigen ferner vier Stellwände und eine Textiltafel. Ein inklusiver Klassenraum
sollte mit einer Küchenzeile mit Backofen, Herd, Kühlschrank und Spüle für den lebenspraktischen Unterricht
ausgestattet sein.
Grundschulen
Die Sprecherin der Grundschulen gibt zur Bedarfsabfrage folgende Stellungnahme ab:
„Da die einzelnen Schulen unterschiedlich weit in der Umsetzung der Inklusion sind, besteht unterschiedlicher Bedarf hinsichtlich der benötigten Materialien.
Es wäre wünschenswert, wenn Sie uns finanziell im Rahmen der Anschaffung von Förder- und Diagnosematerial unterstützen könnten. Nach eingehender Beratung können wir eine genaue Einschätzung der Kosten
nicht vornehmen, da diese sich unter anderem nach den Bedürfnissen der Kinder richten und der Inklusionsprozess, wie bereits erwähnt, an den einzelnen Schulen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Wir
schätzen, dass je Inklusionsschule zwischen 3000€ bis 4000€ benötigt werden.
Es wäre ebenfalls wünschenswert, wenn alle Schulen jährlich etwa 500€ als flexibel einsetzbare Unterstützung bekommen könnten.
Bezüglich der räumlichen Gestaltung hat ebenfalls eine Beratung stattgefunden. Hier steht folgende Überlegung im Raum:
Die Rheinschule ist momentan die einzige Schule die von Kindern besucht werden kann, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. An der Johannes-Gutenberg-Schule wäre ein Ausbau möglich, sodass auch diese
Schule von Kindern besucht werden könnte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
An den anderen Schulstandorten ist die Frage nach der räumlichen Ausstattung abhängig von den individuellen Beeinträchtigungen der Kinder.
Wünschenswert wäre es, die vorhandenen Räumlichkeiten zu optimieren, um sie in der Ausweitung des
„gemeinsamen Lernens“ angemessen nutzen zu können. Die Goetheschule und die Brigidaschule könnten
bspw. ihre Förderräume durch Trennwände optimieren. Zudem wäre die Einrichtung von Förderräumen in
den anderen Schulen wichtig.
Es ist uns bewusst, dass unsere Vorstellungen nicht alle erfüllt werden können. Dennoch danken wir für die
Nachfrage und hoffen, Ihnen mit unseren Gedanken behilflich sein zu können.“
Für den inklusiven Unterricht beantragt die Albert-Schweitzer-Schule die Anschaffung von zehn verstellbaren
Einzeltischen und zehn verstellbaren Stühlen. Die Kosten betragen hierfür insgesamt ca. 1.500 €.
Die angemeldeten Bedarfe der Schulen sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig und nachvollziehbar und
könnten teilweise aus den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden.
Wie in der Vorlage Nr. 149/2014 dargestellt, zahlt das Land für jedes Schuljahr, beginnend zum 01.02.2015
als Ausgleichszahlung an die Kommunen insgesamt 25 Mio € auf der Basis der Schülerzahl der allgemeinen Schulen und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und Kreise zu den wesentlichen Belastungen infolge der Auswirkungen des Inklusionsgesetzes, wie z. Bsp. zusätzlicher Raumbedarf,
Barrierefreiheit, Ausstattung sowie die zusätzlichen Kosten für Lehr- und Lernmittel.
Die Höhe des Betrages für die einzelnen Kommunen wird noch mitgeteilt. Nach Schulamtstatistik gab es
2013 in NRW 982.161 Schülerinnen und Schüler. Die Stadt Wesseling beschult im gleichen Jahr 2.900
Schüler/innen. Das sind 0,3 %. Die Stadt würde nach grober Schätzung pro Schuljahr 75.000 € erhalten.
Bei den Hauhaltsberatungen für 2015 werden die Inklusionskosten mit einfliessen.