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Mitteilungsvorlage (Bedarfe der Schulen durch Inklusion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 17:10
Aktualisiert
01.09.14, 17:10
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 122/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bedarfe der Schulen durch Inklusion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 122/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 24.08.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Bedarfe der Schulen durch Inklusion Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Da mit Wirkung vom 01.08.2014 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Inklusion, d. h. der Eingliederung von Kindern mit Beeinträchtigungen in Regelschulen befasst, in Kraft getreten ist, wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 19.03.2014 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Bedarfe aller Schulen in Wesseling abzufragen und dann die entsprechenden Kosten für nötige ergänzende bauliche Maßnahmen oder für sonstige zusätzliche Bedarfe zu ermitteln. Das Immobilienmanagement ermittelt z. Z. die Kosten, die für Barrierefreiheit nötig sind (siehe auch Anlage zur Vorlage Nr. 149/2014 zum TOP 8.6 „Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand „Inklusion“ mit der Aufstellung über behindertengerechte Zugänge in den Wesselinger Schulen, Aulen, Sporthallen und Mehrzweckräumen). Die Abfrage bei den Schulen hat neben dem Wunsch nach Barrierefreiheit ergeben, dass baulicherseits Nachbesserungen durch die Schaffung von Rückzugs- und Bewegungsräumen gerade für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ erforderlich sind, was durch den Einbau von Trennwänden in vorhandenen größeren Klassenräumen leistbar wäre. Im einzelnen ist folgendes von den Schulleitungen mitgeteilt worden: Käthe-Kollwitz-Gymnasium Das Gymnasium steht einer zielgleichen Förderung von Inklusionslernenden sehr aufgeschlossen gegenüber und hat gerade zwei Inklusionslernende zum Abitur geführt. In den jetzigen Klassen 6 befinden sich drei weitere Inklusionsschüler. Trotz Nachfragen beim Rhein-Erft-Kreis und bei den Wesselinger Grundschulen haben sich keine weiteren Kinder mit Beeinträchtigungen gemeldet. Da kein Unterrichtsraum barrierefrei gestaltet ist, können zum größten Bedauern des Gymnasiums keine Kinder mit starken körperlichen Behinderungen mit Einschränkung des Gehens aufgenommen werden. Um diese Schüler/innen aufnehmen zu können, müsste das Schulzentrum barrierefrei neu konzipiert werden. Die derzeitigen Inklusionsschüler des Gymnasiums sind Schüler mit Autismusspektrumsstörung oder ADHS. Um diesen Kindern Rückzugsmöglichkeiten einzuräumen, müsste das Gymnasium ein erheblich erweitertes Raumangebot innerhalb des Schulgebäudes haben. Zur Betreuung dieser Kinder müssten in den Zeiten, wenn diese Kinder vorübergehend nicht am Regelunterricht teilnehmen können, personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Diese Betreuung können weder die Sonderpädagogen noch die Lehrkräfte leisten. Die Schulleitung des Gymnasiums hält eine Schulbegleitung nicht immer für pädagogisch sinnvoll. Albert-Einstein-Realschule Die Realschule benötigt größere Klassenräume, die variabel gestaltet werden können, z. Bsp. durch das Aufstellen von Trennwänden, Einzeltischen und Arbeitsecken mit PC. Benötigt wird spezielles Unterrichtsmaterial für die Inklusionskinder, da viele von ihnen zieldifferent unterrichtet werden. In vielen Fächern müssen neue Schulbücher angeschafft werden, die Differenzierungsmaterial beinhalten, das auf die neuen kompetenzorientierten Kernlehrpläne ausgelegt ist. Auch neue Materialien für das Lehrerkollegium zur Untermauerung der Fortbildungsveranstaltungen und zur Hilfe für den Schulalltag sind erforderlich. Langfristig braucht die Realschule behindertengerechte Flure, Klassen und Toiletten sowie Aufzüge, Rampen und Mobiliar. Besonders wichtig ist eine geeignete personelle Ausstattung mit einem/einer festen Schulsozialarbeiter an der Schule sowie Sonderpädagogen und Schulbegleiter. Die Sonderpädagogin, die z. Z. an der Realschule ist, benötigt einen Besprechungsraum für Beratungsgespräche mit Eltern, der z. Z. eingerichtet wird (Kosten: ca. 2.000 EUR). Wilhelm-Busch-Ganztagshauptschule Die räumliche Ausstattung in der Hauptschule ist gut. Für die vier Förderschulklassen sollten je zwei internetfähige PC´s zur Verfügung stehen zzgl. Drucker sowie je zwei Einzeltische. Neue Testmaterialien wie Diagnose- und praktisches Unterrichtsmaterial verursachen einmalig Kosten in Höhe von ca. 350 €. Ferner sollte ein entsprechendes jährliches Budget für besondere inklusive Materialien bereitstehen. Die inklusiven Klassen benötigen ferner vier Stellwände und eine Textiltafel. Ein inklusiver Klassenraum sollte mit einer Küchenzeile mit Backofen, Herd, Kühlschrank und Spüle für den lebenspraktischen Unterricht ausgestattet sein. Grundschulen Die Sprecherin der Grundschulen gibt zur Bedarfsabfrage folgende Stellungnahme ab: „Da die einzelnen Schulen unterschiedlich weit in der Umsetzung der Inklusion sind, besteht unterschiedlicher Bedarf hinsichtlich der benötigten Materialien. Es wäre wünschenswert, wenn Sie uns finanziell im Rahmen der Anschaffung von Förder- und Diagnosematerial unterstützen könnten. Nach eingehender Beratung können wir eine genaue Einschätzung der Kosten nicht vornehmen, da diese sich unter anderem nach den Bedürfnissen der Kinder richten und der Inklusionsprozess, wie bereits erwähnt, an den einzelnen Schulen unterschiedlich weit fortgeschritten ist. Wir schätzen, dass je Inklusionsschule zwischen 3000€ bis 4000€ benötigt werden. Es wäre ebenfalls wünschenswert, wenn alle Schulen jährlich etwa 500€ als flexibel einsetzbare Unterstützung bekommen könnten. Bezüglich der räumlichen Gestaltung hat ebenfalls eine Beratung stattgefunden. Hier steht folgende Überlegung im Raum: Die Rheinschule ist momentan die einzige Schule die von Kindern besucht werden kann, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. An der Johannes-Gutenberg-Schule wäre ein Ausbau möglich, sodass auch diese Schule von Kindern besucht werden könnte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. An den anderen Schulstandorten ist die Frage nach der räumlichen Ausstattung abhängig von den individuellen Beeinträchtigungen der Kinder. Wünschenswert wäre es, die vorhandenen Räumlichkeiten zu optimieren, um sie in der Ausweitung des „gemeinsamen Lernens“ angemessen nutzen zu können. Die Goetheschule und die Brigidaschule könnten bspw. ihre Förderräume durch Trennwände optimieren. Zudem wäre die Einrichtung von Förderräumen in den anderen Schulen wichtig. Es ist uns bewusst, dass unsere Vorstellungen nicht alle erfüllt werden können. Dennoch danken wir für die Nachfrage und hoffen, Ihnen mit unseren Gedanken behilflich sein zu können.“ Für den inklusiven Unterricht beantragt die Albert-Schweitzer-Schule die Anschaffung von zehn verstellbaren Einzeltischen und zehn verstellbaren Stühlen. Die Kosten betragen hierfür insgesamt ca. 1.500 €. Die angemeldeten Bedarfe der Schulen sind aus Sicht der Verwaltung schlüssig und nachvollziehbar und könnten teilweise aus den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden. Wie in der Vorlage Nr. 149/2014 dargestellt, zahlt das Land für jedes Schuljahr, beginnend zum 01.02.2015 als Ausgleichszahlung an die Kommunen insgesamt 25 Mio € auf der Basis der Schülerzahl der allgemeinen Schulen und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und Kreise zu den wesentlichen Belastungen infolge der Auswirkungen des Inklusionsgesetzes, wie z. Bsp. zusätzlicher Raumbedarf, Barrierefreiheit, Ausstattung sowie die zusätzlichen Kosten für Lehr- und Lernmittel. Die Höhe des Betrages für die einzelnen Kommunen wird noch mitgeteilt. Nach Schulamtstatistik gab es 2013 in NRW 982.161 Schülerinnen und Schüler. Die Stadt Wesseling beschult im gleichen Jahr 2.900 Schüler/innen. Das sind 0,3 %. Die Stadt würde nach grober Schätzung pro Schuljahr 75.000 € erhalten. Bei den Hauhaltsberatungen für 2015 werden die Inklusionskosten mit einfliessen.