Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
992 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
07.11.13, 12:01
Aktualisiert
07.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gesundheitsbericht
5. Basisbericht
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1
Kommunale Gesundheitsberichterstattung
im Kreis Euskirchen
5. Basisgesundheitsbericht
Juli 2013
Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten
zum Gesundheitszustand der Bevölkerung
im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen
Fortschreibung 2013
Herausgeber:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. Gesundheit
2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Impressum:
Herausgeber:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt. Gesundheit
Redaktion und Gestaltung:
Abt. 53 Gesundheit
Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz
Jülicher Ring 32
D-53879 Euskirchen
Juli 2013
in Kooperation mit den deutschen Gesundheitsämtern der Euregio Maas-Rhein
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 3
Vorbemerkungen
Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche
Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder
unerlässlich. Aus diesem Grund ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung ein wichtiges
Instrument für gesundheitspolitische Planungen.
Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbericht
finden Sie eine speziell für den Kreis Euskirchen
vorgenommene Auswahl gesundheitsrelevanter
Basisdaten.
Hintergrund dieser Zusammenstellung von Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsberichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung
Informationen über die gesundheitliche Situation
der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und
über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen
zur Verfügung zu stellen.
Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es im
Landesgesundheitsbericht (Bardehle & Annuß,
1993) formuliert wurde, die auf der Basis von
Indikatorensätzen zusammengestellt wurden,
kommt im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung eine besondere Bedeutung
zu. Sie ermöglicht nicht nur eine Vergleichbarkeit
zwischen den Kommunen und dem Land, sondern
ebenso durch langfristige Fortschreibungen der
einzelnen Indikatoren einen Vergleich über die
Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß, 1993).
Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten
zum Gesundheitszustand der Bevölkerung auf der
Grundlage des GMK-Indikatorensatzes liegt im
Jahre 1991, als die Gesundheitsministerkonferenz
(GMK) der Länder einen Indikatorensatz für einen
Gesundheitsrahmenbericht beschloss, der von der
Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausgearbeitet worden
war. Dieser Indikatorensatz stellt die Grundlage
für eine Gesundheitsberichterstattung in allen
Bundesländern dar. Er wurde entwickelt, um eine
Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und
regional, zu erreichen.
Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig weiterentwickelt und ergänzt.
Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes
wurde 2003 unter der Federführung NordrheinWestfalens erarbeitet. Dabei wurde die Systematik
verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem
vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit
den vor 2003 geführten „alten“ Indikatoren ist
daher, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleichbarkeit des alten mit dem neuen Indikatorensatz
findet sich unter www.lzg.gc.nrw.de (genaue
Quellenangabe siehe Literaturliste).
Aktuell sind in diesem Bericht 69 kommunale
Indikatoren aus 7 von 10 Themenfeldern dargestellt. Themenfeld 1 enthält keine Indikatoren,
hier werden in freier Form die gesundheitlichen
Rahmenbedingungen der Länder im Berichtszeitraum beschrieben.
Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern
Themen- Beschreibung
feld
2
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des
Gesundheitswesens
3
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität
und Morbidität
II Krankheiten/ Krankheitsgruppen
4
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
5
Gesundheitsrisiken aus der natürlichen und technischen Umwelt
6
Einrichtungen des Gesundheitswesens
7
Inanspruchnahme von Leistungen
des Gesundheitswesen
8
Beschäftigte im Gesundheitswesen
9
Ausbildung im Gesundheitswesen
10
Ausgaben und Finanzierung
11
Kosten
Quelle: www.lzg.gc.nrw.de (Stand 04. Oktober 2012, genaue
Quellenangabe siehe Literaturliste)
Herkunft
Alle im vorliegenden Bericht dargestellten Daten
und zugehörigen Kommentare wurden den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit
Nordrhein-Westfalens -LZG.NRW- (früher: LIGA
NRW/davor Landesinstitut für den öffentlichen
Gesundheitsdienst -lögd nrw-) entnommen.
Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen
finden sich an entsprechender Stelle und sind als
solche kenntlich gemacht.
Auswahl
Die Auswahl der hier dargestellten Indikatoren
richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit
des vorhandenen Datenmaterials für den Kreis
Euskirchen.
4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Aktualität
Die Aktualität der Daten ist bedingt durch die
Bearbeitungszeit in den verschiedenen Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibilität überprüft werden
müssen. Dies ist bei der enormen Datenmenge
sehr zeitintensiv. Indikatoren, deren aktueller
Bezug vor 2009 lag, wurden nicht berücksichtigt.
Alle hier dargestellten Daten geben den Stand
vom 01. Juli 2013 wieder (Redaktionsschluss).
Vergleichsoptionen
Die Daten werden zur Vergleichbarkeit und besseren Einschätzung den entsprechenden Werten
der um den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis
Heinsberg sowie den Daten des Regierungsbezirkes Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen
gegenübergestellt.
Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint, werden die Tabellen durch eine grafische Darstellung
der Daten für den Kreis Euskirchen im zeitlichen
Verlauf über mehrere Jahre ergänzt, um eine
mögliche Entwicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen. Hierbei wird in der Regel mit den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten verglichen.
Informationen zu den Indikatoren
Den Darstellungen der Datentabellen zu den einzelnen Indikatoren ist jeweils eine verkürzte Form
der ausführlichen und umfangreichen, nach
einheitlichen Kriterien vorgenommenen Kommentierung des Indikators, wie sie vom LZG publiziert
wurde, vorangestellt. Diese enthalten in der vorliegenden, verkürzten Form
die Bezeichnung des Indikators,
die genaue Definition,
den Datenhalter,
die Datenquelle,
die Periodizität,
die Validität sowie
den Kommentar des LZG mit Hinweisen
zur Bedeutung des Indikators im Rahmen
der Gesundheitsberichterstattung.
Systematik
Jeder Indikator wird durch eine eindeutige Indikatornummer identifiziert. Die ersten zwei Stellen
bezeichnen das Themenfeld, nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw. drei weitere Stellen für die
laufende Nummerierung der Indikatoren. Als Beschreibung wird eine Kurzfassung des IndikatorTitels angegeben.
Weiteren Informationen und die vollständigen
Kommentare zu den jeweiligen Indikatoren können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden bzw. sind auch im Internet unter
http://www.lzg.gc.nrw.de einzusehen.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5
Zielgruppen/Themen
Neben der Darstellung der Indikatoren nach den vorgegebenen Themenfeldern, kann es ebenso
nützlich sein, die Kennzahlen spezifischen Zielgruppen oder einigen Spezialthemen zuzuordnen.
Dementsprechend wird hier eine Gliederung nach folgenden, unten aufgeführten Zielgruppen und
Themen angeboten.
Die meisten dargestellten Indikatoren können einzelnen oder mehreren Zielgruppen/Themen zugeordnet werden. Dazu werden die Zielgruppen und Themen mit einer Kennung versehen, die dazu
dient, übersichtliche spezifische Zusammenstellungen von Indikatoren zu erleichtern. Die Indikatoren werden dann hinter ihrer Indikatorkennzahl mit einer Auflistung aller zutreffenden Kennungen
gekennzeichnet, wenn sie einzelnen oder mehreren Zielgruppen bzw. Themen zugeordnet werden
können.
Es wird dabei zwischen Indikatoren unterschieden, die das Thema oder die Zielgruppe direkt beschreiben (direkter Indikator, Kennung Grossbuchstabe), und Indikatoren, die eine wichtige Einfluss- oder Wirkungsgröße abbilden (indirekter Indikator, Kennung Kleinbuchstabe).
Eine Auflistung der Indikatoren, sortiert nach Zielgruppen und Spezialthemen, finden Sie ab Seite
166.
Tabelle 2: Zielgruppen/ Themen und zugehörige Kennung
Zielgruppen/Themen
Kinder- und Jugendliche
Ältere Menschen
Geschlechtsspezifität
Migration
Sozio-ökonomischer Bezug
Medizinische und Soziale Versorgung
Gesundheitsförderung/Prävention
Psychische Beeinträchtigung
Inhaltsverzeichnis
Kennung (D)irekt/(i)ndirekt
K/k
A/a
G/g
M/m
S/s
V/v
F/f
P/p
6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Vorbemerkungen................................................................................................................................... 3
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 6
Themenfeld 02:
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems ................... 9
Bevölkerung
2.3
2.5
2.5
2.6
2.7
2.8
2.10
2.11
2.12
01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht
Bevölkerung nach Geschlecht
01Fläche und Bevölkerungsdichte
Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht
Altersstruktur der Bevölkerung
Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter
01 Lebendgeborene
Wanderungen der Bevölkerung
Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient
KAGM 2011 ................. 10
KAGM 2011 ................. 12
v ....... 2011 ................. 15
MG .... 2011 ................. 17
KAG .. 2011 ................. 19
GKA .. 2011 ................. 21
K ....... 2011 ................. 23
M ...... 2011 ................. 25
KA .... 2011 ................. 27
Wirtschaftliche und soziale Lage
2.16
2.18
2.21
2.23
2.23
2.24
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Erwerbstätige, nach Geschlecht
Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht
Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht
02 Obdachlose Haushalte und Personen
Wohngeldempfänger (Haushalte)
S ....... 2009 ................. 29
SG ..... 2011 ................. 31
SGMvf 2012 ................. 33
SGMvf 2011 ................. 35
Svf .... 2009 ................. 39
S ....... 2011 ................. 41
Themenfeld 03:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I. Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität............................................... ......................... 43
Allgemeine Mortalität
3.7
Sterbefälle, nach Geschlecht
Gv ..... 2011 ................. 44
Abgeleitete Indikatoren: Lebenserwartung, verlorene Lebensjahre, vermeidbare Sterbefälle
3.10
3.14
Lebenserwartung, nach Geschlecht
GSV ... 2011 ................. 46
Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP 2011 ................. 48
Stationäre Morbidität
3.27
3.27
Krankenhausfälle, nach Geschlecht
01 Reha-Fälle, nach Geschlecht
GV .... 2011 ................. 52
GVs ... 2011 ................. 54
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
3.36
Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J)
GVs ... 2011 ................. 56
Rentenzugänge und Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
3.40
Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht
GVsf .. 2011 ................. 58
Schwerbehinderte Menschen
3.45
3.45
3.45
Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht
01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht
02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht
GVf ... 2011 ................. 61
KGVf . 2011 ................. 63
AGVf . 2011 ................. 65
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7
Pflegebedürftigkeit
3.48
3.49
3.49
3.49
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen
Pflegebedürftige, nach Geschlecht
01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart
02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht
Themenfeld 03:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
II. Krankheiten/Krankheitsgruppen
ASV ... 2011.................
AGSV 2011.................
ASV ... 2011.................
AGSV 2011.................
67
69
71
73
......... ......................... 75
Gesundheitszustand von Säuglingen und Vorschulkindern
3.51
3.53
3.54
3.54
3.57
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht
01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.)
Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte
01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte
02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht
KSVf .. 2011.................
KSV ... 2011.................
KSV ... 2011 .................
KGSV. 2011.................
76
78
80
82
KG .... 2011................. 84
Infektionskrankheiten
3.59
3.62
3.62
01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV .. 2011................. 86
Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW
GSV... 2011................. 88
01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht
GSV ... 2011................. 90
Psychische und Verhaltensstörungen
3.87
3.89
01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl.
Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert
GVP... 2011................. 92
GP ..... 2011................. 94
Verletzungen, Vergiftungen, äußere Ursachen
3.111
3.118
01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.),
nach Geschlecht
Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht
Themenfeld 4:
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
4.1
4.8
KG .... 2011................. 96
G ...... 2011................. 98
......... ....................... 100
02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus,
GKA .. 2009............... 101
02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter
und Geschlecht, Mikrozensus
GA ... 2009............... 103
Themenfeld 06:
Einrichtungen des Gesundheitswesens
......... ....................... 105
Ambulante Einrichtungen
6.2
6.5
Versorgungsgrad Vertragsärzte
Versorgungsgrad Vertragszahnärzte
V ....... 2011............... 106
V ....... 2011............... 108
Stationäre/ teilstationäre Einrichtungen
6.15
Wichtige Krankenhausangebote
V ....... 2011............... 110
Pflegeeinrichtungen
6.18
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
V....... 2011............... 112
Weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens
6.21
6.23
6.23
6.23
Apotheken
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht
01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen
02 Personen in stationären Wohneinrichtungen für Menschen
mit Behinderungen, nach Geschlecht
V ....... 2011............... 114
GV .... 2011............... 116
GV .... 2011............... 118
GV .... 2011............... 120
8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Themenfeld 07:
Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung ......... 122
Inanspruchnahme/Leistungen der Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten
7.6
7.10
7.13
7.14
Inanspruchnahme Krankheitsfrüherkennungsprogr. Kinder
Durch Karies-Prophylaxemaßn. erreichte Kinder, Einrichtungstyp
Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hep B, Hib, Pertussis ,
Schulanfänger
Impfquote Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Schulanfänger
KVF ... 2011 ............... 123
KVF ... 2011 ............... 126
KVF ... 2011 ............... 128
KVF ... 2011 ............... 130
Inanspruchnahme/Leistungen der ambulanten Versorgung
7.23
7.25
01 Methadon-Substitutionsbehandlung
Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste
V ....... 2011 ............... 132
V ....... 2011 ............... 134
Inanspruchnahme/Leistungen der Versorgung in Pflegeeinrichtungen
7.34
7.34
7.35
7.36
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht
01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige,
nach Pflegestufen u. Geschlecht
Themenfeld 08:
Beschäftigte im Gesundheitswesen
AGV .. 2011 ............... 136
AV .... 2011 ............... 138
AGV .. 2011 ............... 140
AGV .. 2011 ............... 142
......... ....................... 144
Personal in ambulanten Einrichtungen
8.8
8.13
8.13
Ärzte und Zahnärzte in ambul. Einrichtungen
Psychotherapeuten in amb. Einrichtungen
01 Berufstätige psychol. Psychotherapeuten u.
Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten
V ....... 2011 ............... 145
V ....... 2011 ............... 147
V ....... 2011 ............... 149
Personal in stationären und teilstationären Einrichtungen
8.19
Personal im Pflegedienst in allg. u. sonst. Krankenhäusern
V ....... 2011 ............... 151
Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst
8.27
Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht
V ....... 2012 ............... 153
Literatur ............................................................................................................................................ 155
Ansprechpartner................................................................................................................................ 156
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9
Gesundheitsindikatoren
Themenfeld 2:
Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des
Gesundheitswesens
10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
2.3_01
Definition
Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter,
Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAGM
Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für
die Berechnung regionaler alters- und geschlechtsspezifischer Raten,
speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt.
Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-JahresAltersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge
werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die
Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und
älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen.
Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird
pro Kreis/kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund
(sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11
Demographische Basistabelle 2011, Kreisschlüssel: 5366000,
Kreis Euskirchen
Indikator
2.3_01
Bevölkerung am 31.12.2011
Alter
von ... bis ...
Jahren
weiblich
0- 1
1- 4
5- 9
10 - 14
15 - 19
20 - 24
25 - 29
30 - 34
35 - 39
40 - 44
45 - 49
50 - 54
55 - 59
60 - 64
65 - 69
70 - 74
75 - 79
80 - 84
85 - 89
90 u. mehr
Insgesamt
männlich
insgesamt
darunter: Ausländer
645
2.976
4.209
5.186
5.513
5.086
4.504
4.814
5.234
7.498
8.705
8.004
6.798
5.964
4.588
5.927
4.255
3.341
2.211
1.051
731
3.161
4.395
5.450
5.951
5.523
4.834
4.818
5.060
7.580
8.721
8.195
6.908
6.043
4.367
5.354
3.436
2.232
928
395
1.376
6.137
8.604
10.636
11.464
10.609
9.338
9.632
10.294
15.078
17.426
16.199
13.706
12.007
8.955
11.281
7.691
5.573
3.139
1.446
52
209
294
472
576
794
821
929
968
997
968
872
680
632
389
282
187
109
72
94
96 509
94 082
190 591
10 397
Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2011
90
80
70
Frauen-Überschuss
60
50
Ausländer
40
Männer-Überschuss
30
20
10
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
Anzahl Personen
Abbildung 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2011
12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
2.5
Definition
Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAGM
Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und
der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige
Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen
hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung
im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren
zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei
dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder
Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres
gebildet werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent
ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach
Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den
demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13
Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
2.5
Bevölkerung am 31.12. des Jahres
Verwaltungsbezirk
weibl.
männl.
insg.
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
Durchschnittliche Bevölkerung
insg.
dar.:
Ausländer
Anteil
in %
weibl.
männl.
96633
125110
156237
134043
129132
94170
133785
150323
133412
125693
190803
258896
306559
267455
254825
5,4
16,5
9,9
9,7
10,2
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
96509
125456
156053
133802
129114
94082
134998
150309
133302
125672
190591
260454
306362
267104
254786
Reg.-Bez. Köln
2246802
2160473
4407275
11,5 2242953 2155169
4398122
11,4
NordrheinWestfalen
9123937
8718019 17841956
10,7 9126177 8713791
17839968
10,6
5,5
16,6
10,0
9,8
10,3
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
320000
300000
Einwohner
280000
260000
240000
220000
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
200000
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
180000
Abbildung 3: Gesamtbevölkerung, jeweils am 31.12. d. J., 2003 - 2011
Tausend
14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
97
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Männer
Frauen
94
Abbildung 3: Durchschnittliche Bevölkerung nach Geschlecht in Tausend Einwohner
im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15
Indikator
2.5_01
Definition
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
v
Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und
nach dem Belegenheitsprinzip. Zur Bevölkerung gehören alle Personen,
die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der
hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen.
Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen
und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a.
Ind. 2.5).
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Feststellung des Gebietsstands
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen
Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population
möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche
jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berechnen der Einwohner je km2 wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
2.5_01
Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011
Fläche und Bevölkerung am 31.12. des Jahres ...
Verwaltungsbezirk
2009
Fläche
in km2
2010
Einwohner
je km2
Fläche
in km2
2011
Einwohner
je km2
Fläche
in km2
Einwohner
je km2
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1248,86
160,84
707,16
941,36
628,00
153,8
1606,5
800,9
285,4
406,3
1248,71
160,84
707,08
941,41
627,98
152,9
1608,2
800,1
284,4
406,0
1248,73
•
707,12
941,39
627,98
152,6
•
801,6
283,7
405,7
Reg.-Bez. Köln
7364,61
595,1
7364,37
596,5
7364,47
598,5
34088,01
524,3
34092,26
523,4 34097,72
523,3
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17
Indikator
2.6
Definition
Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
MG
Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach
Geschlecht auf regionaler Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und gleichzeitig
stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten,
Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen
hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte
sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.
Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung
im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).
Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes
Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet,
bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder
Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres
gebildet werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW
bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische
Bevölkerung.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter
keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen
werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb
sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 2.5 ausgewiesen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
2.6
Verwaltungsbezirk
Ausländische Bevölk. am
31.12.d. J.
weiblich
männlich
insgesamt
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
5330
20281
15258
11600
12654
5067
22926
15235
14571
13529
10397
43207
30493
26171
26183
Reg.-Bez. Köln
252739
253706
Nordrhein-Westfalen
940628
967493
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Durchschnittl. ausländische Bevölk.
weiblich
männlich
insgesamt
5291
20079
15191
11485
12532
5043
22612
15201
14549
13424
10334
42692
30391
26034
25956
506445
250699
251815
502514
1908121
933193
959853
1893047
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
5500
5400
Anzahl
5300
Männer
Frauen
5200
5100
5000
4900
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, Anzahl,
jeweils am 31.12. d. J., 2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19
Indikator
2.7
Definition
Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KAG
In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der
Bevölkerung die Phasen des Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil
dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss
auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten.
Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung
orientiert sich an den Phasen des Lebenszyklus Kindheit und Jugend,
Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter
18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre und in Verbindung
mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre.
Aus diesen drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugendund der Altenquotient. Der Jugendquotient errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen,
der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert
durch die 18- bis 64-Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die
Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und
Steuerbelastung der Bevölkerung.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere
Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen von Lastenquotienten möglich, z. B. für die
Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator
02.07 wurde in der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte/
(Stadt-)Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des
Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2010
Indikator
2.7
Kinder und Jugendliche
(0 - 17 Jahre)
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Anteil
in %
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
33471
35217
53819
45626
45327
17,6
13,5
17,6
17,1
17,8
Reg.-Bez. Köln
740369
3005557
NordrheinWestfalen
Personen im erwerbsfähigen Alter
(18 - 64 Jahre)
ältere Menschen
(65 und mehr
Jahre)
Hochbetagte
(80 und mehr
Jahre)
Altenquotient**
Anteil
in %
insgesamt
Anteil
in %
insgesamt
119035
178741
190274
169527
160979
62,5
68,6
62,1
63,5
63,2
38085
46496
62269
51951
48480
20,0
17,9
20,3
19,4
19,0
10158
13060
16233
13375
12610
5,3
5,0
5,3
5,0
4,9
28,1
19,7
28,3
26,9
28,2
32,0
26,0
32,7
30,6
30,1
16,8
2809602
63,7
857304
19,5
221438
5,0
26,4
30,5
16,8
11212476
62,8 3623923
20,3
964249
5,4
26,8
32,3
insgesamt
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes,
Eigene Berechnung für NRW durch das Landeszentrum Gesundheit NRW
Anteil
in %
Jugendquotient*
je 100 18- bis 64Jährige
* Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige
** Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
70
60
Prozent
50
0-17 J.
18-64 J.
>=65 J.
>=80 J.
40
30
20
10
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 5: Anteil von Altersgruppen an der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent,
2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21
Indikator
2.8
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
GKA
Die Definition bitte den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG.NRW entnehmen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Eigene Berechnung für NRW durch das LZG
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.
Kommentar
Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich
zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der
Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
2.8
Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung
Verwaltungsbezirk
insgesamt
0 - 14 J.
15 - 44 J.
45 - 64 J.
65 - 79 J.
80 u. m. J.
Anteil in %
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
50,6
48,2
50,9
50,1
50,7
48,7
48,9
48,8
48,3
48,8
49,2
45,1
49,4
48,2
49,6
49,7
46,7
50,0
49,3
49,4
52,9
54,2
53,5
53,0
53,2
65,0
65,0
65,3
65,1
64,5
Reg.-Bez. Köln
51,0
48,7
49,7
50,1
53,4
64,9
Nordrhein-Westfalen
51,1
48,7
49,5
50,1
54,1
66,0
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, eigene Berechnung für NRW
durch das Landeszentrum Gesundheit NRW
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
80
Prozent
70
0-14 J.
15-44J.
45-64J.
65-79J.
80 u.m.J
60
50
40
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in
Prozent, 2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23
Indikator
2.10_01
Definition
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich
K
Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob
das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um
die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleich bleibenden Stand zu
halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate
gilt als Kriterium einer stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip).
Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der
15- bis 44-jährigen Frauen (durchschnittliche weibliche Bevölkerung)
ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate).
Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Statistik der Geburten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor.
Kommentar
Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2008 - 2011
Indikator
2.10_01
Lebendgeborene
2008
Verwaltungsbezirk
insges.
2009
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
2010
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
2011
je 1 000
15-44j.
Frauen
insges.
je 1 000
15-44j.
Frauen
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1508
2170
2588
2110
1981
42,5
40,8
44,6
41,7
40,3
1417
2071
2362
1984
1934
40,8
39,7
41,5
40,1
40,2
1448
2048
2393
2083
2015
42,8
39,9
42,9
42,9
42,7
1368
2051
2356
1964
1964
41,4
40,4
43,1
41,3
42,4
Reg.-Bez. Köln
38213
43,7
36972
43,1
38097
45,0
37195
44,4
150007
43,3
145029
42,7
147333
44,1
143097
43,5
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Geburten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Anzahl je 1000 15-44j. Frauen
60
50
40
Kr. EU
NRW
30
20
10
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 7: Lebendgeborene im Kreis Euskirchen je 1000 15-44 j. Frauen im
Vergleich zu NRW, 2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25
Indikator
2.11
Definition
Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
M
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei
einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu
einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als
Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre
Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen
werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder
ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt.
Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über
Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner
werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer
jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Wanderungsstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des
Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die
Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die
Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig.
Kommentar
Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo
auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von
Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000
Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind.
Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden
nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im
Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
2.11
Zuzüge
Verwaltungsbezirk
Überschuss
der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–)
Fortzüge
darunter:
darunter:
darunter:
je 1 000 Ausländer je 1 000 Ausländer insgesamt je 1 000 Ausländer
Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000
Einwohner je 1 000
Einwohner
Einwohner
Einwohner
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
54,9
71,4
48,2
54,0
54,5
9,1
21,7
9,5
11,8
11,3
53,7
64,1
47,3
53,2
52,8
7,0
17,0
7,7
8,8
8,9
Reg.-Bez. Köln
58,9
16,4
54,5
12,8 + 19 516
+ 4,4
+ 3,6
Nordrhein-Westfalen
49,4
14,5
47,0
11,2 + 42 643
+ 2,4
+ 3,2
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Wanderungsstatistik
1
+ 222
+ 1 894
+ 258
+ 223
+ 419
+
+
+
+
+
1,2
7,3
0,8
0,8
1,6
+
+
+
+
+
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
60
Anzahl je 1000 Einwohner
2,1
4,6
1,9
3,0
2,4
50
40
Zuzüge
Fortzüge
30
20
10
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 8: Wanderungen je 1 000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27
Indikator
2.12
Definition
Bevölkerung am 01.01.2011 und Prognose am 01.01.2030 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KA
Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung,
die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre
durchgeführt werden.
In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100
Altersjahren und Geschlecht - zu einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung durch
die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von
Fortzügen und Sterbefällen. Als Ausgangsjahr werden die Daten der
Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden Jahres
genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen
fünf Jahre.
Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die von einem berechneten positiven
Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 2.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach Deutschen und Ausländern ist nicht möglich.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Bevölkerungsprognose
Periodizität
zwei- bis dreijährlich
Validität
Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten sowie den Prognoseannahmen. Wenn
für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind
Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert.
Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer Prognose - sicherzustellen, werden die
Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche
Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige
Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen,
von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die Qualität der Prognoseergebnisse.
Kommentar
Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der
Prognoseparameter - also der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der
Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Bevölkerung am 01.01.20011 und Prognose am 01.01.2030 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
2.12
Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten
Verwaltungsbezirk
Jugendquotient* je 100
18- bis 64-Jährige
Insgesamt
Ausgangsjahr (A)
Veränd.
von P
zu A
in %
Prognosejahr (P)
Ausgangsjahr
Prognosejahr
Altenquotient** je 100
18- bis 64-Jährige
Ausgangsjahr
Prognosejahr
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
190962
258664
307050
267712
254936
182945
260493
296309
254556
247136
–4,2
+0,7
–3,5
–4,9
–3,1
28,8
20,3
28,9
27,8
28,9
26,6
21,7
27,0
25,8
26,3
31,7
26,2
32,7
30,6
30,0
54,9
39,0
49,3
50,5
51,1
Reg.-Bez. Köln
4392747
4479184
+2,0
26,8
26,3
30,5
43,2
17845154
17190292
–3,7
27,3
26,4
32,4
46,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Bevölkerungsprognose
* Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
** Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren
Personen je 100 18- bis 64-Jährige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2011 und Prognose für 2030
90
80
70
60
50
40
30
20
10
2.500
2.000
1.500
1.000
500
0
500
1.000
Abbildung 9: Prognose der Bevölkerung im Kreis Euskirchen für 2030
1.500
2.000
2.500
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29
Indikator
2.16
Definition
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
S
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich
privater Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass
dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen hinzugefügt
und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen
abgezogen werden. Als empfangene Transferleistungen gelten:
empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und
Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und
Sozialhilfe, außerdem sonstige laufende Transfers. Als geleistete
Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge, Einkommenund Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden
Transfers. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht
damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt
und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das
verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten
angepasst.
Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen
Regionen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater
Organisationen ohne Erwerbszweck)
Periodizität
jährlich zur Jahresmitte
Validität
Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des
Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995
(ESVG 95) genutzt.
Kommentar
Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu
Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Die nach
bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend
an präzisere Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so
genannte Revisionen durchgeführt, in denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Revision 2007 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2002 nach aktuellen Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision wird ein neues
Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten
drei bis fünf zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln
überarbeitet werden und es dadurch immer wieder einen neuen Berechnungsstand gibt.
30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2009
Indikator
2.16
Verfügbares Einkommen
Verwaltungsbezirk
insgesamt
(in Mio. €)
je Einwohner
Landeswert =
100
in €
Bundeswert =
100
Kreis Euskirchen
3509
18249
92,7
96,1
Stadt Aachen
Kreis Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4530
5528
4816
4424
17549
17917
17901
17315
89,2
91,0
91,0
88,0
92,4
94,4
94,3
91,2
Reg.-Bez. Köln
85634
19546
99,3
103,0
352228
19682
100
103,7
1554260
18983
96,4
100
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck)
20000
100
19000
96
18000
92
17000
88
16000
84
15000
Prozent
Euro
Kr. Euskirchen
in % des
Landeswertes
in % des
Bundeswertes
80
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Euro je Einwohner im Kreis
Euskirchen im Vergleich zum Landes- und Bundeswert (je= 100), 2004 - 2009
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31
Indikator
2.18
Definition
Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen
SG
Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen
Grundlagen für das Sozialversicherungssystem in Deutschland.
Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen
(einschließlich
Soldaten
und
mithelfende
Familienangehörige),
selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen
freien Beruf ausüben.
Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen
im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der gleichen Altersund Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die Erwerbstätigen
an ihrem Wohnort nachgewiesen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Mikrozensus
Periodizität
jährlich, März bis Mai
Validität
Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto
geringer ist das Risiko, dass die ermittelten Stichprobenergebnisse im
Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In der
Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die
Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewer (als
Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch
des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die
Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch
mehrmalige Versuche der Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen
und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw.
unplausiblen Antworten.
Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit
weniger als 50 Fällen in der Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht
herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen
Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert
haben.
Kommentar
Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein
Prozent der Haushalte befragt, deren Auswahl durch eine repräsentative
Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die Gesamtheit aller
Bundesbürger erlaubt.
Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die
Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da es nur wenige über 65-jährige
Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende
Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild
(wesentlich niedrigere Quote) vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird
von der Größe einer Region von ca. 500 000 Einwohnern ausgegangen,
so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen,
2011
Indikator
2.18
Davon:
Erwerbstätige*
Frauen
Regionen (Mikrozensus)
Anzahl
in 1 000
Rhein-Erft-Kreis u. Kreis Euskirchen
StädteRegion Aachen einschließlich
Stadt Aachen
Kreise Düren und Heinsberg
Quote
in %
Anzahl
in 1 000
Männer
Quote
in %
Anzahl
in 1 000
Quote
in %
288
67,7
131
60,6
157
75,0
248
233
65,0
66,6
112
105
60,1
60,9
136
129
69,7
72,1
Reg.-Bez. Köln
2017
69,1
921
63,4
1095
74,7
Nordrhein-Westfalen
8124
69,2
3713
63,4
4411
75,0
* Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren,
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Erwerbstätigenquote in Bezug auf die
Mikrozensus
15- bis 64-jährige Bevölkerung
80
75
Prozent
70
Rhein-Erft-Kr.
Und Kr.
Euskirchen
Frauen
Rhein-Erft-Kr.
Und Kr.
Euskirchen
Männer
NRW Frauen
65
60
55
50
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
45
NRW Männer
Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen in Prozent, im Vergleich zu NRW, nach Geschlecht, 2004 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33
Indikator
2.21
Definition
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
SGMvf
Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur
sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Regionale Unterschiede
des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen
Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht.
Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer
geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als
Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine
Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei
Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen,
nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und
mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die
Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den
abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem Begriff Erwerbspersonen
sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige
Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und
geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt.
Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden
erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher
in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern sie nach
den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine
Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der bis zum Jahre 2004
geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist
Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur
Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II), das
am 1.1.2005 in Kraft trat.
Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht:
Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger. Kommunen können
sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle Aufgaben
nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige
Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen.
Datenhalter
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
Datenquelle
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Periodizität
jährlich, Ende September des Jahres
Validität
Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die
sich als Arbeitssuchende melden. Daneben gibt es in großem Umfang
verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen
Erfassung naturgemäß entzieht.
Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als
Optionskommunen die Betreuung von Arbeitslosen übernommen (sog.
„zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der
Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen
ohne ergänzende Werte der Optionskommunen:
Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen
kommunalen Trägern“ teilweise unvollständig.
Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den
Bestand in den Merkmalen Alter, Geschlecht und Nationalität
(Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen
sowie der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus
34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu nur wenig verwertbare
Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb
werden ergänzende Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf
dem IT-Vermittlungssystem beruhen.
Eine Revision der Statistik über Arbeitslose und Arbeitsuchende ab 2012
umfasst insbesondere die Erweiterung der statistischen Berichterstattung
zur Dauer der Arbeitslosigkeit und eine Änderung der Berücksichtigung
des Wohnortes. Der nunmehr geltende Vorrang des Wohnortes führt zu
regionalen Verschiebungen, die mit zunehmender regionaler
Differenzierung deutlicher werden und die Vergleichbarkeit in der
Zeitreihe einschränken.
Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der
Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den
Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als
Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von
Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher umfassender. Da die
Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe
des
Jahresdurchschnitts
den
Stichtagsangaben
vorzuziehen.
Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose werden als
prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet.
Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in der Statistik der
Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr 2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet
waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden
Indikatoren erhöht.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Kommentar
Indikator
2.21
Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, Ende September 20121
Darunter:
Arbeitslose
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Frauen
Männer
Ausländer*
Jugendl.
bis 19 J.
Langzeitarbeitslose*
Schwerbehind.
Anteil an
Arbeitslosen in %
36,6
6,2
47,5
5,4
42,8
6,2
41,3
4,9
37,4
5,6
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen2
Kreis Düren***
Kreis Heinsberg
6 004
11 645
23 652
10 545
9 082
Quote
in %**
6,6
10,3
9,3
8,6
7,9
Reg.-Bez. Köln
166 532
8,2
7,9
8,5
18,5
4,9
41,6
6,1
Nordrhein-Westfalen
723 769
8,8
8,6
8,9
21,0
4,8
42,1
6,3
Anzahl
Datenquelle/Copyright:
Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit:
Statistik der Arbeitsvermittlung
Quote in %**
6,6
9,4
8,8
8,6
8,0
6,7
11,2
9,7
8,6
7,8
15,9
21,0
19,7
19,6
14,7
3,3
9,4
6,6
9,3
5,3
* ein Jahr und mehr arbeitslos
** in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen
*** Optionskommunen (Erklärung s. Metadatenbeschreibung)
1
Datenrevision 2012: Abweichungen gegenüber
Indikatoren der Jahre 2008-2011
² StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35
Indikator
2.23
Definition
Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
SGMvf
Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen
werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie
enthalten Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts und Empfänger von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz
eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht
bzw. nach Kreisen und kreisfreien Städten soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte
des Sozialhilfebezuges liegen
Im Jahr 2003 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes
Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII). Es trat zum 1. Januar
2005 in Kraft. Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 1.1.2005 nur noch
Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig
Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit nicht hilfebedürftigen Eltern einen
Anspruch.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Kap. 3, ist Personen zu leisten,
die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen
Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen,
beschaffen können und die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten
(„soziokulturelles Existenzminimum“). Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige
Einrichtungen aus.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von
Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) können von für dauerhaft erwerbsgeminderte
18- bis 64-jährigen Personen in Anspruch genommen werden sowie von
Personen ab 65 Jahren, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder
nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem
Einkommen und Vermögen, beschaffen können.
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog.
Hartz IV) sind zum 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II)
zusammengeführt worden. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Letztere werden im
vorliegenden Indikator nicht berücksichtigt.
Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet Geldleistungen im Rahmen der
Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der
angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die erwerbsfähige
Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten sowie ihre in
Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Eine Bedarfsgemeinschaft
bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften.
Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige bedürftige Angehörige und Partner, die
mit dem ALG-II-Bezieher in Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf
Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im
Alter oder wegen Erwerbsminderung haben.
Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind,
sowie geduldete Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen
Bedarfs
an
Ernährung,
Kleidung,
Unterkunft
usw.
werden
den
Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in
besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu
den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.
Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag
31.12. des Berichtsjahres bezogen.
36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII
Asylbewerberleistungsstatistik
Leistungsempfänger nach SGB II
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,
denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch
die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als
Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den
Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und
finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der
Leistungsempfänger bereitgestellt werden.
Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich
ausschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur
Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft
gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig
genutzt haben.
Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht
Auskunftspflicht.
Kommentar
Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die
er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit
Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen
Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern
zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht.
Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden
gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise,
kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände)
geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von
der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der
Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37
Indikator
2.23
Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Verwaltungsbezirk
Hilfe z. Lebensunterhalt außerh.
Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind.
v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 3) außerh.v.Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4)
weiblich
männlich
insgesamt
weiblich
männlich
insgesamt
je 100 000 Einwohner
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
112,9
94,1
158,9
146,5
139,4
130,7
124,4
156,3
156,8
174,3
121,7
109,8
157,7
151,6
156,6
733,6
1505,7
1047,1
935,7
871,3
498,5
937,1
667,3
641,4
620,7
617,6
1211,0
860,7
788,8
747,7
Reg.-Bez. Köln
151,4
172,3
161,6
1083,0
792,7
940,7
Nordrhein-Westfalen
139,9
152,3
146,0
1101,3
813,9
960,9
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach
SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II
* erwerbsfähige Hilfsbedürftige
** nicht erwerbsfähige Angehörige
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
Verwaltungsbezirk
Arbeitslosengeld II*
weibl.
männl.
insges.
Sozialgeld**
weibl.
männl.
insges.
Empfänger v. Regelleistungen nach d.
Asylbewerberleistungsgesetz
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4291,8
7002,5
6333,1
6094,8
5151,3
3852,0
6703,8
5915,1
5621,8
4446,5
je 100 000 Einwohner
4074,7 1732,5 1814,4
6847,7 2606,5 2396,3
6128,0 2512,0 2679,1
5858,8 2373,7 2741,1
4803,6 2015,3 2225,6
Reg.-Bez. Köln
5794,3
5638,3
5717,8
2260,1
2477,9
2366,9
186,9
228,5
Nordrhein-Westfalen
6306,6
6135,4
6223,0
2421,6
2648,8
2532,6
207,2
251,4
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik,
Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II
*
**
1
1772,9
2497,6
2594,0
2557,1
2119,0
104,7
225,6
211,5
133,0
110,8
219,0
240,0
329,3
291,8
226,8
erwerbsfähige Hilfsbedürftige
nicht erwerbsfähige Angehörige
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
180
je 100.000 Einwohner
160
140
Stadt Aachen
120
StR Aachen
Kreis Düren
100
Kreis Euskirchen
80
60
Kreis Heinsberg
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 13: Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
je 100.000 Einwohner, 2005 - 2011
je 100.000 Einwohner
8000
7000
Stadt Aachen
6000
StR Aachen
5000
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
4000
Kreis Heinsberg
3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 14: Empfänger von Arbeitslosengeld II je 100.000 Einwohner, 2005 – 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39
Indikator
2.23_02
Definition
Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
Svf
Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v.
19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung,
Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können
z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung
infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen für Obdachlose untergebracht sind.
Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des
Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen,
bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten
verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig
sind.
Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl
bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Obdachlosenerhebung
Periodizität
jährlich, 30.06.
Validität
Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in
anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich
die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die
entsprechende Meldung vornimmt.
Kommentar
Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage
in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher
Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte.
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 (30.6.d.J.)
Indikator
2.23_02
Verwaltungsbezirk
Obdachlose
Davon:
Haushalte
Mehrpersonen- Einpersonenhaushalte*
haushalte
insgesamt
Kreis Euskirchen
Obdachlose Personen
insgesamt
je 100 000
Einw.**
24
9
15
47
24,5
Stadt Aachen
StR Aachen 1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
220
121
59
108
39
22
14
23
181
99
45
85
327
170
86
163
126,6
30,0
32,0
63,9
Reg.-Bez. Köln
3 469
1 217
2 252
5 911
134,9
Nordrhein-Westfalen
7 360
2 056
5 304
11 788
66,0
*
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Obdachlosenerhebung
Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare, sonstige Mehrpersonenhaushalte
StädteRegion Aachen ohne Stadt
1
Aachen
135
je 100.000 Einwohner
120
105
90
75
Kr. Eu
60
NRW
45
30
15
0
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Abbildung 12: Obdachlose Personen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2003 - 2009
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41
Indikator
2.24
Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
S
Definition
Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung
verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu
den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte
Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im
Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die
bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten
das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss.
Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das
Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005
entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II
bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld.
Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen.
Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile
ergeben.
Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche
Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um
einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person
zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt
wenigstens ein Transferleistungsempfänger.
Rechtsgrundlage für die vierteljährlich durchzuführende Statistik ist der § 35
des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli
2005 (BGBl. I). Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte
und Gemeinden.
Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Wohngeldstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so
ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der
zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen.
Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt
wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des
Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden.
Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der
Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht
mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011
Indikator
2.24
Wohngeldempfänger
2009
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
2010
je 1 000
Einwohner
2011
je 1 000
Einwohner
Anzahl*
Anzahl*
je 1 000
Einwohner
Kreis Euskirchen
2123
11,1
2047
10,7
1874
9,8
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3146
2 301
2441
2912
12,2
7,4
9,1
11,4
●
3 390
2373
2785
●
11,0
8,9
10,9
2557
5717
2087
2456
9,8
10,1
7,8
9,6
Reg.-Bez. Köln
42855
9,8
42172
9,6
38504
8,7
193215
10,8
188138
10,5
168350
9,4
NordrheinWestfalen
*
Datenquelle/Copyright:
"●"
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
1
Wohngeldstatistik
berechtigte Haushalte
Zahlenwert unbekannt
ab 2010 Städtereg. Aachen inkl.Stadt
Aachen
12
je 1000 Einwohner
10
8
Kreis EU
NRW
6
4
2
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Abbildung 13: Wohngeldempfänger (Haushalte) je 1000 Einwohner im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW, 2005 bis 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität
44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.7
Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Gv
Definition
Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen
auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit
zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische Sterbeziffern geben die
Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben Geschlechtes an.
Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich
beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen.
Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen, die Angehörige der im
Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-RatioKonzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in
Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich
prozentuale Abweichungen vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und
kreisfreien Städte.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik
eines Landes entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung einer Todesbescheinigung an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommune und des Bundeslandes eingehen, in
der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Informationen über die Zahl der Todesfälle und die Todesursachen gelten in
der Bundesrepublik aufgrund der sorgfältig geführten Bevölkerungsstatistik
und den zentralen Kodierungen in der Todesursachenstatistik in den Statistischen Landesämtern als zuverlässig.
Kommentar
Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000 Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur
der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke,
so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die
Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die
Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar.
Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren
Fallzahlen, die in einer Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten
als die direkte Standardisierung. Bei SMR-Berechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMRQuotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen
den Ländern.
Der Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Statistik der Sterbefälle
Fortschreibung der Bevölkerung
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45
Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.7
Sterbefälle
weiblich
Verwaltungsbezirk
Anzahl
je 100
000 weibl.
Einw.
SMR*
Anzahl
1,01
2116
0,87 ↓
1,04
1,07
1,00
1008
1600
1329
940
männlich
je 100
000
männl.
Einw.
insgesamt
SMR*
Anzahl
2342
987,5
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1152
1709
1465
1022
920,8
1093,8
1092,9
1057,6
Reg.-Bez. Köln
21990
980,4
0,97
20212
937,8 0,93
42202
959,5 0,95
NordrheinWestfalen
98243
1076,5
1,00
90701
1040,9 1,00
188944
1059,1 1,00
*
Landesbetrieb Information u. Technik (IT.NRW):
Todesursachenstatistik
1
75304
1064,4
996,2
998,2
4458
SMR*
Kreis Euskirchen
Datenquelle/Copyright:
929,6 0,90 ↓
je 100
000
Einw.
0,82 ↓
1,02
0,99
0,95
Standardized Mortality Ratio: standar-disiert
an
der Mortalitätsrate des Landes
(siehe Kommentar)
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
2160
3309
2794
1962
959,2 0,96
834,3
1079,4
1044,7
1028,3
0,85 ↓
1,03
1,03
0,98
↑Signifikant über dem Landesdurchschnitt
↓Signifikant unter dem Landesdurchschnitt
(Signifikanzniveau 0,01)
1,2
SMR
1,1
Stadt Aachen
StR Aachen
1
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
0,9
Kreis Heinsberg
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
0,8
Abbildung 17: Sterbefälle, standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (=1), dargestellt
als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator),
2003 - 2011
46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.10
Definition
Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
GSV
Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die
gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um
die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders
geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander.
Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt)
gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die
modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten
des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Landeszentrum für Gesundheit NRW
Datenquellen
Statistik der Sterbefälle
Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd
Periodizität
jährlich
Validität
Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine
Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß
kurzfristigen Schwankungen. Die Validität ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und
dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt.
Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die
aggregierten Daten mehrerer Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden
Kommentar
Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa
30 Jahre angestiegen und weist auch in den letzten Jahrzehnten noch
einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt
auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben.
Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen
die vielfältigen, Einfluss nehmenden Faktoren wie ökonomische Situation,
medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Berechnung
grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47
Indikator
3.10
Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011, 3-Jahres-Mittelwert
Mittlere Lebenserwartung bei
der Geburt in Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
Abweichung vom Landesdurchschnitt
in Jahren
männlich
weiblich
männlich
Kreis Euskirchen
82,34
76,73
+ 0,06
– 0,66
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
82,93
82,28
82,00
82,06
78,78
77,65
77,67
77,46
+
+
–
–
+
+
+
+
Reg.-Bez. Köln
82,59
78,13
+ 0,31
Nordrhein-Westfalen
82,20
77,31
x
¹
Datenquelle/Copyright:
1,38
0,26
0,28
0,07
+ 0,74
x
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
0,66
0,01
0,28
0,22
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über
dem Landesdurchschnitt
Statistik der Sterbefälle,
Sterbetafeln,
Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter
Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 99 %)
LIGA NRW: Eigene Berechnung
84
Lebenserwartung in Jahren
82
80
78
76
74
2005
-2007
Kr. EU Männer
2006
-2008
2007
-2009
Kr. EU Frauen
2008
-2010
2009
-2011
NRW Männer
Abbildung 14: Lebenserwartung nach Geschlecht in Jahren, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW; 2004 - 2011
48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.14
Definition
Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert
GMSP
Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen
als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe) gelten. Der Indikator 3.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den
vermeidbaren Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar.
Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die Qualität und Effektivität der
gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme, Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale
Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden.
Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-MortalityRatio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der
untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering.
Um zeitliche Schwankungen auszugleichen, wird deshalb der 5-JahresMittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden).
Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt.
Dies erforderte die Umstellung der Kodierung.
Kommentar
Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:
primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);
sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);
tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung,
z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre
Krankheiten).
Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch
genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen
Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden.
Ergänzend siehe Indikatoren 3.12 und 3.13.
Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Todesursachenstatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49
Indikator
3.14
Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 - 2011, 5-Jahres-Mittelwert
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Bösart. Neubild. d.
Luftröhre, Bronchien u. d.
Lunge (C33 - C34)
Brustkrebs
(C50)
Ischämische Herzkrankheit
(I20 - I25)
15 - 64 Jahre, insg.
25 - 64 Jahre, weibl.
35 - 64 Jahre, insg.
Mittelwert*
SMR**
Kreis Euskirchen
39
1,04
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
36
53
53
56
0,82
0,91
1,03
1,16
Reg.-Bez. Köln
767
0,95
Nordrhein-Westfalen
3318
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes
*
**
Mittelwert*
SMR**
13
0,99
14
21
18
15
0,94
1,06
1,02
0,89
270
0,96
1149
1,00
Mittelwert*
SMR**
24
0,84
26
39
35
36
0,77
0,88
0,90
0,99
513
0,84
2532
1,00
5-Jahres-Mittelwert
signifikant ü. d. Landesdurchschnitt
Standardized Mortality Ratio: stan-
signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signidardisiert an der Mortalifikanzniveau 0,01)
1
tätssrate des Landes
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
Vermeidbare Sterbefälle
Verwaltungsbezirk
Hypertonie und
zerebrovask. Krankh.
(I10 - I15 u. I60 - I69)
Krankheiten der Leber
(K70 - K77)
Transportmittelunfälle
inner- u. außerhalb des
Verkehrs (V01 - V99)
35 - 64 Jahre, insg.
15 - 74 Jahre, insg.
alle Altersgruppen, insg.
Mittelwert*
SMR**
Kreis Euskirchen
13
1,0
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
10
21
18
15
0,62
1,02
0,98
0,90
Reg.-Bez. Köln
250
0,87
Nordrhein-Westfalen
1176
1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes
*
**
Mittelwert*
SMR**
22
0,95
22
30
27
25
0,80
0,82
0,83
0,84
474
0,92
2131
1,00
Mittelwert*
SMR**
15
1,97
8
12
14
12
0,78
0,97
1,36
1,26
165
0,97
700
1,00
signifikant ü. d. Landesdurchschnitt
5-Jahres-Mittelwert
Standardized Mortality Ratio: stan- signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signifidardisiert an der Mortalikanzniveau 0,01)
1
tätssrate des Landes
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
1,2
1
SMR
0,8
0,6
0,4
0,2
0
2000
-2004
2001
-2005
2002
-2006
2003
-2007
2004
-2008
2005
-2009
Bös. Neubildungen der Lunge
2006
-2010
2007
-2011
Krankheiten der Leber
Abbildung 15: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
2000 - 2011,
hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64
Jahre, insg. und Krankheiten der Leber, 15 - 74 Jahre, insg.
1,2
1
SMR
0,8
0,6
0,4
0,2
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
-2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011
Brustkrebs
Abbildung 16: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
2000 - 2011,
hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51
1,2
1
SMR
0,8
0,6
0,4
0,2
0
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
-2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011
Ischämische Herzkrankheiten
Bluthochdruck, Druchblutungsstörungen
Abbildung 17: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
2000 - 2011,
hier: Ischämische Herzkrankheiten sowie Hypertonie und zerebrovaskuläre
Krankheiten, 35 - 64 Jahre, insgesamt
2,2
2
1,8
SMR
1,6
1,4
1,2
1
0,8
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
-2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011
Transportmittelunfälle EU
Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte,
2000 - 2011,
hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insgesamt
52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.27
Definition
Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die
Planung und Gestaltung der Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen
zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im
Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die
in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht
enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder
verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d.
h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im
Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser
(sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden
Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt
durch den Bezug auf 100 000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und
die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes
einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich
der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich.
Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht
zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden.
Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann zum Teil
durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen.
Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der
Indikator 3.27 basiert auf dem Wohnortprinzip.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53
Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.27
Stationär behandelte Kranke
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl*
männlich
je
100 000
weibl.
Einw.
SMR
**
Anzahl*
insgesamt
je
100 000
männl.
Einw.
SMR
**
Anzahl*
je
100 000
Einw.
SMR
**
Kreis Euskirchen
23957
24791,7
0,99
22283
23662,6
1,01
46240
24234,4
1,00
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
39826
27330
34538
30065
25490,7
21844,8
25766,4
23282,3
1,01
0,87
1,03
0,94
34426
23026
31499
26673
22901,3
17211,2
23610,3
21220,8
0,98
0,80
1,02
0,92
74252
50356
66037
56738
24221,0
19450,4
24690,9
22265,5
1,00
0,83
1,03
0,93
521717
23260,3
0,93
455300
21126,0
0,92
977017
22214,4
0,92
2319185
25412,4
1,00
2028402
23278,1
1,00
4347587
24369,9
1,00
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW: Krankenhausstatistik, Teil II –
Diagnosen (Krankenhäuser)
* ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Gschlecht
** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
26000
24000
22000
20000
18000
16000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
NRW Männer
NRW Frauen
2011
Abbildung 19: Krankenhausfälle je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.27_01
Definition
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVs
Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die
Morbiditätssituation der Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige
Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen dar.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und
therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die Behandlungsfälle in
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
aufgenommen, behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen
Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG).
Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August
2001 (BGBl. I) sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit
umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58
% aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung
ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten.
Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle
bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag
wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind.
Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten,
dass. ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100
Betten berichtspflichtig, d. h. es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird
von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger
Patienten behandelt als in Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der
Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und
mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher.
Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich
in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten der Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.27_01
Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen*
Weiblich
Verwaltungsbezirk
männlich
je
Anzahl**
SMR
***
100 000
weibl.
Einw.
Anzahl**
je
100 000
männl.
Einw.
insgesamt
SMR
***
Anzahl**
je
100 000
Einwohner
SMR
***
Kreis Euskirchen
1808
1871,0
0,96
1771
1880,6
1,10
3579
1875,8
0,88
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2651
1988
2354
2117
1696,8
1589,0
1756,2
1639,4
0,87
0,87
0,91
0,86
2407
1352
2165
1917
1601,2
1010,6
1622,8
1525,1
0,95
0,68
0,97
0,91
5058
3340
4519
4034
1649,9
1290,1
1689,6
1583,0
0,91
0,78
0,94
0,88
Reg.-Bez. Köln
37877
1688,7
0,89
31321
1453,3
0,89
69198
1573,4
0,89
176206
1930,8
1,00
145026
1664,3
1,00
321232
1800,6
1,00
Datenquelle/Copyright:
LDS NRW:
Krankenhausstatistik, Teil II –
Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)*
*
**
nur Einrichtungen mit mehr als
100 Betten
ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht
Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der stationären
Behandlungshäufigkeit des
Landes
¹ Städteregion Aachen ohne Stadt
Aachen
***
2000
1800
1600
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
NRW Männer
1400
NRW Frauen
1200
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
NordrheinWestfalen
Abbildung 20: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen je 100.000
weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2003 - 2011
56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.36
Definition
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
GVa
Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in
absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu
verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine
Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern.
Dabei soll auch eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.
Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde
und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen
sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen. Die
medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante
oder gemischt stationär/ ambulante Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch
das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.
Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss
der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der
deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch
Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer
Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten
wird durch Qualitätssicherungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung Bund gewährleistet.
Kommentar
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich
nur auf Personen im arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15 bis 64
Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler
Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden
die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig
Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die
Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rehabilitationsleistungen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen
zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.36
Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen zur
Teilhabe
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl
Kreis Euskirchen
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
aktiv
Versicherte
708
1653,3
954
2126,7
1662
1895,5
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
●
●
1171
1154
●
●
2115,0
2054,5
●
●
1379
1263
●
●
2256,1
2138,3
●
●
2550
2417
●
●
2189,0
2097,5
Reg.-Bez. Köln*
18009
1802,0
19577
1884,1
37586
1843,8
Nordrhein-Westfalen
78328
1925,9
88833
2061,8
167161
1995,8
Deutsche Rentenversicherung Bund:
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
* einschl. der Pat. mit nicht zuordenbarem Wohnsitz im
Reg.-Bez.Köln
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
● Zahlenwert unbekannt
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherte
Datenquelle/Copyright:
2400
2200
2000
1800
1600
1400
1200
200320042005200620072008200920102011
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
NRW Männer
NRW Frauen
Abbildung 21: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv
Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.40
Definition
Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVSf
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der
Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit
und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen
Erwerbsminderung.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung
auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll
erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande
sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur
Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005
grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für
Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei
Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss
von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und
zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem
Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist.
Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der
neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.
Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und
kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund
Datenquelle
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst.
Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann.
Kommentar
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde
zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente
abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum
Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken
Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt
durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge
und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Statistik über Rentenzugänge
Statistik über Rentenbestand
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59
Indikator
3.40
Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
insgesamt
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
aktiv Versicherte
Anzahl
Kreis Euskirchen
194
449,7
234
518,3
428
484,8
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
617
268
279
499,6
480,3
492,9
647
270
290
477,6
438,9
487,7
1264
538
569
488,1
458,6
490,2
Reg.-Bez. Köln
4476
444,6
4683
447,8
9159
446,2
Nordrhein-Westfalen
4114
499,7
4344
485,9
8458
492,5
¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Verwaltungsbezirk
Weiblich
Anzahl
männlich
je 100 000
weibl. aktiv
Versicherte
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl. aktiv
Versicherte
Anzahl
je 100 000
aktiv Versicherte
Kreis Euskirchen
1720
3986,9
2019
4471,9
3739
4234,9
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4937
2336
2236
3997,3
4186,1
3950,1
5351
2738
3041
3950,0
4450,5
5113,8
10288
5074
5277
3972,6
4324,7
4546,3
Reg.-Bez. Köln
34348
3411,7
35421
3387,3
69769
3399,3
152610
3725,7
171167
3948,9
323777
3840,4
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Deutsche Rentenversicherung Bund:
Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand
¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter
60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
600
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
500
NRW Männer
NRW Frauen
400
300
200320042005200620072008200920102011
je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter
Abbildung 22: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
Kr. EU Männer
6000
Kr. EU Frauen
5000
NRW Männer
4000
NRW Frauen
3000
2000
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Abbildung 23: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61
Indikator
3.45
Definition
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr)
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GVf
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator
in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne
des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047)
sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden
körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die
kreisfreien Städte und Kreise zuständigen Versorgungsämtern registrierten
schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei Jahren
erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des
Landes.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes
Nordrhein-Westfalen
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich
haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene
Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt
wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen.
Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise oder
Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter
ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen
von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Kommentar
62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr)
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.45
Schwerbehinderte Menschen
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je
Anzahl
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
7415
11842
15385
11704
9752
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestfalen
SMR
*
100 000
weibl.
Einw.
7683,2
9439,2
9858,8
8747,3
7553,0
je
Anzahl
100 000
männl.
Einw.
SMR*
Anzahl
je
100 000
Einw.
8632,6
8883,7
10822,2
9713,4
8725,4
SMR
*
0,84
1,09
1,08
0,97
0,86
9038
11296
17770
14241
12479
9606,5
8367,5
11822,3
10683,3
9929,8
0,95
0,95
1,18
1,09
1,02
16453
23138
33155
25945
22231
183944
8186,9 0,93
194658
9010,0
0,93
378602
8590,4 0,93
828405
9079,5 1,00
860884
9874,8
1,00
1689289
9468,1 1,00
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
0,90
1,02
1,13
1,04
0,94
* Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an
der Schwerbehindertenrate des Landes
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
10000
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
8000
NRW Männer
NRW Frauen
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
6000
20
01
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
insgesamt
Abbildung 24: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach
Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW, 2001 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63
Indikator
3.45_01
Definition
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung
von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KGVf
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von
Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind
Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden
Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn
des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem
nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen
Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für
das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei
Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder
(Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und
kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien
Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach
deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt.
Kommentar
Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein
Ergebnisindikator.
64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50
und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.45_01
Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
je 100 000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100 000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
je 100 000
der Altersgruppe
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
118
141
244
172
181
906,6
996,3
1154,8
976,8
1026,4
170
202
335
283
249
1237,5
1366,7
1509,5
1502,2
1344,8
288
343
579
455
430
1076,5
1185,5
1336,5
1248,4
1189,5
Reg.-Bez. Köln
2898
983,8
4457
1438,5
7355
1216,9
11840
998,3
17650
1414,4
29490
1211,7
Nordrhein-Westfalen
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1500
1200
Kr. EU Jungen
Kr. EU Mädchen
900
NRW Jungen
NRW Mädchen
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
600
20
01
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Abbildung 25: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und
mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65
Indikator
3.45_02
Definition
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
AGVf
Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von
Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz
aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des
Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht
der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren
Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die
Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert
sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen
gesundheitlichen Einschränkungen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik über schwerbehinderte Menschen
Periodizität
zweijährlich, 31.12.
Validität
Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien
Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach
deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis.
Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der
Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt.
Kommentar
Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.45_02
Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren
Verwaltungsbezirk
je 100 000 der
weiblichen
Altersgruppe
männlich
je 100 000 der
männlichen
Altersgruppe
insgesamt
3829
7564
9095
6585
5100
17915,1
28410,5
25816,1
22602,5
18740,4
4462
6531
9894
7437
6411
26699,4
32865,3
36591,6
32594,1
30146,7
8291
14095
18989
14022
11511
21769,7
30314,4
30495,1
26990,8
23743,8
Reg.-Bez. Köln
103447
21403,7
102067
27291,4
205514
23972,1
Nordrhein-Westfalen
477680
22831,4
455022
29446,9
932702
25641,7
weiblich
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
36000
31000
Kr. EU Männer
26000
Kr. EU Frauen
NRW Männer
21000
NRW Frauen
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
16000
20
01
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik über schwerbehinderte Menschen
je 100 000
der Altersgruppe
Abbildung 26: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung
von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67
Indikator
3.48_01
Definition
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
ASV
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der
Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens
auszuführen.
Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung
teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die
Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien
sichergestellt werden.
Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):
Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2
Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen
Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige
Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts,
bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III
und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die
Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe
trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine
gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in
absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.
Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III
empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich
pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick
über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik).
Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den
Pflegestufen nicht dokumentiert werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.48_01
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen
Verwaltungsbezirk
Stufe I
S
Verwaltungsbezirk
insgesamt
insgesamt
insgesam
797
944
1106
1085
938
417,7
364,6
360,8
405,7
368,1
426
455
598
592
477
223,3
175,7
195,1
221,3
187,2
Reg.-Bez. Köln
15550
353,56
8332
189,4
Nordrhein-Westfalen
73703
413,1
28885
161,9
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
¹ StädteRegion Aachen ohne Sta
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Kr. EU Stufe I
Kr. EU Stufe II
Kr. EU Stufe III
NRW Stufe I
NRW Stufe II
NRWStufe III
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100.000 Einwohner
Datenquelle/Copyright:
MDK Westfalen-Lippe,
MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Abbildung 27: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen je 100.000 Einwohner, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69
Indikator
3.49
Definition
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGSV
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach
kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je
100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die
aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche
Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der
Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der
Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterschieden (s. Indikator 3.48).
Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes.
Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der
Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten
zum 31.12. des Jahres.
Datenhalter
Landesamt Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
Datenquellen
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale
gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf
der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf
Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird.
Die Daten gelten als valide.
Kommentar
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine
wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen.
Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt,
die Daten liegen bis zur Kreisebene vor.
Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach
dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten.
Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der
Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld
und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich gestiegen.
Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine
Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht
mehr zusätzlich addiert.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.49
Pflegebedürftige*
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
männlich
je
100 000
weibl.
Einw.
SMR**
Anzahl
insgesamt
je
100 000
männl.
Einw.
SMR**
Anzahl
je
100 000
Einw.
SMR**
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
4678
5493
7976
6705
4847,2
4378,4
5111,1
5011,1
1,25
1,14
1,33
1,34
2558
2772
4198
3650
2718,9
2053,4
2792,9
2738,1
1,25
1,07
1,29
1,31
7236
8265
12174
10355
3796,6
3173,3
3973,7
3876,8
1,25
1,11
1,31
1,33
Kreis Heinsberg
6278
4862,4
1,34
3450
2745,2
1,32
9728
3818,1
1,33
Reg.-Bez. Köln
86928
3869,0
1,05
47003
2175,6
1,04
133931
3038,9
1,04
359271
3937,7
1,00
187598
2151,8
1,00
546869
3065,1
1,00
* ohne Pflegebedürftige, die noch keiner
Pflegestufe zugeordnet sind;
ab 2009 Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ohne teilstationäre Unterbringung
** Standardized Morbidity Ratio:
standardisiert an der Rate der
Pflegebedürftigen des Landes
1
StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
5000
4000
Kr. EU Männer
3000
Kr. EU Frauen
NRW Männer
2000
NRW Frauen
20
11
20
09
20
07
20
03
1000
20
01
je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW): Pflegestatistik
20
05
NordrheinWestfalen
Abbildung 28: Pflegebedürftige nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner,
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71
Indikator
3.49_01
Definition
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
ASV
Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der
durchgeführten Pflege (ambulant, vollstationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für
die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung
der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben.
Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch
Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind
und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen,
die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und
in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten
Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können.
Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind,
wird im vorliegenden Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach
der Art der Pflege vorgenommen, wobei ab dem Berichtsjahr 2009 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr aufgeführt werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
Datenquellen
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe
Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei
einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden
oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Die Daten gelten als valide.
Kommentar
In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch
durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen).
Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger
von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauerbzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger
und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst.
Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz,
Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten
Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um Doppelerfassungen in der
Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden deshalb ab der Erhebung 2009 die teilstationär
durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert.
Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf
die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.49_01
Pflegebedürftige
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt*
je
100 000
Einwohner
in stationären/
durch ambulante
teilstationären
Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen
betreut
betreut
je
100 000
Einw.
Anzahl
Anzahl
je
100 000
Einw.
Pflegegeldempfänger**
Anzahl
je
100 000
Einw.
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
7236
8265
12174
10355
9728
3796,6
3173,3
3973,7
3876,8
3818,1
1557
2021
2146
1824
1821
816,9
776,0
700,5
682,9
714,7
1962
2263
2823
2530
2460
1029,4
868,9
921,5
947,2
965,5
3717
3981
7205
6001
5447
1950,2
1528,5
2351,8
2246,7
2137,9
Reg.-Bez. Köln
133931
3038,9
27376
621,2
36969
838,8
69586
1578,9
NordrheinWestfalen
546869
3065,1
122249
685,2
157783
884,3
266837
1495,6
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
* ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind
** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
je 100.000 Einwohner
2000
1500
Kr. EU
Pflegegeldempf.
NRW
Pflegegeldempf.
1000
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
20
01
500
Abbildung 29: Pflegegeldempfänger je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2001 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73
Indikator
3.49_02
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
AGSV
Definition
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in
der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen
Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu
erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß
§ 15 SGB XI einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:
Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige
Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige
Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige.
Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III
und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt.
Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der
Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich
auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das
Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten
mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände
der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert
und dokumentiert die Feststellungen des Gutachters u. a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und
Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des
MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung
(Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Datenquellen
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass
eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten
Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich.
Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je
100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine
der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die
als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden
Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 3.49_02 weist somit geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während der
Indikator 3.49 Prävalenzangaben aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der
privat Versicherten, enthält.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.49_02
Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht*
Verwaltungsbezirk
Frauen
Anzahl
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Männer
je 100 000
weibl. Einw.
Anzahl
Insgesamt
je 100 000
männl.
Einw.
Anzahl
je 100 000
Einw.
813
947
1147
1116
927
841,3
756,9
734,1
832,6
717,9
559
607
785
789
670
593,6
453,7
522,2
591,4
533,0
1372
1554
1932
1905
1597
719,1
600,2
630,2
712,3
626,7
Reg.-Bez. Köln
16120
718,7
10950
508,1
27070
615,5
NordrheinWestfalen
67129
734,4
45472
521,9
112601
630,7
* Einstufung in Pflegestufen I-III
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1
800
700
600
500
400
300
200
100
Kr. EU Männer
Kr. EU Frauen
NRW Männer
NRW Frauen
0
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100.000 der weibl. bzw. männl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
MDK Westfalen-Lippe,
MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen und Geschlecht je
100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003-2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75
Themenfeld 3:
Gesundheitszustand der Bevölkerung
II Krankheiten / Krankheitsgruppen
76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.51
Definition
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
KSVf
Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für
den Gesundheitszustand und Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen
Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt
einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird.
Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom
Mutterleib Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen
wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der
willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das
nach der Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (low-birthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2 499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht bis 1
499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight).
Normales Geburtsgewicht beträgt 2 500 g und mehr.
Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator eignet sich mit
der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes
(soziodemografische Clusteranalyse).
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12. (ab 2002)
Validität
Im vorliegenden Indikator werden die in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhobenen Lebendgeborenen nach dem Wohnort
der Mutter erfasst. Die Angaben sind vollständig, nur für einige Lebendgeborene (ca. 2 ‰) fehlt das Geburtsgewicht. Im Indikator sind Kinder mit
deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft enthalten.
Kommentar
Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch
eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer Kinderklinik,
um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres
Gedeihen sicherzustellen.
Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen
von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der
Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes).
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77
Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.51
Lebendgeborene
Verwaltungsbezirk
insg.
darunter mit einem Geburtsgewicht:
zus. mit
Angaben
z.
Geburtsgew.
Anzahl
bis 2 499 g
je 1 000
Lebendgeb.
bis 1 499 g
je 1 000
Lebendgeb.
Anzahl
ohne
Gewichtsangabe
Kreis Euskirchen
1368
1363
92
67,5
9
6,6
5
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2051
2356
1964
1964
2033
2350
1959
1960
147
199
81,2
145
72,3
84,7
27
74,0
29
38
13,8
24
14,3
16,2
5
12,2
18
6
7
4
Reg.-Bez. Köln
37195
37075
2564
69,2
472
12,7
120
143097
142704
10231
71,7
1987
13,9
393
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
1
StädteRegion Aachen
ohne Stadt Aachen
je 1.000 Lebendgeborene
90
75
60
Kr. EU bis 1499g
45
30
15
Kr. EU bis 2499g
NRW bis 1499g
NRW bis 2499g
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
0
Abbildung 31: Sehr untergewichtige und untergewichtige Lebendgeborene bis 1499 g und
bis 2499 g Geburtsgewicht je 1.000 Lebendgeborene, Kreis Euskirchen im
Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.53_01
Definition
Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KSV
Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen
und ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse
und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres.
Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht
sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich
und die Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 28 bis 364 Tagen.
Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27
Tagen.
Datenhalter
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass
eine vollständige Erfassung und eine gute Datenqualität vorliegt. Für
verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt.
Kommentar
Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung von Müttern
und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des Apgar-Schemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz,
Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79
Indikator
3.53_01
Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Gestorbene Säuglinge im Alter von …
Verwaltungsbezirk
Lebendgeborene
insgesamt
0* - 6 Tagen
7 - 27 Tagen
(frühe Neonatalsterb.)
(späte Neonatalsterb.)
je 1 000
Leb.geb.
insgesamt
je 1 000
Leb.geb.
insges.
Kreis Euskirchen
1368
2
1,5
2
1,5
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2051
2356
1964
1964
4
1
3
3
2,0
0,4
1,5
1,5
2
1
2
-
1,0
0,4
1,0
0,0
Reg.-Bez. Köln
37195
68
1,8
18
0,5
143097
317
2,2
93
0,6
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
* am Tag der Geburt gestorben
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1
"–" genau null
Gestorbene Säuglinge im Alter von ...
Verwaltungsbezirk
28 - 364 Tagen
unter 1 Monat
(Postneonatalsterb.)
(Neonatalsterblichkeit)
je 1 000
Leb.geb.
insges.
unter 1 Jahr
je 1 000
Leb.geb.
insges.
je 1 000
Leb.geb.
insges.
Kreis Euskirchen
3
2,2
4
2,9
7
5,1
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4
1
4
5
2,0
0,4
2,0
2,5
6
2
5
3
2,9
0,8
2,5
1,5
10
3
9
8
4,9
1,3
4,6
4,1
Reg.-Bez. Köln
54
1,5
86
2,3
140
3,8
201
1,4
410
2,9
611
4,3
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
* am Tag der Geburt gestorben
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt
Aachen
"–" genau null
80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.54
Definition
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
3-Jahres-Mittelwerte
KSV
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist
ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der
medizinischen Betreuung.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene
Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl
der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der gleitende Mittelwert über drei
Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort
der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich
über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene
Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den
Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben
zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen
Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen
hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen
Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille
berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 - 2011, 3-JahresMittelwerte
Indikator
3.54
Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes Mittel
Verwaltungsbezirk
2004
–
2006
2005
–
2007
2006
–
2008
2007
–
2009
2008
–
2010
2009
–
2011
Kreis Euskirchen
4,7
3,7
4,6
3,1
4,3
4,5
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
6,1
4,2
5,2
5,2
5,5
3,1
4,4
4,4
4,3
3,3
3,4
3,8
4,7
4,3
2,9
3,3
4,1
4,5
2,3
2,2
4,5
3,4
3,3
2,5
Reg.-Bez. Köln
4,2
4,1
3,9
3,9
3,7
3,8
Nordrhein-Westfalen
4,7
4,7
4,6
4,4
4,2
4,1
StädteRegion Aachen ohne Stadt
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
¹Aachen
6
5
Kreis EU
4
NRW
3
20
04
-2
00
20
6
05
-2
00
20
7
06
-2
00
20
8
07
-2
00
20
9
08
-2
01
20
0
09
-2
01
1
je 1.000 lebend Geborene
7
Abbildung 32: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2004 - 2011
82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.54_01
Definition
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
KGSV
Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein
Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und
Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54 die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet.
Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend
geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder
sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge
sind auf den Wohnort bezogen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort
der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über
die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt
gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht
von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden
an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern
beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind.
Kommentar
In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen
Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat.
Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83
Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011, 3-JahresMittelwert
Indikator
3.54_01
Im ersten Lebensjahr Gestorbene
weiblich
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
männlich
je 1 000
weibl.
Lebendgeb.
Anzahl*
insgesamt
je 1 000
männl.
Lebendgeb.
Anzahl*
je 1 000
Lebendgeb.
Kreis Euskirchen
2
2,4
5
6,2
6
4,3
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4
4
2
2
3,6
3,1
2,0
2,1
5
7
3
2
4,6
5,8
2,5
2,3
9
11
5
4
4,1
4,5
2,3
2,2
Reg.-Bez. Köln
60
3,3
81
4,2
141
3,7
273
3,8
339
4,5
612
4,2
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
* 3-Jahres-Mittelwert
¹ StädteRegion Aachen ohne
Stadt Aachen
je 1.000 Lebendgeborene
7
6
5
4
3
Kreis EU weiblich
NRW männlich
NRW weiblich
20
04
-2
00
20
6
05
-2
00
20
7
06
-2
00
20
8
07
-2
00
20
9
03
-2
01
20
0
04
-2
01
1
2
Kreis EU
männlich
Abbildung 33: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2004 - 2011
84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.57_02
Definition
Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei
Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
KG
Adipositas (Fettleibigkeit) sowie eine Herabsetzung der Sehschärfe sind
zwei somatische Befunde, die bei den Einschulungsuntersuchungen relativ häufig diagnostiziert werden.
Adipositas
Die Häufigkeit von Adipositas hat nicht nur in Europa und den Vereinigten
Staaten mittlerweile ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Adipositas gilt
heute als chronische Erkrankung. Sie kann bereits im Kindesalter zahlreiche Folgekrankheiten, wie z. B. Fettstoffwechselstörungen, Hypertonie, Diabetes mellitus oder orthopädische Erkrankungen nach sich ziehen. Als Adipositas wird hier das Überschreiten der 97. Perzentile der
alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Referenzwerte für Kinder und
Jugendliche nach Kromeyer-Hauschild et al. (2001) bezeichnet.
Herabsetzung der Sehschärfe
Eine unerkannte und nicht ausreichend behandelte Herabsetzung der
Sehschärfe kann das Lernverhalten beeinträchtigen und zu einer falschen Beurteilung der schulischen Leistungsfähigkeit führen. Es ist daher
unverzichtbar, die Kinder vor Schulbeginn im Hinblick auf eine ausreichende Sehschärfe zu untersuchen.
Der Indikator erfasst Kinder mit Kurz- und mit Weitsichtigkeit (Hyperopie).
Die Überprüfung des Sehvermögens erfolgt durch den Fernvisustest mit
einem Sehtestgerät. Schielfehler und Farbsinnstörungen sind in diesem
Indikator nicht enthalten.
Datenhalter
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
Datenquellen
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Einschulung
in die Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Dieser Indikator basiert auf Standards, die zwischen den Ländern unterschiedlich sind. Eine Beurteilung der Vollständigkeit kann nicht erfolgen,
deshalb wird die Zahl der nach dem jeweiligen Standard untersuchten
Kinder als Bezugsgröße angegeben. Für Nordrhein-Westfalen gelten die
Standards des Bielefelder Modells.
Kommentar
Als Definitionskriterien gelten
bei Adipositas: Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und
geschlechtsabhängigen
BMI-Referenzwerte.
KromeyerHauschild K, Wabitsch M, Kunze D et al. (2001): Perzentile für
den Body Mass Index für das Kindes- und Jugendalter unter
Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 8 (2001) Nr. 149, S. 807-818.
bei einer Herabsetzung der Sehschärfe/Hyperopie: Grenzwerte
entsprechend der Jugendärztlichen Definitionen zur Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen nach dem "Bielefelder
Modell". Manuskriptdruck lögd 1989, S. 4-6.
Das Bielefelder Modell ist ein Verfahren zur Durchführung und Dokumentation der schulärztlichen Untersuchung. Nahezu alle Kommunen in
Nordrhein-Westfalen orientieren sich bei der Einschulungsuntersuchung
an diesem Modell.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85
Indikator
3.57_02
Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei
Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2011
Adipositas
Verwaltungsbezirk
Mädchen
Jungen
Untersuchte* Befunde
Anzahl
herabgesetzte Sehschärfe
in %
Mädchen
Jungen
Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde
Anzahl
in %
Anzahl
in %
Anzahl
in %
849
5,1
959
4,4
850
33,2
961
32,5
1453
1027
1117
1165
4,9
3,6
3,6
4,9
1493
1030
1220
1161
5,6
4,1
5,1
6,1
1482
1029
1180
1166
27,9
20,3
22,4
14,6
1525
1037
1286
1163
28,7
18,7
22,6
15,0
Reg.-Bez. Köln**
10976
4,2
11678
4,6
11144
22,7
11850
22,2
NordrheinWestfalen**
70084
4,4
75116
4,7
62052
20,7
664591
20,1
Kreis Euskirchen
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Datenquelle/Copyright:
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst :NRW
* Untersuchte mit gültigen Werten
** Summe der meldenden Kreise
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt
Aachen
86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.59_01
Definition
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KGV
Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen
Viruserkrankungen, die aerogen übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls
Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis
5000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des
Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Eine
seltene, tödlich verlaufende Spätfolge einer Masernerkrankung stellt die
subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar. Diese wird in einem von 10.000-100.000 Fällen beobachtet. Die einzige Möglichkeit der
Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer
zu den europäischen Ländern, in denen die Masern verbreitet und die
Durchimpfungsraten trotz steigender Quoten zum Teil noch unzureichend
sind. Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht für Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr
2008 bei 1,1 Erkrankungen/100.000 Einwohnern.
Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als drei Tage anhaltenden, generalisierten
Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens
durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis.
In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in
Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie
Antikörpernachweise ein.
Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst.
Datenhalter
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es
wird davon ausgegangen, dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSG-Meldesystems mit
den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen
einer RKI-Studie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent.
Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten
Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert
Koch-Instituts sind.
Kommentar
Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten
Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung
berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden
Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes
ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der
Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.59_01
Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
insgesamt
Anzahl
je 100 000
weibl.
Kinder
Anzahl
je 100 000
männl.
Kinder
Anzahl
je 100 000
Kinder
Kreis Euskirchen
–
–
–
–
–
–
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
–
–
–
–
3
–
–
8,0
–
–
3
–
–
4,1
–
–
Reg.-Bez. Köln
7
2,4
10
3,2
17
2,8
Nordrhein-Westfalen
26
2,2
31
2,5
57
2,3
"–" genau Null
Datenquelle/Copyright:
StädteRegion Aachen inkl.
50
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
¹ Stadt Aachen
Kr. EU
NRW
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100 000 Kinder
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW:
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Abbildung 35: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.62
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
3-Jahres-Mittelwert
GSV
Definition
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner.
Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland
leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft
getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62
werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den
Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den
aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose
aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten
auf der Bevölkerungsstatistik.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und
weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen
sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann
die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der
Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im
regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert
Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den
labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang
berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum
Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt.
Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011,
3-Jahres-Mittelwert
Indikator
3.62
Bakteriell gesicherte
Verwaltungsbezirk
Anzahl
weiblich
männlich
je 100 000
weibl.
Einw.
je 100 000
männl.
Einw.
SMR**
Anzahl
insgesamt
SMR**
je 100 000
Einwohner
Anzahl
SMR**
Kreis
2
1,7
0,63
2
1,8
0,37
3
1,7
0,47
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
8
3
2
5,1
2,5
1,3
1,85
0,90
0,47
13
3
2
8,6
2,2
1,9
1,81
0,47
0,39
21
6
4
6,8
2,4
1,6
1,83
0,63
0,42
Reg.-Bez. Köln
70
3,1
1,10
111
5,2
1,08
181
4,1
1,09
256
2,8
1,00
419
4,8
1,00
675
3,8
1,00
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts:
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
1
ab 2009 Städte Region Aachen Iinkl. Stadt Aachen
** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der
Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar)
je 100 000 Einwohner
7
6
5
4
3
Kr. EU
2
1
NRW
20
03
-2
20 00
04 5
-2
20 00
05 6
-2
20 00
06 7
-2
20 00
07 8
-2
20 00
08 9
-2
20 01
09 0
-2
01
1
0
Abbildung 36: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte
2003 - 2011
90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.62_01
Definition
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach
Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GSV
Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der
Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je
100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit
weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko
von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken,
ist erhöht.
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001
in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen
an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1)
der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator 3.62
drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR
(indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert
durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopischpositiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge
werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter
bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller TuberkuloseErkrankungen.
Datenhalter
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts
Datenquellen
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Periodizität
jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06.
des Folgejahres
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte
und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht
zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der
Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom
Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das
klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation
wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres verwendet.
Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91
Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.62_01
Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1)
Verwaltungsbezirk
weiblich
männlich
je 100 000
Anzahl
weibl. Einw.
Anzahl
insgesamt
je 100 000
männl.
Einw.
Anzahl
je 100 000
Einwohner
Kreis Euskirchen
–
–
3
3,2
3
1,6
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
7
6
1
4,5
4,5
0,8
13
2
3
8,6
1,5
2,4
20
8
4
6,5
3,0
1,6
Reg.-Bez. Köln
72
3,2
104
4,8
176
4,0
285
3,1
411
4,7
696
3,9
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts:
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
* vorläufige Zahlen
1
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
● Zahlenwert unbekannt
"–" nichts vorhanden (genau null)
je 100 000 Einwohner
7
6
5
4
Kr. EU
3
2
NRW
1
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
0
Abbildung 37: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003- 2011
92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.87_01
Definition
Einweisungen nach dem PsychKG, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen
GVP
Mit dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz (Gesetz zur Reform des
Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) wurde das alte zweistufige System von Pflegschaft und Vormundschaft durch das einheitliche
Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch im Gesetz über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ein einheitliches Verfahrensrecht für die zivilrechtliche Unterbringung (nach dem Betreuungsgesetz) und
die öffentlich-rechtliche Unterbringung (nach den Unterbringungsgesetzen der
Länder) geschaffen. Bei der rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
geht es im Kern um die Unterstützung und Interessenwahrnehmung eines Menschen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Leitbild ist dabei die
persönliche Betreuung, die sich am Wohl des Betreuten orientiert. Der gerichtlich
bestellte Betreuer hat die Wünsche des Betroffenen zu respektieren (Betreuung).
In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch
Kranken ermöglicht, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe zur Vermeidung einer Unterbringung und rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit, nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller Beratung und Betreuung,
Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht der Heilung von psychischer Krankheit
oder Sucht, sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben des
Untergebrachten oder seiner Umgebung dienen. Die Unterbringung wird von den
Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche Gutachten durch Klinikärzte
(überwiegend) oder niedergelassene Neurologen ausgestellt wird.
Im Indikator 3.87 werden Einweisungen nach dem Betreuungsgesetz bzw. den
Unterbringungsgesetzen der Länder nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen
und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen Bevölkerung im Zeitvergleich
ausgewiesen. Die Angaben werden auf den Wohnort des Untergebrachten/
Eingewiesenen bezogen.
Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG liegen teilweise in den Gesundheitsämtern und teilweise in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe vor. Im vorliegenden Indikator sind bis zum Jahre 2002 nur die Angaben der Gesundheitsämter enthalten. Ab dem Berichtsjahr 2003 werden Angaben der Landschaftsverbände mit aufgeführt.
Datenhalter
Datenquellen
Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG)
Dokumentation zum Betreuungsgesetz
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (Betreuung) im Jahr 1992 ist das
Verfahren bei zivilrechtlichen Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht) und
öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (nach Unterbringungsgesetz des Landes
bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt. Ein Landesgesetz in NordrheinWestfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte
melden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen Justizministerien der Länder die Fallübersichten
über die Unterbringung nach dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar, diese decken sich aber nicht immer mit den Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten
sein, die nicht zu einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur begrenzt aussagefähig. Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen Indikator ein, die die Daten entsprechend den Vorgaben geliefert
haben.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB, dass
Kommentar
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW
Landschaftsverband Rheinland (ab 2003)
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ab 2003)
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93
ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht einen Katalog
staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu zwingen
(Unterbringung nach PsychKG).
Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.87_01
Unterbringungen nach dem PsychKG
Verwaltungsbezirk
davon:
insgesamt
weiblich
Anzahl
je 100 000
Einwohner
männlich
je 100 000
weibl. Einw.
Anzahl
Anzahl
je 100 000
männl. Einw.
Kreis Euskirchen
240
125,8
98
101,4
141
149,7
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
546
265
565
195
210,9
86,4
211,3
76,5
254
112
233
92
203,0
71,7
173,8
71,2
292
153
326
103
218,3
101,8
244,4
81,9
Reg.-Bez. Köln
6238
141,8
2807
125,1
3417
158,5
21488
122,5
9542
106,4
11892
138,8
Nordrhein-Westfalen
¹ Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen
bei psychischen Krankheiten
2
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
250
200
150
100
Kr. EU männlich
Kr. EU weiblich
NRW männlich
50
NRW weiblich
0
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen:
Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz
Abbildung 38: Einweisungen nach dem PsychKG nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl.
Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.89
Definition
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert
GP
Der Indikator 3.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf
die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate
des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher
Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die
Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik.
Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so
hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit
hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt.
Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein
Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet.
Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher
Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form
geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten
je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Todesursachenstatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei
mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend.
Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt
voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des
Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ
zuverlässig.
Kommentar
Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen
enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit
der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung
(SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00, die Kreise können diese Werte überoder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle)
nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken,
2008 - 2010, 3-Jahres-Mittelwert
Indikator
3.89
Gestorbene infolge vorsätzlicher
weiblich
männlich
Verwaltungsbezirk
Anzahl*
je 100 000
weibl.
Einw.
Kreis Euskirchen
3
3,1
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
8
6
5
6
6,1
3,6
3,5
4,4
Reg.-Bez. Köln
113
5,0
NordrheinWestfalen
439
4,8
SMR**
Anzahl*
0,63
1,28
0,74
0,72
0,91
1,07
je 100 000
männl.
Einw.
17
18,3
21
20
19
18
16,0
13,3
14,2
14,3
321
15,0
1,00 1241
14,2
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
20
03
-2
20 00
04 5
-2
20 00
05 6
-2
20 00
06 7
-2
20 00
07 8
-2
20 00
08 9
-2
20 01
09 0
-2
01
1
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Todesursachenstatistik
*
**
1
Selbstbeschädigung (X60 - X84)
insgesamt
SMR**
Anzahl*
1,24
1,08
0,90
0,96
0,98
1,06
je 100 000
Einw.
20
10,6
29
26
24
24
11,2
8,3
8,8
9,3
434
9,9
1,00 1679
9,4
SMR**
3-Jahres-Mittelwert
Standardized Mortality Ratio: standardisiert
an der Suizidrate des Landes
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
18
15
12
Kr. EU männlich
9
6
3
0
Abbildung 39:
Kr. EU weiblich
NRW männlich
NRW weiblich
Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle)
nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwert 2003 - 2011
1,09
1,16
0,86
0,91
0,97
1,06
1,00
96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.111_01
Definition
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei
Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
KG
Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten
infolge von Verbrennungen und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere Verbrennungen
und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil
sie prinzipiell durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden
können, und weil sie bei sozial ungünstigen Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65)
Verletzungen verschiedenen Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert.
Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und
Vergiftungen insgesamt und nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus, leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten.
Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die
stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw.
verlegt wurden oder verstorben sind.
Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die
in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d.
h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im
Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser
(sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind).
Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden
Datenqualität ausgegangen.
Kommentar
Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden hier stattdessen die Krankenhausfälle
berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort
vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die Morbidität wesentlich
höher ist.
Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken*, 2011
Indikator
3.111_01
Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und
Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl**
männlich
je 100 000
weibl.
Einw. <15 J.
Anzahl**
insgesamt
je 100 000
männl.
Einw. <15 J.
Anzahl**
je 100 000
Einw. <15 J.
Kreis Euskirchen
16
121,4
14
100,8
30
110,8
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
23
19
19
23
161,4
89,0
106,2
129,2
14
20
31
24
94,4
89,1
162,6
128,1
37
39
50
47
127,2
89,1
135,3
128,7
Reg.-Bez. Köln
302
102,0
363
116,6
665
109,5
1333
111,5
1502
119,4
2835
115,5
NordrheinWestfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser)
* Wohnbevölkerung
** ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz
bzw. Geschlecht
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
200
150
Kr.EU männlich
100
50
Kr. EU weiblich
NRW männlich
NRW weiblich
0
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100 000 männl./weibl. Einw. <15 Jahre
1
Abbildung 40: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern
unter 15 Jahren nach Geschlecht je 100.000 der männl./ weibl. Altersgruppe,
Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
3.118
Definition
Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
G
Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten
Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in
Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl
verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen
unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern.
Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem
die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten
durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die
Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem
aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im
Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den
Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren
Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen).
Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die
Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen
zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide
Geschlechter auf jeweils 100 000 weibliche bzw. männliche Einwohner
bezogen. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden.
Entsprechend der Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Straßenverkehr
verunglückte Personen verletzte und getötete Personen, die bei Unfällen
im Fahrverkehr (inkl. Eisenbahn), auf öffentlichen Wegen und Plätzen
Körperschäden erlitten haben, unabhängig von der Höhe des Sachschadens. Unfälle, die Fußgänger allein betreffen (z. B. Sturz), und Unfälle,
die sich auf Privatgrundstücken ereignen, werden nicht als Straßenverkehrsunfälle erfasst. Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben, rechnen nicht zu den verletzten, sondern zu den getöteten Personen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als
valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach
Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt.
Kommentar
Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer) ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort)
einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang
bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die
Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation
ist dies zu berücksichtigen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99
Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
3.118
Im Straßenverkehr verunglückte Personen
Verwaltungsbezirk
weiblich
Anzahl
Kreis Euskirchen
je 100 000
weibl.
Einw.
männlich
Anzahl
Dar.: tödlich
insgesamt*
je 100 000
männl.
Einw.
Anzahl
je 100 000
Einw.
weibl. männl.
Anzahl
484
500,9
621
659,4
1105
579,1
3
22
Stadt Aachen
StR Aachen1
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
611
5613
631
534
488,4
328,3
470,7
413,5
755
738
838
657
564,3
490,9
628,1
522,7
1366
1251
1469
1191
527,6
408,1
549,3
467,4
2
2
3
3
7
6
10
9
Reg.-Bez. Köln
9291
418,7
12466
578,4
21860
497,0
39
124
34298
375,8
44354
509,0
78658
440,9
170
464
NordrheinWestfalen
* einschließlich Personen unbekannten Ge1
schlechts
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
800
725
650
Kr. EU männlich
575
500
425
Kr. EU weiblich
NRW männlich
NRW weiblich
350
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100 000 männl./weibl. Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Abbildung 41: Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht je 100.000
männl./weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW,
2003 - 2011
100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Themenfeld 4
Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101
Indikator
4.1_02
Definition
Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen
GKA
Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen
auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen
vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt,
Schlaganfall) und von Krankheiten der Atmungsorgane (insbesondere
Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen).
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350)
findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über
Rauchgewohnheiten.
Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig.
Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch
wenn es sich nur um geringe Tabakmengen handelt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit
Periodizität
ab 2005 vierjährlich
Validität
Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die Angaben
der 10- bis 19-Jährigen.
Kommentar
Der Indikator zum Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht wird als
Länderindikator geführt
Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
4.1_02
Rauchverhalten der Bevölkerung¹, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken, 2009
Verwaltungsbezirk
Nichtraucher
Raucher
Anteil der Raucher, die täglich
mehr als 20 Zigaretten rauchen,
an allen Rauchern
Anteil der Befragten in %*
Kreis Euskirchen
70,3
29,7
14,5
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
75,5
70,2
71,2
75,2
24,5
29,8
28,8
24,8
5,9
13,3
20,2
20,0
Reg.-Bez. Köln
73,8
26,2
14,2
Nordrhein-Westfalen
73,1
26,9
15,0
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Mikrozensus, Zusatzerhebung
* 15 Jahre u. älter
¹ %-Mikrozensus-Stichprobe
² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103
Indikator
4.8_02
Definition
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter
und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen
GA
Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-KreislaufRisikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten
(Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus und bestimmte Malignome) in Verbindung
gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und
Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken.
Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen
Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht,
Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus
dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2
berechnet.
Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350)
findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des Body-Mass-Index.
Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden nach derselben Methode berechnet. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer
Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquellen
Mikrozensus, Zusatzerhebung
Periodizität
ab 2005 vierjährlich
Validität
Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias
vor, so dass der berechnete BMI zu gering ausgewiesen wird.
Kommentar
Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen,
sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus berechneten BMI
liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey.
104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
4.8_02
Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009
BMI in % der Befragten (>15 Jahre) mit Angaben zum Gewicht*
Verwaltungsbezirk
untergewichtig
normalgewichtig
übergewichtig
darunter:
adipös
Kreis Euskirchen
4,6
38,5
56,9
13,9
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
6,1
5,5
4,1
5,0
46,9
40,5
40,4
40,0
47,0
54,0
55,5
55,1
10,5
14,2
14,8
13,4
Reg.-Bez. Köln
5,1
42,6
52,3
13,6
Nordrhein-Westfalen
4,9
40,8
54,3
14,4
Datenquelle/Copyright:
Frauen
Männer
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Mikrozensus, Zusatzerhebung
untergewichtig
normalgewichtig
*
bis 18,9
19,0 - 24,0
bis 19,9
20,0 - 25,0
(1 %-Mikrozensus-Stichprobe)
¹ StädterRegion Aachen ohne Stadt Aachen
übergewichtig
adipös
24,1 - 29,9
>=30,0
25,1 - 29,9
>=30,0
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105
Themenfeld 6:
Einrichtungen des Gesundheitswesens
106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.2
Definition
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Ärztinnen und Ärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit
teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend
oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte sowie die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichentherapeuten.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung
werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik
wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen
gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen
zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als
Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um
mehr als 25 % bzw. denjenigen der fachärztlichen Versorgung um mehr als 50
% unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine Überschreitung
der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche
Einwohner/Arztrelation).
Datenhalter
Datenquelle
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
Periodizität
jährlich
Validität
Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf
der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen.
Kommentar
Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten
ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen –
Einwohner je Arzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte vom 09. März 1993,
zuletzt geändert am 31. Dezember 2004, in Kraft getreten am 15. Mai 2005.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107
Indikator
6.2
Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2011
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Hausärzte
Anästhesisten
Augenärzte
Frauenärzte
Chirurgen
HNOÄrzte
Hautärzte
Kreis Euskirchen
111,1
112,8
122,1
116,3
115,4
124,0
132,6
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
110,5
112,6
112,6
110,8
118,8
251,5
214,6
142,9
115,6
112,3
130,7
114,5
170,8
180,2
182,5
146,8
120,8
134,8
114,4
114,5
112,0
111,2
151,6
112,3
117,6
145,2
126,1
125,7
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
•
NordrheinWestfalen
•
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Versorgungsgrad in %
Verwaltungsbezirk
Fä. Internisten
Kinderärzte
Nervenärzte
Orthopäden
Psychotherap.*
Radiologen
Urologen
Kreis Euskirchen
263,7
133,7
128,2
112,6
136,6
263,1
155,8
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
189,4
140,3
213,2
203,8
123,6
140,2
144,9
114,8
177,4
117,6
182,9
118,5
125,9
123,2
120,5
115,7
140,6
134,2
150,5
155,3
201,9
113,8
187,6
194,2
130,0
113,6
129,7
136,8
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
Planungsdaten für die ärztliche Versorgung
* ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen.
108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
Indikator
6.5
Definition
V
Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die
für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen
und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dargestellt.
Auf der Grundlage von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte
und Krankenkassen (G-BA) über die Bedarfsplanung in der vertrags(zahn)ärztlichen
Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in
Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise
und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser
Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in
der vertragszahnärztlichen Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der
vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unteroder Überversorgung vorliegt, obliegt dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen durften bis zum Jahr 2007 nur in dem Umfang erfolgen, bis
Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die Berechnung von Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation Wohnbevölkerung/Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde (ab 2008 Wohnbevölkerung/Zahnarzt, 0- bis 18-Jährige/ Kieferorthopäde).
Da es für Vertragszahnärzte seit dem 1. April 2007 keine Zulassungsbeschränkungen
mehr gibt – sie wurden durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aufgehoben - , ist
die zum 1.Oktober 2008 angepasste Bedarfsplanung für Kieferorthopäden des G-BA
lediglich als Entscheidungsgrundlage für Vertragszahnärzte zu verstehen, die sich mit
einer kieferorthopädischen Praxis niederlassen wollen.
Datenhalter
Datenquelle
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide
anzusehen.
Kommentar
Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen
Tätigkeit teilnehmenden Zahnärzten und Kieferorthopäden ist eine Basistabelle der
Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades
erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner je Zahnarzt – nach definierten
Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in der Bedarfsplanungsrichtlinie
Zahnärzte vom 09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Mit der zum 1.10.2008 erfolgten Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte
wurde der auf Grundlage der Bedarfsplanung errechnete Bedarf an kieferorthopädischen Praxen den sinkenden Behandlungszahlen angepasst. Diese sind vor allem eine
Folge des kontinuierlichen Rückgangs der Patientengruppe der bis 18-Jährigen, die
Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung zu Lasten der GKV haben, sowie
einer Abnahme der Fallzahlen insgesamt. Neue Richtgröße ist jetzt ein Kieferorthopäde
für jeweils 4000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dadurch liegt der Versorgungsgrad ab dem Berichtsjahr 2008 deutlich höher als in den Vorjahren, in denen sich
die Bedarfsplanung nach der gesamten Einwohnerzahl eines Planungsbezirks richtete,
wobei für jeweils 16 000 Einwohner ein Kieferorthopäde zur Verfügung stehen sollte.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein,
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109
Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009-2011
Indikator
6.5
Versorgungsgrad in %
2009
Verwaltungsbezirk
Zahnärzte
Kreis Euskirchen
2010
2011
KieferKieferKieferZahnärzte
Zahnärzte
orthopäden
orthopäden
orthopäden
71,4
81,6
71,8
76,5
73,5
61,2
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
87,1
101,0
77,7
71,4
102,6
150,0
51,5
81,6
85,2
104,4
80,9
71,8
109,0
150,0
66,2
76,5
84,0
104,2
78,4
71,0
109,0
137,5
66,2
74,1
Reg.-Bez. Köln
•
•
•
•
•
•
Nordrhein-Westfalen
•
•
•
•
•
•
Datenquelle/Copyright:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein/ Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung
110
105
100
95
90
85
80
75
70
65
60
Kieferorthopäden
180
160
je 100.000 Einwohner
je 100.000 Einwohner
Zahnärzte
140
120
100
80
60
40
20
0
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Stadt Aachen
StR Aachen
Stadt Aachen
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Kreis Heinsberg
Abbildung 48: Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden
Zahnärztinnen und Zahnärzten, 2003 - 2011
110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.15
Definition
Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Indikator 6.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der
Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im
Regionalvergleich.
Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein.
Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie,
Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie,
Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige
und allgemeine Innere Medizin.
Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde,
Geburtshilfe sowie sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und
sonstige und allgemeine Kinderheilkunde.
Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu
versorgende Einwohner bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken
hergestellt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen
Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum Stichtag
31.12. jeden Jahres erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111
Wichtige Krankenhausangebote nach Bettenangebot, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
6.15
Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen
Verwaltungsbezirk
Chirurgie
insges.
Frauenheilkunde/
Geburtshilfe
Innere Medizin
je 100 000
Einw.
insges.
je 100 000
Einw.
insges.
je 100 000
Einw.*
Kinderheilkunde
insges.
je 100 000
Einw.**
Kreis Euskirchen
231
121,1
325
170,3
80
95,9
33
121,9
StR Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
797
343
243
140,9
128,2
95,4
1175
610
381
207,8
228,1
149,5
317
112
93
129,0
96,4
83,5
156
108
-
214,1
292,2
-
Reg.-Bez. Köln
5543
126,0
7777
176,8
2098
107,8
991
163,1
26045
146,0
37742
211,6
8925
112,5
4680
190,7
Nordrhein-Westfalen
je 100.000 Einwohner
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb für Information und Technik IT.NRW: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
* Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren
** Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren
¹ Seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
200
160
Chirurgie
Innere Medizin
120
Frauenheilkunde
/ Geburtshilfe
Kinderheilkunde
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
80
Abbildung 46: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in den Fachabteilungen je
100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.18
Definition
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen.
Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines
Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik.
Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur
Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen.
Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige
Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren
Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären
Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden.
Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen
Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl
eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz
aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar.
Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit
anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche
Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG
oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern
Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine
hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das
Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt
und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf
die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Pflegestatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
6.18
Ambulante Pflegeeinr.
Stationäre Pflegeeinrichtungen
dar.: Eingliedrige
Verwaltungsbezirk
insgesamt
ohne
verfügbare Plätze
mit
insgesamt
andere(n)
Sozialleistungen
insgesamt
Anzahl
je
100 000
ältere E.*
vollstationäre
Pflege
teilstationäre
Pflege
Kreis Euskirchen
33
–
28
35
2247
5900,0
2198
49
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
35
32
37
29
–
–
–
–
30
29
33
29
39
34
52
46
3106
2488
2915
2673
4988,0
5351,0
5611,1
5513,6
3050
2414
2764
2502
56
74
151
171
Reg.-Bez. Köln
555
2
516
554
41546
4846,1
40477
1069
2309
3
2183
2325
179470
4952,4
173894
5576
Nordrhein-Westfalen
*65 Jahre und mehr
¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
6500
6000
5500
Kr. EU
5000
NRW
1
20
1
9
20
0
7
20
0
20
0
20
0
5
4500
3
je 100.000 Einwohner >64 Jahre
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW)
Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Abbildung 47: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100 000 Einwohner über
64 Jahre, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.21
Definition
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie
die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene.
Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt.
Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist
aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt.
Datenhalter
Apothekerkammer Nordrhein
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Landesbetrieb für Information und Technik IT.NRW
Datenquelle
Statistik der Apotheken
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb
einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten
Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw.
für den Bevölkerungsbezug des Statistischen Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115
Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
6.21
Öffentliche Apotheken
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Krankenhausapotheken
Einwohner je Apotheke
Kreis Euskirchen
49
3890
–
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
75
82
55
63
3473
3736
4770
4044
3
2
2
–
Reg.-Bez. Köln
1135
3883
19
Nordrhein-Westfalen
4649
3838
99
Datenquelle/Copyright:
Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken
IT.NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Einwohner je Apotheke
3900
3800
3700
Kr. EU
3600
NRW
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
3500
Abbildung 48: Einwohner je Apotheke im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW,
2003 - 2011
116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.23
Definition
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit
Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich
auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die
Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100
000 Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren.
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen
Familie für volljährige behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1
BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung an sich nicht, noch
nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere
Zeit oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant
Betreutes Wohnen kann in Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen.
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung
der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter
Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit
werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe
zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und WestfalenLippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel,
bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für
Ambulant Betreutes Wohnen einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen
der Eingliederungshilfe andererseits ergebende Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten
selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen.
Datenhalter
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein
sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem
halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
6.23
Personen im Ambulant Betreuten Wohnen*
Frauen
Verwaltungsbezirk
Männer
je 100 000 weibl.
Einw.*
Anzahl
insgesamt**
je 100 000 männl.
Einw.*
Anzahl
Anzahl
je 100 000 Einw.*
Kreis Euskirchen
146
181,9
203
264,1
349
222,1
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
777
280
536
326,4
250,6
501,0
882
354
529
367,9
322,6
516,2
1659
634
1065
347,2
286,3
508,5
Reg.-Bez. Köln
5318
282,0
6203
348,3
11521
314,2
21288
277,9
24751
344,9
46039
310,3
Nordrhein-Westfalen
*18 Jahre und älter
**einschl. Pers. unbekannten
Geschlechts
¹StR Aachen inkl. Stadt Aachen
Datenquelle/Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG
320
je 100.000 Einwohner
280
240
200
Kreis EU
160
NRW
120
1
0
20
1
9
20
1
8
20
0
7
20
0
6
20
0
5
20
0
20
0
20
0
4
80
Abbildung 46: Personen im Ambulant Betreuten Wohnen je 100.000 Einwohner im Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2011
118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.23_01
Definition
Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Menschen Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei
den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003).
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner.
Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang
der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen.
Datenhalter
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein
sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten
die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem
halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine Übersicht über die in
ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen. Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen aufgegliedert.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119
Indikator
6.23_01
Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe
für Menschen Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 (31.12.)
Plätze im stationären Wohnen für
Verwaltungsbezirk
je
100 000
Einwohner
> 18 Jahre
insgesamt
geistig behinderte
Menschen
zusammen
körperbehinderte
Menschen
je 100 000
E.
> 18 Jahre
zusammen
je 100 000
E.
> 18 Jahre
Kreis Euskirchen
634
403,5
301
191,6
–
–
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
945
519
763
197,8
234,3
364,3
526
284
671
110,1
128,2
320,3
143
129
–
29,9
58,2
–
Reg.-Bez. Köln
8009
218,4
5063
138,1
452
12,3
43340
292,1
29751
200,5
1253
8,4
Nordrhein-Westfalen
Plätze im stationären Wohnen für
Verwaltungsbezirk
seelisch behinderte
Menschen
suchtkranke
Menschen
zusammen
je 100 000 E.
> 18 Jahre
zusammen
je 100 000 E.
> 18 Jahre
Kreis Euskirchen
296
188,7
42
26,8
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
185
106
66
83,3
48,1
31,8
–
–
26
–
–
12,5
Reg.-Bez. Köln
1 939
53,5
453
12,5
Nordrhein-Westfalen
9 430
63,9
2 844
19,3
Datenquelle/Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: Statistik
zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
¹ vollstationäre Wohneinrichtungen ohne Kurzzeitwohneinrichtungen;
nur für Personen ab 18 Jahre
² StR Aachen inkl. Stadt Aachen
120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
6.23_02
Definition
Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
GV
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit
Behinderungen im Alter von 18 und mehr Jahren in stationären Wohneinrichtungen im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe
bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und
Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch
bezogen auf je 100 000 Einwohner. Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen wird unter
Hinzuziehung des Indikators 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen
berechnet.
Erläuterungen zum Ambulant Betreuten Wohnen siehe Indikator 6.23.
Erläuterungen zum stationären Wohnen siehe Indikator 6.23_01.
Datenhalter
Datenquelle
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Periodizität
halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004
Validität
Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein
sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert.
Kommentar
Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem
halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121
Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
6.23_02
Personen in stationären Wohneinrichtungen*
Frauen
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Männer
je
100 000
weibl.
Einw.>18J
.
Anzahl
je
100 000
männl.
Einw.>18J.
Relation zwischen
insgesamt** betreuten Personen
je
Anzahl 100 000
Einw.>18J.
Ambulant
%-Anteil
der
18- bis unter
65-jähr.
Personen
Stationär
in %
Kreis Euskirchen
166
206,8
230
299,2
396
252,0
47
53
94,4
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
377 158,4
195 174,5
216 201,9
640
310
311
267,0
282,5
303,5
1017
505
527
212,9
228,0
251,6
62
56
67
38
44
33
91,3
94,3
94,7
288,3
8705
237,4
57
43
91,7
347,6 42339
285,4
52
48
90,5
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westfalen
3570
189,3
5135
17389
227,0
24950
* Personen ab 18 Jahre; ohne ausserrhein. Träger
(11 Pers.)
** inkl. 13 Personen unbekannten Geschlechts (lvr)
¹ seit 2010 Städteregion Aachen inkl. Stadt
Aachen
300
295
290
285
280
275
270
265
260
255
250
Kreis EU
NRW
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100.000 Einwohner
Datenquelle/ Copyright:
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe:
Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz
Abbildung 46: Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen je
100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2011
122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Themenfeld 7:
Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123
Indikator
7.6
Definition
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder,
Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der
Entwicklungsdynamik des Kindes angepasstes mehrteiliges ScreeningProgramm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10
Untersuchungen. Zuletzt wurde am 1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitsschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen.
Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die
Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen
werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen
U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag)
werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen
Kindern durchgeführt; die folgenden Untersuchungen werden beim niedergelassenen (Kinder-)Arzt angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 07.06. Dabei wird eine Differenzierung nach
den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4.
Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie
den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48. Lebensmonat (3 ½ 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen.
Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im
Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator 7.6
bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur
Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme.
Datenhalter
Landeszentrum Gesundheit NRW
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator enthält sich für einige wenige Kreise bzw. kreisfreie Städte nur
unvollständige oder keine Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht
besteht. Für die Indikatoren 7.13 und 7.14, die sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz beziehen,
liegen auf Grund der bestehenden Meldepflicht vollständigere Daten vor. Die
Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine
Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten
Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben. Da die Zahl der
Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder)
nicht vorliegt, wird auf die Zahl der Schulanfänger als Bevölkerungszahl
zurückgegriffen.
Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf
der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge
von Datenübermittlungsfehlern schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus
kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für
gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.6
Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für
Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹
Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen
Verwaltungsbezirk
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Untersuchte
Schulanfänger
insgesamt*
Reg.-Bez. Köln
NordrheinWestf.****
U7
U8
89,7
89,6
89,8
90,4
96,7
92,6
93,7
92,6
92,0
96,3
98,0
90,0
90,5
90,2
90,9
88
165
232
289
220
•
•
•
•
•
•
146 748
136 989
91,2
93,0
90,4
9 759
Schulanfänger
älter als
64 Monate
Kreis Euskirchen
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
U3 - U6
Keine
Dokumentation
vorhanden***
1 723
1 901
2 775
2 177
2 109
dar.:
Untersuchte
Verwaltungsbezirk
darunter: ...
wahrgenommen in %:
1 811
2 066
3 007
2 466
2 329
Reg.-Bez. Köln
Nordrhein-Westf.****
Dokumentation
vorhanden**
Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen
Dokumentation
vorhanden**
darunter…. wahrgenommen in %:
Keine Dokumentation
U9
vorhanden***
1 608
1 855
2 720
2 176
2 036
1 531
1 699
2 499
1 925
1 838
92,1
91,1
92,5
92,6
93,1
77
156
221
251
198
•
•
•
•
137 550
128 310
93,3
9 240
Datenquelle/Copyright:
Landeszentrum Gesundheit NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
*
**
***
****
¹
²
Untersuchte Kinder älter als 48 Monate
Vorsorgeheft vorgelegt
Vorsorgeheft nicht vorgelegt
Summe der meldenden Kreise
Einschulungsjahrgang
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125
95
in Prozent
90
85
80
75
Kr. EU U9
NRW U8
NRW U9
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
1
20 0
11
70
Kr. EU U8
Abbildung 49: Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen U 8 und U9
für Kinder bezogen auf Kinder mit vorhandener Vorsorgedokumentation, Kreis
Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011
126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.10
Definition
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung
von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche
Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V.
Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den
Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen.
Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken.
Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis vier- bzw. fünfmalige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und
Schulkinder dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine KariesProphylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten Kinder und das Schuljahr.
Datenhalter
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe
Datenquelle
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Periodizität
jährlich, nach Schuljahren
Validität
Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von ProphylaxeMaßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten
Validität auszugehen.
Kommentar
Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und
Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht
wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127
Indikator
7.10
Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach
Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in
Verwaltungsbezirk
Kindergärten
gemeldete
Kinder3
Kreis Euskirchen
ein Prophylaxeimpuls4
Grundschulen
zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5
5378
4755
88,4
5530
7446
7095
StR Aachen6
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
16516
7715
7945
11068
6181
5990
67,0
80,1
75,4
479
7634
199
19567
10095
9781
14247
9516
4641
Reg.-Bez. Köln
130424
110534
84,7
78710
162290
147198
Nordrhein-Westfalen
520496
425179
81,7
361843
644995
588636
Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in
Verwaltungsbezirk
weiterführenden Schulen²
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
Förderschulen
zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5
gemeldete
Kinder3
ein Prophylaxeimpuls4
zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5
Kreis Euskirchen
13346
2251
16,9
388
1510
648
StR Aachen6
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
31733
41834
27109
4908
3213
•
15,5
7,7
•
716
1403
•
3353
1683
1238
969
781
576
Reg.-Bez. Köln
258768
35199
13,6
18131
23172
12619
NordrheinWestfalen
981865
138003
14,1
32444
88936
51510
Datenquelle/Copyright:
Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein u. Westfalen-Lippe
Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
1
Einschulungsjahrgang
2
nur die Daten der Klassen 5 bis 10
3
in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht
für alle Kreise (Nordrhein) vollständig
durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder
4
5
6
"
durch zwei- bis fünfmalige Prophylaxeimpulse tatsächlich
erreichten Kinder insgesamt
Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen
•" Zahlenwert unbekannt
128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.13
Definition
Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,
Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften
vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist
es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis
ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von
besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden
der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen
der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die
Grundimmunisierung gilt dann als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis
und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorliegen, gegen Diphtherie, Tetanus
und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis
4 Impfungen durchgeführt wurden.
Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden
Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten
und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde
dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der
Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt
haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission am Robert Koch-Institut.
Datenhalter
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der
Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge
untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger
ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht.
Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf
der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge
von Datenübermittlungsfehlern schwanken.
Kommentar
Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen
der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129
Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B,
Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹
Indikator
7.13
Dokumentierte Impfungen
Untersuchte
Schulanfänger
insgesamt
Kinder
mit
dokumentierten
Impfungen*
Kreis Euskirchen
1811
1667
144
StR Aachen²
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3007
2066
2466
2329
2721
1868
2180
2142
Reg.-Bez. Köln
34782
158536
Verwaltungsbezirk
NordrheinWestfalen³
Impfquote in % bei
abgeschlossener Grundimmunisierung**
Poliomyelitis
Kinder ohne
Dokumentierte
Impfungen***
Diphtherie
Hep. B
Haemophilus
influenzae b
Pertussis
90,9
92,1
92,9
79,5
85,8
91,6
286
198
286
187
94,4
86,3
89,1
95,1
96,1
94,1
90,4
97,3
96,3
93,7
90,3
97,2
80,6
65,6
83,5
85,8
93,2
84,2
87,5
96,9
94,2
91,4
89,8
97,2
31651
3131
92,4
95,0
94,8
77,8
91,2
93,8
146136
12400
93,2
95,2
95,1
82,4
91,9
94,6
Tetanus
Datenquelle/Copyright:
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW:
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹ Einschulungsjahrgang
² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
³ Summe der meldenden Kreise
* Impfbuch vorgelegt
** geänderte Berechnungsgrundlage (s. Kommentar)
*** Impfbuch nicht vorgelegt
130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.14
Definition
Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei
Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
KVF
Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit
auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und
erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von
besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden.
Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Impfung gegen
Masern, Mumps und Röteln (MMR) sollte mit einem Kombinationsimpfstoff
(MMR-Impfstoff) erfolgen. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen,
wird eine 2. MMR-Impfung spätestens mit Vollendung des 2. Lebensjahres
empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus.
Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung im Kindesalter wird seit 2004 empfohlen. Im August 2009 hat die STIKO auch die Empfehlung zu einer zweiten
Varizellenimpfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten verabschiedet. Zuvor
war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen
worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz
Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des
Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die erste Impfung gegen Varizellen erfolgt in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten, entweder
simultan mit der ersten MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser.
Alternativ steht ein MMR-Varizellen-Kombinationsimpfstoff zur Verfügung.
Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter
Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den
Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert KochInstitut zu übermitteln. Indikator 7.14 verwendet als Bevölkerungsbezug die
Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt
ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils
aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert KochInstitut. Ein Vergleich zum Indikator 7.13, der die Trendentwicklung darstellt, ist
gegeben.
Datenhalter
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW)
Datenquelle
Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
Periodizität
jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang
Validität
Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der
Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist,
die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in
den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine
Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht.
Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der
schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Da-
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131
tenübermittlungsfehlern schwanken.
Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen
der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individualund bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige
Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Kommentar
Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹
Indikator
7.14
Unters.
Verwaltungsbezirk
Dokumentierte Impfungen
Schul-
Kinder
mit
anfänger
doku.
insgesamt Impfung.*
Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung
Masern
>=1
Impf.
>=2
Impf.
Mumps
>=1
Impf.
>=2
Impf.
Röteln
>=1
Impf.
>=2
Impf.
Varizellen
>=1
Impf.
>=2
Impf.
Kreis Euskirchen
1811
1667
96,1
89,4
95,3
89,7
95,3
89,6
74,6
51,5
StR Aachen³
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3007
2066
2466
2329
2721
1868
2180
2142
97,8
96,3
98,5
98,6
94,5
93,0
94,5
95,6
97,8
96,1
98,3
98,5
94,4
92,8
94,4
95,5
97,7
95,8
98,3
98,4
94,3
92,3
94,4
95,5
75,5
67,8
59,8
61,6
45,5
45,4
36,2
25,4
Reg.-Bez. Köln²
34782
31651
97,1
92,9
96,9
92,8
96,9
92,7
72,3
44,0
163745
150343
97,3
92,6
97,0
92,4
97,0
92,4
39,3
3,3
LIGA.NRW Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
¹
²
³
*
NordrheinWestfalen²
Datenquelle/Copyright:
Einschulungsjahrgang
Summe der meldenden Kreise
Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen
Impfbuch vorgelegt
NRW
100
90
80
70
60
50
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
Prozent
Kreis EU
Abbildung 49: Impfquote in % bezüglich Masern > 2 Impfungen im Kreis Euskirchen für untersuchte
Einschüler mit vorhandener Impfdokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu
NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011
132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.23_01
Definition
Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger
Personen inzwischen etabliert und bewährt.
Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den
Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft
festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis
betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom
28. Oktober 2002).
Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln
(Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und
Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.).
Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der
Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden.
Datenhalter
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle
Datenquelle
Substitutionsregister
Periodizität
jährlich
Validität
Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird
eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die
Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und
Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten
Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in
den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren.
Kommentar
Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis
im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133
Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2011)
Indikator
7.23_01
Substituierende
Ärzte*
Verwaltungsbezirk
insgesamt
Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk,
in dem sie substituiert werden
insgesamt
je Arzt
4
282
70,5
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
23
8
4
1342
527
223
58,3
65,9
55,8
237,3
196,5
87,4
Reg.-Bez. Köln
145
10186
70,2
232,3
NordrheinWestfalen
768
39 030
50,8
218,1
Kreis Euskirchen
Datenquelle/Copyright:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle):
Substitutionsregister
je 100 000 Einw. **
147,2
* Qualifikation gem. § 5 Abs.2,3
** Durchschnittliche Bevölkerung 2011
¹ ab 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
je 100 000 Einwohner
240
160
Kr.Euskirchen
80
NRW
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
0
Abbildung 51: Substituierte Patienten je 100 000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2005 - 2011
134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.25
Definition
Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Notfallrettung ist die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Verantwortung erfolgt
und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) zu befördern.
Krankentransport ist die organisierte Hilfe, die die Aufgabe hat, Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind,
unter sachgemäßer Betreuung im Krankenwagen zu transportieren. Notarzt-,
Rettungs- und Krankentransportwagen haben den Forderungen der
DIN 75080 zu entsprechen.
Im Indikator wird die Zahl der Rettungs-/Krankentransport-/Notarztwagen
und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die Anzahl der Einsätze im Jahr dargestellt. Reservefahrzeuge sind im Indikator nicht enthalten. Als Einsatz ist
jedes aufgrund einer Rufmeldung ausgerückte Fahrzeug zu zählen (einschl.
Fehleinsätze).
Datenhalter
Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Rettungsdienststatistik
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Bei den Einsätzen ist zu beachten, dass die Zahl der Einsätze je Fahrzeugart nicht mit der Zahl der Rettungseinsätze verwechselt werden darf. So
erfolgt z. B. in der Regel zu jedem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges
(NEF-Einsatz), das den Notarzt an den Unfallort zu bringen hat, auch der
Einsatz eines Rettungswagens (RTW), der die Verletzten transportiert (Rendevous-Einsätze).
Vollständige Angaben liegen nur vor, wenn auch die Daten der privaten Anbieter einbezogen sind.
Kommentar
Leistungen von privaten Anbietern von Krankentransport- und Rettungswagen werden nur von einigen Kreisen angegeben. Bei den Rettungswageneinsätzen sind die Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge aus Gründen
der Vergleichbarkeit nicht enthalten.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135
Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen, 2011
Indikator
7.25
Krankentransportwagen
(KTW)
Verwaltungsbezirk
Rettungswagen (RTW)
Einsätze
Einsätze
Anzahl
Kreis
Euskirchen
Insgesamt
je 100 000
Einw.
Notarzteinsatzfahrzeuge
(NEF)/Notarztwagen (NAW)
Anzahl
Insgesamt
Einsätze
je 100 000 AnEinw.
zahl
Insgesamt
je 100
000
Einw.
Einsätze KTW,
RTW, NEF
insgesamt
je 100 000
Einw.
5
7443
3900,9
9
14607
7655,5
3
5832
3056,6
14613,0
Stadt Aachen
StR Aachen²
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
8
●
6
12
12046
●
8106
8265
4652,8
●
3030,8
3243,4
9
●
12
17
22984
●
17861
16304
8877,7
●
6678,1
6398,1
3
3
4
6
7898 3050,6
8925 2911^,3
8522 3186,3
6558 2573,5
16581,2
●
12895,3
12215,1
Reg.-Bez. Köln
75 126455
3774,5
155 290663
8675,8
45
114116
3120,6
15571,0
409 669438
4286,1
617
113858
0
7289,8
208
444545
2791,4
14367,4
NordrheinWestfalen¹
¹ Summe der meldenden Kreise
"●" Zahlenwert unbekannt
17300
16900
16500
16100
15700
15300
14900
14500
14100
13700
13300
12900
12500
12100
11700
11300
10900
10500
10100
9700
Kr.Euskirchen
NRW
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
je 100 000 Einwohner
Datenquelle/Copyright:
MGEPA NRW: Rettungsdienststatistik
Abbildung 51: Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen
im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.34
Definition
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
AGV
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängern und über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen.
Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängern in den einzelnen Regionen (Kreisen, kreisfreien Städten
und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer
getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine
Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe
bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet
ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern
zur Verfügung gestellt.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen,
da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer
Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären
Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137
Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
7.34
Pflegegeldempfänger*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
männl.
Pflegestufe II
in %
weibl.
männl.
Pflegestufe III
in %
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
2269
1448
64,6
62,1
27,7
29,4
7,7
8,5
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
4459
2391
3644
3010
2746
1590
2357
1797
67,5
69,7
65,2
67,9
63,3
61,3
59,4
64,2
27,0
24,5
27,6
25,4
29,6
31,7
31,9
28,9
5,5
5,8
7,2
6,7
7,1
7,0
8,7
7,0
Reg.-Bez. Köln
41351
28235
66,1
61,0
26,6
30,5
7,2
8,5
157838
108999
68,3
62,6
25,3
29,6
6,4
7,7
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW):
* Ohne Pflegegeldempfäng., die zusätzlich auch ambul.
Pflegestatistik
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten.
2500
Anzahl
2000
männlich
1500
weiblich
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
1000
Abbildung 52: Anzahl der Pflegegeldempfänger insgesamt nach Geschlecht im Kreis
Euskirchen, 2003 - 2011
138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.34_01
Definition
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken
AV
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung
(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht
in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen
Lebens auszuführen.
Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem
Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung
versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten
in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist.
Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für
ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei
zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen
durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine
Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird.
Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen).
Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in
eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in
dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.
Datenhalter
Datenquelle
Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass
eine gute Datenqualität vorliegt.
Kommentar
Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen,
die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld,
Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege
entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch
bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich.
Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik
der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34,
7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139
MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
7.34_01
Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart*
Verwaltungsbezirk
ambulante Pflege
insgesamt
vollstationäre Pflege
je 100 000
Einw.
insgesamt
je 100 000
Einw.
alle Pflegefälle
insgesamt
je 100 000
Einw.
Kreis Euskirchen
1002
525,1
370
193,9
1372
719,1
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1119
1384
1430
1206
432,2
451,5
534,7
473,3
435
548
475
391
168,0
178,8
177,6
153,4
1554
1932
1905
1597
600,2
630,2
712,3
626,7
Reg.-Bez. Köln
19462
442,5
7608
173,0
27070
615,5
Nordrhein-Westfalen
84392
473,1
25024
140,3
109416
613,3
Datenquelle/Copyright:
¹StädteRegionAachen ohne Stadt Aachen
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe,
*Einstufung in Pflegestufen I-III
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen
je 100 000 Einwohner
600
500
400
Kreis EU ambulant
300
Kreis EU vollstationär
200
NRW ambulant
100
NRW vollstationär
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
0
Abbildung 53: MDK-Pflegebegutachtungen je 100.000 Einwohner nach Pflegeart, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011
140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.35
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach
Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
AGV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von
ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung
der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d.
h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch
nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden
Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und
Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der
Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
I
(erheblich
Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich
Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer
Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.
Rechtsgrundlage für die Pflegestatistik bildet die Verordnung zur Durchführung der
Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)) vom 29. November 1999 (BGBl. I S. 2282) nach §
109 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 SGB XI), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl. I S.1656)
geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300).
Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß §
73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht.
Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine
hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung
bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden
oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert.
Kommentar
Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in
dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach
Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2011
Indikator
7.35
Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt
weibl.
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
männl.
Pflegestufe II
in %
weibl.
männl.
Pflegestufe III
in %
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
1057
500
50,7
46,0
34,4
37,6
14,9
16,4
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
1438
1394
1218
1200
708
627
606
621
55,2
63,6
55,0
52,7
48,7
52,5
44,2
43,0
33,7
27,0
33,7
35,3
37,6
33,5
41,4
41,9
11,1
9,4
11,3
12,1
13,7
14,0
14,4
15,1
Reg.-Bez. Köln
18283
9093
57,2
47,0
31,6
37,5
11,3
15,5
Nordrhein-Westfalen
82736
39513
60,0
49,5
30,9
37,3
9,1
13,2
* inkl. Kombinationsleistungen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
1200
Anzahl
1000
800
Kreis EU männlich
600
Kreis EU weiblich
400
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
200
Abbildung 54: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
7.36
In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen
nach Verwaltungsbezirken
AGV
Definition
Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in
stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die
prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch
die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte,
Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt.
Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung
der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III
(einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
I
(erheblich
Pflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen
mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der
Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige
der
Pflegestufe
II
(Schwerpflegebedürftige)
sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich
Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der
Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in
denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber
oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit
denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß
§ 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
Datenquelle
Pflegestatistik
Periodizität
zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999
Validität
Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit
vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich
um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die
sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen
ständig verändert.
Kommentar
Im Indikator sind Personen, die sich in stationären Pflegeeinrichtungen befinden
und keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0), nicht enthalten. Der
Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in
dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden.
Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143
In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach
Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2011
Indikator
7.36
Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen*
davon:
Verwaltungsbezirk
Insgesamt**
weibl.
Pflegestufe I
in %
männl.
weibl.
Pflegestufe II
in %
männl.
weibl.
männl.
Pflegestufe III
in %
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
1352
610
37,4
39,2
38,7
35,9
24,0
24,9
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
2079
1708
1843
1741
744
555
687
719
38,2
35,4
39,1
35,0
39,4
39,1
43,5
35,5
42,4
39,8
41,6
42,6
44,2
38,7
39,9
43,0
19,4
24,8
19,3
22,4
16,4
22,2
16,6
21,6
Reg.-Bez. Köln
27294
9675
37,2
38,6
40,1
39,8
22,6
21,6
118697
39086
37,5
39,4
40,5
40,8
22,0
19.8
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
* ohne Pflegebedürftige, die noch keiner
Pflegestufe zugeordnet sind
2000
Anzahl
1600
1200
Kr. EU männlich
800
Kr. EU weiblich
400
20
11
20
09
20
07
20
05
20
03
0
Abbildung 55: In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011
144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Themenfeld 8:
Beschäftigte im Gesundheitswesen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145
Indikator
8.8
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
Definition
Im Indikator 8.8 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen sowie
die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen, vertragsärztliche, hausärztliche und fachärztliche Versorgung sind
in den Indikatoren 8.5 und 8.7 zu finden. Ab 2002 enthält der Indikator auch
die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten und ärztlichen Psychotherapeuten, die im bisherigen Indikator 6.1 nicht
einbezogen waren.
Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem
Versorgungsauftrag sind im Indikator 8.13 enthalten.
Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen.
Datenhalter
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Landesbetrieb Information und Technik IT.NRW
Datenquelle
Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe
Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV)
als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung
ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und
Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag
enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische Ärzte
sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte tätig.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum
31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht,
dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Ärztinnen/ Ärzte¹ und Zahnärztinnen/Zahnärzte¹ in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009
Indikator
8.8
Davon:
Ärzte
insgesamt
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Einw.
je Arzt
Hausärzte
Anzahl
Einw.
je Arzt
Fachärzte
Einw.
je Arzt
Anzahl
Zahnärzte*
Anzahl
Einw.
je Arzt
Kreis Euskirchen
231
826,1
120
1588,3
111
1721,7
92
207
StR Aachen²
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
383
505
330
306
799,9
515,5
808,3
834,0
181
183
171
151
1692,6
1420,1
1566,6
1689,6
202
322
160
155
1516,6
809,4
1669,9
1647,0
175
219
135
121
175
118
197
211
Reg.-Bez. Köln
6464
681,9
2795
1576,9
3669
1201,3
3019
146
24198
737,3
10735
1662,1
13464
1325,2
11744
151
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
KV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL
KZV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Zahnärzteregister der KZV NR und WL
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
¹ Haus-, Fach- u. Zahnärzte, die an d. vertrags
ärztl. Versorgung
teilnehmen
inklusive Kieferorthopäden und Oralchirurgen
*
² Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen
Einwohner je Arzt
2000
1800
Kr. EU Hausarzt
1600
1400
Kr. EU Facharzt
NRW Hausarzt
NRW Facharzt
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
1200
Abbildung 56: Einwohner je Hausarzt / je Facharzt, Kreis Euskirchen im Vergleich
zu NRW, 2003- 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 147
Indikator
8.13
Definition
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Im Indikator 8.13 werden alle Psychotherapeuten in Personen ausgewiesen,
die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der Indikator reflektiert
den Versorgungsgrad und inwieweit eine ausgewogene Relation zwischen
ärztlichen Psychotherapeuten(40 %) und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (60 %) besteht. Im
§ 72 SGB V und in dem am 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz ist die Teilnahme der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- u. Jugendlichentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. § 101 (4) SGB V setzt den Anteil der ärztlichen Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung mit 40 %
fest. Da der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt errechnet
wird, kann es, trotz einer sich aus diesem Wert ergebenen Überversorgung,
noch zu möglichen Neuniederlassungen ärztlicher Psychotherapeuten kommen, um den Anspruch auf den Mindestversorgungsanteil jeder Fachgruppe
zu berücksichtigen.
Datenhalter
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Datenquelle
Ärzteregister der KV Nordrhein
Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
§ 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte/ Zahnärzte/ Psychotherapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt
durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist
von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
148 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
8.13
Psychotherapeuten
insgesamt
Verwaltungsbezirk
Anzahl
Einw. je Psychotherapeut
Ärztliche
Psychotherap
.
Psycholog. Psychotherap.
Anzahl
Anzahl
PP*
KJP**
Relation von ärztlichen
zu psychologischen
Psychotherapeuten
Richtwert 40 : 60 %
26
7416,0
9
12
5
34
66
StR Aachen¹
Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
53
134
40
48
5780.4
1937,9
6728,1
5341,4
17
45
12
9
26
68
22
31
10
21
6
8
32
34
29
18
68
66
71
82
Reg.-Bez. Köln
1655
2663,4
434
1004
218
26
74
NordrheinWestfalen
4776
3735,6
1204
710
25
75
Kreis Euskirchen
Datenquelle/Copyright:
KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe:
Ärzteregister der KV NR und WL
*
¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Psychologische Psychotherap.ohne nur Kinder u.Kinder- u. Jugendl.betreuende Psychotherapeuten (PP)
gemäß Psychotherapeutengesetz
nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten
Einwohner je Psychotherapeut/in
20
0
20 3
0
20 4
0
20 5
0
20 6
0
20 7
0
20 8
0
20 9
1
20 0
11
**
2863
11500
9500
7500
Kr. EU
5500
NRW
3500
Abbildung 57: Einwohner je Psychotherapeuten, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW,
2003 - 2011
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 149
Indikator
8.13_01
Definition
Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirk
V
Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie
die regionale Versorgungsdichte.
Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999
durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis
verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut) sein oder Diplom-Pädagogen oder DiplomSozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) bzw. Personen mit
vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte
psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätig Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie
abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in
diesem Indikator nicht berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen
Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sind im Indikator
8.13 enthalten.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören
der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren
Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeuten
registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind
demnach Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im
Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder
arbeitslos gemeldet sind.
Datenhalter
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Datenquelle
Psychotherapeutenregister
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht die Meldepflicht eines jeden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der für seinen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen
Psychotherapeutenkammer.
Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer
NRW und werden für die Psychologischen Psychotherapeuten auf die Bevölkerung ab 18 Jahre, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Kinder
und Jugendliche bis 17 Jahre und für die Psychotherapeuten insgesamt sowie
die doppelapprobierten Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl
jeweils am 31.12 des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen
ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von
den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Indikator
8.13_01
Verwaltungsbezirk
Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach
Verwaltungsbezirk, 2011
Psychotherapeuten
insgesamt*
Anzahl
Kreis Euskirchen
Einw. je
Therapeut
Davon:
Psychologische Psychotherapeuten**
Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten**
Doppelapprobierte
Psychotherapeuten**
Anzahl
Einw. > 18 J.
je Therapeut
Anzahl
Einw. <18 J.
je Therapeut
Anzahl
Einw. je
Therapeut
55
3 492,5
42
3 734,3
10
3 524,6
3
64 029,3
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
153
51
62
56
1 688,8
6 038,6
4 332,9
4 556,4
111
39
45
39
2 000,5
6 456,3
4 898,3
5 322,7
34
10
11
15
1 068,2
5 617,2
4 383,2
3 171,5
8
2
6
2
32 297,5
153 983,5
44 772,8
127 579,0
Reg.-Bez. Köln
2 128
2 059,7
1 600
2 266,3
376
2 013,3
152
28 835,8
Nordrhein-Westfalen
6 843
2 611,8
4 962
2 975,8
1 242
2 501,3
639
27 969,9
Datenquelle/Copyright:
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen,
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW):
Psychotherapeutenregister
* in ambulanten, stationären u. sonstigen Einrichtungen tätige
Psychotherapeuten insg., ohne ärztliche Psychotherapeuten
** approbierte Psychologische Psychotherap. u. Kinder- u.
Jugendl.psychoth. gemäß Psychotherapeutengesetz
¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 151
Indikator
8.19
Definition
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern
nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal.
Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem
Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten.
Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen
Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d.
h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in
NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die
Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19
ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen
Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus.
Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des
Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden
Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
152 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern
nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011
Indikator
8.19
davon
Verwaltungsbezirk
Pflegedienst
Gesundheits- Gesundheits- u. Helferinnen/
sonstige
insgesamt
und Kranken- KinderkrankenHelfer in der
Pflegepfleger/-innen pfleger/-innen Krankenpflege personen
●
●
●
3618
1389
718
2847
1075
560
353
124
38
216
67
32
202
123
88
Reg.-Bez. Köln
21501
16476
2337
971
1717
NordrheinWestfalen
98244
76531
9813
5126
6774
Kreis Euskirchen
Städteregion Aachen
inkl. Stadt Aachen
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW):
●
●
"●" Zahlenwert nicht bekannt
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
120
Anzahl
90
sonstige
Pflegepersonen
Kinderkrankenschw./-pfleger
60
Helfer/innen
30
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
0
Abbildung 58: Pflegedienstpersonal in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach
ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Euskirchen, 2003 - 2009
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 153
Indikator
8.27
Definition
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken
V
Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert
nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des
Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur
Gesundheitsverwaltung:
Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht
Verwaltungsaufgaben des
Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen,
der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher
Dienst,
der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung,
zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:
Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten
als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten,
Entseuchungsanstalten
Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen
Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse
Sanitätsdienst
Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen
Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen
Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen, Altenpflegeseminar u. ä.
Fleischbeschau
Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und
die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-,
Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden
sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte
des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in
das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht
berücksichtigt.
Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der
über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl
der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des
AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.
Datenhalter
Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW)
Datenquelle
Personalstandstatistik
Periodizität
jährlich, 30. Juni
Validität
Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B.
Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an
die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte
Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.
154 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und
des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz –
FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung
über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Jahr
2009 erfolgte in den NRW-Kommunen die flächendeckende Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Mit Einführung der neuen
Haushaltssystematik ersetzen die Produkthaushalte die bisherigen Aufgabenbereiche. Für die Erstellung des Indikators wurden bisher die Aufgabenbereiche 50 "Gesundheitsverwaltung" und 54 "Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen der Gesundheitspflege" zugrunde gelegt. Die Maßnahmen des
Abschnitts 50 sind weitestgehend im neuen Produktbereich 414 "Gesundheitsschutz und -pflege, diejenigen des Abschnitts 54 im Produktbereich 412
"Gesundheitseinrichtungen" abgebildet. Somit wurde der Indikator ab dem
Berichtsjahr 2010 auf diese beiden Produkte umgestellt.
Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den
Kommunen bezahlt werden. Vom Land und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Die von den Landschaftsverbänden bezahlten Beschäftigten werden nur für Nordrhein-Westfalen insgesamt
ausgewiesen und sind in der Gesamtsumme des Personals der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen Einrichtungen der Gesundheitspflege in
Nordrhein-Westfalen enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen
werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Kommentar
Indikator
8.27
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst.
Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012
Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen
Einrichtungen der Gesundheitspflege
Verwaltungsbezirk
Vollzeitbeschäftigte
weibl.
Teilzeitbeschäftigte*
männl.
weibl.
männl.
Vollzeitäquivalente**
weibl.
männl.
Kreis Euskirchen
10
6
23
4
23
8
Stadt Aachen
StR Aachen¹
Kreis Düren
Kreis Heinsberg
3
31
13
21
8
29
10
12
6
74
41
22
1
1
1
6
73
36
33
8
30
11
13
Reg.-Bez. Köln
294
203
468
26
565
222
1 473
1 120
2 223
216
2 775
1 246
Nordrhein-Westfalen
Datenquelle/Copyright:
Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW):
Personalstandstatistik
* inkl. geringfügig Beschäftigte u. Beschäftigte in Altersteilzeit
** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes
¹
einzelnen Beschäftigten errechnet
StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 155
Literatur
Bardehle, D. & Annuß, R.: Beispiele für einen vereinheitlichten nationalen und internationalen Datensatz für die kommunale Gesundheitsberichterstattung in Nordrhein-Westfalen. Gesundheitsberichterstattung Band 4/1993. Bielefeld: IDIS, 1993.
Umsteiger zwischen dem Indikatorensatz 2003 und dem alten Indikatorensatz 1991 - 2002.
Zugriff am 10. Oktober 2012 unter:
http://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/heft18_umsteiger.
pdf
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG NRW: Indikatorenübersicht
http://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/indika-liste.pdf
Indikatoren nach Themenfeldern:
http://www.lzg.gc.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/indikato
ren_kreise/index.html
Alle Gesundheitsindikatoren auf Landes- und Kreisebene können auf folgender Internetseite
eingesehen werden:
http://www.lzg.gc.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/index.ht
ml
156 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen
Ansprechpartner:
StädteRegion Aachen
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Thilo Koch
Dirk Philippsen
Dr. Klaus E. Ullmann
Heidrun Schößler