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Info GB (Anlage 1 zur Info 48/2013 (5. Basisbericht))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
992 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
07.11.13, 12:01
Aktualisiert
07.11.13, 12:01

Inhalt der Datei

Gesundheitsbericht 5. Basisbericht Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1 Kommunale Gesundheitsberichterstattung im Kreis Euskirchen 5. Basisgesundheitsbericht Juli 2013 Zusammenstellung von ausgewählten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen und umliegender Kommunen Fortschreibung 2013 Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. Gesundheit 2 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Impressum: Herausgeber: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. Gesundheit Redaktion und Gestaltung: Abt. 53 Gesundheit Geschäftsstelle Gesundheitskonferenz Jülicher Ring 32 D-53879 Euskirchen Juli 2013 in Kooperation mit den deutschen Gesundheitsämtern der Euregio Maas-Rhein Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 3 Vorbemerkungen Für eine effiziente und effektive Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine kontinuierliche Analyse der gesundheitlichen Versorgungsfelder unerlässlich. Aus diesem Grund ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung ein wichtiges Instrument für gesundheitspolitische Planungen. Im hier vorliegenden Basisgesundheitsbericht finden Sie eine speziell für den Kreis Euskirchen vorgenommene Auswahl gesundheitsrelevanter Basisdaten. Hintergrund dieser Zusammenstellung von Gesundheitsindikatoren im Rahmen eines Basisgesundheitsberichtes ist die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsberichterstattung für die Politik, die Fachöffentlichkeit und die Bevölkerung Informationen über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung, über Gesundheitsrisiken und über die Versorgung mit Gesundheitsleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Darstellung von „harten“ Daten, wie es im Landesgesundheitsbericht (Bardehle & Annuß, 1993) formuliert wurde, die auf der Basis von Indikatorensätzen zusammengestellt wurden, kommt im Rahmen der kommunalen Gesundheitsberichterstattung eine besondere Bedeutung zu. Sie ermöglicht nicht nur eine Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen und dem Land, sondern ebenso durch langfristige Fortschreibungen der einzelnen Indikatoren einen Vergleich über die Zeit (vergleiche Bardehle & Annuß, 1993). Der Ursprung der hier dargestellten Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung auf der Grundlage des GMK-Indikatorensatzes liegt im Jahre 1991, als die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder einen Indikatorensatz für einen Gesundheitsrahmenbericht beschloss, der von der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten des Bundes (AGLMB) ausgearbeitet worden war. Dieser Indikatorensatz stellt die Grundlage für eine Gesundheitsberichterstattung in allen Bundesländern dar. Er wurde entwickelt, um eine Vergleichbarkeit von gesundheitsbezogenen Daten auf verschiedenen Ebenen, z.B. national und regional, zu erreichen. Der „Indikatorensatz für die Gesundheitsberichterstattung der Länder“ wurde ständig weiterentwickelt und ergänzt. Die aktuelle dritte Fassung des Indikatorensatzes wurde 2003 unter der Federführung NordrheinWestfalens erarbeitet. Dabei wurde die Systematik verändert. Eine Vergleichbarkeit der in dem vorliegenden Bericht aufgeführten Indikatoren mit den vor 2003 geführten „alten“ Indikatoren ist daher, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Eine Tabelle für „Umsteiger“ zur Vergleichbarkeit des alten mit dem neuen Indikatorensatz findet sich unter www.lzg.gc.nrw.de (genaue Quellenangabe siehe Literaturliste). Aktuell sind in diesem Bericht 69 kommunale Indikatoren aus 7 von 10 Themenfeldern dargestellt. Themenfeld 1 enthält keine Indikatoren, hier werden in freier Form die gesundheitlichen Rahmenbedingungen der Länder im Berichtszeitraum beschrieben. Tabelle 1. Indikatoren nach Themenfeldern Themen- Beschreibung feld 2 Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 3 Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität II Krankheiten/ Krankheitsgruppen 4 Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 5 Gesundheitsrisiken aus der natürlichen und technischen Umwelt 6 Einrichtungen des Gesundheitswesens 7 Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesen 8 Beschäftigte im Gesundheitswesen 9 Ausbildung im Gesundheitswesen 10 Ausgaben und Finanzierung 11 Kosten Quelle: www.lzg.gc.nrw.de (Stand 04. Oktober 2012, genaue Quellenangabe siehe Literaturliste) Herkunft Alle im vorliegenden Bericht dargestellten Daten und zugehörigen Kommentare wurden den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalens -LZG.NRW- (früher: LIGA NRW/davor Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst -lögd nrw-) entnommen. Angaben zu den Datenhaltern und Datenquellen finden sich an entsprechender Stelle und sind als solche kenntlich gemacht. Auswahl Die Auswahl der hier dargestellten Indikatoren richtet sich in erster Linie nach der Verfügbarkeit des vorhandenen Datenmaterials für den Kreis Euskirchen. 4 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Aktualität Die Aktualität der Daten ist bedingt durch die Bearbeitungszeit in den verschiedenen Institutionen, da alle Daten validiert, korrigiert, z. T. standardisiert und auf Plausibilität überprüft werden müssen. Dies ist bei der enormen Datenmenge sehr zeitintensiv. Indikatoren, deren aktueller Bezug vor 2009 lag, wurden nicht berücksichtigt. Alle hier dargestellten Daten geben den Stand vom 01. Juli 2013 wieder (Redaktionsschluss). Vergleichsoptionen Die Daten werden zur Vergleichbarkeit und besseren Einschätzung den entsprechenden Werten der um den Kreis Euskirchen liegenden Kommunen StädteRegion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg sowie den Daten des Regierungsbezirkes Köln und des Landes Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt. Wenn es möglich ist und sinnvoll erscheint, werden die Tabellen durch eine grafische Darstellung der Daten für den Kreis Euskirchen im zeitlichen Verlauf über mehrere Jahre ergänzt, um eine mögliche Entwicklung bzw. einen Trend aufzuzeigen. Hierbei wird in der Regel mit den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten verglichen. Informationen zu den Indikatoren Den Darstellungen der Datentabellen zu den einzelnen Indikatoren ist jeweils eine verkürzte Form der ausführlichen und umfangreichen, nach einheitlichen Kriterien vorgenommenen Kommentierung des Indikators, wie sie vom LZG publiziert wurde, vorangestellt. Diese enthalten in der vorliegenden, verkürzten Form  die Bezeichnung des Indikators,  die genaue Definition,  den Datenhalter,  die Datenquelle,  die Periodizität,  die Validität sowie  den Kommentar des LZG mit Hinweisen zur Bedeutung des Indikators im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Systematik Jeder Indikator wird durch eine eindeutige Indikatornummer identifiziert. Die ersten zwei Stellen bezeichnen das Themenfeld, nach dem Trennzeichen folgen zwei bzw. drei weitere Stellen für die laufende Nummerierung der Indikatoren. Als Beschreibung wird eine Kurzfassung des IndikatorTitels angegeben. Weiteren Informationen und die vollständigen Kommentare zu den jeweiligen Indikatoren können den entsprechenden Veröffentlichungen entnommen werden bzw. sind auch im Internet unter http://www.lzg.gc.nrw.de einzusehen. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 5 Zielgruppen/Themen Neben der Darstellung der Indikatoren nach den vorgegebenen Themenfeldern, kann es ebenso nützlich sein, die Kennzahlen spezifischen Zielgruppen oder einigen Spezialthemen zuzuordnen. Dementsprechend wird hier eine Gliederung nach folgenden, unten aufgeführten Zielgruppen und Themen angeboten. Die meisten dargestellten Indikatoren können einzelnen oder mehreren Zielgruppen/Themen zugeordnet werden. Dazu werden die Zielgruppen und Themen mit einer Kennung versehen, die dazu dient, übersichtliche spezifische Zusammenstellungen von Indikatoren zu erleichtern. Die Indikatoren werden dann hinter ihrer Indikatorkennzahl mit einer Auflistung aller zutreffenden Kennungen gekennzeichnet, wenn sie einzelnen oder mehreren Zielgruppen bzw. Themen zugeordnet werden können. Es wird dabei zwischen Indikatoren unterschieden, die das Thema oder die Zielgruppe direkt beschreiben (direkter Indikator, Kennung Grossbuchstabe), und Indikatoren, die eine wichtige Einfluss- oder Wirkungsgröße abbilden (indirekter Indikator, Kennung Kleinbuchstabe). Eine Auflistung der Indikatoren, sortiert nach Zielgruppen und Spezialthemen, finden Sie ab Seite 166. Tabelle 2: Zielgruppen/ Themen und zugehörige Kennung Zielgruppen/Themen Kinder- und Jugendliche Ältere Menschen Geschlechtsspezifität Migration Sozio-ökonomischer Bezug Medizinische und Soziale Versorgung Gesundheitsförderung/Prävention Psychische Beeinträchtigung Inhaltsverzeichnis Kennung (D)irekt/(i)ndirekt K/k A/a G/g M/m S/s V/v F/f P/p 6 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Vorbemerkungen................................................................................................................................... 3 Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 6 Themenfeld 02: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems ................... 9 Bevölkerung 2.3 2.5 2.5 2.6 2.7 2.8 2.10 2.11 2.12 01Demographische Basistabelle, nach Geschlecht Bevölkerung nach Geschlecht 01Fläche und Bevölkerungsdichte Ausländische Bevölkerung, nach Geschlecht Altersstruktur der Bevölkerung Mädchen- u. Frauenanteil in der Bevölkerung, nach Alter 01 Lebendgeborene Wanderungen der Bevölkerung Bevölkerungsprognose, Jugendquotient, Altenquotient KAGM 2011 ................. 10 KAGM 2011 ................. 12 v ....... 2011 ................. 15 MG .... 2011 ................. 17 KAG .. 2011 ................. 19 GKA .. 2011 ................. 21 K ....... 2011 ................. 23 M ...... 2011 ................. 25 KA .... 2011 ................. 27 Wirtschaftliche und soziale Lage 2.16 2.18 2.21 2.23 2.23 2.24 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte Erwerbstätige, nach Geschlecht Arbeitslose nach Personengruppen, nach Geschlecht Sozialhilfeempfänger (Raten), nach Geschlecht 02 Obdachlose Haushalte und Personen Wohngeldempfänger (Haushalte) S ....... 2009 ................. 29 SG ..... 2011 ................. 31 SGMvf 2012 ................. 33 SGMvf 2011 ................. 35 Svf .... 2009 ................. 39 S ....... 2011 ................. 41 Themenfeld 03: Gesundheitszustand der Bevölkerung I. Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität............................................... ......................... 43 Allgemeine Mortalität 3.7 Sterbefälle, nach Geschlecht Gv ..... 2011 ................. 44 Abgeleitete Indikatoren: Lebenserwartung, verlorene Lebensjahre, vermeidbare Sterbefälle 3.10 3.14 Lebenserwartung, nach Geschlecht GSV ... 2011 ................. 46 Vermeidbare Sterbefälle, ausgewählte Diagnosen, nach Geschlecht GMSP 2011 ................. 48 Stationäre Morbidität 3.27 3.27 Krankenhausfälle, nach Geschlecht 01 Reha-Fälle, nach Geschlecht GV .... 2011 ................. 52 GVs ... 2011 ................. 54 Medizinische Leistungen zur Rehabilitation 3.36 Med. u. sonst. Rehabilitationsleistungen, nach Geschlecht (<65 J) GVs ... 2011 ................. 56 Rentenzugänge und Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 3.40 Frührentenzugänge u. -bestand, nach Geschlecht GVsf .. 2011 ................. 58 Schwerbehinderte Menschen 3.45 3.45 3.45 Schwerbehinderte Menschen, nach Geschlecht 01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren, nach Geschlecht 02 Schwerbehinderte Menschen über 65 Jahren, nach Geschlecht GVf ... 2011 ................. 61 KGVf . 2011 ................. 63 AGVf . 2011 ................. 65 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 7 Pflegebedürftigkeit 3.48 3.49 3.49 3.49 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen Pflegebedürftige, nach Geschlecht 01 Pflegebedürftige, nach Pflegeart 02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht Themenfeld 03: Gesundheitszustand der Bevölkerung II. Krankheiten/Krankheitsgruppen ASV ... 2011................. AGSV 2011................. ASV ... 2011................. AGSV 2011................. 67 69 71 73 ......... ......................... 75 Gesundheitszustand von Säuglingen und Vorschulkindern 3.51 3.53 3.54 3.54 3.57 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht 01 Säuglingssterbefälle (Neonatal- u. Postneonatalsterblichk.) Säuglingssterblichkeit, gesamt, 3-Jahres-Mittelwerte 01 Säuglingssterblichkeit, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwerte 02 Adipositas, herabgesetzte Sehschärfe bei Einschulungsuntersuchungen, nach Geschlecht KSVf .. 2011................. KSV ... 2011................. KSV ... 2011 ................. KGSV. 2011................. 76 78 80 82 KG .... 2011................. 84 Infektionskrankheiten 3.59 3.62 3.62 01 Neuerkrankungen, Masern, 0- bis 14-Jährige, nach Geschlecht KGV .. 2011................. 86 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht. 3-JMW GSV... 2011................. 88 01 Neuerkrankungen, Lungentuberkulose, nach Geschlecht GSV ... 2011................. 90 Psychische und Verhaltensstörungen 3.87 3.89 01 Einweisungen nach PsychKG u. Betreuungsges., nach Geschl. Suizidsterbefälle, nach Geschlecht, 3-Jahres-Mittelwert GVP... 2011................. 92 GP ..... 2011................. 94 Verletzungen, Vergiftungen, äußere Ursachen 3.111 3.118 01 Krankenhausfälle, Verbrennungen/Vergiftungen, (<15 J.), nach Geschlecht Im Straßenverkehr verunglückte Personen, nach Geschlecht Themenfeld 4: Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen 4.1 4.8 KG .... 2011................. 96 G ...... 2011................. 98 ......... ....................... 100 02 Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, GKA .. 2009............... 101 02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus GA ... 2009............... 103 Themenfeld 06: Einrichtungen des Gesundheitswesens ......... ....................... 105 Ambulante Einrichtungen 6.2 6.5 Versorgungsgrad Vertragsärzte Versorgungsgrad Vertragszahnärzte V ....... 2011............... 106 V ....... 2011............... 108 Stationäre/ teilstationäre Einrichtungen 6.15 Wichtige Krankenhausangebote V ....... 2011............... 110 Pflegeeinrichtungen 6.18 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen V....... 2011............... 112 Weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens 6.21 6.23 6.23 6.23 Apotheken Personen im Ambulant Betreuten Wohnen, nach Geschlecht 01 Plätze im stationären Wohnen für Menschen mit Behinderungen 02 Personen in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, nach Geschlecht V ....... 2011............... 114 GV .... 2011............... 116 GV .... 2011............... 118 GV .... 2011............... 120 8 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Themenfeld 07: Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung ......... 122 Inanspruchnahme/Leistungen der Gesundheitsförderung und Früherkennung von Krankheiten 7.6 7.10 7.13 7.14 Inanspruchnahme Krankheitsfrüherkennungsprogr. Kinder Durch Karies-Prophylaxemaßn. erreichte Kinder, Einrichtungstyp Impfquote Polio, Tetanus, Diphtherie, Hep B, Hib, Pertussis , Schulanfänger Impfquote Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Schulanfänger KVF ... 2011 ............... 123 KVF ... 2011 ............... 126 KVF ... 2011 ............... 128 KVF ... 2011 ............... 130 Inanspruchnahme/Leistungen der ambulanten Versorgung 7.23 7.25 01 Methadon-Substitutionsbehandlung Einsätze Krankentransporte und Rettungsdienste V ....... 2011 ............... 132 V ....... 2011 ............... 134 Inanspruchnahme/Leistungen der Versorgung in Pflegeeinrichtungen 7.34 7.34 7.35 7.36 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen, nach Geschlecht 01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht In Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige, nach Pflegestufen u. Geschlecht Themenfeld 08: Beschäftigte im Gesundheitswesen AGV .. 2011 ............... 136 AV .... 2011 ............... 138 AGV .. 2011 ............... 140 AGV .. 2011 ............... 142 ......... ....................... 144 Personal in ambulanten Einrichtungen 8.8 8.13 8.13 Ärzte und Zahnärzte in ambul. Einrichtungen Psychotherapeuten in amb. Einrichtungen 01 Berufstätige psychol. Psychotherapeuten u. Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten V ....... 2011 ............... 145 V ....... 2011 ............... 147 V ....... 2011 ............... 149 Personal in stationären und teilstationären Einrichtungen 8.19 Personal im Pflegedienst in allg. u. sonst. Krankenhäusern V ....... 2011 ............... 151 Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst 8.27 Personal kommunaler Dienststellen, nach Geschlecht V ....... 2012 ............... 153 Literatur ............................................................................................................................................ 155 Ansprechpartner................................................................................................................................ 156 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 9 Gesundheitsindikatoren Themenfeld 2: Bevölkerung und bevölkerungsspezifische Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens 10 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.3_01 Definition Demographische Basistabelle: Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Deutsche, Ausländer, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAGM Die Struktur der Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht wird für die Berechnung regionaler alters- und geschlechtsspezifischer Raten, speziell zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung, benötigt. Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-JahresAltersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung werden die Bevölkerungsdaten bis zur Altersgruppe 90 und älter für die Kreise und kreisfreien Städte ausgewiesen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 Jahre und älter. Gegenwärtig ist es nicht möglich, die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen. Die demographische Basistabelle zur Altersstruktur der Bevölkerung wird pro Kreis/kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund (sog. Indikator der zweiten Reihe) geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 11 Demographische Basistabelle 2011, Kreisschlüssel: 5366000, Kreis Euskirchen Indikator 2.3_01 Bevölkerung am 31.12.2011 Alter von ... bis ... Jahren weiblich 0- 1 1- 4 5- 9 10 - 14 15 - 19 20 - 24 25 - 29 30 - 34 35 - 39 40 - 44 45 - 49 50 - 54 55 - 59 60 - 64 65 - 69 70 - 74 75 - 79 80 - 84 85 - 89 90 u. mehr Insgesamt männlich insgesamt darunter: Ausländer 645 2.976 4.209 5.186 5.513 5.086 4.504 4.814 5.234 7.498 8.705 8.004 6.798 5.964 4.588 5.927 4.255 3.341 2.211 1.051 731 3.161 4.395 5.450 5.951 5.523 4.834 4.818 5.060 7.580 8.721 8.195 6.908 6.043 4.367 5.354 3.436 2.232 928 395 1.376 6.137 8.604 10.636 11.464 10.609 9.338 9.632 10.294 15.078 17.426 16.199 13.706 12.007 8.955 11.281 7.691 5.573 3.139 1.446 52 209 294 472 576 794 821 929 968 997 968 872 680 632 389 282 187 109 72 94 96 509 94 082 190 591 10 397 Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2011 90 80 70 Frauen-Überschuss 60 50 Ausländer 40 Männer-Überschuss 30 20 10 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 Anzahl Personen Abbildung 2: Bevölkerung im Kreis Euskirchen am 31.12.2011 12 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.5 Definition Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAGM Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 13 Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 2.5 Bevölkerung am 31.12. des Jahres Verwaltungsbezirk weibl. männl. insg. dar.: Ausländer Anteil in % Durchschnittliche Bevölkerung insg. dar.: Ausländer Anteil in % weibl. männl. 96633 125110 156237 134043 129132 94170 133785 150323 133412 125693 190803 258896 306559 267455 254825 5,4 16,5 9,9 9,7 10,2 Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 96509 125456 156053 133802 129114 94082 134998 150309 133302 125672 190591 260454 306362 267104 254786 Reg.-Bez. Köln 2246802 2160473 4407275 11,5 2242953 2155169 4398122 11,4 NordrheinWestfalen 9123937 8718019 17841956 10,7 9126177 8713791 17839968 10,6 5,5 16,6 10,0 9,8 10,3 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 320000 300000 Einwohner 280000 260000 240000 220000 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 200000 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 180000 Abbildung 3: Gesamtbevölkerung, jeweils am 31.12. d. J., 2003 - 2011 Tausend 14 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Männer Frauen 94 Abbildung 3: Durchschnittliche Bevölkerung nach Geschlecht in Tausend Einwohner im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 15 Indikator 2.5_01 Definition Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken v Der Nachweis der ausgewiesenen Flächen erfolgt seit 1979 nach katasteramtlichen Gesichtspunkten unter Zugrundelegung des Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemeinschaft für Vermessungsverwaltung und nach dem Belegenheitsprinzip. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen (s. a. Ind. 2.5). Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Feststellung des Gebietsstands  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung der Bevölkerung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die Fläche jeden Kreises bzw. jeder kreisfreien Stadt. Zum Berechnen der Einwohner je km2 wurde die Stichtagsbevölkerung herangezogen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 16 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 2.5_01 Fläche und Bevölkerungsdichte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011 Fläche und Bevölkerung am 31.12. des Jahres ... Verwaltungsbezirk 2009 Fläche in km2 2010 Einwohner je km2 Fläche in km2 2011 Einwohner je km2 Fläche in km2 Einwohner je km2 Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 1248,86 160,84 707,16 941,36 628,00 153,8 1606,5 800,9 285,4 406,3 1248,71 160,84 707,08 941,41 627,98 152,9 1608,2 800,1 284,4 406,0 1248,73 • 707,12 941,39 627,98 152,6 • 801,6 283,7 405,7 Reg.-Bez. Köln 7364,61 595,1 7364,37 596,5 7364,47 598,5 34088,01 524,3 34092,26 523,4 34097,72 523,3 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Feststellung des Gebietsstands, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 17 Indikator 2.6 Definition Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken MG Die Struktur der ausländischen Bevölkerung und die Differenzierung nach Geschlecht auf regionaler Ebene sind wichtige Grundlagen für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar. Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529). Für die Kreise und kreisfreien Städte wurde bis 2001 ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31.12. des Vorjahres und am 31.12. des Berichtsjahres gebildet werden. Ab dem Jahr 2002 werden Daten zur Durchschnittsbevölkerung vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW bereitgestellt, die monatsscharf berechnet sind, auch für die ausländische Bevölkerung. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich. Kommentar Für den Regionalvergleich ist eine Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält nur die ausländische Bevölkerung; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung der entsprechenden Region ist im Indikator 2.5 ausgewiesen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 18 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 2.6 Verwaltungsbezirk Ausländische Bevölk. am 31.12.d. J. weiblich männlich insgesamt Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 5330 20281 15258 11600 12654 5067 22926 15235 14571 13529 10397 43207 30493 26171 26183 Reg.-Bez. Köln 252739 253706 Nordrhein-Westfalen 940628 967493 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Durchschnittl. ausländische Bevölk. weiblich männlich insgesamt 5291 20079 15191 11485 12532 5043 22612 15201 14549 13424 10334 42692 30391 26034 25956 506445 250699 251815 502514 1908121 933193 959853 1893047 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 5500 5400 Anzahl 5300 Männer Frauen 5200 5100 5000 4900 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 4: Ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, Anzahl, jeweils am 31.12. d. J., 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 19 Indikator 2.7 Definition Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KAG In dem vorliegenden Indikator werden im Rahmen der Altersstruktur der Bevölkerung die Phasen des Lebenszyklus an ihrem Bevölkerungsanteil dargestellt. Die Altersstruktur heute hat einen weit reichenden Einfluss auf die medizinische Versorgung in den nächsten Jahrzehnten. Eine übersichtliche Beschreibung der Altersstruktur der Bevölkerung orientiert sich an den Phasen des Lebenszyklus Kindheit und Jugend, Erwerbs- und Familienphase sowie Ruhestand. Die Abgrenzung zwischen diesen drei Gruppen wird unterschiedlich vorgenommen. Im vorliegenden Indikator wurden als Grenzen für die Kindheit 17 Jahre (unter 18 Jahre) gewählt, für die Erwerbsphase 18 - 64 Jahre und in Verbindung mit dem gesetzlichen Rentenalter die Ruhestandsphase ab 65 Jahre. Aus diesen drei Anteilen der Bevölkerung errechnen sich der Jugendund der Altenquotient. Der Jugendquotient errechnet sich aus dem Quotient der Kinder und Jugendlichen dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen, der Altenquotient aus dem Quotient der 65-Jährigen und Älteren dividiert durch die 18- bis 64-Jährigen in Prozent. Der Gesamtlastquotient beinhaltet die Relation von Jungen und Alten im Verhältnis zu der erwerbsfähigen Bevölkerung in Prozent. Der Gesamtlastquotient ist ein Maß für die Solidarpotenziale einer Gesellschaft und beeinflusst die Beitrags- und Steuerbelastung der Bevölkerung. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle   Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zu Grunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungszahlen sind auch andere Gruppierungen für die Bildungen von Lastenquotienten möglich, z. B. für die Altersgruppen 0 - 14 Jahre, 15 - 64 Jahre und 65 Jahre und älter. Derartige Tabellen sollten bei Bedarf zusätzlich geführt werden. Der Indikator 02.07 wurde in der vorliegenden Form von allen Ländern als Länderindikator vereinbart, da er auf der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte/ (Stadt-)Bezirke geführt wird. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Eigene Berechnung für NRW durch das lögd 20 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Altersstruktur der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2010 Indikator 2.7 Kinder und Jugendliche (0 - 17 Jahre) Verwaltungsbezirk insgesamt Anteil in % Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 33471 35217 53819 45626 45327 17,6 13,5 17,6 17,1 17,8 Reg.-Bez. Köln 740369 3005557 NordrheinWestfalen Personen im erwerbsfähigen Alter (18 - 64 Jahre) ältere Menschen (65 und mehr Jahre) Hochbetagte (80 und mehr Jahre) Altenquotient** Anteil in % insgesamt Anteil in % insgesamt 119035 178741 190274 169527 160979 62,5 68,6 62,1 63,5 63,2 38085 46496 62269 51951 48480 20,0 17,9 20,3 19,4 19,0 10158 13060 16233 13375 12610 5,3 5,0 5,3 5,0 4,9 28,1 19,7 28,3 26,9 28,2 32,0 26,0 32,7 30,6 30,1 16,8 2809602 63,7 857304 19,5 221438 5,0 26,4 30,5 16,8 11212476 62,8 3623923 20,3 964249 5,4 26,8 32,3 insgesamt Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Eigene Berechnung für NRW durch das Landeszentrum Gesundheit NRW Anteil in % Jugendquotient* je 100 18- bis 64Jährige * Jugendquotient: Zahl der 0- bis 17jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige ** Altenquotient: Zahl der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 70 60 Prozent 50 0-17 J. 18-64 J. >=65 J. >=80 J. 40 30 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 5: Anteil von Altersgruppen an der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent, 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 21 Indikator 2.8 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition GKA Die Definition bitte den Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG.NRW entnehmen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle  Fortschreibung des Bevölkerungsstandes  Eigene Berechnung für NRW durch das LZG Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich. Kommentar Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 22 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung nach Alter, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 2.8 Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung Verwaltungsbezirk insgesamt 0 - 14 J. 15 - 44 J. 45 - 64 J. 65 - 79 J. 80 u. m. J. Anteil in % Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 50,6 48,2 50,9 50,1 50,7 48,7 48,9 48,8 48,3 48,8 49,2 45,1 49,4 48,2 49,6 49,7 46,7 50,0 49,3 49,4 52,9 54,2 53,5 53,0 53,2 65,0 65,0 65,3 65,1 64,5 Reg.-Bez. Köln 51,0 48,7 49,7 50,1 53,4 64,9 Nordrhein-Westfalen 51,1 48,7 49,5 50,1 54,1 66,0 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, eigene Berechnung für NRW durch das Landeszentrum Gesundheit NRW 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 80 Prozent 70 0-14 J. 15-44J. 45-64J. 65-79J. 80 u.m.J 60 50 40 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 6: Mädchen- und Frauenanteil in der Bevölkerung im Kreis Euskirchen in Prozent, 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 23 Indikator 2.10_01 Definition Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen, im Zeitvergleich K Die Zahl der Lebendgeborenen und die Geburtenziffer zeigen an, ob das jeweils aktuelle Geburtenverhalten langfristig ausreichen würde, um die Bevölkerung zahlenmäßig auf einem gleich bleibenden Stand zu halten. Die Konstanz der Geburtenziffer gegenüber der Mortalitätsrate gilt als Kriterium einer stabilen Bevölkerung. Die Erfassung der Lebendgeborenen erfolgt nach der Wohngemeinde der Mütter (Wohnortprinzip). Das Verhältnis der in einem Jahr lebend geborenen Kinder zu 1 000 der 15- bis 44-jährigen Frauen (durchschnittliche weibliche Bevölkerung) ergibt die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsrate). Die durchschnittliche Fertilitätsziffer besagt, wie viele Kinder im Berichtsjahr je 1 000 Frauen der Altersgruppe 15 - 44 Jahre lebend geboren wurden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Statistik der Geburten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es liegt eine vollständige Erfassung der Lebendgeborenen vor. Kommentar Der Indikator wird zusätzlich pro Kreis/kreisfreier Stadt geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 24 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2008 - 2011 Indikator 2.10_01 Lebendgeborene 2008 Verwaltungsbezirk insges. 2009 je 1 000 15-44j. Frauen insges. 2010 je 1 000 15-44j. Frauen insges. 2011 je 1 000 15-44j. Frauen insges. je 1 000 15-44j. Frauen Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 1508 2170 2588 2110 1981 42,5 40,8 44,6 41,7 40,3 1417 2071 2362 1984 1934 40,8 39,7 41,5 40,1 40,2 1448 2048 2393 2083 2015 42,8 39,9 42,9 42,9 42,7 1368 2051 2356 1964 1964 41,4 40,4 43,1 41,3 42,4 Reg.-Bez. Köln 38213 43,7 36972 43,1 38097 45,0 37195 44,4 150007 43,3 145029 42,7 147333 44,1 143097 43,5 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Geburten 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Anzahl je 1000 15-44j. Frauen 60 50 40 Kr. EU NRW 30 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 7: Lebendgeborene im Kreis Euskirchen je 1000 15-44 j. Frauen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 25 Indikator 2.11 Definition Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken M Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt. Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wanderungsstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig. Kommentar Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000 Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind. Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 2.11 Zuzüge Verwaltungsbezirk Überschuss der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–) Fortzüge darunter: darunter: darunter: je 1 000 Ausländer je 1 000 Ausländer insgesamt je 1 000 Ausländer Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000 Einwohner je 1 000 Einwohner Einwohner Einwohner Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 54,9 71,4 48,2 54,0 54,5 9,1 21,7 9,5 11,8 11,3 53,7 64,1 47,3 53,2 52,8 7,0 17,0 7,7 8,8 8,9 Reg.-Bez. Köln 58,9 16,4 54,5 12,8 + 19 516 + 4,4 + 3,6 Nordrhein-Westfalen 49,4 14,5 47,0 11,2 + 42 643 + 2,4 + 3,2 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Wanderungsstatistik 1 + 222 + 1 894 + 258 + 223 + 419 + + + + + 1,2 7,3 0,8 0,8 1,6 + + + + + StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 60 Anzahl je 1000 Einwohner 2,1 4,6 1,9 3,0 2,4 50 40 Zuzüge Fortzüge 30 20 10 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 8: Wanderungen je 1 000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 27 Indikator 2.12 Definition Bevölkerung am 01.01.2011 und Prognose am 01.01.2030 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KA Bevölkerungsprognosen sind Vorausberechnungen der Bevölkerung, die im Auftrag der Landesregierung in der Regel alle zwei bis drei Jahre durchgeführt werden. In der Prognose wird der Bevölkerungsbestand - gegliedert nach 100 Altersjahren und Geschlecht - zu einem Stichtag in die Zukunft fortgeschrieben. Dies geschieht wie in der Bevölkerungsfortschreibung durch die Addition von Geburten und Zuzügen sowie die Subtraktion von Fortzügen und Sterbefällen. Als Ausgangsjahr werden die Daten der Bevölkerungsfortschreibung zum 1.1. eines festzulegenden Jahres genutzt sowie die Entwicklung der diesem Stichtag vorausgegangenen fünf Jahre. Bevölkerungsprognosen werden überwiegend mit drei Modellen durchgeführt: einer Basisvariante, die von einem berechneten positiven Wanderungssaldo ausgeht und zwei Modellen mit reduzierter und erhöhter Zuwanderung. Im Indikator 2.12 wird die Basisvariante verwendet. Eine Berechnung nach Deutschen und Ausländern ist nicht möglich. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Bevölkerungsprognose Periodizität zwei- bis dreijährlich Validität Die Qualität einer Bevölkerungsprognose ist abhängig von dem Prognosemodell, den Ausgangsdaten sowie den Prognoseannahmen. Wenn für die Datenbasis die prognoserelevanten Prozesse über einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren berücksichtigt werden, sind Fehler infolge zufälliger Schwankungen oder einmaliger Besonderheiten deutlich reduziert. Um eine möglichst hohe Qualität der Prognoseannahmen - dem größten Unsicherheitsfaktor in einer Prognose - sicherzustellen, werden die Annahmen unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren (zusätzliche Rahmenbedingungen, nichtdemographische Aspekte), die die künftige Bevölkerungsentwicklung beeinflussen, vergangener Entwicklungen, von Kenntnissen über zu erwartende Trends und dazu eingeholter Gutachten getroffen. Die Realitätsnähe der Prognoseannahmen ist entscheidend für die Qualität der Prognoseergebnisse. Kommentar Prognosen sind Wenn-dann-Aussagen: Wenn die Entwicklung der Prognoseparameter - also der Fruchtbarkeit, der Sterblichkeit und der Wanderungen - so verläuft wie angenommen, dann treten die prognostizierten Tendenzen ein. Prognoseergebnisse sind also vor dem Hintergrund der zugrunde liegenden Annahmen und Hypothesen zu sehen. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 28 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Bevölkerung am 01.01.20011 und Prognose am 01.01.2030 nach Lastenquotienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 2.12 Bevölkerung und Prognose nach Lastenquotienten Verwaltungsbezirk Jugendquotient* je 100 18- bis 64-Jährige Insgesamt Ausgangsjahr (A) Veränd. von P zu A in % Prognosejahr (P) Ausgangsjahr Prognosejahr Altenquotient** je 100 18- bis 64-Jährige Ausgangsjahr Prognosejahr Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 190962 258664 307050 267712 254936 182945 260493 296309 254556 247136 –4,2 +0,7 –3,5 –4,9 –3,1 28,8 20,3 28,9 27,8 28,9 26,6 21,7 27,0 25,8 26,3 31,7 26,2 32,7 30,6 30,0 54,9 39,0 49,3 50,5 51,1 Reg.-Bez. Köln 4392747 4479184 +2,0 26,8 26,3 30,5 43,2 17845154 17190292 –3,7 27,3 26,4 32,4 46,4 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Bevölkerungsprognose * Jugendquotient: Anteil der 0- bis 17-jährigen Personen je 100 18- bis 64-Jährige ** Altenquotient: Anteil der 65-jährigen und älteren Personen je 100 18- bis 64-Jährige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Die Bevölkerung in Euskirchen am 31.12.2011 und Prognose für 2030 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 500 1.000 Abbildung 9: Prognose der Bevölkerung im Kreis Euskirchen für 2030 1.500 2.000 2.500 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 29 Indikator 2.16 Definition Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken S Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen die empfangenen Transferleistungen hinzugefügt und die geleisteten Transferleistungen von diesem Einkommen abgezogen werden. Als empfangene Transferleistungen gelten: empfangene monetäre Sozialleistungen, darunter Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe, außerdem sonstige laufende Transfers. Als geleistete Transferleistungen gelten: die geleisteten Sozialbeiträge, Einkommenund Vermögensteuern sowie die geleisteten sonstigen laufenden Transfers. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Das verfügbare Einkommen wird alle fünf Jahre an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Die Einkommenswerte je Einwohner erlauben den Vergleich mit anderen Regionen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) Periodizität jährlich zur Jahresmitte Validität Alle verfügbaren Informationen und Datenquellen werden gemäß des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) genutzt. Kommentar Für die Berechnungen des verfügbaren Einkommens liegen den statistischen Landesämtern eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zu Grunde, die zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stehen. Die nach bestimmten Verfahren fortgeschriebenen Zahlen werden daher laufend an präzisere Datenquellen angepasst. In fünfjährigem Abstand werden so genannte Revisionen durchgeführt, in denen mittel- bis langfristige Korrekturbedarfe berücksichtigt werden. Im Rahmen der Revision 2007 wurden alle bisher berechneten Ergebnisse ab 2002 nach aktuellen Erkenntnissen und teilweise auch mit geeigneteren Quellen neu berechnet. Außerhalb der Revision wird ein neues Datenjahr immer zur Jahresmitte erstellt. Dabei ist es so, dass die letzten drei bis fünf zurückliegenden Jahre auch mit aktuelleren Schlüsseln überarbeitet werden und es dadurch immer wieder einen neuen Berechnungsstand gibt. 30 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 Indikator 2.16 Verfügbares Einkommen Verwaltungsbezirk insgesamt (in Mio. €) je Einwohner Landeswert = 100 in € Bundeswert = 100 Kreis Euskirchen 3509 18249 92,7 96,1 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 4530 5528 4816 4424 17549 17917 17901 17315 89,2 91,0 91,0 88,0 92,4 94,4 94,3 91,2 Reg.-Bez. Köln 85634 19546 99,3 103,0 352228 19682 100 103,7 1554260 18983 96,4 100 Nordrhein-Westfalen Deutschland Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte (einschl. priv. Org. o. Erwerbszweck) 20000 100 19000 96 18000 92 17000 88 16000 84 15000 Prozent Euro Kr. Euskirchen in % des Landeswertes in % des Bundeswertes 80 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 10: Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in Euro je Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zum Landes- und Bundeswert (je= 100), 2004 - 2009 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 31 Indikator 2.18 Definition Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen SG Die Erwerbstätigen erwirtschaften den größten Anteil der finanziellen Grundlagen für das Sozialversicherungssystem in Deutschland. Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und mithelfende Familienangehörige), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die Erwerbstätigenquote wird als prozentualer Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der gleichen Altersund Geschlechtsgruppe berechnet. Regional werden die Erwerbstätigen an ihrem Wohnort nachgewiesen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Mikrozensus Periodizität jährlich, März bis Mai Validität Je höher die Ausschöpfungsquote einer Zufallsstichprobe ist, desto geringer ist das Risiko, dass die ermittelten Stichprobenergebnisse im Hinblick auf die Grundgesamtheit Verzerrungen aufweisen. In der Mikrozensus-Stichprobe wird eine hohe Ausschöpfung erzielt durch die Kombination von mündlicher Befragung durch Interviewer (als Erhebungsmethode erster Wahl) und schriftlicher Befragung (auf Wunsch des ausgewählten Haushalts bzw. bei Nichterreichbarkeit durch die Interviewer). Der Nonresponse wird möglichst gering gehalten durch mehrmalige Versuche der Interviewer, die Interviewpartner anzutreffen und durch Überprüfung und Nachfragen bei Antwortausfällen bzw. unplausiblen Antworten. Felder mit hochgerechneten Besetzungszahlen von unter 5 000, d. h. mit weniger als 50 Fällen in der Stichprobe, sollten für Vergleiche nicht herangezogen werden, da sie bei einem einfachen relativen Standardfehler von über 15 % nur noch einen geringen Aussagewert haben. Kommentar Im Mikrozensus werden im Zeitraum März bis Mai jeden Jahres ein Prozent der Haushalte befragt, deren Auswahl durch eine repräsentative Zufallsstichprobe zuverlässige Hochrechnungen auf die Gesamtheit aller Bundesbürger erlaubt. Der Indikator beschränkt die Zahl der Erwerbstätigen auf die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen, da es nur wenige über 65-jährige Erwerbstätige und keine unter 15 Jahren gibt und die entsprechende Quote mit Bezug auf die gesamte Bevölkerung ein verzerrtes Bild (wesentlich niedrigere Quote) vermitteln würde. Beim Mikrozensus wird von der Größe einer Region von ca. 500 000 Einwohnern ausgegangen, so dass z. T. Kreise und kreisfreie Städte zusammengelegt werden. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 32 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Erwerbstätige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Regionen, 2011 Indikator 2.18 Davon: Erwerbstätige* Frauen Regionen (Mikrozensus) Anzahl in 1 000 Rhein-Erft-Kreis u. Kreis Euskirchen StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen Kreise Düren und Heinsberg Quote in % Anzahl in 1 000 Männer Quote in % Anzahl in 1 000 Quote in % 288 67,7 131 60,6 157 75,0 248 233 65,0 66,6 112 105 60,1 60,9 136 129 69,7 72,1 Reg.-Bez. Köln 2017 69,1 921 63,4 1095 74,7 Nordrhein-Westfalen 8124 69,2 3713 63,4 4411 75,0 * Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Erwerbstätigenquote in Bezug auf die Mikrozensus 15- bis 64-jährige Bevölkerung 80 75 Prozent 70 Rhein-Erft-Kr. Und Kr. Euskirchen Frauen Rhein-Erft-Kr. Und Kr. Euskirchen Männer NRW Frauen 65 60 55 50 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 45 NRW Männer Abbildung 11: Quote der Erwerbstätigen im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen in Prozent, im Vergleich zu NRW, nach Geschlecht, 2004 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 33 Indikator 2.21 Definition Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken SGMvf Indikatoren zur Arbeitslosigkeit werden als grundlegende Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Regionale Unterschiede des Armutsniveaus werden in der Regel mit unterschiedlichen Arbeitslosenquoten in den Regionen in Verbindung gebracht. Zu Arbeitslosen zählen Personen, die - abgesehen von einer geringfügigen Beschäftigung - ohne Arbeitsverhältnis sind, die sich als Arbeitsuchende bei den Agenturen für Arbeit gemeldet haben, eine Beschäftigung von mindestens 18 und mehr Stunden für mehr als drei Monate suchen, für eine Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, nicht arbeitsunfähig erkrankt sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Langzeitarbeitslose sind Personen, die ein Jahr und mehr arbeitslos und bei den Agenturen für Arbeit gemeldet sind. Die Arbeitslosenquote ist der Prozentanteil der Arbeitslosen an den abhängigen zivilen Erwerbspersonen. Mit dem Begriff Erwerbspersonen sind sowohl Erwerbstätige als auch Erwerbslose erfasst. Als abhängige Erwerbspersonen werden alle sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose gezählt. Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ab dem 01.01.2005 werden erwerbsfähige ehemalige Sozialhilfeempfänger zusätzlich zu den bisher in der Arbeitslosenstatistik erfassten Arbeitslosen geführt, sofern sie nach den o.g. Kriterien arbeitslos sind, also insbesondere für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen. Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) setzt sich zusammen aus der bis zum Jahre 2004 geleisteten Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige. Es ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II), das am 1.1.2005 in Kraft trat. Der wesentliche Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II). Die Leistung wird von zwei Trägern erbracht: Bundesagentur für Arbeit und kommunale Träger. Kommunen können sich verpflichten, anstelle der Bundesagentur für Arbeit alle Aufgaben nach SGB II wahrzunehmen (Optionskommunen). Die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird weiterhin die Bundesagentur für Arbeit führen. Datenhalter Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit Datenquelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit Periodizität jährlich, Ende September des Jahres Validität Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die sich als Arbeitssuchende melden. Daneben gibt es in großem Umfang verdeckte Arbeitslosigkeit („Stille Reserve“), die sich der statistischen Erfassung naturgemäß entzieht. Im Jahr 2005 haben 10 Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Optionskommunen die Betreuung von Arbeitslosen übernommen (sog. „zugelassene kommunale Träger“, s. Kennzeichnung „****“ in der Indikatortabelle). Ab dem Berichtsjahr 2005 enthält die Tabelle Zahlen ohne ergänzende Werte der Optionskommunen: Die Datenlage bei den Ausländern ist bei den „zugelassenen kommunalen Trägern“ teilweise unvollständig. Bei den Schwerbehinderten kann z. Z. die Arbeitslosenzahl nur für den Bestand in den Merkmalen Alter, Geschlecht und Nationalität (Deutsche/Ausländer) ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sowie der vollständige Nachweis von Zu- und Abgängen in und aus 34 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Arbeitslosigkeit sind noch nicht möglich, da hierzu nur wenig verwertbare Meldungen von zugelassenen kommunalen Träger vorliegen. Deshalb werden ergänzende Auswertungen zur Verfügung gestellt, die allein auf dem IT-Vermittlungssystem beruhen. Eine Revision der Statistik über Arbeitslose und Arbeitsuchende ab 2012 umfasst insbesondere die Erweiterung der statistischen Berichterstattung zur Dauer der Arbeitslosigkeit und eine Änderung der Berücksichtigung des Wohnortes. Der nunmehr geltende Vorrang des Wohnortes führt zu regionalen Verschiebungen, die mit zunehmender regionaler Differenzierung deutlicher werden und die Vergleichbarkeit in der Zeitreihe einschränken. Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Statistik der Arbeitsvermittlung) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von Bedeutung. Der Begriff der Erwerbslosen ist daher umfassender. Da die Arbeitslosenzahlen je nach Jahreszeit sehr schwanken, ist die Angabe des Jahresdurchschnitts den Stichtagsangaben vorzuziehen. Langzeitarbeitslose und schwerbehinderte Arbeitslose werden als prozentuale Anteile an allen Arbeitslosen berechnet. Die Bundesagentur für Arbeit führt zusätzlich in der Statistik der Arbeitsvermittlung ab dem 1. 1. 2005 arbeitssuchende Sozialhilfeempfänger, die bis zum Jahr 2004 in der Sozialhilfestatistik verzeichnet waren. Dadurch hat sich die Zahl der Arbeitslosen in den vorliegenden Indikatoren erhöht. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Kommentar Indikator 2.21 Arbeitslose nach Personengruppen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, Ende September 20121 Darunter: Arbeitslose Verwaltungsbezirk insgesamt Frauen Männer Ausländer* Jugendl. bis 19 J. Langzeitarbeitslose* Schwerbehind. Anteil an Arbeitslosen in % 36,6 6,2 47,5 5,4 42,8 6,2 41,3 4,9 37,4 5,6 Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen2 Kreis Düren*** Kreis Heinsberg 6 004 11 645 23 652 10 545 9 082 Quote in %** 6,6 10,3 9,3 8,6 7,9 Reg.-Bez. Köln 166 532 8,2 7,9 8,5 18,5 4,9 41,6 6,1 Nordrhein-Westfalen 723 769 8,8 8,6 8,9 21,0 4,8 42,1 6,3 Anzahl Datenquelle/Copyright: Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit: Statistik der Arbeitsvermittlung Quote in %** 6,6 9,4 8,8 8,6 8,0 6,7 11,2 9,7 8,6 7,8 15,9 21,0 19,7 19,6 14,7 3,3 9,4 6,6 9,3 5,3 * ein Jahr und mehr arbeitslos ** in % der abhängigen zivilen Erwerbspersonen *** Optionskommunen (Erklärung s. Metadatenbeschreibung) 1 Datenrevision 2012: Abweichungen gegenüber Indikatoren der Jahre 2008-2011 ² StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 35 Indikator 2.23 Definition Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen nach Alter und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken SGMvf Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie enthalten Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht bzw. nach Kreisen und kreisfreien Städten soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen Im Jahr 2003 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII). Es trat zum 1. Januar 2005 in Kraft. Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 1.1.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Kap. 3, ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können und die weder Arbeitslosengeld II noch Sozialgeld erhalten („soziokulturelles Existenzminimum“). Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) können von für dauerhaft erwerbsgeminderte 18- bis 64-jährigen Personen in Anspruch genommen werden sowie von Personen ab 65 Jahren, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. Hartz IV) sind zum 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II) zusammengeführt worden. Diese Leistungen setzen sich zusammen aus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Letztere werden im vorliegenden Indikator nicht berücksichtigt. Arbeitslosengeld II (ALG II) bezeichnet Geldleistungen im Rahmen der Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, die erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten sowie ihre in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige bedürftige Angehörige und Partner, die mit dem ALG-II-Bezieher in Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung haben. Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländer erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Unterkunft usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt. Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres bezogen. 36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Datenhalter  Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)  Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Datenquelle  Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII  Asylbewerberleistungsstatistik  Leistungsempfänger nach SGB II Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der Leistungsempfänger bereitgestellt werden. Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich ausschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen Kreise zur Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig genutzt haben. Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht Auskunftspflicht. Kommentar Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (Kreise, kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände) geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 37 Indikator 2.23 Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen (Raten) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Verwaltungsbezirk Hilfe z. Lebensunterhalt außerh. Grundsich. im Alter u. b. Erwerbsmind. v. Einrichtungen (SGB XII, Kap. 3) außerh.v.Einrichtungen (SGB XII, Kap. 4) weiblich männlich insgesamt weiblich männlich insgesamt je 100 000 Einwohner Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 112,9 94,1 158,9 146,5 139,4 130,7 124,4 156,3 156,8 174,3 121,7 109,8 157,7 151,6 156,6 733,6 1505,7 1047,1 935,7 871,3 498,5 937,1 667,3 641,4 620,7 617,6 1211,0 860,7 788,8 747,7 Reg.-Bez. Köln 151,4 172,3 161,6 1083,0 792,7 940,7 Nordrhein-Westfalen 139,9 152,3 146,0 1101,3 813,9 960,9 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II * erwerbsfähige Hilfsbedürftige ** nicht erwerbsfähige Angehörige 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) Verwaltungsbezirk Arbeitslosengeld II* weibl. männl. insges. Sozialgeld** weibl. männl. insges. Empfänger v. Regelleistungen nach d. Asylbewerberleistungsgesetz weibl. männl. Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 4291,8 7002,5 6333,1 6094,8 5151,3 3852,0 6703,8 5915,1 5621,8 4446,5 je 100 000 Einwohner 4074,7 1732,5 1814,4 6847,7 2606,5 2396,3 6128,0 2512,0 2679,1 5858,8 2373,7 2741,1 4803,6 2015,3 2225,6 Reg.-Bez. Köln 5794,3 5638,3 5717,8 2260,1 2477,9 2366,9 186,9 228,5 Nordrhein-Westfalen 6306,6 6135,4 6223,0 2421,6 2648,8 2532,6 207,2 251,4 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII, Asylbewerberleistungsstatistik, Bundesagentur für Arbeit: Leistungsempfänger nach SGB II * ** 1 1772,9 2497,6 2594,0 2557,1 2119,0 104,7 225,6 211,5 133,0 110,8 219,0 240,0 329,3 291,8 226,8 erwerbsfähige Hilfsbedürftige nicht erwerbsfähige Angehörige StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 38 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 180 je 100.000 Einwohner 160 140 Stadt Aachen 120 StR Aachen Kreis Düren 100 Kreis Euskirchen 80 60 Kreis Heinsberg 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 13: Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen je 100.000 Einwohner, 2005 - 2011 je 100.000 Einwohner 8000 7000 Stadt Aachen 6000 StR Aachen 5000 Kreis Düren Kreis Euskirchen 4000 Kreis Heinsberg 3000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 14: Empfänger von Arbeitslosengeld II je 100.000 Einwohner, 2005 – 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 39 Indikator 2.23_02 Definition Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Svf Entsprechend der Obdachlosenerhebung (RdErl. d. Innenministers v. 19.12.1973) sind Obdachlose aufgrund ordnungsbehördlicher Verfügung, Einweisung oder sonstiger Maßnahmen der Obdachlosenaufsicht untergebrachte Haushalte/Personen. Gründe für die Obdachlosigkeit können z. B. sein: dringender Eigenbedarf des Vermieters, fristlose Kündigung infolge Zahlungsverzug oder bei unzumutbaren Mietverhältnissen, Kündigung aufgrund behördlicher Maßnahmen (z. B. Baufälligkeit), Zerstörung der Wohnung durch Unglücksfälle. Zu Obdachlosen zählen demzufolge Menschen, die ihre Wohnung verloren haben und die in Einrichtungen für Obdachlose untergebracht sind. Hilfeleistungen für Obdachlose erfolgen auf der Grundlage von § 72 des Bundessozialhilfegesetzes. Nach diesem Gesetz wird Hilfe für Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Obdachlos ist nicht, wer nicht sesshaft ist, wer sich um politisches Asyl bewirbt und wer als Aussiedler vorübergehend untergebracht ist. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Obdachlosenerhebung Periodizität jährlich, 30.06. Validität Die Obdachlosenerhebung gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, nicht in anderen Bundesländern. Daten können nur erfasst werden, wenn sich die Wohnungslosen bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, das die entsprechende Meldung vornimmt. Kommentar Obdachlosigkeit stellt eine von mehreren Kenngrößen der sozialen Lage in den Kommunen dar. Die dargestellte Anzahl der obdachlosen Haushalte gliedert sich auf in Mehr- und Einpersonenhaushalte. Unter Mehrpersonenhaushalte fallen die Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare und sonstige Mehrpersonenhaushalte. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 40 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Obdachlose Haushalte und Personen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 (30.6.d.J.) Indikator 2.23_02 Verwaltungsbezirk Obdachlose Davon: Haushalte Mehrpersonen- Einpersonenhaushalte* haushalte insgesamt Kreis Euskirchen Obdachlose Personen insgesamt je 100 000 Einw.** 24 9 15 47 24,5 Stadt Aachen StR Aachen 1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 220 121 59 108 39 22 14 23 181 99 45 85 327 170 86 163 126,6 30,0 32,0 63,9 Reg.-Bez. Köln 3 469 1 217 2 252 5 911 134,9 Nordrhein-Westfalen 7 360 2 056 5 304 11 788 66,0 * Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Obdachlosenerhebung Haushalte junger Ehepaare, kinderreicher Familien, alter Ehepaare, sonstige Mehrpersonenhaushalte StädteRegion Aachen ohne Stadt 1 Aachen 135 je 100.000 Einwohner 120 105 90 75 Kr. Eu 60 NRW 45 30 15 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung 12: Obdachlose Personen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2009 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 41 Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken S Definition Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt wenigstens ein Transferleistungsempfänger. Rechtsgrundlage für die vierteljährlich durchzuführende Statistik ist der § 35 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I). Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden. Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wohngeldstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen. Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden. Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten. 42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011 Indikator 2.24 Wohngeldempfänger 2009 Verwaltungsbezirk Anzahl* 2010 je 1 000 Einwohner 2011 je 1 000 Einwohner Anzahl* Anzahl* je 1 000 Einwohner Kreis Euskirchen 2123 11,1 2047 10,7 1874 9,8 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 3146 2 301 2441 2912 12,2 7,4 9,1 11,4 ● 3 390 2373 2785 ● 11,0 8,9 10,9 2557 5717 2087 2456 9,8 10,1 7,8 9,6 Reg.-Bez. Köln 42855 9,8 42172 9,6 38504 8,7 193215 10,8 188138 10,5 168350 9,4 NordrheinWestfalen * Datenquelle/Copyright: "●" Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): 1 Wohngeldstatistik berechtigte Haushalte Zahlenwert unbekannt ab 2010 Städtereg. Aachen inkl.Stadt Aachen 12 je 1000 Einwohner 10 8 Kreis EU NRW 6 4 2 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 13: Wohngeldempfänger (Haushalte) je 1000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2005 bis 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 43 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung I Allgemeine Übersicht zur Mortalität und Morbidität 44 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.7 Sterblichkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Gv Definition Alters- und geschlechtsspezifische Sterbeziffern im Regionalvergleich weisen auf geschlechtsbezogene und regionale Unterschiede in der Sterblichkeit zwischen Kommunen hin. Geschlechtsspezifische Sterbeziffern geben die Anzahl der gestorbenen Frauen und Männer je 100 000 Einwohner desselben Geschlechtes an. Die Zahl der Gestorbenen enthält nicht die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen. Unberücksichtigt bleiben außerdem alle Gestorbenen, die Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind, sowie minderjährige Verstorbene, deren Väter bzw. bei Nichtehelichen, deren Mütter Angehörige der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind. Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-Mortality-RatioKonzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Verwaltungsbezirke in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten von Nordrhein-Westfalen ergeben. Unter Berücksichtigung der Altersstruktur der untersuchten Verwaltungsbezirke ergeben sich prozentuale Abweichungen vom Landesdurchschnitt bei den Kreisen und kreisfreien Städte. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle   Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik eines Landes entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung einer Todesbescheinigung an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommune und des Bundeslandes eingehen, in der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Informationen über die Zahl der Todesfälle und die Todesursachen gelten in der Bundesrepublik aufgrund der sorgfältig geführten Bevölkerungsstatistik und den zentralen Kodierungen in der Todesursachenstatistik in den Statistischen Landesämtern als zuverlässig. Kommentar Die absolute Zahl Gestorbener ebenso wie die Sterberate (Zahl der Gestorbenen pro Jahr je 100 000 Einwohner) berücksichtigt nicht die Altersstruktur der Bevölkerung. Diese ist jedoch maßgeblich für eine zwischen den Regionen vergleichbare Sterberate. Besteht etwa ein Zuzug nicht mehr Erwerbstätiger aus den Industriegebieten in eher ländlich geprägte Verwaltungsbezirke, so erhöht sich der Altersdurchschnitt der Bevölkerung und damit auch die Sterblichkeit der Bevölkerung in diesen Verwaltungsbezirken. Durch die Altersstandardisierung wird dieser Struktureffekt eliminiert, dadurch sind die Regionen unabhängig von ihrer Altersstruktur vergleichbar. Die indirekte Standardisierung durch das SMR-Konzept erbringt bei kleineren Fallzahlen, die in einer Region zu erwarten sind, stabilere Vergleichsdaten als die direkte Standardisierung. Bei SMR-Berechnungen ist der Standardwert des Bundeslandes = 1,0 (beobachtete gleich erwartete Fälle), die Ergebnisse der Kreise und kreisfreier Städte lassen sich als prozentuale Abweichung von diesem Landesdurchschnitt interpretieren. Die SMRQuotienten lassen sich nur innerhalb des Landes vergleichen, nicht zwischen den Ländern. Der Indikator ist ein Ergebnisindikator. Statistik der Sterbefälle Fortschreibung der Bevölkerung Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 45 Sterbefälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.7 Sterbefälle weiblich Verwaltungsbezirk Anzahl je 100 000 weibl. Einw. SMR* Anzahl 1,01 2116 0,87 ↓ 1,04 1,07 1,00 1008 1600 1329 940 männlich je 100 000 männl. Einw. insgesamt SMR* Anzahl 2342 987,5 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 1152 1709 1465 1022 920,8 1093,8 1092,9 1057,6 Reg.-Bez. Köln 21990 980,4 0,97 20212 937,8 0,93 42202 959,5 0,95 NordrheinWestfalen 98243 1076,5 1,00 90701 1040,9 1,00 188944 1059,1 1,00 * Landesbetrieb Information u. Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik 1 75304 1064,4 996,2 998,2 4458 SMR* Kreis Euskirchen Datenquelle/Copyright: 929,6 0,90 ↓ je 100 000 Einw. 0,82 ↓ 1,02 0,99 0,95 Standardized Mortality Ratio: standar-disiert an der Mortalitätsrate des Landes (siehe Kommentar) StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 2160 3309 2794 1962 959,2 0,96 834,3 1079,4 1044,7 1028,3 0,85 ↓ 1,03 1,03 0,98 ↑Signifikant über dem Landesdurchschnitt ↓Signifikant unter dem Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 0,01) 1,2 SMR 1,1 Stadt Aachen StR Aachen 1 Kreis Düren Kreis Euskirchen 0,9 Kreis Heinsberg 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 0,8 Abbildung 17: Sterbefälle, standardisiert an der Mortalitätsrate des Landes (=1), dargestellt als Standardized-Mortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2011 46 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.10 Definition Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert GSV Die mittlere Lebenserwartung erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf die gesundheitliche Lage, die medizinische Versorgung und den Lebensstandard einer Bevölkerung. Da die Lebenserwartung im Prinzip der um die Alterseffekte bereinigten Sterblichkeit entspricht, ist sie besonders geeignet für die vergleichende Analyse regionaler Unterschiede. Die Abweichung vom Landesdurchschnitt ermöglicht hierbei eine schnelle Orientierung bezüglich der relativen Position der einzelnen Regionen zueinander. Die mittlere Lebenserwartung (bzw. Lebenserwartung bei der Geburt) gibt an, wie viele Jahre ein Neugeborenes bei unveränderten gegenwärtigen Sterberisiken im Durchschnitt noch leben würde. Berechnungsgrundlage für die Lebenserwartung ist die so genannte Sterbetafel, die modellhaft anhand der alters- und geschlechtsspezifischen Sterberaten des untersuchten Kalenderzeitraums (ein oder mehrere zusammengefasste Jahre) berechnet wird. Signifikante Abweichungen vom NRWDurchschnitt werden mit Pfeilen gekennzeichnet. Datenhalter   Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Landeszentrum für Gesundheit NRW Datenquellen   Statistik der Sterbefälle Sterbetafeln, Eigene Berechnung für NRW durch das lögd Periodizität jährlich Validität Vollständige Sterbetafeln werden in der Regel im Anschluss an eine Volkszählung zur Verfügung gestellt. Dazwischen werden sog. abgekürzte Sterbetafeln erstellt, die jeweils für drei Jahre berechnet werden. Abgekürzte Sterbetafeln erfahren im Unterschied zu den vollständigen Sterbetafeln keine Glättung (Ausgleichung) und unterliegen im stärkeren Maß kurzfristigen Schwankungen. Die Validität ist durch die größeren Zeitabstände zwischen der Erstellung der herangezogenen Sterbetafel und dem Berechnungszeitpunkt der Lebenserwartung eingeschränkt. Für die Berechnung der Lebenserwartung auf Regionalebene sollten die aggregierten Daten mehrerer Jahre (3 - 5) verwendet sowie ein Streuungsparameter (Konfidenzintervall) angegeben werden Kommentar Die Lebenserwartung ist in Deutschland im letzten Jahrhundert um etwa 30 Jahre angestiegen und weist auch in den letzten Jahrzehnten noch einen kontinuierlichen Zugewinn von mehr als zwei Jahren pro Jahrzehnt auf. Die Lebenserwartung von Frauen und Männern weist deutliche Unterschiede auf, sie wird daher geschlechtsspezifisch angegeben. Für die Deutung regionaler Unterschiede der Lebenserwartung müssen die vielfältigen, Einfluss nehmenden Faktoren wie ökonomische Situation, medizinische Versorgung, ethnische Zusammensetzung etc. berücksichtigt werden. Die Lebenserwartung im Regionalvergleich wird aus abgekürzten Sterbetafeln berechnet. Wegen der geringen Bevölkerungszahlen in den Kreisen und kreisfreien Städten wird die Berechnung grundsätzlich auf der Basis von drei zusammengefassten Jahren vorgenommen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 47 Indikator 3.10 Lebenserwartung nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011, 3-Jahres-Mittelwert Mittlere Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren Verwaltungsbezirk weiblich Abweichung vom Landesdurchschnitt in Jahren männlich weiblich männlich Kreis Euskirchen 82,34 76,73 + 0,06 – 0,66 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 82,93 82,28 82,00 82,06 78,78 77,65 77,67 77,46 + + – – + + + + Reg.-Bez. Köln 82,59 78,13 + 0,31 Nordrhein-Westfalen 82,20 77,31 x ¹ Datenquelle/Copyright: 1,38  0,26 0,28 0,07 + 0,74  x StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen  Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): 0,66  0,01 0,28 0,22 Abweichung größer 1 Jahr und signifikant über dem Landesdurchschnitt Statistik der Sterbefälle,  Sterbetafeln, Abweichung größer 1 Jahr und signifikant unter Landesdurchschnitt (Signifikanzniveau 99 %) LIGA NRW: Eigene Berechnung 84 Lebenserwartung in Jahren 82 80 78 76 74 2005 -2007 Kr. EU Männer 2006 -2008 2007 -2009 Kr. EU Frauen 2008 -2010 2009 -2011 NRW Männer Abbildung 14: Lebenserwartung nach Geschlecht in Jahren, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW; 2004 - 2011 48 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.14 Definition Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 5-Jahres-Mittelwert GMSP Der Begriff Vermeidbare Sterbefälle bezieht sich auf ausgewählte Todesursachen, die unter adäquaten Behandlungs- und Vorsorgebedingungen als vermeidbar (für die jeweils betrachtete Altersgruppe) gelten. Der Indikator 3.14 greift gezielt die sechs häufigsten Todesursachen bei den vermeidbaren Sterbefällen auf und stellt sie im regionalen Vergleich dar. Da die vermeidbaren Sterbefälle indirekt die Qualität und Effektivität der gesundheitlichen Versorgung im Hinblick auf adäquate Inanspruchnahme, Diagnostik und Therapie widerspiegeln, können durch die regionale Aufsplittung Auswirkungen unterschiedlicher Versorgungs- und Inanspruchnahmestrukturen aufgezeigt werden. Gleichzeitig kann ein erhöhter Bedarf an präventiven Maßnahmen identifiziert werden und die Effektivität solcher Maßnahmen bewertet werden. Bei der indirekten Standardisierung (nach dem Standardized-MortalityRatio-Konzept (SMR)) werden die beobachteten Fälle der Region in Beziehung gesetzt zu den erwarteten Fällen, die sich aus den altersspezifischen Sterberaten der Bezugsbevölkerung (in diesem Fall die Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes insgesamt) und der Altersstruktur der untersuchten Region ergeben. Das Ergebnis wird als prozentuale Abweichung vom Durchschnitt der Bezugsbevölkerung interpretiert. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen   Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Fallzahlen sind im Regionalvergleich mit jährlicher Angabe zu gering. Um zeitliche Schwankungen auszugleichen, wird deshalb der 5-JahresMittelwert ermittelt (s. Anlage 1: Statistische Methoden). Zum 1.1.1998 wurde die 10. Revision der ICD-Klassifikation eingeführt. Dies erforderte die Umstellung der Kodierung. Kommentar Die ausgewählten Todesursachen lassen sich klassifizieren als:  primärpräventiv vermeidbar (Lebensweise, z. B. Lungenkrebs, Leberzirrhose);  sekundärpräventiv vermeidbar (Früherkennung, z. B. Brustkrebs);  tertiärpräventiv vermeidbar (Qualität der medizinischen Versorgung, z. B. ischämische Herzkrankheiten, Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten). Unter der Voraussetzung, dass sowohl die präventiven als auch die kurativen Maßnahmen zur Vermeidung existieren, eingesetzt und in Anspruch genommen werden, ist zu erwarten, dass die Sterblichkeit an diesen Todesursachen im Zeitvergleich zurückgeht oder zumindest nicht zunimmt. Die Daten der indirekten Standardisierungen können nur innerhalb des Bundeslandes verglichen werden. Ergänzend siehe Indikatoren 3.12 und 3.13. Die vermeidbare Sterblichkeit zählt zu den Ergebnisindikatoren. Todesursachenstatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 49 Indikator 3.14 Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2007 - 2011, 5-Jahres-Mittelwert Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Bösart. Neubild. d. Luftröhre, Bronchien u. d. Lunge (C33 - C34) Brustkrebs (C50) Ischämische Herzkrankheit (I20 - I25) 15 - 64 Jahre, insg. 25 - 64 Jahre, weibl. 35 - 64 Jahre, insg. Mittelwert* SMR** Kreis Euskirchen 39 1,04 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 36 53 53 56 0,82 0,91 1,03 1,16 Reg.-Bez. Köln 767 0,95 Nordrhein-Westfalen 3318 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes * ** Mittelwert*           SMR** 13 0,99 14 21 18 15 0,94 1,06 1,02 0,89 270 0,96 1149 1,00 Mittelwert*           SMR** 24 0,84 26 39 35 36 0,77 0,88 0,90 0,99 513 0,84 2532 1,00            5-Jahres-Mittelwert signifikant ü. d. Landesdurchschnitt Standardized Mortality Ratio: stan-  signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signidardisiert an der Mortalifikanzniveau 0,01) 1  tätssrate des Landes StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Vermeidbare Sterbefälle Verwaltungsbezirk Hypertonie und zerebrovask. Krankh. (I10 - I15 u. I60 - I69) Krankheiten der Leber (K70 - K77) Transportmittelunfälle inner- u. außerhalb des Verkehrs (V01 - V99) 35 - 64 Jahre, insg. 15 - 74 Jahre, insg. alle Altersgruppen, insg. Mittelwert* SMR** Kreis Euskirchen 13 1,0 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 10 21 18 15 0,62 1,02 0,98 0,90 Reg.-Bez. Köln 250 0,87 Nordrhein-Westfalen 1176 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik, Fortschreibung d. Bevölkerungsstandes * ** Mittelwert*           SMR** 22 0,95 22 30 27 25 0,80 0,82 0,83 0,84 474 0,92 2131 1,00 Mittelwert*           SMR** 15 1,97 8 12 14 12 0,78 0,97 1,36 1,26 165 0,97 700 1,00            signifikant ü. d. Landesdurchschnitt 5-Jahres-Mittelwert Standardized Mortality Ratio: stan-  signifikant u. d. Landesdurchschnitt (Signifidardisiert an der Mortalikanzniveau 0,01) 1  tätssrate des Landes StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 50 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 1,2 1 SMR 0,8 0,6 0,4 0,2 0 2000 -2004 2001 -2005 2002 -2006 2003 -2007 2004 -2008 2005 -2009 Bös. Neubildungen der Lunge 2006 -2010 2007 -2011 Krankheiten der Leber Abbildung 15: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2000 - 2011, hier: Bösartige Neubildungen Luftröhre, Bronchien und der Lunge, 15 - 64 Jahre, insg. und Krankheiten der Leber, 15 - 74 Jahre, insg. 1,2 1 SMR 0,8 0,6 0,4 0,2 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 -2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011 Brustkrebs Abbildung 16: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2000 - 2011, hier: Brustkrebs, 25 - 64 Jahre, weibl. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 51 1,2 1 SMR 0,8 0,6 0,4 0,2 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 -2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011 Ischämische Herzkrankheiten Bluthochdruck, Druchblutungsstörungen Abbildung 17: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2000 - 2011, hier: Ischämische Herzkrankheiten sowie Hypertonie und zerebrovaskuläre Krankheiten, 35 - 64 Jahre, insgesamt 2,2 2 1,8 SMR 1,6 1,4 1,2 1 0,8 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 -2004 -2005 -2006 -2007 -2008 -2009 -2010 -2011 Transportmittelunfälle EU Abbildung 18: Vermeidbare Sterbefälle nach ausgewählten Diagnosen im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als StandardizedMortality-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 5-Jahres-Mittelwerte, 2000 - 2011, hier: Transportmittelunfälle inner- und außerhalb des Verkehrs, alle Altersgruppen, insgesamt 52 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.27 Definition Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Daten über stationäre Behandlungen sind wichtige Strukturdaten für die Planung und Gestaltung der Krankenhausversorgung. Sie ermöglichen zudem eine Einschätzung, wie hoch der Anteil der stationären Versorgung am gesamten medizinischen Versorgungssystem ist und ob es im Zeitverlauf zu Veränderungen der stationären Morbidität kommt. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen Datenquellen Krankheitsartenstatistik, Teil II - Diagnosen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Die Entwicklung der Krankenhausfälle über einen längeren Zeitraum lässt durch den Bezug auf 100 000 der Einwohnerzahl weiblich/männlich und die indirekte Standardisierung an der Behandlungshäufigkeit des Landes einen Vergleich der Kommunen mit dem Bundesland zu. Ein Vergleich der standardisierten Raten zwischen den Bundesländern ist nicht möglich. Änderungen in der Häufigkeit von Krankenhausfällen können nicht zwangsläufig auf eine Veränderung der Morbidität zurückgeführt werden. Der erhöhte Frauenanteil bei der stationären Versorgung kann zum Teil durch die stationären Entbindungen erklärt werden. Mehrfachbehandlungen von Patienten zu derselben Krankheit führen zu Mehrfachzählungen. Die Diagnosenstatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der Indikator 3.27 basiert auf dem Wohnortprinzip. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 53 Krankenhausfälle nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.27 Stationär behandelte Kranke Verwaltungsbezirk Weiblich Anzahl* männlich je 100 000 weibl. Einw. SMR ** Anzahl* insgesamt je 100 000 männl. Einw. SMR ** Anzahl* je 100 000 Einw. SMR ** Kreis Euskirchen 23957 24791,7 0,99 22283 23662,6 1,01 46240 24234,4 1,00 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 39826 27330 34538 30065 25490,7 21844,8 25766,4 23282,3 1,01 0,87 1,03 0,94 34426 23026 31499 26673 22901,3 17211,2 23610,3 21220,8 0,98 0,80 1,02 0,92 74252 50356 66037 56738 24221,0 19450,4 24690,9 22265,5 1,00 0,83 1,03 0,93 521717 23260,3 0,93 455300 21126,0 0,92 977017 22214,4 0,92 2319185 25412,4 1,00 2028402 23278,1 1,00 4347587 24369,9 1,00 Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW: Krankenhausstatistik, Teil II – Diagnosen (Krankenhäuser) * ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Gschlecht ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 26000 24000 22000 20000 18000 16000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer NRW Frauen 2011 Abbildung 19: Krankenhausfälle je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 54 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.27_01 Definition Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVs Die alters- und geschlechtsspezifischen Behandlungsfälle reflektieren die Morbiditätssituation der Bevölkerung und stellen gleichzeitig wichtige Grundlagen für die Planung und Gestaltung der Versorgung in Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen dar. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wie z. B. Sanatorien, Kurkliniken oder -heime und andere Spezialeinrichtungen, die sich auf bestimmte Krankheitsgruppen spezialisiert haben, stellen diagnostische und therapeutische Hilfen der verschiedensten Art im Vorfeld oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung bereit, um den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten zu verbessern. Die Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung aufgenommen, behandelt und im Berichtsjahr entlassen wurden. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Diagnosedaten ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) in der für das Berichtsjahr gültigen Fassung. Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG). Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 (BGBl. I) sind, soweit sie die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen/-patienten betreffen, am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Damit umfasst die Diagnosestatistik erstmals die Daten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten, das entspricht 58 % aller Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Die Darstellung ermöglicht Aussagen über die für Frauen und Männer differenzierte Inanspruchnahme von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen nach Geschlecht sowie nach Kreisen und kreisfreien Städten. Im vorliegenden Indikator sind Stundenfälle nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Daten werden Teil II der Krankenhausstatistik, Diagnosen, entnommen und sind auf die Wohnbevölkerung bezogen. Es ist zu beachten, dass. ca. 40 % der Behandlungsfälle in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nicht erfasst sind. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) Periodizität jährlich, 31.12. Validität Ab 2003 sind alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen über 100 Betten berichtspflichtig, d. h. es liegt keine Totalerhebung vor. Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden deutlich weniger Patienten behandelt als in Krankenhäusern. Durch die Begrenzung der Erfassung auf Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit 100 und mehr Betten liegen die Behandlungsfälle um 30 - 40 % höher. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Der vorliegende Indikator basiert auf dem Wohnortprinzip und wurde zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Die Diagnosedaten der Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen werden ab dem Berichtsjahr 2003 jährlich erhoben. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 55 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.27_01 Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen* Weiblich Verwaltungsbezirk männlich je Anzahl** SMR *** 100 000 weibl. Einw. Anzahl** je 100 000 männl. Einw. insgesamt SMR *** Anzahl** je 100 000 Einwohner SMR *** Kreis Euskirchen 1808 1871,0 0,96 1771 1880,6 1,10 3579 1875,8 0,88 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2651 1988 2354 2117 1696,8 1589,0 1756,2 1639,4 0,87 0,87 0,91 0,86 2407 1352 2165 1917 1601,2 1010,6 1622,8 1525,1 0,95 0,68 0,97 0,91 5058 3340 4519 4034 1649,9 1290,1 1689,6 1583,0 0,91 0,78 0,94 0,88 Reg.-Bez. Köln 37877 1688,7 0,89 31321 1453,3 0,89 69198 1573,4 0,89 176206 1930,8 1,00 145026 1664,3 1,00 321232 1800,6 1,00 Datenquelle/Copyright: LDS NRW: Krankenhausstatistik, Teil II – Diagnosen (Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen)* * ** nur Einrichtungen mit mehr als 100 Betten ohne Stundenfälle, ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der stationären Behandlungshäufigkeit des Landes ¹ Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen *** 2000 1800 1600 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer 1400 NRW Frauen 1200 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner NordrheinWestfalen Abbildung 20: Behandlungsfälle in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen je 100.000 weibl./ männl. Einwohner nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 56 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.36 Definition Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken GVa Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern. Dabei soll auch eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden, um eine Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ ambulante Behandlungen in Einrichtungen durchgeführt. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme der Deutschen Rentenversicherung Bund gewährleistet. Kommentar Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im arbeitsfähigen Alter, d. h. die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rehabilitationsleistungen. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 57 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.36 Leistungen zur med. Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe Verwaltungsbezirk Weiblich Anzahl Kreis Euskirchen männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl insgesamt je 100 000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte 708 1653,3 954 2126,7 1662 1895,5 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg ● ● 1171 1154 ● ● 2115,0 2054,5 ● ● 1379 1263 ● ● 2256,1 2138,3 ● ● 2550 2417 ● ● 2189,0 2097,5 Reg.-Bez. Köln* 18009 1802,0 19577 1884,1 37586 1843,8 Nordrhein-Westfalen 78328 1925,9 88833 2061,8 167161 1995,8 Deutsche Rentenversicherung Bund: ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen * einschl. der Pat. mit nicht zuordenbarem Wohnsitz im Reg.-Bez.Köln Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe ● Zahlenwert unbekannt je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherte Datenquelle/Copyright: 2400 2200 2000 1800 1600 1400 1200 200320042005200620072008200920102011 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer NRW Frauen Abbildung 21: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Geschlecht (unter 65 Jahre), Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 58 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.40 Definition Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVSf Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung. Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben. Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle   Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Kommentar Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Statistik über Rentenzugänge Statistik über Rentenbestand Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 59 Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte insgesamt je 100 000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte Anzahl Kreis Euskirchen 194 449,7 234 518,3 428 484,8 StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 617 268 279 499,6 480,3 492,9 647 270 290 477,6 438,9 487,7 1264 538 569 488,1 458,6 490,2 Reg.-Bez. Köln 4476 444,6 4683 447,8 9159 446,2 Nordrhein-Westfalen 4114 499,7 4344 485,9 8458 492,5 ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk Weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl insgesamt je 100 000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100 000 aktiv Versicherte Kreis Euskirchen 1720 3986,9 2019 4471,9 3739 4234,9 StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 4937 2336 2236 3997,3 4186,1 3950,1 5351 2738 3041 3950,0 4450,5 5113,8 10288 5074 5277 3972,6 4324,7 4546,3 Reg.-Bez. Köln 34348 3411,7 35421 3387,3 69769 3399,3 152610 3725,7 171167 3948,9 323777 3840,4 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter 60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 600 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen 500 NRW Männer NRW Frauen 400 300 200320042005200620072008200920102011 je 100.000 weibl. bzw. männl. aktiv Versicherter Abbildung 22: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 Kr. EU Männer 6000 Kr. EU Frauen 5000 NRW Männer 4000 NRW Frauen 3000 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Abbildung 23: Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Anzahl je 100.000 weibl./ männl. aktiv Versicherte im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 61 Indikator 3.45 Definition Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVf Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die kreisfreien Städte und Kreise zuständigen Versorgungsämtern registrierten schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei Jahren erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des Landes. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen. Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise oder Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Kommentar 62 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen Verwaltungsbezirk weiblich männlich je Anzahl Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 7415 11842 15385 11704 9752 Reg.-Bez. Köln NordrheinWestfalen SMR * 100 000 weibl. Einw. 7683,2 9439,2 9858,8 8747,3 7553,0 je Anzahl 100 000 männl. Einw. SMR* Anzahl je 100 000 Einw. 8632,6 8883,7 10822,2 9713,4 8725,4 SMR * 0,84 1,09 1,08 0,97 0,86 9038 11296 17770 14241 12479 9606,5 8367,5 11822,3 10683,3 9929,8 0,95 0,95 1,18 1,09 1,02 16453 23138 33155 25945 22231 183944 8186,9 0,93 194658 9010,0 0,93 378602 8590,4 0,93 828405 9079,5 1,00 860884 9874,8 1,00 1689289 9468,1 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen 0,90 1,02 1,13 1,04 0,94 * Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Schwerbehindertenrate des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 10000 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen 8000 NRW Männer NRW Frauen 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 6000 20 01 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner insgesamt Abbildung 24: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 63 Indikator 3.45_01 Definition Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGVf Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt. Kommentar Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. 64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren Verwaltungsbezirk weiblich je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100 000 der Altersgruppe Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 118 141 244 172 181 906,6 996,3 1154,8 976,8 1026,4 170 202 335 283 249 1237,5 1366,7 1509,5 1502,2 1344,8 288 343 579 455 430 1076,5 1185,5 1336,5 1248,4 1189,5 Reg.-Bez. Köln 2898 983,8 4457 1438,5 7355 1216,9 11840 998,3 17650 1414,4 29490 1211,7 Nordrhein-Westfalen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1500 1200 Kr. EU Jungen Kr. EU Mädchen 900 NRW Jungen NRW Mädchen 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 600 20 01 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen Abbildung 25: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 65 Indikator 3.45_02 Definition Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGVf Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei über 65-Jährigen auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten älteren Bürger (Bestandszahlen) ausgewiesen, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämter registriert sind. Schwerbehinderung steigt mit dem Alter an und führt zu erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte ältere Personen haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung können dazu führen, dass vor allem bei Bürgern im höheren Lebensalter eine Untererfassung vorliegt. Kommentar Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. 66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.45_02 Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren Verwaltungsbezirk je 100 000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100 000 der männlichen Altersgruppe insgesamt 3829 7564 9095 6585 5100 17915,1 28410,5 25816,1 22602,5 18740,4 4462 6531 9894 7437 6411 26699,4 32865,3 36591,6 32594,1 30146,7 8291 14095 18989 14022 11511 21769,7 30314,4 30495,1 26990,8 23743,8 Reg.-Bez. Köln 103447 21403,7 102067 27291,4 205514 23972,1 Nordrhein-Westfalen 477680 22831,4 455022 29446,9 932702 25641,7 weiblich Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 36000 31000 Kr. EU Männer 26000 Kr. EU Frauen NRW Männer 21000 NRW Frauen 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 16000 20 01 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen je 100 000 der Altersgruppe Abbildung 26: Schwerbehinderte Menschen von 65 und mehr Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht je 100.000 der weibl. bzw. männl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 67 Indikator 3.48_01 Definition MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sichergestellt werden. Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15):  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige  Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige  Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige  Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDKGutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein  Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den Pflegestufen nicht dokumentiert werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. 68 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.48_01 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen Verwaltungsbezirk Stufe I S Verwaltungsbezirk insgesamt insgesamt insgesam 797 944 1106 1085 938 417,7 364,6 360,8 405,7 368,1 426 455 598 592 477 223,3 175,7 195,1 221,3 187,2 Reg.-Bez. Köln 15550 353,56 8332 189,4 Nordrhein-Westfalen 73703 413,1 28885 161,9 Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg ¹ StädteRegion Aachen ohne Sta 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Kr. EU Stufe I Kr. EU Stufe II Kr. EU Stufe III NRW Stufe I NRW Stufe II NRWStufe III 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100.000 Einwohner Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Abbildung 27: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 69 Indikator 3.49 Definition Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGSV Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach kreisfreien Städten/Kreisen/Stadtbezirken, nach Geschlecht und je 100.000 der Bevölkerung insgesamt bzw. der weiblichen oder der männlichen Bevölkerung. Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Solche Tätigkeiten beinhalten die Bereiche der Mobilität, der Ernährung, der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in drei Stufen unterschieden (s. Indikator 3.48). Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen. Als Standard gilt die Rate der Pflegebedürftigen des Landes. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Datenhalter Landesamt Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquellen   Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Bestätigung einer Pflegestufe erfolgt durch eine soziale gesetzliche Pflegeversicherung oder eine private Pflegeversicherung auf der Grundlage eines Gutachtens, das durch Ärzte oder Pflegefachpersonal des Medizinischen Dienstes der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherungen (MDK) in der Wohnung bzw. in der Pflegeeinrichtung auf Antrag des möglicherweise Pflegebedürftigen erstellt wird. Die Daten gelten als valide. Kommentar Aufgrund der demographischen Entwicklung ist die Pflegestatistik eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Planung pflegerischer Versorgungsstrukturen. Die Pflegestatistik wurde im Jahre 1999 erstmalig in Deutschland erstellt, die Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im Indikator sind alle Personen mit einer anerkannten Pflegestufe nach dem zuständigen Wohnort des Pflegebedürftigen enthalten. Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich gestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Pflegebedürftige nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.49 Pflegebedürftige* Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl männlich je 100 000 weibl. Einw. SMR** Anzahl insgesamt je 100 000 männl. Einw. SMR** Anzahl je 100 000 Einw. SMR** Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren 4678 5493 7976 6705 4847,2 4378,4 5111,1 5011,1 1,25 1,14 1,33 1,34 2558 2772 4198 3650 2718,9 2053,4 2792,9 2738,1 1,25 1,07 1,29 1,31 7236 8265 12174 10355 3796,6 3173,3 3973,7 3876,8 1,25 1,11 1,31 1,33 Kreis Heinsberg 6278 4862,4 1,34 3450 2745,2 1,32 9728 3818,1 1,33 Reg.-Bez. Köln 86928 3869,0 1,05 47003 2175,6 1,04 133931 3038,9 1,04 359271 3937,7 1,00 187598 2151,8 1,00 546869 3065,1 1,00 * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind; ab 2009 Gesamtzahl der Pflegebedürftigen ohne teilstationäre Unterbringung ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Rate der Pflegebedürftigen des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 5000 4000 Kr. EU Männer 3000 Kr. EU Frauen NRW Männer 2000 NRW Frauen 20 11 20 09 20 07 20 03 1000 20 01 je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik 20 05 NordrheinWestfalen Abbildung 28: Pflegebedürftige nach Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 71 Indikator 3.49_01 Definition Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der durchgeführten Pflege (ambulant, vollstationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können. Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflege vorgenommen, wobei ab dem Berichtsjahr 2009 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr aufgeführt werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquellen   Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die Daten gelten als valide. Kommentar In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauerbzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst. Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden deshalb ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 72 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.49_01 Pflegebedürftige davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt* je 100 000 Einwohner in stationären/ durch ambulante teilstationären Pflegeeinrichtungen Pflegeeinrichtungen betreut betreut je 100 000 Einw. Anzahl Anzahl je 100 000 Einw. Pflegegeldempfänger** Anzahl je 100 000 Einw. Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 7236 8265 12174 10355 9728 3796,6 3173,3 3973,7 3876,8 3818,1 1557 2021 2146 1824 1821 816,9 776,0 700,5 682,9 714,7 1962 2263 2823 2530 2460 1029,4 868,9 921,5 947,2 965,5 3717 3981 7205 6001 5447 1950,2 1528,5 2351,8 2246,7 2137,9 Reg.-Bez. Köln 133931 3038,9 27376 621,2 36969 838,8 69586 1578,9 NordrheinWestfalen 546869 3065,1 122249 685,2 157783 884,3 266837 1495,6 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind ** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 2000 1500 Kr. EU Pflegegeldempf. NRW Pflegegeldempf. 1000 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 20 01 500 Abbildung 29: Pflegegeldempfänger je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2001 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 73 Indikator 3.49_02 MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGSV Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Für die zu erbringenden Leistungen sind pflegebedürftige Personen gemäß § 15 SGB XI einer der drei folgenden Pflegestufen zuzuordnen:  Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige  Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige  Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Das Pflegegutachten konkretisiert und dokumentiert die Feststellungen des Gutachters u. a. zu den Voraussetzungen und zum Beginn der Pflegebedürftigkeit sowie zur empfohlenen Pflegestufe. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDK-Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter   Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen  Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen differenziert nach Geschlecht im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der PflegeBegutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Der Indikator 3.49_02 weist somit geschlechtsspezifische Inzidenzraten der GKV - Versicherten aus, während der Indikator 3.49 Prävalenzangaben aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, enthält. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. 74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen MDK-Pflegebegutachtungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.49_02 Durchgeführte Erstgutachten nach Geschlecht* Verwaltungsbezirk Frauen Anzahl Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg Männer je 100 000 weibl. Einw. Anzahl Insgesamt je 100 000 männl. Einw. Anzahl je 100 000 Einw. 813 947 1147 1116 927 841,3 756,9 734,1 832,6 717,9 559 607 785 789 670 593,6 453,7 522,2 591,4 533,0 1372 1554 1932 1905 1597 719,1 600,2 630,2 712,3 626,7 Reg.-Bez. Köln 16120 718,7 10950 508,1 27070 615,5 NordrheinWestfalen 67129 734,4 45472 521,9 112601 630,7 * Einstufung in Pflegestufen I-III StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1 800 700 600 500 400 300 200 100 Kr. EU Männer Kr. EU Frauen NRW Männer NRW Frauen 0 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100.000 der weibl. bzw. männl. Einwohner Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen und Geschlecht je 100.000 weibl. bzw. männl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003-2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 75 Themenfeld 3: Gesundheitszustand der Bevölkerung II Krankheiten / Krankheitsgruppen 76 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.51 Definition Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KSVf Das Geburtsgewicht der Lebendgeborenen ist ein wichtiger Indikator für den Gesundheitszustand und Ausdruck der pränatalen gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Bedingungen. Das Geburtsgewicht stellt einen international üblichen Gesundheitsindikator dar, der vergleichsweise exakt bestimmt wird. Als Lebendgeborene gelten Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib Atmung eingesetzt hat oder irgend ein anderes Lebenszeichen wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur beobachtet wurden. Das Geburtsgewicht ist das nach der Geburt des Neugeborenen zuerst festgestellte Gewicht. Untergewichtig Lebendgeborene (low-birthweight infants) haben ein Geburtsgewicht bis 2 499 g, Lebendgeborene mit einem Geburtsgewicht bis 1 499 g haben ein sehr niedriges Geburtsgewicht (very low birthweight). Normales Geburtsgewicht beträgt 2 500 g und mehr. Die Darstellung der Lebendgeborenen nach Geburtsgewicht weist Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten und Kreisen und einen deutlichen Zusammenhang zur sozialen Lage auf. Der Indikator eignet sich mit der für Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Methode zur Bestimmung soziodemographischer Unterschiede zwischen den Regionen eines Landes (soziodemografische Clusteranalyse). Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. (ab 2002) Validität Im vorliegenden Indikator werden die in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung erhobenen Lebendgeborenen nach dem Wohnort der Mutter erfasst. Die Angaben sind vollständig, nur für einige Lebendgeborene (ca. 2 ‰) fehlt das Geburtsgewicht. Im Indikator sind Kinder mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft enthalten. Kommentar Das Geburtsgewicht ist von der Reife eines Neugeborenen zu unterscheiden. Dennoch bedeutet ein erniedrigtes Geburtsgewicht häufig auch eine mangelnde Reife und eine stationäre Aufnahme in einer Kinderklinik, um das Neugeborene zu überwachen und mit entsprechender Unterstützung (Inkubator und andere medizinische Maßnahmen) sein weiteres Gedeihen sicherzustellen. Die Ursachen für untergewichtig Neugeborene sind vielfältig und reichen von sozialen Faktoren (Status der Alleinerziehenden) über das Gesundheitsverhalten (Nikotinabusus, mangelhafte Inanspruchnahme der Schwangerschaftsvorsorge) bis zu gesundheitlichen Faktoren (Infektionen oder andere Erkrankungen der Mutter und des Kindes). Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 77 Lebendgeborene nach Geburtsgewicht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.51 Lebendgeborene Verwaltungsbezirk insg. darunter mit einem Geburtsgewicht: zus. mit Angaben z. Geburtsgew. Anzahl bis 2 499 g je 1 000 Lebendgeb. bis 1 499 g je 1 000 Lebendgeb. Anzahl ohne Gewichtsangabe Kreis Euskirchen 1368 1363 92 67,5 9 6,6 5 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 2051 2356 1964 1964 2033 2350 1959 1960 147 199 81,2 145 72,3 84,7 27 74,0 29 38 13,8 24 14,3 16,2 5 12,2 18 6 7 4 Reg.-Bez. Köln 37195 37075 2564 69,2 472 12,7 120 143097 142704 10231 71,7 1987 13,9 393 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 1.000 Lebendgeborene 90 75 60 Kr. EU bis 1499g 45 30 15 Kr. EU bis 2499g NRW bis 1499g NRW bis 2499g 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 0 Abbildung 31: Sehr untergewichtige und untergewichtige Lebendgeborene bis 1499 g und bis 2499 g Geburtsgewicht je 1.000 Lebendgeborene, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 78 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.53_01 Definition Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KSV Die Säuglingssterblichkeit wird meist zeitlich und international verglichen und ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen (insbesondere der geburtshilflichen) Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Die Frühsterblichkeit (auch frühe Neonatalsterblichkeit) bezeichnet Säuglinge, die zwischen dem Tag der Entbindung (Tag 0) bis zum 6. Lebenstag einschließlich verstorben sind, die späte Neonatalsterblichkeit bezieht sich auf verstorbene Säuglinge im Alter von 7 bis 27 Tagen einschließlich und die Nachsterblichkeit (auch Postneonatalsterblichkeit genannt) beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 28 bis 364 Tagen. Im internationalen Vergleich ist der Begriff Neonatalsterblichkeit gebräuchlich, dieser beinhaltet verstorbene Säuglinge im Alter von 0 bis 27 Tagen. Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NordrheinWestfalen Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Lebendgeborenen werden ins Geburtenregister eingetragen, so dass eine vollständige Erfassung und eine gute Datenqualität vorliegt. Für verstorbene Lebendgeborene wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Kommentar Die Säuglingssterblichkeit gilt auch im internationalen Vergleich als Indikator für die medizinische und geburtshilfliche Versorgung von Müttern und Säuglingen. Mit der Einführung von Maßnahmen, die die Versorgungsqualität vor und nach der Entbindung verbessert haben (z. B. Einführung des Apgar-Schemas bei Neugeborenen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsrichtlinien, Mutterpass, neonatologische Versorgung), konnte die Säuglingssterblichkeit erheblich gesenkt werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 79 Indikator 3.53_01 Säuglingssterbefälle nach Neonatal- und Postneonatalsterblichkeit, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Gestorbene Säuglinge im Alter von … Verwaltungsbezirk Lebendgeborene insgesamt 0* - 6 Tagen 7 - 27 Tagen (frühe Neonatalsterb.) (späte Neonatalsterb.) je 1 000 Leb.geb. insgesamt je 1 000 Leb.geb. insges. Kreis Euskirchen 1368 2 1,5 2 1,5 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 2051 2356 1964 1964 4 1 3 3 2,0 0,4 1,5 1,5 2 1 2 - 1,0 0,4 1,0 0,0 Reg.-Bez. Köln 37195 68 1,8 18 0,5 143097 317 2,2 93 0,6 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung * am Tag der Geburt gestorben StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1 "–" genau null Gestorbene Säuglinge im Alter von ... Verwaltungsbezirk 28 - 364 Tagen unter 1 Monat (Postneonatalsterb.) (Neonatalsterblichkeit) je 1 000 Leb.geb. insges. unter 1 Jahr je 1 000 Leb.geb. insges. je 1 000 Leb.geb. insges. Kreis Euskirchen 3 2,2 4 2,9 7 5,1 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 4 1 4 5 2,0 0,4 2,0 2,5 6 2 5 3 2,9 0,8 2,5 1,5 10 3 9 8 4,9 1,3 4,6 4,1 Reg.-Bez. Köln 54 1,5 86 2,3 140 3,8 201 1,4 410 2,9 611 4,3 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung * am Tag der Geburt gestorben 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen "–" genau null 80 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.54 Definition Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 Lebendgeborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwerte KSV Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben gleitende Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der gleitende Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden gleitende 3Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 81 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2006 - 2011, 3-JahresMittelwerte Indikator 3.54 Säuglingssterblichkeit in ‰, gleitendes Mittel Verwaltungsbezirk 2004 – 2006 2005 – 2007 2006 – 2008 2007 – 2009 2008 – 2010 2009 – 2011 Kreis Euskirchen 4,7 3,7 4,6 3,1 4,3 4,5 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 6,1 4,2 5,2 5,2 5,5 3,1 4,4 4,4 4,3 3,3 3,4 3,8 4,7 4,3 2,9 3,3 4,1 4,5 2,3 2,2 4,5 3,4 3,3 2,5 Reg.-Bez. Köln 4,2 4,1 3,9 3,9 3,7 3,8 Nordrhein-Westfalen 4,7 4,7 4,6 4,4 4,2 4,1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ¹Aachen 6 5 Kreis EU 4 NRW 3 20 04 -2 00 20 6 05 -2 00 20 7 06 -2 00 20 8 07 -2 00 20 9 08 -2 01 20 0 09 -2 01 1 je 1.000 lebend Geborene 7 Abbildung 32: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr je 1 000 lebend Geborene, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2004 - 2011 82 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.54_01 Definition Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert KGSV Die Säuglingssterblichkeit im zeitlichen und internationalen Vergleich ist ein Indikator für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse und der medizinischen Betreuung. Da sich die Säuglingssterblichkeit bei Mädchen und Knaben unterscheidet, wird in Ergänzung zum Indikator 3.54 die geschlechtsspezifische Säuglingssterblichkeit berechnet. Die Säuglingssterblichkeit bezieht sich auf im ersten Lebensjahr Gestorbene je 1000 Lebendgeborene eines Kalenderjahres. Sie beinhaltet lebend geborene Kinder, die nachgeburtlich verstorben sind. Totgeborene Kinder sind darin nicht eingeschlossen. Aufgrund der geringen Fallzahl der Säuglingssterblichkeit werden für regionale Angaben Mittelwerte über drei Jahreswerte gebildet. Der Mittelwert über drei Jahre wird durch den arithmetischen Mittelwert aus den zwei Vorjahreswerten und dem Berichtsjahr gebildet. Die Angaben der Lebendgeborenen und der verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung ist auf den Wohnort der Mutter bezogen, nicht auf die entbindende Klinik. Dies ergibt sich über die Meldung des Kindes durch die Eltern beim zuständigen Standesamt gemäß Personenstandsgesetz. Insofern ist die regionale Zuordnung nicht von der Lokalisation der Entbindungsklinik abhängig. Die Angaben werden an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Verstorbene Säuglinge werden durch eine Todesbescheinigung erfasst und von den Standesämtern beurkundet. Es ist davon auszugehen, dass die Angaben zu Lebendgeborenen und verstorbenen Säuglingen vollständig und valide sind. Kommentar In die Säuglingssterblichkeit gehen alle Todesfälle von lebend geborenen Kindern ein, auch wenn ein sehr niedriges Geburtsgewicht vorgelegen hat. Um Fehlinterpretationen aufgrund von zeitlichen und regionalen Schwankungen der Zahlenwerte zu vermeiden, werden 3-Jahres-Mittelwerte gebildet. Die Säuglingssterblichkeit wird in Promille berechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 83 Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011, 3-JahresMittelwert Indikator 3.54_01 Im ersten Lebensjahr Gestorbene weiblich Verwaltungsbezirk Anzahl* männlich je 1 000 weibl. Lebendgeb. Anzahl* insgesamt je 1 000 männl. Lebendgeb. Anzahl* je 1 000 Lebendgeb. Kreis Euskirchen 2 2,4 5 6,2 6 4,3 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 4 4 2 2 3,6 3,1 2,0 2,1 5 7 3 2 4,6 5,8 2,5 2,3 9 11 5 4 4,1 4,5 2,3 2,2 Reg.-Bez. Köln 60 3,3 81 4,2 141 3,7 273 3,8 339 4,5 612 4,2 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung * 3-Jahres-Mittelwert ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 1.000 Lebendgeborene 7 6 5 4 3 Kreis EU weiblich NRW männlich NRW weiblich 20 04 -2 00 20 6 05 -2 00 20 7 06 -2 00 20 8 07 -2 00 20 9 03 -2 01 20 0 04 -2 01 1 2 Kreis EU männlich Abbildung 33: Säuglingssterblichkeit im ersten Lebensjahr nach Geschlecht im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2004 - 2011 84 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.57_02 Definition Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KG Adipositas (Fettleibigkeit) sowie eine Herabsetzung der Sehschärfe sind zwei somatische Befunde, die bei den Einschulungsuntersuchungen relativ häufig diagnostiziert werden. Adipositas Die Häufigkeit von Adipositas hat nicht nur in Europa und den Vereinigten Staaten mittlerweile ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Adipositas gilt heute als chronische Erkrankung. Sie kann bereits im Kindesalter zahlreiche Folgekrankheiten, wie z. B. Fettstoffwechselstörungen, Hypertonie, Diabetes mellitus oder orthopädische Erkrankungen nach sich ziehen. Als Adipositas wird hier das Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsspezifischen BMI-Referenzwerte für Kinder und Jugendliche nach Kromeyer-Hauschild et al. (2001) bezeichnet. Herabsetzung der Sehschärfe Eine unerkannte und nicht ausreichend behandelte Herabsetzung der Sehschärfe kann das Lernverhalten beeinträchtigen und zu einer falschen Beurteilung der schulischen Leistungsfähigkeit führen. Es ist daher unverzichtbar, die Kinder vor Schulbeginn im Hinblick auf eine ausreichende Sehschärfe zu untersuchen. Der Indikator erfasst Kinder mit Kurz- und mit Weitsichtigkeit (Hyperopie). Die Überprüfung des Sehvermögens erfolgt durch den Fernvisustest mit einem Sehtestgerät. Schielfehler und Farbsinnstörungen sind in diesem Indikator nicht enthalten. Datenhalter Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW Datenquellen Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Einschulung in die Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Dieser Indikator basiert auf Standards, die zwischen den Ländern unterschiedlich sind. Eine Beurteilung der Vollständigkeit kann nicht erfolgen, deshalb wird die Zahl der nach dem jeweiligen Standard untersuchten Kinder als Bezugsgröße angegeben. Für Nordrhein-Westfalen gelten die Standards des Bielefelder Modells. Kommentar Als Definitionskriterien gelten  bei Adipositas: Überschreiten der 97. Perzentile der alters- und geschlechtsabhängigen BMI-Referenzwerte. KromeyerHauschild K, Wabitsch M, Kunze D et al. (2001): Perzentile für den Body Mass Index für das Kindes- und Jugendalter unter Heranziehung verschiedener deutscher Stichproben. Monatsschrift Kinderheilkunde 8 (2001) Nr. 149, S. 807-818.  bei einer Herabsetzung der Sehschärfe/Hyperopie: Grenzwerte entsprechend der Jugendärztlichen Definitionen zur Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen nach dem "Bielefelder Modell". Manuskriptdruck lögd 1989, S. 4-6. Das Bielefelder Modell ist ein Verfahren zur Durchführung und Dokumentation der schulärztlichen Untersuchung. Nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich bei der Einschulungsuntersuchung an diesem Modell. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 85 Indikator 3.57_02 Ausgewählte Befunde (Adipositas, Herabsetzung der Sehschärfe) bei Einschulungsuntersuchungen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Adipositas Verwaltungsbezirk Mädchen Jungen Untersuchte* Befunde Anzahl herabgesetzte Sehschärfe in % Mädchen Jungen Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Untersuchte* Befunde Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 849 5,1 959 4,4 850 33,2 961 32,5 1453 1027 1117 1165 4,9 3,6 3,6 4,9 1493 1030 1220 1161 5,6 4,1 5,1 6,1 1482 1029 1180 1166 27,9 20,3 22,4 14,6 1525 1037 1286 1163 28,7 18,7 22,6 15,0 Reg.-Bez. Köln** 10976 4,2 11678 4,6 11144 22,7 11850 22,2 NordrheinWestfalen** 70084 4,4 75116 4,7 62052 20,7 664591 20,1 Kreis Euskirchen StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Datenquelle/Copyright: Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst :NRW * Untersuchte mit gültigen Werten ** Summe der meldenden Kreise Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 86 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.59_01 Definition Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGV Die Masernerkrankung gehört zu den hochkontagiösen systemischen Viruserkrankungen, die aerogen übertragen wird. Sie ist nicht durch kausale Therapie behandelbar. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Lungenentzündung (Bronchopneumonie) und schlimmstenfalls Masernenzephalitis auftreten. Letztere tritt bei jedem 1000sten bis 5000sten Erkrankten auf, kann zu einer dauerhaften Schädigung des Gehirns führen und weist eine Letalitätsrate von 20 % bis 30 % auf. Eine seltene, tödlich verlaufende Spätfolge einer Masernerkrankung stellt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar. Diese wird in einem von 10.000-100.000 Fällen beobachtet. Die einzige Möglichkeit der Primärprävention ist die Schutzimpfung. Deutschland gehört noch immer zu den europäischen Ländern, in denen die Masern verbreitet und die Durchimpfungsraten trotz steigender Quoten zum Teil noch unzureichend sind. Seit In-Kraft-Treten des Infektionsschutzgesetzes am 1.1.2001 besteht für Masern eine Meldepflicht. Die bundesweite Inzidenz lag im Jahr 2008 bei 1,1 Erkrankungen/100.000 Einwohnern. Die Masern (ICD-10: B05.-, B05.0 - B05.4, B05.8 und B05.9) sind charakterisiert durch einen mehr als drei Tage anhaltenden, generalisierten Ausschlag (makulopapulös) und Fieber sowie zusätzlich mindestens durch Husten oder Katarrh oder Kopliksche Flecken oder Konjunktivitis. In den Indikator gehen Virusisolierungen und Nukleinsäurenachweise in Zellen des Nasen-Rachen-Raumes, Konjunktiven, Urin oder Blut sowie Antikörpernachweise ein. Masernerkrankungen bei Kindern sind Ausdruck fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen bei 0- bis 14-jährigen Kindern erfasst. Datenhalter Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Meldecompliance unter Ärzten wird als sehr niedrig angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass weniger als 10 % der Fälle erfasst werden. Bei einem Abgleich der Masern-Daten des IfSG-Meldesystems mit den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen einer RKI-Studie lag die Sensitivität des Systems nur bei 1 bis 2 Prozent. Die Daten werden aus der Landesdatenbank für Infektionskrankheiten Nordrhein-Westfalen genommen, die identisch mit den Daten des Robert Koch-Instituts sind. Kommentar Die Fallzählung erfolgt nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch die epidemiologische Bestätigung berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Im vorliegenden Indikator werden Masernerkrankungen nach dem Wohnort des Kindes ausgewiesen. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Zahl der Kinder und Jugendlichen der ausgewählten Altersgruppen des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 87 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.59_01 Neuerkrankungen an Masern der 0- bis 14-Jährigen Verwaltungsbezirk weiblich männlich insgesamt Anzahl je 100 000 weibl. Kinder Anzahl je 100 000 männl. Kinder Anzahl je 100 000 Kinder Kreis Euskirchen – – – – – – StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg – – – – 3 – – 8,0 – – 3 – – 4,1 – – Reg.-Bez. Köln 7 2,4 10 3,2 17 2,8 Nordrhein-Westfalen 26 2,2 31 2,5 57 2,3 "–" genau Null Datenquelle/Copyright: StädteRegion Aachen inkl. 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 ¹ Stadt Aachen Kr. EU NRW 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100 000 Kinder Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Abbildung 35: Neuerkrankungen an Masern je 100.000 der 0-14-jährigen Kinder, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 88 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.62 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert GSV Definition Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im Indikator 03.62 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, für den Landesindikator getrennt für Deutsche und Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert. Wegen der geringen Zahl an Neuerkrankungen in den Kreisen werden 3-Jahres-Mittelwerte berechnet. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird die indirekte Standardisierung durchgeführt. Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 89 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 - 2011, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 3.62 Bakteriell gesicherte Verwaltungsbezirk Anzahl weiblich männlich je 100 000 weibl. Einw. je 100 000 männl. Einw. SMR** Anzahl insgesamt SMR** je 100 000 Einwohner Anzahl SMR** Kreis 2 1,7 0,63 2 1,8 0,37 3 1,7 0,47 StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 8 3 2 5,1 2,5 1,3 1,85 0,90 0,47 13 3 2 8,6 2,2 1,9 1,81 0,47 0,39 21 6 4 6,8 2,4 1,6 1,83 0,63 0,42 Reg.-Bez. Köln 70 3,1 1,10 111 5,2 1,08 181 4,1 1,09 256 2,8 1,00 419 4,8 1,00 675 3,8 1,00 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten 1 ab 2009 Städte Region Aachen Iinkl. Stadt Aachen ** Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Tbc-Inzidenz des Landes (s. Kommentar) je 100 000 Einwohner 7 6 5 4 3 Kr. EU 2 1 NRW 20 03 -2 20 00 04 5 -2 20 00 05 6 -2 20 00 06 7 -2 20 00 07 8 -2 20 00 08 9 -2 20 01 09 0 -2 01 1 0 Abbildung 36: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwerte 2003 - 2011 90 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.62_01 Definition Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GSV Tuberkulose weist eine enge Wechselwirkung mit der sozialen Lage der Bevölkerung auf. Der jährliche Rückgang der Tuberkulose-Inzidenz beträgt in Deutschland über die letzten 10 Jahre eine Neuerkrankung je 100 000 Einwohner. Deutschland weist eine niedrige Inzidenzrate mit weniger als 10 Neuerkrankungen je 100 000 Einwohner auf. Das Risiko von Ausländern, die in Deutschland leben, an Tuberkulose zu erkranken, ist erhöht. Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Im vorliegenden Indikator 3.62_01 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) der Bevölkerung für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Berichtsjahr aufgeführt, während im Indikator 3.62 drei Berichtsjahre zusammengezählt werden und zusätzlich die SMR (indirekte Altersstandardisierung) ausgewiesen wird. Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopischpositiven Fälle von Lungentuberkulose ein. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländer zusammen beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen. Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller TuberkuloseErkrankungen. Datenhalter Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts Datenquellen Statistik der meldepflichtigen Krankheiten Periodizität jährlich, 31.12., qualitätsgesicherte und verbindliche Zahlen ab 30.06. des Folgejahres Validität Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen. Kommentar Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres verwendet. Es handelt sich bei dem Indikator um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 91 Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.62_01 Bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A 15.0 und A 15.1) Verwaltungsbezirk weiblich männlich je 100 000 Anzahl weibl. Einw. Anzahl insgesamt je 100 000 männl. Einw. Anzahl je 100 000 Einwohner Kreis Euskirchen – – 3 3,2 3 1,6 StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 7 6 1 4,5 4,5 0,8 13 2 3 8,6 1,5 2,4 20 8 4 6,5 3,0 1,6 Reg.-Bez. Köln 72 3,2 104 4,8 176 4,0 285 3,1 411 4,7 696 3,9 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Abteilung für Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts: Statistik der meldepflichtigen Krankheiten * vorläufige Zahlen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen ● Zahlenwert unbekannt "–" nichts vorhanden (genau null) je 100 000 Einwohner 7 6 5 4 Kr. EU 3 2 NRW 1 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 0 Abbildung 37: Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003- 2011 92 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.87_01 Definition Einweisungen nach dem PsychKG, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen GVP Mit dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz (Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige) wurde das alte zweistufige System von Pflegschaft und Vormundschaft durch das einheitliche Rechtsinstitut der Betreuung ersetzt. Gleichzeitig wurde auch im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ein einheitliches Verfahrensrecht für die zivilrechtliche Unterbringung (nach dem Betreuungsgesetz) und die öffentlich-rechtliche Unterbringung (nach den Unterbringungsgesetzen der Länder) geschaffen. Bei der rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz geht es im Kern um die Unterstützung und Interessenwahrnehmung eines Menschen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Leitbild ist dabei die persönliche Betreuung, die sich am Wohl des Betreuten orientiert. Der gerichtlich bestellte Betreuer hat die Wünsche des Betroffenen zu respektieren (Betreuung). In jedem Bundesland gibt es ein Gesetz, das die Unterbringung von psychisch Kranken ermöglicht, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, weil sie sich selbst oder bedeutende Rechtsgüter anderer in erheblichem Maße gegenwärtig gefährden (PsychKG: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke). Vorgesehene Maßnahmen sind vorsorgende Hilfe zur Vermeidung einer Unterbringung und rechtzeitige ärztliche Behandlung einer Störung oder beginnenden Krankheit, nachsorgende Hilfe nach Abschluss stationärer Behandlung in Gestalt individueller Beratung und Betreuung, Auflagen und Weisungen des Gesundheitsamtes. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind Zwangsmaßnahmen, die nicht der Heilung von psychischer Krankheit oder Sucht, sondern allein zur Abwendung einer Gefahr für Leib oder Leben des Untergebrachten oder seiner Umgebung dienen. Die Unterbringung wird von den Ordnungsbehörden beantragt, wobei das ärztliche Gutachten durch Klinikärzte (überwiegend) oder niedergelassene Neurologen ausgestellt wird. Im Indikator 3.87 werden Einweisungen nach dem Betreuungsgesetz bzw. den Unterbringungsgesetzen der Länder nach Alter und Geschlecht in Absolutzahlen und als Rate je 100 000 der durchschnittlichen Bevölkerung im Zeitvergleich ausgewiesen. Die Angaben werden auf den Wohnort des Untergebrachten/ Eingewiesenen bezogen. Daten zur Unterbringung nach dem PsychKG liegen teilweise in den Gesundheitsämtern und teilweise in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe vor. Im vorliegenden Indikator sind bis zum Jahre 2002 nur die Angaben der Gesundheitsämter enthalten. Ab dem Berichtsjahr 2003 werden Angaben der Landschaftsverbände mit aufgeführt. Datenhalter    Datenquellen Dokumentation zu den Unterbringungsgesetzen der Länder (PsychKG) Dokumentation zum Betreuungsgesetz Periodizität Jährlich, 31.12. Validität Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes (Betreuung) im Jahr 1992 ist das Verfahren bei zivilrechtlichen Unterbringungen (nach dem Betreuungsrecht) und öffentlich-rechtlichen Unterbringungen (nach Unterbringungsgesetz des Landes bzw. PsychKG) bundesweit einheitlich geregelt. Ein Landesgesetz in NordrheinWestfalen regelt das Unterbringungsverfahren. Die zuständigen Amtsgerichte melden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und den Gesundheitsämtern den jeweiligen Justizministerien der Länder die Fallübersichten über die Unterbringung nach dem PsychKG. Die Zahlen sind nur auf Amtsgerichtsbezirksebene verfügbar, diese decken sich aber nicht immer mit den Grenzen der Gebietskörperschaften. In den Angaben können auch Fälle enthalten sein, die nicht zu einer Unterbringung geführt haben. Die Daten sind nicht vollständig und nur begrenzt aussagefähig. Es gehen nur die Angaben der Kommunen in diesen Indikator ein, die die Daten entsprechend den Vorgaben geliefert haben. Voraussetzung für die Einrichtung einer Betreuung ist nach § 1896 BGB, dass Kommentar Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW Landschaftsverband Rheinland (ab 2003) Landschaftsverband Westfalen-Lippe (ab 2003) Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 93 ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Das Psychischkrankengesetz sieht einen Katalog staatlicher Maßnahmen vor, solche Kranke notfalls zur Therapie zu zwingen (Unterbringung nach PsychKG). Einweisungen nach dem PsychKG¹, nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.87_01 Unterbringungen nach dem PsychKG Verwaltungsbezirk davon: insgesamt weiblich Anzahl je 100 000 Einwohner männlich je 100 000 weibl. Einw. Anzahl Anzahl je 100 000 männl. Einw. Kreis Euskirchen 240 125,8 98 101,4 141 149,7 Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg 546 265 565 195 210,9 86,4 211,3 76,5 254 112 233 92 203,0 71,7 173,8 71,2 292 153 326 103 218,3 101,8 244,4 81,9 Reg.-Bez. Köln 6238 141,8 2807 125,1 3417 158,5 21488 122,5 9542 106,4 11892 138,8 Nordrhein-Westfalen ¹ Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten 2 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 250 200 150 100 Kr. EU männlich Kr. EU weiblich NRW männlich 50 NRW weiblich 0 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100 000 männl./weibl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen: Dok. zum PsychKG, Dok. zum Betreuungsgesetz Abbildung 38: Einweisungen nach dem PsychKG nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 94 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.89 Definition Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 3-Jahres-Mittelwert GP Der Indikator 3.89 enthält die gemittelten absoluten Todesfälle, die auf die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) als 3-Jahres-Mittelwert für die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik. Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt. Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet. Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten je 100 000 Einwohner zwischen den Verwaltungseinheiten des Bundeslandes deutlich werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Todesursachenstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig. Kommentar Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar. Neben der Berechnung je 100 000 Einwohner wird die indirekte Altersstandardisierung (SMR) als Methode zur Vergleichsrate verwendet. Der Landesdurchschnitt liegt bei der SMR bei 1,00, die Kreise können diese Werte überoder unterschreiten. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 95 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2008 - 2010, 3-Jahres-Mittelwert Indikator 3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher weiblich männlich Verwaltungsbezirk Anzahl* je 100 000 weibl. Einw. Kreis Euskirchen 3 3,1 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 8 6 5 6 6,1 3,6 3,5 4,4 Reg.-Bez. Köln 113 5,0 NordrheinWestfalen 439 4,8 SMR** Anzahl*  0,63  1,28 0,74 0,72 0,91  1,07  je 100 000 männl. Einw. 17 18,3 21 20 19 18 16,0 13,3 14,2 14,3 321 15,0 1,00 1241 14,2 je 100 000 männl./weibl. Einwohner 20 03 -2 20 00 04 5 -2 20 00 05 6 -2 20 00 06 7 -2 20 00 07 8 -2 20 00 08 9 -2 20 01 09 0 -2 01 1 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Todesursachenstatistik * ** 1 Selbstbeschädigung (X60 - X84) insgesamt SMR** Anzahl*  1,24  1,08 0,90 0,96 0,98  1,06  je 100 000 Einw. 20 10,6 29 26 24 24 11,2 8,3 8,8 9,3 434 9,9 1,00 1679 9,4 SMR** 3-Jahres-Mittelwert Standardized Mortality Ratio: standardisiert an der Suizidrate des Landes StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 18 15 12 Kr. EU männlich 9 6 3 0 Abbildung 39: Kr. EU weiblich NRW männlich NRW weiblich Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Geschlecht je 100.000 männl./ weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 3-Jahres-Mittelwert 2003 - 2011  1,09  1,16 0,86 0,91 0,97  1,06  1,00 96 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.111_01 Definition Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KG Die alters- und geschlechtsspezifischen stationären Behandlungsraten infolge von Verbrennungen und Vergiftungen reflektieren die Morbiditätssituation der unter 15-jährigen Bevölkerung. Schwere Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern sollten kleinräumig analysiert werden, weil sie prinzipiell durch präventive Maßnahmen ausgeschlossen werden können, und weil sie bei sozial ungünstigen Verhältnissen häufiger auftreten. Nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten zählen zu Verbrennungen und Verätzungen (T20 – T32) und Vergiftungen (T36 – T65) Verletzungen verschiedenen Grades und Umfanges der Körperoberfläche und Vergiftungen durch Medikamente, Betäubungsmittel, Chemikalien, Rauchvergiftungen und Nahrungsmittel. Bei stationären Behandlungen wird die Hauptdiagnose von den behandelnden Ärzten bei der stationären Entlassung kodiert. Der Indikator weist die Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen insgesamt und nach Geschlecht mit Bezug auf die Wohnbevölkerung der Altersgruppe und des Berichtsjahres aus, leichtere ambulant behandelte Verletzungen sind somit in dem Indikator nicht enthalten. Stundenfälle sind nicht enthalten. Stundenfälle bezeichnen Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind. Die Krankenhausfälle berechnen sich aus der Anzahl der Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen, stationär behandelt und im Berichtsjahr mit einer der erwähnten Diagnosen entlassen wurden. Als Bezugspopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung verwendet. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Krankenhausstatistik, Teil II, Diagnosen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser vom 10.4.1990. Alle Krankenhäuser sind berichtspflichtig, d. h. es liegt eine Totalerhebung vor. Nicht enthalten sind Krankenhäuser im Straf-/Maßregelvollzug sowie Polizei- und Bundeswehrkrankenhäuser (sofern sie nicht oder nur im eingeschränkten Umfang für die zivile Bevölkerung tätig sind). Es wird von einer vollständigen Datenerfassung und einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Daten über die Inzidenz von Verbrennungen und Vergiftungen sind derzeit nicht verfügbar. Es werden hier stattdessen die Krankenhausfälle berichtet. Die Diagnosestatistik liegt nach Behandlungs- und Wohnort vor. Für den vorliegenden Indikator werden die stationären Behandlungsfälle nach Wohnort zu Grunde gelegt. Leichte Verbrennungen und Vergiftungen werden ambulant behandelt, so dass die Morbidität wesentlich höher ist. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 97 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken*, 2011 Indikator 3.111_01 Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen (T20 - T32) und Vergiftungen (T36 - T65) bei Kindern unter 15 Jahren Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl** männlich je 100 000 weibl. Einw. <15 J. Anzahl** insgesamt je 100 000 männl. Einw. <15 J. Anzahl** je 100 000 Einw. <15 J. Kreis Euskirchen 16 121,4 14 100,8 30 110,8 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 23 19 19 23 161,4 89,0 106,2 129,2 14 20 31 24 94,4 89,1 162,6 128,1 37 39 50 47 127,2 89,1 135,3 128,7 Reg.-Bez. Köln 302 102,0 363 116,6 665 109,5 1333 111,5 1502 119,4 2835 115,5 NordrheinWestfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Krankenhausstatistik, Teil II - Diagnosen (Krankenhäuser) * Wohnbevölkerung ** ohne Patienten mit unbekanntem Wohnsitz bzw. Geschlecht StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 200 150 Kr.EU männlich 100 50 Kr. EU weiblich NRW männlich NRW weiblich 0 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100 000 männl./weibl. Einw. <15 Jahre 1 Abbildung 40: Krankenhausfälle infolge von Verbrennungen und Vergiftungen bei Kindern unter 15 Jahren nach Geschlecht je 100.000 der männl./ weibl. Altersgruppe, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 98 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 3.118 Definition Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken G Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern. Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im Gegensatz dazu ist die auf Einwohner bezogene Getötetenrate in den Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen). Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide Geschlechter auf jeweils 100 000 weibliche bzw. männliche Einwohner bezogen. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden. Entsprechend der Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Straßenverkehr verunglückte Personen verletzte und getötete Personen, die bei Unfällen im Fahrverkehr (inkl. Eisenbahn), auf öffentlichen Wegen und Plätzen Körperschäden erlitten haben, unabhängig von der Höhe des Sachschadens. Unfälle, die Fußgänger allein betreffen (z. B. Sturz), und Unfälle, die sich auf Privatgrundstücken ereignen, werden nicht als Straßenverkehrsunfälle erfasst. Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben, rechnen nicht zu den verletzten, sondern zu den getöteten Personen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik der Straßenverkehrsunfälle Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt. Kommentar Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrer) ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort) einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängern und in eingeschränktem Umfang bei Fahrradfahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die Raten bei Berufspendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation ist dies zu berücksichtigen. Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 99 Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen Verwaltungsbezirk weiblich Anzahl Kreis Euskirchen je 100 000 weibl. Einw. männlich Anzahl Dar.: tödlich insgesamt* je 100 000 männl. Einw. Anzahl je 100 000 Einw. weibl. männl. Anzahl 484 500,9 621 659,4 1105 579,1 3 22 Stadt Aachen StR Aachen1 Kreis Düren Kreis Heinsberg 611 5613 631 534 488,4 328,3 470,7 413,5 755 738 838 657 564,3 490,9 628,1 522,7 1366 1251 1469 1191 527,6 408,1 549,3 467,4 2 2 3 3 7 6 10 9 Reg.-Bez. Köln 9291 418,7 12466 578,4 21860 497,0 39 124 34298 375,8 44354 509,0 78658 440,9 170 464 NordrheinWestfalen * einschließlich Personen unbekannten Ge1 schlechts StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 800 725 650 Kr. EU männlich 575 500 425 Kr. EU weiblich NRW männlich NRW weiblich 350 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100 000 männl./weibl. Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik der Straßenverkehrsunfälle Abbildung 41: Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Geschlecht je 100.000 männl./weibl. Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 100 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Themenfeld 4 Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 101 Indikator 4.1_02 Definition Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, NordrheinWestfalen GKA Das Rauchen von Tabakwaren – am häufigsten werden Zigaretten geraucht – gilt als das Risikoverhalten mit den deutlichsten Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung: Kein anderes Verhalten hat einen vergleichbar starken Einfluss auf die Gesamtsterblichkeit. Rauchen fördert die Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u. a. Herzinfarkt, Schlaganfall) und von Krankheiten der Atmungsorgane (insbesondere Lungenkrebs und chronische Lungenerkrankungen). Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Rauchgewohnheiten. Das Rauchverhalten ist geschlechts-, und altersabhängig. Unter regelmäßigem Rauchen wird tägliches Rauchen verstanden, auch wenn es sich nur um geringe Tabakmengen handelt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Gesundheit Periodizität ab 2005 vierjährlich Validität Da die Fragen zum Rauchverhalten für Kinder und Jugendliche stellvertretend vom Haushaltsvorstand beantwortet werden, sind teilweise ungenaue Angaben möglich. Das betrifft im besonderen Maße die Angaben der 10- bis 19-Jährigen. Kommentar Der Indikator zum Rauchverhalten nach Alter und Geschlecht wird als Länderindikator geführt Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten. 102 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 4.1_02 Rauchverhalten der Bevölkerung¹, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 Verwaltungsbezirk Nichtraucher Raucher Anteil der Raucher, die täglich mehr als 20 Zigaretten rauchen, an allen Rauchern Anteil der Befragten in %* Kreis Euskirchen 70,3 29,7 14,5 Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg 75,5 70,2 71,2 75,2 24,5 29,8 28,8 24,8 5,9 13,3 20,2 20,0 Reg.-Bez. Köln 73,8 26,2 14,2 Nordrhein-Westfalen 73,1 26,9 15,0 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Mikrozensus, Zusatzerhebung * 15 Jahre u. älter ¹ %-Mikrozensus-Stichprobe ² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 103 Indikator 4.8_02 Definition Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen GA Durch Adipositas werden sowohl die Gesundheit als auch die Lebensdauer negativ beeinflusst. Übergewicht wird mit Herz-KreislaufRisikofaktoren wie Bluthochdruck (Hypertonie), erhöhten Blutfettwerten (Hypercholesterinämie) sowie der Entstehung von Krankheiten (insbesondere Diabetes mellitus und bestimmte Malignome) in Verbindung gebracht. Darüber hinaus kann das Übergewicht den Knochen- und Bandapparat überlasten und so arthrotische Gelenkschäden verstärken. Das andere Extrem ist Untergewicht, das ebenfalls zu gesundheitlichen Störungen führt. Zur Definition von Gewichtskategorien wie Untergewicht, Normalgewicht, Übergewicht und Adipositas (Fettleibigkeit) wird der sogenannte Body Mass Index (BMI) benutzt. Der Body Mass Index wird aus dem Quotienten des Gewichtes in kg und dem Quadrat der Größe in m2 berechnet. Nach dem Mikrozensusgesetz 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) findet alle vier Jahre eine Zusatzerhebung Gesundheitszustand der Bevölkerung zum Mikrozensus statt. Sie liefert u. a. Informationen über Körpergröße und Körpergewicht sowie daraus resultierend erstmalig Berechnungen des Body-Mass-Index. Im Bundesgesundheitssurvey wurde der BMI nach Messungen der Körpergröße und des Gewichtes exakt berechnet (Ind. 4.8). Die im vorliegenden Indikator angegebenen Maße der Befragten wurden nach derselben Methode berechnet. Die Zahl der Befragten resultiert aus einer Hochrechnung der 1 %-Stichprobe auf die Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Mikrozensus, Zusatzerhebung Periodizität ab 2005 vierjährlich Validität Durch ungenaue Angaben der Befragten liegt ein systematischer bias vor, so dass der berechnete BMI zu gering ausgewiesen wird. Kommentar Im Mikrozensus werden Angaben zu den Körpermaßen nicht gemessen, sondern erfragt. Die Ergebnisse des im Mikrozensus berechneten BMI liegen deutlich unter den gemessenen Werten beim Bundes-Gesundheitssurvey. 104 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 4.8_02 Body Mass Index (BMI) der erwachsenen Bevölkerung, Mikrozensus, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 BMI in % der Befragten (>15 Jahre) mit Angaben zum Gewicht* Verwaltungsbezirk untergewichtig normalgewichtig übergewichtig darunter: adipös Kreis Euskirchen 4,6 38,5 56,9 13,9 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 6,1 5,5 4,1 5,0 46,9 40,5 40,4 40,0 47,0 54,0 55,5 55,1 10,5 14,2 14,8 13,4 Reg.-Bez. Köln 5,1 42,6 52,3 13,6 Nordrhein-Westfalen 4,9 40,8 54,3 14,4 Datenquelle/Copyright: Frauen Männer Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Mikrozensus, Zusatzerhebung untergewichtig normalgewichtig * bis 18,9 19,0 - 24,0 bis 19,9 20,0 - 25,0 (1 %-Mikrozensus-Stichprobe) ¹ StädterRegion Aachen ohne Stadt Aachen übergewichtig adipös 24,1 - 29,9 >=30,0 25,1 - 29,9 >=30,0 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 105 Themenfeld 6: Einrichtungen des Gesundheitswesens 106 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.2 Definition Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) dargestellt. Zur Arztgruppe der Psychotherapeuten gehören gemäß § 101 Abs. 4 Satz 1 SGB V die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte sowie die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Auf der Grundlage von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung liegt vor, wenn der Stand der hausärztlichen Versorgung den in den Planungsblättern ausgewiesenen Bedarf um mehr als 25 % bzw. denjenigen der fachärztlichen Versorgung um mehr als 50 % unterschreitet. Eine Überversorgung liegt vor, wenn eine Überschreitung der örtlichen Verhältniszahl von mehr als 10 % vorliegt (bezogen auf örtliche Einwohner/Arztrelation). Datenhalter   Datenquelle Planungsdaten für die ärztliche Versorgung Periodizität jährlich Validität Durch vertragliche Bindungen zwischen den Einrichtungen und den KVen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner je Arzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte vom 09. März 1993, zuletzt geändert am 31. Dezember 2004, in Kraft getreten am 15. Mai 2005. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 107 Indikator 6.2 Versorgungsgrad mit an der vertragsärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebieten, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 31.12.2011 Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Frauenärzte Chirurgen HNOÄrzte Hautärzte Kreis Euskirchen 111,1 112,8 122,1 116,3 115,4 124,0 132,6 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 110,5 112,6 112,6 110,8 118,8 251,5 214,6 142,9 115,6 112,3 130,7 114,5 170,8 180,2 182,5 146,8 120,8 134,8 114,4 114,5 112,0 111,2 151,6 112,3 117,6 145,2 126,1 125,7 Reg.-Bez. Köln • • • • • • • NordrheinWestfalen • • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Versorgungsgrad in % Verwaltungsbezirk Fä. Internisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap.* Radiologen Urologen Kreis Euskirchen 263,7 133,7 128,2 112,6 136,6 263,1 155,8 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 189,4 140,3 213,2 203,8 123,6 140,2 144,9 114,8 177,4 117,6 182,9 118,5 125,9 123,2 120,5 115,7 140,6 134,2 150,5 155,3 201,9 113,8 187,6 194,2 130,0 113,6 129,7 136,8 Reg.-Bez. Köln • • • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: Planungsdaten für die ärztliche Versorgung * ärztl. Psychotherap. u. psychol. Psychotherap., Kinderu. Jugendlichenpsych ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen. 108 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Indikator 6.5 Definition V Der Versorgungsgrad dient als Maßzahl zur Beschreibung von Ressourcenmengen, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten wird anhand der Verhältniszahlen der Bedarfsplanung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) dargestellt. Auf der Grundlage von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) über die Bedarfsplanung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung werden Verhältniszahlen für den allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad herausgegeben (Grundlage §§ 99 – 105 SGB V). Die Bundesrepublik wird in Raumordnungsregionen nach unterschiedlichen Verdichtungsräumen gegliedert. Kreise und kreisfreie Städte werden verschiedenen Kreisgruppen zugeordnet. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Versorgungsgrad als Ausgangsrelation für die Feststellung von Überversorgung oder Unterversorgung ermittelt. Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung liegt vor, wenn der Bedarf den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als 100 v. H. überschreitet. Eine Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 v. H. überschritten ist. Die Feststellung, ob eine Unteroder Überversorgung vorliegt, obliegt dem Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Zulassungen durften bis zum Jahr 2007 nur in dem Umfang erfolgen, bis Überversorgung eingetreten ist. Als Bezugsbasis für die Berechnung von Überversorgung und Unterversorgung dient die Relation Wohnbevölkerung/Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde (ab 2008 Wohnbevölkerung/Zahnarzt, 0- bis 18-Jährige/ Kieferorthopäde). Da es für Vertragszahnärzte seit dem 1. April 2007 keine Zulassungsbeschränkungen mehr gibt – sie wurden durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aufgehoben - , ist die zum 1.Oktober 2008 angepasste Bedarfsplanung für Kieferorthopäden des G-BA lediglich als Entscheidungsgrundlage für Vertragszahnärzte zu verstehen, die sich mit einer kieferorthopädischen Praxis niederlassen wollen. Datenhalter   Datenquelle Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung Periodizität jährlich, 31.12. Validität Durch vertragliche Bindungen auf der Grundlage des SGB V sind die Daten als valide anzusehen. Kommentar Für den Regionalvergleich des Versorgungsgrades mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärzten und Kieferorthopäden ist eine Basistabelle der Kreise und kreisfreien Städte erforderlich. Die Berechnung des Versorgungsgrades erfolgt mit allgemeinen Verhältniszahlen – Einwohner je Zahnarzt – nach definierten Raumgliederungen. Der Versorgungsgrad ist festgelegt in der Bedarfsplanungsrichtlinie Zahnärzte vom 09. März 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit der zum 1.10.2008 erfolgten Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Zahnärzte wurde der auf Grundlage der Bedarfsplanung errechnete Bedarf an kieferorthopädischen Praxen den sinkenden Behandlungszahlen angepasst. Diese sind vor allem eine Folge des kontinuierlichen Rückgangs der Patientengruppe der bis 18-Jährigen, die Anspruch auf eine kieferorthopädische Versorgung zu Lasten der GKV haben, sowie einer Abnahme der Fallzahlen insgesamt. Neue Richtgröße ist jetzt ein Kieferorthopäde für jeweils 4000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dadurch liegt der Versorgungsgrad ab dem Berichtsjahr 2008 deutlich höher als in den Vorjahren, in denen sich die Bedarfsplanung nach der gesamten Einwohnerzahl eines Planungsbezirks richtete, wobei für jeweils 16 000 Einwohner ein Kieferorthopäde zur Verfügung stehen sollte. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 109 Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten nach Fachgebieten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009-2011 Indikator 6.5 Versorgungsgrad in % 2009 Verwaltungsbezirk Zahnärzte Kreis Euskirchen 2010 2011 KieferKieferKieferZahnärzte Zahnärzte orthopäden orthopäden orthopäden 71,4 81,6 71,8 76,5 73,5 61,2 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 87,1 101,0 77,7 71,4 102,6 150,0 51,5 81,6 85,2 104,4 80,9 71,8 109,0 150,0 66,2 76,5 84,0 104,2 78,4 71,0 109,0 137,5 66,2 74,1 Reg.-Bez. Köln • • • • • • Nordrhein-Westfalen • • • • • • Datenquelle/Copyright: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein/ Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe: ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Planungsdaten für die zahnärztliche Versorgung 110 105 100 95 90 85 80 75 70 65 60 Kieferorthopäden 180 160 je 100.000 Einwohner je 100.000 Einwohner Zahnärzte 140 120 100 80 60 40 20 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Stadt Aachen StR Aachen Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Abbildung 48: Versorgungsgrad mit an der vertragszahnärztlichen Tätigkeit teilnehmenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, 2003 - 2011 110 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.15 Definition Wichtige Krankenhausangebote, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Indikator 6.15 zeigt das Bettenangebot der wichtigsten Fachabteilungen der Grundversorgung bezogen auf die zu versorgenden Bevölkerungsgruppen im Regionalvergleich. Die Fachabteilung Chirurgie schließt nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001 die Subspezialisierungen Gefäß-, Thorax-, Unfall-, Viszeral-, sonstige und allgemeine Chirurgie ein. Zur Inneren Medizin zählen die Richtungen Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie, Kardiologie, Klinische Geriatrie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie und sonstige und allgemeine Innere Medizin. Frauenheilkunde und Geburtshilfe hat die Unterabteilungen Frauenheilkunde, Geburtshilfe sowie sonstige und allgemeine Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Kinderheilkunde beinhaltet die Gebiete Kinderkardiologie, Neonatologie und sonstige und allgemeine Kinderheilkunde. Für die vier aufgeführten Fachabteilungen wird der Bezug je 100 000 zu versorgende Einwohner bzw. Frauen oder Kinder in den Verwaltungsbezirken hergestellt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistik-Verordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Die Darstellung der Fachabteilungen entspricht der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 13.08.2001. Die aufgestellten Betten werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum Stichtag 31.12. jeden Jahres erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 111 Wichtige Krankenhausangebote nach Bettenangebot, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 6.15 Aufgestellte Betten in den Fachabteilungen Verwaltungsbezirk Chirurgie insges. Frauenheilkunde/ Geburtshilfe Innere Medizin je 100 000 Einw. insges. je 100 000 Einw. insges. je 100 000 Einw.* Kinderheilkunde insges. je 100 000 Einw.** Kreis Euskirchen 231 121,1 325 170,3 80 95,9 33 121,9 StR Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 797 343 243 140,9 128,2 95,4 1175 610 381 207,8 228,1 149,5 317 112 93 129,0 96,4 83,5 156 108 - 214,1 292,2 - Reg.-Bez. Köln 5543 126,0 7777 176,8 2098 107,8 991 163,1 26045 146,0 37742 211,6 8925 112,5 4680 190,7 Nordrhein-Westfalen je 100.000 Einwohner Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik IT.NRW: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten * Frauen im Alter von 15 und mehr Jahren ** Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren ¹ Seit 2009 StR Aachen inkl. Stadt Aachen 200 160 Chirurgie Innere Medizin 120 Frauenheilkunde / Geburtshilfe Kinderheilkunde 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 80 Abbildung 46: Wichtige Krankenhausangebote: aufgestellte Betten in den Fachabteilungen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011 112 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.18 Definition Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Der Indikator gibt einen Überblick über die regionale Verteilung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und den Versorgungsgrad der Bevölkerung (der über 65-Jährigen) mit stationären Pflegeplätzen. Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zum pflegerischen Versorgungsangebot dienen zusammen mit den Daten zur personellen Ausstattung (Themenfeld 8) und zur Struktur der Pflegebedürftigen (Themenfeld 3) sowie den erbrachten Leistungen (Themenfeld 7) als Grundlage für Planungsentscheidungen. Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige ganz- bzw. halbtäglich versorgen. Stationäre Pflege umfasst vollstationäre Lang- und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Tages- und Nachtpflege. Als verfügbare Plätze zählen alle Plätze, die von der (teil-)stationären Einrichtung gemäß Versorgungsvertrag angeboten werden. Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich stationär oder ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl (teil- und/oder voll)stationär als auch ambulant. Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die Differenz aus der Gesamtzahl ambulanter Pflegeeinrichtungen und eingliedriger Einrichtungen stellen die mehrgliedrigen Einrichtungen dar. Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle   Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig ab 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 15.12. bzw. 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die verfügbaren Plätze werden im Jahresdurchschnitt ermittelt und zum 15.12. des Berichtsjahres erfasst. Der Bevölkerungsbezug erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung vom 31.12. des Berichtsjahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Pflegestatistik Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 113 Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach Art der Pflegeeinrichtung bzw. verfügbaren Plätzen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 6.18 Ambulante Pflegeeinr. Stationäre Pflegeeinrichtungen dar.: Eingliedrige Verwaltungsbezirk insgesamt ohne verfügbare Plätze mit insgesamt andere(n) Sozialleistungen insgesamt Anzahl je 100 000 ältere E.* vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege Kreis Euskirchen 33 – 28 35 2247 5900,0 2198 49 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 35 32 37 29 – – – – 30 29 33 29 39 34 52 46 3106 2488 2915 2673 4988,0 5351,0 5611,1 5513,6 3050 2414 2764 2502 56 74 151 171 Reg.-Bez. Köln 555 2 516 554 41546 4846,1 40477 1069 2309 3 2183 2325 179470 4952,4 173894 5576 Nordrhein-Westfalen *65 Jahre und mehr ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 6500 6000 5500 Kr. EU 5000 NRW 1 20 1 9 20 0 7 20 0 20 0 20 0 5 4500 3 je 100.000 Einwohner >64 Jahre Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW) Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Abbildung 47: Stationäre Pflegeeinrichtungen, verfügbare Plätze je 100 000 Einwohner über 64 Jahre, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 114 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.21 Definition Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Der Indikator erfasst öffentliche Apotheken, die der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen, die Versorgungsdichte sowie die Zahl der Krankenhausapotheken auf regionaler Ebene. Der Betrieb einer Apotheke bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Die Erlaubnis wird einem Apotheker erteilt. Die Versorgung von Krankenhäusern und allen ihnen gleichgestellten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durch Krankenhausapotheken ist aufgrund von Arzneimittelverträgen nach § 14 Apothekengesetz geregelt. Datenhalter    Apothekerkammer Nordrhein Apothekerkammer Westfalen-Lippe Landesbetrieb für Information und Technik IT.NRW Datenquelle   Statistik der Apotheken Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität jährlich, 31.12. Validität Da die Apothekerkammern von den Landesbehörden über die zum Betrieb einer Apotheke erteilten Erlaubnisse informiert werden, ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Die verwendeten Daten sind Stichtagszahlen der Apothekerkammern bzw. für den Bevölkerungsbezug des Statistischen Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 115 Apotheken, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 6.21 Öffentliche Apotheken Verwaltungsbezirk Anzahl Krankenhausapotheken Einwohner je Apotheke Kreis Euskirchen 49 3890 – Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 75 82 55 63 3473 3736 4770 4044 3 2 2 – Reg.-Bez. Köln 1135 3883 19 Nordrhein-Westfalen 4649 3838 99 Datenquelle/Copyright: Apothekerkammer Nordrhein, Apothekerkammer Westfalen-Lippe: Statistik der Apotheken IT.NRW: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Einwohner je Apotheke 3900 3800 3700 Kr. EU 3600 NRW 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 3500 Abbildung 48: Einwohner je Apotheke im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 116 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23 Definition Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen Familie für volljährige behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung an sich nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere Zeit oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant Betreutes Wohnen kann in Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und WestfalenLippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel, bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für Ambulant Betreutes Wohnen einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe andererseits ergebende Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen. Datenhalter   Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 117 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen* Frauen Verwaltungsbezirk Männer je 100 000 weibl. Einw.* Anzahl insgesamt** je 100 000 männl. Einw.* Anzahl Anzahl je 100 000 Einw.* Kreis Euskirchen 146 181,9 203 264,1 349 222,1 StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 777 280 536 326,4 250,6 501,0 882 354 529 367,9 322,6 516,2 1659 634 1065 347,2 286,3 508,5 Reg.-Bez. Köln 5318 282,0 6203 348,3 11521 314,2 21288 277,9 24751 344,9 46039 310,3 Nordrhein-Westfalen *18 Jahre und älter **einschl. Pers. unbekannten Geschlechts ¹StR Aachen inkl. Stadt Aachen Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG 320 je 100.000 Einwohner 280 240 200 Kreis EU 160 NRW 120 1 0 20 1 9 20 1 8 20 0 7 20 0 6 20 0 5 20 0 20 0 20 0 4 80 Abbildung 46: Personen im Ambulant Betreuten Wohnen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2011 118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23_01 Definition Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003). Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Datenhalter   Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine Übersicht über die in ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen. Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen aufgegliedert. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 119 Indikator 6.23_01 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 (31.12.) Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk je 100 000 Einwohner > 18 Jahre insgesamt geistig behinderte Menschen zusammen körperbehinderte Menschen je 100 000 E. > 18 Jahre zusammen je 100 000 E. > 18 Jahre Kreis Euskirchen 634 403,5 301 191,6 – – StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg 945 519 763 197,8 234,3 364,3 526 284 671 110,1 128,2 320,3 143 129 – 29,9 58,2 – Reg.-Bez. Köln 8009 218,4 5063 138,1 452 12,3 43340 292,1 29751 200,5 1253 8,4 Nordrhein-Westfalen Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk seelisch behinderte Menschen suchtkranke Menschen zusammen je 100 000 E. > 18 Jahre zusammen je 100 000 E. > 18 Jahre Kreis Euskirchen 296 188,7 42 26,8 StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg 185 106 66 83,3 48,1 31,8 – – 26 – – 12,5 Reg.-Bez. Köln 1 939 53,5 453 12,5 Nordrhein-Westfalen 9 430 63,9 2 844 19,3 Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz ¹ vollstationäre Wohneinrichtungen ohne Kurzzeitwohneinrichtungen; nur für Personen ab 18 Jahre ² StR Aachen inkl. Stadt Aachen 120 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 6.23_02 Definition Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen im Alter von 18 und mehr Jahren in stationären Wohneinrichtungen im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Das Verhältnis von ambulanten zu stationären wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen wird unter Hinzuziehung des Indikators 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen berechnet. Erläuterungen zum Ambulant Betreuten Wohnen siehe Indikator 6.23. Erläuterungen zum stationären Wohnen siehe Indikator 6.23_01. Datenhalter   Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Landschaftsverband Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 121 Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 6.23_02 Personen in stationären Wohneinrichtungen* Frauen Verwaltungsbezirk Anzahl Männer je 100 000 weibl. Einw.>18J . Anzahl je 100 000 männl. Einw.>18J. Relation zwischen insgesamt** betreuten Personen je Anzahl 100 000 Einw.>18J. Ambulant %-Anteil der 18- bis unter 65-jähr. Personen Stationär in % Kreis Euskirchen 166 206,8 230 299,2 396 252,0 47 53 94,4 StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 377 158,4 195 174,5 216 201,9 640 310 311 267,0 282,5 303,5 1017 505 527 212,9 228,0 251,6 62 56 67 38 44 33 91,3 94,3 94,7 288,3 8705 237,4 57 43 91,7 347,6 42339 285,4 52 48 90,5 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westfalen 3570 189,3 5135 17389 227,0 24950 * Personen ab 18 Jahre; ohne ausserrhein. Träger (11 Pers.) ** inkl. 13 Personen unbekannten Geschlechts (lvr) ¹ seit 2010 Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen 300 295 290 285 280 275 270 265 260 255 250 Kreis EU NRW 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100.000 Einwohner Datenquelle/ Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe: Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Abbildung 46: Plätze in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen je 100.000 Einwohner im Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2004 - 2011 122 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Themenfeld 7: Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 123 Indikator 7.6 Definition Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Das gesetzliche Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder ist ein der Entwicklungsdynamik des Kindes angepasstes mehrteiliges ScreeningProgramm, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch werden Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar. Das Programm umfasst insgesamt 10 Untersuchungen. Zuletzt wurde am 1.7.1997 die J1 (1. Jugendgesundheitsschutzuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistung aufgenommen. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Die Neugeborenen-Untersuchungen U1 (Erstuntersuchung) und U2 (Basisuntersuchung am 3. - 10. Lebenstag) werden in der Regel noch in der Geburtsklinik und damit bei nahezu allen Kindern durchgeführt; die folgenden Untersuchungen werden beim niedergelassenen (Kinder-)Arzt angeboten. Über ihre Inanspruchnahme im Regionalvergleich berichtet Indikator 07.06. Dabei wird eine Differenzierung nach den Untersuchungen im 1. Lebensjahr (U3: 4. - 6. Lebenswoche, U4: 3. - 4. Lebensmonat, U5: 6. - 7. Lebensmonat, U6: 10. - 12. Lebensmonat) sowie den in den folgenden Lebensjahren bis zum Schuleintritt angebotenen Untersuchungen (U7: 21. - 24. Lebensmonat, U8: 43. - 48. Lebensmonat (3 ½ 4 Jahre), U9: 60. - 64. Lebensmonat (5 – 5 ½ Jahre)) vorgenommen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Indikator 7.6 bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit NRW Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator enthält sich für einige wenige Kreise bzw. kreisfreie Städte nur unvollständige oder keine Daten, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Für die Indikatoren 7.13 und 7.14, die sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz beziehen, liegen auf Grund der bestehenden Meldepflicht vollständigere Daten vor. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die das Vorsorgeheft vorgelegt haben. Da die Zahl der Anspruchsberechtigten (gesetzlich wie privat krankenversicherte Kinder) nicht vorliegt, wird auf die Zahl der Schulanfänger als Bevölkerungszahl zurückgegriffen. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. 124 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.6 Inanspruchnahme des Krankheitsfrüherkennungsprogramms für Kinder, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen Verwaltungsbezirk Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg Untersuchte Schulanfänger insgesamt* Reg.-Bez. Köln NordrheinWestf.**** U7 U8 89,7 89,6 89,8 90,4 96,7 92,6 93,7 92,6 92,0 96,3 98,0 90,0 90,5 90,2 90,9 88 165 232 289 220 • • • • • • 146 748 136 989 91,2 93,0 90,4 9 759 Schulanfänger älter als 64 Monate Kreis Euskirchen Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg U3 - U6 Keine Dokumentation vorhanden*** 1 723 1 901 2 775 2 177 2 109 dar.: Untersuchte Verwaltungsbezirk darunter: ... wahrgenommen in %: 1 811 2 066 3 007 2 466 2 329 Reg.-Bez. Köln Nordrhein-Westf.**** Dokumentation vorhanden** Inanspruchnahme d. Früherkennungsuntersuchungen Dokumentation vorhanden** darunter…. wahrgenommen in %: Keine Dokumentation U9 vorhanden*** 1 608 1 855 2 720 2 176 2 036 1 531 1 699 2 499 1 925 1 838 92,1 91,1 92,5 92,6 93,1 77 156 221 251 198 • • • • 137 550 128 310 93,3 9 240 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) * ** *** **** ¹ ² Untersuchte Kinder älter als 48 Monate Vorsorgeheft vorgelegt Vorsorgeheft nicht vorgelegt Summe der meldenden Kreise Einschulungsjahrgang StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 125 95 in Prozent 90 85 80 75 Kr. EU U9 NRW U8 NRW U9 20 0 20 3 0 20 4 0 20 5 0 20 6 0 20 7 0 20 8 0 20 9 1 20 0 11 70 Kr. EU U8 Abbildung 49: Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen U 8 und U9 für Kinder bezogen auf Kinder mit vorhandener Vorsorgedokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011 126 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.10 Definition Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Unter dem Begriff Kariesprophylaxe werden Maßnahmen zur Verhinderung von Zahnerkrankungen (Karies) zusammengefasst. Sie werden unterschieden in Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe. Gesetzliche Grundlage sind für die Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, für die Individualprophylaxe § 22 SGB V. Gemäß § 21 SGB V haben die Krankenkassen im Zusammenwirken mit den Zahnärzten und den für die Zahngesundheitspflege in den Ländern zuständigen Stellen Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu fördern und sich an den Kosten zur Durchführung zu beteiligen. Die Maßnahmen werden vorrangig in Gruppen, insbesondere in Kindergärten und Schulen durchgeführt und sollen sich insbesondere auf Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung und Mundhygiene erstrecken. Indikator 7.10 stellt die Anzahl der durch ein- bis vier- bzw. fünfmalige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse tatsächlich erreichten Vorschul- und Schulkinder dar und weist den Anteil der durch wenigstens eine KariesProphylaxemaßnahme erreichten Kinder nach Einrichtungstyp im Regionalvergleich aus. Bezugszahl ist die Anzahl der in allen Einrichtungen gemeldeten Kinder und das Schuljahr. Datenhalter Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein und Westfalen-Lippe Datenquelle Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Periodizität jährlich, nach Schuljahren Validität Da sich der Indikator ausschließlich auf die Durchführung von ProphylaxeMaßnahmen bezieht, ist von einer ausreichenden Vollständigkeit und guten Validität auszugehen. Kommentar Der Indikator informiert über die Anzahl und den Anteil von Vorschul- und Schulkindern, die von Maßnahmen der Karies-Gruppenprophylaxe erreicht wurden. Mehrfachzählungen sind möglich, da bis zu 4 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, in einzelnen Kreisen sogar bis zu 5 Prophylaxemaßnahmen/Schuljahr, durchgeführt werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 127 Indikator 7.10 Anteil der durch Karies-Prophylaxemaßnahmen erreichten Kinder nach Einrichtungstyp, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk Kindergärten gemeldete Kinder3 Kreis Euskirchen ein Prophylaxeimpuls4 Grundschulen zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5 gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5 5378 4755 88,4 5530 7446 7095 StR Aachen6 Kreis Düren Kreis Heinsberg 16516 7715 7945 11068 6181 5990 67,0 80,1 75,4 479 7634 199 19567 10095 9781 14247 9516 4641 Reg.-Bez. Köln 130424 110534 84,7 78710 162290 147198 Nordrhein-Westfalen 520496 425179 81,7 361843 644995 588636 Zahl der durch 1- bis 4-malige Prophylaxemaßnahmen bzw. -impulse erreichten Kinder in Verwaltungsbezirk weiterführenden Schulen² gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 Förderschulen zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5 gemeldete Kinder3 ein Prophylaxeimpuls4 zwei - fünf Prophylaxe- Impulse5 Kreis Euskirchen 13346 2251 16,9 388 1510 648 StR Aachen6 Kreis Düren Kreis Heinsberg 31733 41834 27109 4908 3213 • 15,5 7,7 • 716 1403 • 3353 1683 1238 969 781 576 Reg.-Bez. Köln 258768 35199 13,6 18131 23172 12619 NordrheinWestfalen 981865 138003 14,1 32444 88936 51510 Datenquelle/Copyright: Landesarbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege Nordrhein u. Westfalen-Lippe Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe 1 Einschulungsjahrgang 2 nur die Daten der Klassen 5 bis 10 3 in allen Einrichtungen gemeldete Kinder, Angaben nicht für alle Kreise (Nordrhein) vollständig durch 1 Impuls tatsächlich erreichte Kinder 4 5 6 " durch zwei- bis fünfmalige Prophylaxeimpulse tatsächlich erreichten Kinder insgesamt Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen •" Zahlenwert unbekannt 128 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.13 Definition Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Grundimmunisierung gilt dann als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorliegen, gegen Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis 4 Impfungen durchgeführt wurden. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Datenhalter Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 129 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Indikator 7.13 Dokumentierte Impfungen Untersuchte Schulanfänger insgesamt Kinder mit dokumentierten Impfungen* Kreis Euskirchen 1811 1667 144 StR Aachen² Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3007 2066 2466 2329 2721 1868 2180 2142 Reg.-Bez. Köln 34782 158536 Verwaltungsbezirk NordrheinWestfalen³ Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung** Poliomyelitis Kinder ohne Dokumentierte Impfungen*** Diphtherie Hep. B Haemophilus influenzae b Pertussis 90,9 92,1 92,9 79,5 85,8 91,6 286 198 286 187 94,4 86,3 89,1 95,1 96,1 94,1 90,4 97,3 96,3 93,7 90,3 97,2 80,6 65,6 83,5 85,8 93,2 84,2 87,5 96,9 94,2 91,4 89,8 97,2 31651 3131 92,4 95,0 94,8 77,8 91,2 93,8 146136 12400 93,2 95,2 95,1 82,4 91,9 94,6 Tetanus Datenquelle/Copyright: Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ Einschulungsjahrgang ² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen ³ Summe der meldenden Kreise * Impfbuch vorgelegt ** geänderte Berechnungsgrundlage (s. Kommentar) *** Impfbuch nicht vorgelegt 130 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.14 Definition Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) erfolgen. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen, wird eine 2. MMR-Impfung spätestens mit Vollendung des 2. Lebensjahres empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus. Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung im Kindesalter wird seit 2004 empfohlen. Im August 2009 hat die STIKO auch die Empfehlung zu einer zweiten Varizellenimpfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten verabschiedet. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Die erste Impfung gegen Varizellen erfolgt in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten, entweder simultan mit der ersten MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Alternativ steht ein MMR-Varizellen-Kombinationsimpfstoff zur Verfügung. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert KochInstitut zu übermitteln. Indikator 7.14 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert KochInstitut. Ein Vergleich zum Indikator 7.13, der die Trendentwicklung darstellt, ist gegeben. Datenhalter Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen (LIGA.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Da- Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 131 tenübermittlungsfehlern schwanken. Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individualund bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Kommentar Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011¹ Indikator 7.14 Unters. Verwaltungsbezirk Dokumentierte Impfungen Schul- Kinder mit anfänger doku. insgesamt Impfung.* Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung Masern >=1 Impf. >=2 Impf. Mumps >=1 Impf. >=2 Impf. Röteln >=1 Impf. >=2 Impf. Varizellen >=1 Impf. >=2 Impf. Kreis Euskirchen 1811 1667 96,1 89,4 95,3 89,7 95,3 89,6 74,6 51,5 StR Aachen³ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 3007 2066 2466 2329 2721 1868 2180 2142 97,8 96,3 98,5 98,6 94,5 93,0 94,5 95,6 97,8 96,1 98,3 98,5 94,4 92,8 94,4 95,5 97,7 95,8 98,3 98,4 94,3 92,3 94,4 95,5 75,5 67,8 59,8 61,6 45,5 45,4 36,2 25,4 Reg.-Bez. Köln² 34782 31651 97,1 92,9 96,9 92,8 96,9 92,7 72,3 44,0 163745 150343 97,3 92,6 97,0 92,4 97,0 92,4 39,3 3,3 LIGA.NRW Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ ² ³ * NordrheinWestfalen² Datenquelle/Copyright: Einschulungsjahrgang Summe der meldenden Kreise Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen Impfbuch vorgelegt NRW 100 90 80 70 60 50 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 Prozent Kreis EU Abbildung 49: Impfquote in % bezüglich Masern > 2 Impfungen im Kreis Euskirchen für untersuchte Einschüler mit vorhandener Impfdokumentation, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, Einschulungsjahrgänge 2003 - 2011 132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.23_01 Definition Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt. Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002). Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.). Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden. Datenhalter Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle Datenquelle Substitutionsregister Periodizität jährlich Validität Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren. Kommentar Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Es handelt sich um einen Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 133 Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2011) Indikator 7.23_01 Substituierende Ärzte* Verwaltungsbezirk insgesamt Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk, in dem sie substituiert werden insgesamt je Arzt 4 282 70,5 StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 23 8 4 1342 527 223 58,3 65,9 55,8 237,3 196,5 87,4 Reg.-Bez. Köln 145 10186 70,2 232,3 NordrheinWestfalen 768 39 030 50,8 218,1 Kreis Euskirchen Datenquelle/Copyright: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle): Substitutionsregister je 100 000 Einw. ** 147,2 * Qualifikation gem. § 5 Abs.2,3 ** Durchschnittliche Bevölkerung 2011 ¹ ab 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen je 100 000 Einwohner 240 160 Kr.Euskirchen 80 NRW 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 0 Abbildung 51: Substituierte Patienten je 100 000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2005 - 2011 134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.25 Definition Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Notfallrettung ist die organisierte Hilfe, die in ärztlicher Verantwortung erfolgt und die Aufgabe hat, bei Notfallpatienten am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ihre Transportfähigkeit herzustellen und diese Personen unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus) zu befördern. Krankentransport ist die organisierte Hilfe, die die Aufgabe hat, Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgemäßer Betreuung im Krankenwagen zu transportieren. Notarzt-, Rettungs- und Krankentransportwagen haben den Forderungen der DIN 75080 zu entsprechen. Im Indikator wird die Zahl der Rettungs-/Krankentransport-/Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die Anzahl der Einsätze im Jahr dargestellt. Reservefahrzeuge sind im Indikator nicht enthalten. Als Einsatz ist jedes aufgrund einer Rufmeldung ausgerückte Fahrzeug zu zählen (einschl. Fehleinsätze). Datenhalter Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen Datenquelle Rettungsdienststatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Bei den Einsätzen ist zu beachten, dass die Zahl der Einsätze je Fahrzeugart nicht mit der Zahl der Rettungseinsätze verwechselt werden darf. So erfolgt z. B. in der Regel zu jedem Einsatz eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF-Einsatz), das den Notarzt an den Unfallort zu bringen hat, auch der Einsatz eines Rettungswagens (RTW), der die Verletzten transportiert (Rendevous-Einsätze). Vollständige Angaben liegen nur vor, wenn auch die Daten der privaten Anbieter einbezogen sind. Kommentar Leistungen von privaten Anbietern von Krankentransport- und Rettungswagen werden nur von einigen Kreisen angegeben. Bei den Rettungswageneinsätzen sind die Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge aus Gründen der Vergleichbarkeit nicht enthalten. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 135 Einsätze von Krankentransport-, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Notarztwagen, Nordrhein-Westfalen, 2011 Indikator 7.25 Krankentransportwagen (KTW) Verwaltungsbezirk Rettungswagen (RTW) Einsätze Einsätze Anzahl Kreis Euskirchen Insgesamt je 100 000 Einw. Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)/Notarztwagen (NAW) Anzahl Insgesamt Einsätze je 100 000 AnEinw. zahl Insgesamt je 100 000 Einw. Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100 000 Einw. 5 7443 3900,9 9 14607 7655,5 3 5832 3056,6 14613,0 Stadt Aachen StR Aachen² Kreis Düren Kreis Heinsberg 8 ● 6 12 12046 ● 8106 8265 4652,8 ● 3030,8 3243,4 9 ● 12 17 22984 ● 17861 16304 8877,7 ● 6678,1 6398,1 3 3 4 6 7898 3050,6 8925 2911^,3 8522 3186,3 6558 2573,5 16581,2 ● 12895,3 12215,1 Reg.-Bez. Köln 75 126455 3774,5 155 290663 8675,8 45 114116 3120,6 15571,0 409 669438 4286,1 617 113858 0 7289,8 208 444545 2791,4 14367,4 NordrheinWestfalen¹ ¹ Summe der meldenden Kreise "●" Zahlenwert unbekannt 17300 16900 16500 16100 15700 15300 14900 14500 14100 13700 13300 12900 12500 12100 11700 11300 10900 10500 10100 9700 Kr.Euskirchen NRW 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 je 100 000 Einwohner Datenquelle/Copyright: MGEPA NRW: Rettungsdienststatistik Abbildung 51: Einsätze KTW, RTW, NEF insgesamt je 100.000 Einwohner, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 136 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.34 Definition Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Anzahl von Pflegegeldempfängern und über die prozentuale Verteilung auf die einzelnen Pflegestufen. Dargestellt wird neben dem Landesergebnis auch die Häufigkeit von Pflegegeldempfängern in den einzelnen Regionen (Kreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Die Zahl der Pflegegeldempfänger wird vom Statistischen Bundesamt bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen erhoben, die Ergebnisse werden den Ländern zur Verfügung gestellt. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 137 Pflegegeldempfänger nach Pflegestufen und Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 7.34 Pflegegeldempfänger* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt weibl. Pflegestufe I in % männl. weibl. männl. Pflegestufe II in % weibl. männl. Pflegestufe III in % weibl. männl. Kreis Euskirchen 2269 1448 64,6 62,1 27,7 29,4 7,7 8,5 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 4459 2391 3644 3010 2746 1590 2357 1797 67,5 69,7 65,2 67,9 63,3 61,3 59,4 64,2 27,0 24,5 27,6 25,4 29,6 31,7 31,9 28,9 5,5 5,8 7,2 6,7 7,1 7,0 8,7 7,0 Reg.-Bez. Köln 41351 28235 66,1 61,0 26,6 30,5 7,2 8,5 157838 108999 68,3 62,6 25,3 29,6 6,4 7,7 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW): * Ohne Pflegegeldempfäng., die zusätzlich auch ambul. Pflegestatistik ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen oder vollstat. Dauer- bzw. Kurzzeitpflege erhalten. 2500 Anzahl 2000 männlich 1500 weiblich 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 1000 Abbildung 52: Anzahl der Pflegegeldempfänger insgesamt nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011 138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.34_01 Definition MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AV Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen ist. Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird. Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten- oder Pflegeheim leben (wollen). Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter   Datenquelle Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen, die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34, 7.35 und 7.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h. inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten der GKV - Versicherten ausweist. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 139 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 7.34_01 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegeart* Verwaltungsbezirk ambulante Pflege insgesamt vollstationäre Pflege je 100 000 Einw. insgesamt je 100 000 Einw. alle Pflegefälle insgesamt je 100 000 Einw. Kreis Euskirchen 1002 525,1 370 193,9 1372 719,1 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 1119 1384 1430 1206 432,2 451,5 534,7 473,3 435 548 475 391 168,0 178,8 177,6 153,4 1554 1932 1905 1597 600,2 630,2 712,3 626,7 Reg.-Bez. Köln 19462 442,5 7608 173,0 27070 615,5 Nordrhein-Westfalen 84392 473,1 25024 140,3 109416 613,3 Datenquelle/Copyright: ¹StädteRegionAachen ohne Stadt Aachen Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe, *Einstufung in Pflegestufen I-III Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen je 100 000 Einwohner 600 500 400 Kreis EU ambulant 300 Kreis EU vollstationär 200 NRW ambulant 100 NRW vollstationär 20 11 20 10 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 0 Abbildung 53: MDK-Pflegebegutachtungen je 100.000 Einwohner nach Pflegeart, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 140 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Einbezogen sind auch Pflegebedürftige, die Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, d. h. Pflegegeld beziehen und zusätzlich eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke und Stadtbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Rechtsgrundlage für die Pflegestatistik bildet die Verordnung zur Durchführung der Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV)) vom 29. November 1999 (BGBl. I S. 2282) nach § 109 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014 SGB XI), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl. I S.1656) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 565), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1300). Auskunftspflichtig sind die Träger der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 141 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2011 Indikator 7.35 Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt weibl. Pflegestufe I in % männl. weibl. männl. Pflegestufe II in % weibl. männl. Pflegestufe III in % weibl. männl. Kreis Euskirchen 1057 500 50,7 46,0 34,4 37,6 14,9 16,4 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 1438 1394 1218 1200 708 627 606 621 55,2 63,6 55,0 52,7 48,7 52,5 44,2 43,0 33,7 27,0 33,7 35,3 37,6 33,5 41,4 41,9 11,1 9,4 11,3 12,1 13,7 14,0 14,4 15,1 Reg.-Bez. Köln 18283 9093 57,2 47,0 31,6 37,5 11,3 15,5 Nordrhein-Westfalen 82736 39513 60,0 49,5 30,9 37,3 9,1 13,2 * inkl. Kombinationsleistungen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1200 Anzahl 1000 800 Kreis EU männlich 600 Kreis EU weiblich 400 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 200 Abbildung 54: Von ambulanten Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011 142 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 7.36 In stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken AGV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die absolute Zahl von Pflegebedürftigen, die in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, und über die prozentuale Verteilung der Pflegebedürftigen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen für Frauen und Männer getrennt. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe I - III (einschließlich Härtefälle) haben. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird unterschieden in:  Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.  Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige, einschließlich Härtefalle) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) sind Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und ganztägig (vollstationär) und/oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können. Die Definitionen und Abgrenzungen der Statistik beruhen auf dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Rechtsgrundlage für die Statistik bildet ebenfalls das SGB XI (§ 109 Abs. 1 in Verbindung mit der Pflegegeldstatistikverordnung vom 24.11.1999, BGBL. I S. 2282). Auskunftspflichtig sind die Träger der stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß SGB XI § 72 besteht bzw. die gemäß § 73 Abs. 3 und 4 Bestandsschutz genießen und danach zugelassen sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquelle Pflegestatistik Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Kommentar Im Indikator sind Personen, die sich in stationären Pflegeeinrichtungen befinden und keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0), nicht enthalten. Der Anteil der Personen, der Kombinationsleistungen in Anspruch nimmt, kann in dem vorliegenden Indikator nicht gesondert ausgewiesen werden. Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren. Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 143 In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Pflegestufen und Geschlecht, Nordrhein-Westfalen, 2011 Indikator 7.36 Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen* davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt** weibl. Pflegestufe I in % männl. weibl. Pflegestufe II in % männl. weibl. männl. Pflegestufe III in % weibl. männl. Kreis Euskirchen 1352 610 37,4 39,2 38,7 35,9 24,0 24,9 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 2079 1708 1843 1741 744 555 687 719 38,2 35,4 39,1 35,0 39,4 39,1 43,5 35,5 42,4 39,8 41,6 42,6 44,2 38,7 39,9 43,0 19,4 24,8 19,3 22,4 16,4 22,2 16,6 21,6 Reg.-Bez. Köln 27294 9675 37,2 38,6 40,1 39,8 22,6 21,6 118697 39086 37,5 39,4 40,5 40,8 22,0 19.8 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind 2000 Anzahl 1600 1200 Kr. EU männlich 800 Kr. EU weiblich 400 20 11 20 09 20 07 20 05 20 03 0 Abbildung 55: In vollstationären Pflegeeinrichtungen betreute Pflegebedürftige nach Geschlecht im Kreis Euskirchen, 2003 - 2011 144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Themenfeld 8: Beschäftigte im Gesundheitswesen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 145 Indikator 8.8 Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken Definition Im Indikator 8.8 werden die Ärzte in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung als Haus-, Fach- und Zahnärzte teilnehmen sowie die regionale Versorgungsdichte. Erläuterungen der Begriffe ambulante Einrichtungen, vertragsärztliche, hausärztliche und fachärztliche Versorgung sind in den Indikatoren 8.5 und 8.7 zu finden. Ab 2002 enthält der Indikator auch die Anzahl der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Anästhesisten und ärztlichen Psychotherapeuten, die im bisherigen Indikator 6.1 nicht einbezogen waren. Die in ambulanten Einrichtungen tätigen psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit psychotherapeutischem Versorgungsauftrag sind im Indikator 8.13 enthalten. Unter Zahnärzten versteht man Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen. Datenhalter      Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Landesbetrieb Information und Technik IT.NRW Datenquelle    Ärzteregister der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe Zahnärzteregister der der KZV Nordrhein und der KZV Westfalen-Lippe Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte und Zahnärzte in Ärzteregister der Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) als Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt/ Vertragszahnarzt. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind in ambulanten Einrichtungen tätige Ärzte und Zahnärzte mit vertragsärztlichem/vertragszahnärztlichem Versorgungsauftrag enthalten, einschließlich der bei ihnen gemäß Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), bzw. gemäß Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) angestellten Ärzte und Zahnärzte. Praktische Ärzte sowie Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sind in der Regel als Hausärzte tätig. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen/ Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl zum 31.12. jeden Jahres. Der Bezug auf die Wohnbevölkerung lässt außer Acht, dass Patienten auch von Ärzten/Zahnärzten einer angrenzenden Region versorgt werden können. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. 146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Ärztinnen/ Ärzte¹ und Zahnärztinnen/Zahnärzte¹ in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2009 Indikator 8.8 Davon: Ärzte insgesamt Verwaltungsbezirk Anzahl Einw. je Arzt Hausärzte Anzahl Einw. je Arzt Fachärzte Einw. je Arzt Anzahl Zahnärzte* Anzahl Einw. je Arzt Kreis Euskirchen 231 826,1 120 1588,3 111 1721,7 92 207 StR Aachen² Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 383 505 330 306 799,9 515,5 808,3 834,0 181 183 171 151 1692,6 1420,1 1566,6 1689,6 202 322 160 155 1516,6 809,4 1669,9 1647,0 175 219 135 121 175 118 197 211 Reg.-Bez. Köln 6464 681,9 2795 1576,9 3669 1201,3 3019 146 24198 737,3 10735 1662,1 13464 1325,2 11744 151 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL KZV Nordrhein, Westfalen-Lippe: Zahnärzteregister der KZV NR und WL Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ¹ Haus-, Fach- u. Zahnärzte, die an d. vertrags ärztl. Versorgung teilnehmen inklusive Kieferorthopäden und Oralchirurgen * ² Städteregion Aachen ohne Stadt Aachen Einwohner je Arzt 2000 1800 Kr. EU Hausarzt 1600 1400 Kr. EU Facharzt NRW Hausarzt NRW Facharzt 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 1200 Abbildung 56: Einwohner je Hausarzt / je Facharzt, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003- 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 147 Indikator 8.13 Definition Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Im Indikator 8.13 werden alle Psychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Der Indikator reflektiert den Versorgungsgrad und inwieweit eine ausgewogene Relation zwischen ärztlichen Psychotherapeuten(40 %) und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichentherapeuten (60 %) besteht. Im § 72 SGB V und in dem am 1.1.1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz ist die Teilnahme der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- u. Jugendlichentherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. § 101 (4) SGB V setzt den Anteil der ärztlichen Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung mit 40 % fest. Da der Versorgungsgrad für Psychotherapeuten insgesamt errechnet wird, kann es, trotz einer sich aus diesem Wert ergebenen Überversorgung, noch zu möglichen Neuniederlassungen ärztlicher Psychotherapeuten kommen, um den Anspruch auf den Mindestversorgungsanteil jeder Fachgruppe zu berücksichtigen. Datenhalter   Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Datenquelle   Ärzteregister der KV Nordrhein Ärzteregister der KV Westfalen-Lippe Periodizität jährlich, 31.12. Validität § 95 SGB V Abs. 2 regelt die Eintragung der Ärzte/ Zahnärzte/ Psychotherapeuten in Ärzteregister der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) als Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Bedingt durch die Meldepflicht sowie Zulassungs- bzw. Ermächtigungsordnung ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Im vorliegenden Indikator sind nur in ambulanten Einrichtungen tätige Psychotherapeuten mit vertragsärztlichem Versorgungsauftrag enthalten. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. 148 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in ambulanten Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 8.13 Psychotherapeuten insgesamt Verwaltungsbezirk Anzahl Einw. je Psychotherapeut Ärztliche Psychotherap . Psycholog. Psychotherap. Anzahl Anzahl PP* KJP** Relation von ärztlichen zu psychologischen Psychotherapeuten Richtwert 40 : 60 % 26 7416,0 9 12 5 34 66 StR Aachen¹ Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg 53 134 40 48 5780.4 1937,9 6728,1 5341,4 17 45 12 9 26 68 22 31 10 21 6 8 32 34 29 18 68 66 71 82 Reg.-Bez. Köln 1655 2663,4 434 1004 218 26 74 NordrheinWestfalen 4776 3735,6 1204 710 25 75 Kreis Euskirchen Datenquelle/Copyright: KV Nordrhein, KV Westfalen-Lippe: Ärzteregister der KV NR und WL * ¹StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Psychologische Psychotherap.ohne nur Kinder u.Kinder- u. Jugendl.betreuende Psychotherapeuten (PP) gemäß Psychotherapeutengesetz nur Kinder und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten Einwohner je Psychotherapeut/in 20 0 20 3 0 20 4 0 20 5 0 20 6 0 20 7 0 20 8 0 20 9 1 20 0 11 ** 2863 11500 9500 7500 Kr. EU 5500 NRW 3500 Abbildung 57: Einwohner je Psychotherapeuten, Kreis Euskirchen im Vergleich zu NRW, 2003 - 2011 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 149 Indikator 8.13_01 Definition Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk V Im Indikator 8.13_01 werden alle berufstätigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Personen ausgewiesen, die in ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen arbeiten sowie die regionale Versorgungsdichte. Die Bezeichnung Psychotherapeut ist in Deutschland seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, diesen Heilberuf auszuüben. Das können Diplom-Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut) sein oder Diplom-Pädagogen oder DiplomSozialpädagogen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) bzw. Personen mit vergleichbaren Hochschulabschlüssen, die zusätzlich eine staatlich anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen haben. Psychotherapeutisch tätig Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Sie werden in diesem Indikator nicht berücksichtigt. Angaben der Kassenärztlichen Vereinigungen zu den vertragsärztlich, bzw. vertragspsychotherapeutisch tätigen ärztlichen Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten sind im Indikator 8.13 enthalten. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 2 Heilberufsgesetz) gehören der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im jeweiligen Land ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als berufstätig sind bei den Psychotherapeutenkammern die Psychotherapeuten registriert, die den psychotherapeutischen Beruf ausüben. Nicht einbezogen sind demnach Psychotherapeuten, die berufsfremde Tätigkeiten ausführen, sich im Erziehungsurlaub oder Ruhestand befinden, berufs- oder erwerbsunfähig oder arbeitslos gemeldet sind. Datenhalter Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Datenquelle Psychotherapeutenregister Periodizität jährlich, 31.12. Validität Durch die Kammergesetzgebung (Heilberufsgesetz NRW) besteht die Meldepflicht eines jeden Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der für seinen Arbeits- bzw. Wohnort zuständigen Psychotherapeutenkammer. Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen. Kommentar Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Psychotherapeutenkammer NRW und werden für die Psychologischen Psychotherapeuten auf die Bevölkerung ab 18 Jahre, für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre und für die Psychotherapeuten insgesamt sowie die doppelapprobierten Psychotherapeuten auf die Gesamtbevölkerungszahl jeweils am 31.12 des Berichtsjahres berechnet. Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Therapeuten mit einer Doppelapprobation als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut tätig ist. Die Zahl der Psychotherapeuten ist größer als die Zahl der von den KVen zugelassenen Vertragspsychotherapeuten, da der Indikator alle berufstätigen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer erfasst. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. 150 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Indikator 8.13_01 Verwaltungsbezirk Berufstätige Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirk, 2011 Psychotherapeuten insgesamt* Anzahl Kreis Euskirchen Einw. je Therapeut Davon: Psychologische Psychotherapeuten** Kinder- u. Jugendl.psychotherapeuten** Doppelapprobierte Psychotherapeuten** Anzahl Einw. > 18 J. je Therapeut Anzahl Einw. <18 J. je Therapeut Anzahl Einw. je Therapeut 55 3 492,5 42 3 734,3 10 3 524,6 3 64 029,3 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 153 51 62 56 1 688,8 6 038,6 4 332,9 4 556,4 111 39 45 39 2 000,5 6 456,3 4 898,3 5 322,7 34 10 11 15 1 068,2 5 617,2 4 383,2 3 171,5 8 2 6 2 32 297,5 153 983,5 44 772,8 127 579,0 Reg.-Bez. Köln 2 128 2 059,7 1 600 2 266,3 376 2 013,3 152 28 835,8 Nordrhein-Westfalen 6 843 2 611,8 4 962 2 975,8 1 242 2 501,3 639 27 969,9 Datenquelle/Copyright: Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Psychotherapeutenregister * in ambulanten, stationären u. sonstigen Einrichtungen tätige Psychotherapeuten insg., ohne ärztliche Psychotherapeuten ** approbierte Psychologische Psychotherap. u. Kinder- u. Jugendl.psychoth. gemäß Psychotherapeutengesetz ¹ StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 151 Indikator 8.19 Definition Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Grundlage für eine hohe Pflegequalität ist gut ausgebildetes Pflegepersonal. Im Indikator 08.19 wird das Pflegepersonal der allgemeinen und, ab dem Berichtsjahr 2004, der sonstigen Krankenhäuser nach Krankenhausstatistikverordnung (KHStV) nach Berufen und Geschlecht differenziert im Regionalvergleich dargestellt. Die Zahl der ausgewiesenen Pflegekräfte enthält vollund teilzeitbeschäftigte Personen. Sonstige Pflegepersonen beinhaltet Krankenpflegepersonal (ohne staatliche Prüfung) einschließlich Zivildienstleistende und Praktikanten. Das Personal im Pflegedienst in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Krankenhausstatistik, Teil I: Grunddaten Periodizität jährlich, 31.12. Validität Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Kommentar Da die Ergebnisse für die allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in NRW ab dem Berichtsjahr 2004 nur noch zusammengefasst, d. h. für die Krankenhäuser insgesamt, veröffentlicht werden, weist der Indikator 08.19 ab dem Berichtsjahr 2004 zusätzlich zu dem Pflegepersonal der allgemeinen Krankenhäuser auch das Pflegepersonal der sonstigen Krankenhäuser aus. Das neue Krankenpflegegesetz (KrPflG) verändert die bisherigen Berufsbezeichnungen Krankenschwester/-pfleger und Kinderkrankenschwester/pfleger. Die neuen Berufsbezeichnungen lauten ab 1. Januar 2004 „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“, bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen die alte Berufsbezeichnung weiterführen. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 31.12. jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. 152 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Personal im Pflegedienst in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach Berufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Indikator 8.19 davon Verwaltungsbezirk Pflegedienst Gesundheits- Gesundheits- u. Helferinnen/ sonstige insgesamt und Kranken- KinderkrankenHelfer in der Pflegepfleger/-innen pfleger/-innen Krankenpflege personen ● ● ● 3618 1389 718 2847 1075 560 353 124 38 216 67 32 202 123 88 Reg.-Bez. Köln 21501 16476 2337 971 1717 NordrheinWestfalen 98244 76531 9813 5126 6774 Kreis Euskirchen Städteregion Aachen inkl. Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW): ● ● "●" Zahlenwert nicht bekannt Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten 120 Anzahl 90 sonstige Pflegepersonen Kinderkrankenschw./-pfleger 60 Helfer/innen 30 20 09 20 08 20 07 20 06 20 05 20 04 20 03 0 Abbildung 58: Pflegedienstpersonal in allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern nach ausgewählten Berufsgruppen im Kreis Euskirchen, 2003 - 2009 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 153 Indikator 8.27 Definition Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken V Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur Gesundheitsverwaltung:  Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht  Verwaltungsaufgaben des  Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen,  der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst,  der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung, zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:  Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten  Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen  Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse  Sanitätsdienst  Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen  Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen  Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen, Altenpflegeseminar u. ä.  Fleischbeschau Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-, Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht berücksichtigt. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Datenquelle Personalstandstatistik Periodizität jährlich, 30. Juni Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen. 154 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Jahr 2009 erfolgte in den NRW-Kommunen die flächendeckende Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Mit Einführung der neuen Haushaltssystematik ersetzen die Produkthaushalte die bisherigen Aufgabenbereiche. Für die Erstellung des Indikators wurden bisher die Aufgabenbereiche 50 "Gesundheitsverwaltung" und 54 "Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege" zugrunde gelegt. Die Maßnahmen des Abschnitts 50 sind weitestgehend im neuen Produktbereich 414 "Gesundheitsschutz und -pflege, diejenigen des Abschnitts 54 im Produktbereich 412 "Gesundheitseinrichtungen" abgebildet. Somit wurde der Indikator ab dem Berichtsjahr 2010 auf diese beiden Produkte umgestellt. Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Die von den Landschaftsverbänden bezahlten Beschäftigten werden nur für Nordrhein-Westfalen insgesamt ausgewiesen und sind in der Gesamtsumme des Personals der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen Einrichtungen der Gesundheitspflege in Nordrhein-Westfalen enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator. Kommentar Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, NordrheinWestfalen nach Verwaltungsbezirken, 2012 Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen Einrichtungen der Gesundheitspflege Verwaltungsbezirk Vollzeitbeschäftigte weibl. Teilzeitbeschäftigte* männl. weibl. männl. Vollzeitäquivalente** weibl. männl. Kreis Euskirchen 10 6 23 4 23 8 Stadt Aachen StR Aachen¹ Kreis Düren Kreis Heinsberg 3 31 13 21 8 29 10 12 6 74 41 22 1 1 1 6 73 36 33 8 30 11 13 Reg.-Bez. Köln 294 203 468 26 565 222 1 473 1 120 2 223 216 2 775 1 246 Nordrhein-Westfalen Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb für Information und Technik (IT.NRW): Personalstandstatistik * inkl. geringfügig Beschäftigte u. Beschäftigte in Altersteilzeit ** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes ¹ einzelnen Beschäftigten errechnet StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen 155 Literatur Bardehle, D. & Annuß, R.: Beispiele für einen vereinheitlichten nationalen und internationalen Datensatz für die kommunale Gesundheitsberichterstattung in Nordrhein-Westfalen. Gesundheitsberichterstattung Band 4/1993. Bielefeld: IDIS, 1993. Umsteiger zwischen dem Indikatorensatz 2003 und dem alten Indikatorensatz 1991 - 2002. Zugriff am 10. Oktober 2012 unter: http://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/heft18_umsteiger. pdf Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen - LZG NRW: Indikatorenübersicht http://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/gesundheitberichtedaten/indikatoren/indika-liste.pdf Indikatoren nach Themenfeldern: http://www.lzg.gc.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/indikato ren_kreise/index.html Alle Gesundheitsindikatoren auf Landes- und Kreisebene können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.lzg.gc.nrw.de/themen/gesundheit_berichte_daten/gesundheitsindikatoren/index.ht ml 156 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im Kreis Euskirchen Ansprechpartner: StädteRegion Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Thilo Koch Dirk Philippsen Dr. Klaus E. Ullmann Heidrun Schößler