Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (170227_mzn_Präsentation GebKalk Friedhof 2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
458 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
02.03.17, 12:12
Aktualisiert
02.03.17, 12:12

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Gemeinde Merzenich Ermittlung der kostendeckenden Friedhofsgebühren für das Jahr 2017 www.gemeinde-merzenich.de 1. Gesetzliche Grundlagen • Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) • Rechtsprechung • Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung, beide mit Stand 1. Januar 2009 Merzenich 2 1. Gesetzliche Grundlagen Wichtig: Die jeweiligen Teilergebnisse im Haushalt entsprechen nicht zwangsläufig den Ansätzen des KAG und müssen daher für Zwecke der Gebührenkalkulation überprüft und ggf. modifiziert werden.  Teilergebnisse – Haushaltsrecht/GemHVO NRW (Aufwendungen/Erträge)  Gebührenansätze – Gebührenrecht/KAG (Kosten/Erlöse) Merzenich 3 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Ablaufschema überschlägige Gebührenkalkulation Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten  Welche Kosten sind angefallen? Schritt 2: Verteilung der gebührenfähigen Kosten  Wo bzw. in welchem Friedhofsbereich (Kostenstellen) sind die Kosten angefallen? Schritt 3: Berechnung der Gebühr für die einzelnen Leistungen  Wofür sind die Kosten angefallen (Kostenträger)? Merzenich 4 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten Die für die Gebührenkalkulation berücksichtigungsfähigen Kosten müssen auf Basis der Finanzbuchhaltung in der Regel neu bestimmt und berechnet werden. Die Ermittlung der gebührenfähigen Kosten basiert auf dem Zahlenwerk der vorläufigen Teilergebnisrechnungen für die Jahre 2014 bis 2016 und den Ansätzen des Teilergebnishaushalts 2017 sowie den auf den Stichtag 31. Dezember 2017 fortgeschriebenen Anlagennachweisen. Merzenich 5 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten Der Benutzer der Einrichtungen darf nur mit den Kosten derjenigen Leistung belastet werden, die er auch in Anspruch genommen hat (Grundsatz der Leistungsproportionalität). Kosten, die nicht gebührenfähig sind (z. B. Anteile für Grün- und Vorhalteflächen) sind bei den betroffenen Kostenarten in Abzug zu bringen. hier: 20 % der Kosten für die Pflege des Friedhofsumfeldes sind von der Gemeinde zu tragen. Merzenich 6 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Der gemeindliche Anteil In der Verwaltungspraxis ist es üblich einen im Einzelfall festgelegten prozentualen Anteil an den Friedhofsbetriebskosten als sog. „Grünpolitischen Wert“ vom allgemeinen Haushalt tragen zu lassen. Grund: Parkähnlicher Charakter mit Erholungswert und bisher ungenutzte Flächen, die mittelfristig nicht benötigt werden (sog. Vorhalteflächen) Merzenich 7 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Auszug: Ermittlung der Ansätze des Jahres 2017 für die Gebührenkalkulation im Bereich Friedhof Nr 1 Bezeichnung Personalaufwand gesamt 4 Bewirtschaftungsaufwand 4a Strom/Gas 4b Wasser/Abwasser 4c Versicherungen 4d Sonstiges 11 Abschreibungen auf Sachanlagevermögen Teilergebnisrechnung Teilergebnisrechnung vorläufige Teilergebnisrechnung 2014 2015 2016 EUR 102.269,00 EUR 111.963,00 EUR 115.936,00 11.923,00 5.109,00 2.148,00 1.129,00 3.537,00 11.155,00 11.593,00 4.161,00 1.259,00 1.332,00 4.841,00 12.500,00 8.278,00 8.757,00 11.899,00 5.452,00 2.979,00 1.464,00 * 2.004,00 0,00 Ansatz Gebührenkalkulation 2014-2016 2017 2017 EUR 114.467,00 * EUR 114.470,00 EUR 110.056,00 11.805,00 4.907,00 * 2.129,00 * 1.308,00 3.461,00 7.885,00 9.439,00 9.400,00 15.000,00 4.980,00 2.160,00 1.490,00 6.370,00 18.140,00 5.678,00 7.108,00 10.860,00 12 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 13 Verzinsung Anlagekapital 0,00 0,00 30.160,00 14 ILV Bauhof für Bagger 0,00 0,00 2.110,00 18 Summe Aufwendungen/Kosten Erstattung Energiekosten 152.579,00 733,00 * 154.184,00 1.710,00 200.630,00 740,00 0,00 44.707,00 0,00 78.189,00 1.750,00 2.490,00 21 Erstattung Verwaltungsaufwand aus Umbettung (RWE) Summe Erträge/Erlöse 0,00 Durchschnitt Teilergebnishaushalt 156.977,00 1.233,00 160.126,00 726,00 140.636,00 241,00 71.611,00 66.564,00 4.226,00 Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag Merzenich 198.140,00 8 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Schritt 2: Verteilung der gebührenfähigen Kosten Mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) werden die gebührenfähigen Kosten - direkt den einzelnen Leistungen (Kostenträgern) zugeordnet oder - zunächst auf Kostenstellen verteilt und dann im Anschluss auf die einzelnen Leistungen (Kostenträger) verrechnet Merzenich 9 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Auszug: Aufteilung der Gesamtkosten auf Kostenstellen – Betriebsabrechnungsbogen (BAB) Kostenstelle Nr. KOSTEN/ ERLÖSE 1 Personalaufwand gesamt 4a 4b Kostenstelle Kostenstelle Kostenstelle Kostenstelle Kostenstelle Kostenstelle Verwaltungsleistungen (-gebühren) EUR Ansatz Gebührenkalkulation 2017 Friedhofsverwaltung allgemein Gebäude allgemein Bestattung allgemein Grabräumung allgemein Pflege des Friedhofsumfeldes Gemeindlicher Anteil (nicht gebührenfähig) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 114.470,00 1.140,00 Strom/Gas 4.980,00 4.980,00 Wasser/Abwasser 2.160,00 110,00 4c Versicherungen 1.490,00 1.490,00 4d Sonstiges 6.370,00 2.860,00 11 Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 18.140,00 1.230,00 6.050,00 9.070,00 13 Verzinsung Anlagekapital 30.160,00 160,00 10.260,00 14.120,00 14 ILV Bauhof für Bagger 18 Erstattung Energiekosten 21 Erstattung Verwaltungsaufwand aus Umbettung (RWE) Summe Kosten ./. Erlöse Umlage I: KST Friedhofsverwaltung allgemein Summe nach Umlage I 18.320,00 530,00 -740,00 400,00 530,00 -560,00 -1.750,00 -1.750,00 198.140,00 13.360,00 26.860,00 85.850,00 2.050,00 410,00 2.110,00 9.160,00 2.450,00 250,00 1.050,00 -180,00 20.220,00 11.050,00 118.990,00 250,00 0,00 -13.360,00 0,00 Umlage II: KST Gebäude allgemein 0,00 5.880,00 2.400,00 3.610,00 26.860,00 26.100,00 13.450,00 122.600,00 26.100,00 13.450,00 123.140,00 1.470,00 250,00 1.470,00 250,00 1.470,00 -26.860,00 540,00 Summe nach Umlage II 0,00 0,00 Umlage III: Gemeindlicher Anteil -24.630,00 24.630,00 Summe nach Umlage III Merzenich 0,00 0,00 26.100,00 13.450,00 98.510,00 24.880,00 1.470,00 10 2. Erläuterungen zur Vorgehensweise Aufteilung der Gesamtkosten von Kostenstellen auf Kostenträger: • Die Kosten je Kostenstelle bzw. je Leistungsbereich werden im Anschluss auf die Kostenträger bzw. die einzelnen Gebührentatbestände umgelegt. • Beispiel: Kostenstelle Gebäude allgemein Die Gesamtkosten der Kostenstelle (rd. TEUR 27) werden im Verhältnis der anteiligen Gebäudeflächen auf die Gebührentatbestände „Nutzung der Leichenhalle“ (rd. TEUR 17) und „Nutzung des Aufbahrungsraumes“ (rd. TEUR 8) sowie „Nutzung der Kühlzelle“ (rd. TEUR 2) verteilt. Merzenich 11 3. Wesentliche Punkte Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (1/3): • Kostenverteilung im Bereich Grabnutzungsrechte Bedingt durch das gewählte Umlageverfahren (50% über Grabgröße und Nutzungsdauer und 50% als Fallpauschale je Grabstätte) fällt die Kostenspanne zwischen Sarg- und Urnengräbern geringer aus. Für Gräber, die sich hinsichtlich Grabgröße und Nutzungsdauer nicht unterscheiden, werden zukünftig Gebühren in gleicher Höhe erhoben. Merzenich 12 3. Wesentliche Punkte Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (2/3): • Nutzung von Trauerhalle, Leichenhalle und Kühlzelle Bislang wurde nur die Benutzung der Leichenhalle für die Trauerfeier berechnet. Für Leichenhalle und Kühlzelle müssen zukünftig gesonderte Gebühren erhoben werden. Kosten der Nichtnutzung (Leerkosten) wurden gebührenmindernd in Abzug gebracht. Merzenich 13 3. Wesentliche Punkte Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (3/3): • Grabräumungsgebühren Der Zeitaufwand für die Einebnung ist nicht für alle Grabarten identisch. Daher werden für bestimmte Grabarten künftig unterschiedliche Gebühren erhoben. • Bestattungsgebühren Maßgebend für die Kalkulation waren die Anzahl der Nutzungen sowie der anteilige Zeitaufwand. Dadurch bedingt ist für die Beisetzung in einer Urnennische eine gesonderte Gebühr zu erheben. Bei Mehrfachbeisetzungen in einer Wahlgrabstätte für Sarggräber wird ab der zweiten Hinzubestattung eine Zusatzgebühr fällig. Merzenich 14 4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (1/4) Gebührentatbestände / Kostenträger Dimension Gebühr neu (100% Kostendeckung) Gebühr Abweichung Abweichung alt absolut in % Nutzungsrecht an einer Einzelwahlgrabstätte (30 Jahre) je Nutzung 1.372,52 1.260,00 112,52 8,93% Nutzungsrecht an einer Doppelwahlgrabstätte (30 Jahre) je Nutzung 2.150,34 2.520,00 -369,66 -14,67% Nutzungsrecht an einer dreistelligen Wahlgrabstätte (30 Jahre) je Nutzung 2.863,34 3.780,00 -916,66 -24,25% Nutzungsrecht an einer vierstelligen Wahlgrabstätte (30 Jahre) je Nutzung 3.576,34 5.040,00 -1.463,66 -29,04% Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstelle für maximal 2 Urnen (30 Jahre) je Nutzung 1.018,97 1.260,00 -241,03 -19,13% Nutzungsrecht an einer Urnennische in einer Urnenstele bis zu 2 Urnen (30 Jahre) je Nutzung 2.558,02 2.100,00 458,02 21,81% Bereitstellungsgebühr Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (25 Jahre) je Nutzung 780,39 200,00 580,39 290,20% Bereitstellungsgebühr Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (30 Jahre) je Nutzung 1.254,67 230,00 1.024,67 445,51% Bereitstellungsgebühr Reihengrab bei Urnenbestattung (30 Jahre) je Nutzung 1.018,97 140,00 878,97 627,83% Bereitstellungsgebühr Reihengrab bei anonymer Aschenbestattung (30 Jahre) je Nutzung 798,00 350,00 448,00 128,00% Bereitstellungsgebühr pflegefreie Urnenreihengrabstätte (30 Jahre) je Nutzung 798,00 800,00 -2,00 -0,25% Merzenich 15 4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (2/4) Gebührentatbestände / Kostenträger Dimension Benutzung der Leichenhalle je Vorfall Benutzung des Aufbahrungsraumes (neu) Gebühr neu (100% KostenGebühr Abweichung Abweichung deckung) alt absolut in % 135,85 90,00 45,85 50,94% je Tag 62,31 0,00 62,31 100,00% Benutzung der Kühlzelle (neu) je Tag 15,48 0,00 15,48 100,00% Grabbereitung für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Vorfall 423,89 330,00 93,89 28,45% Grabbereitung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr je Vorfall 613,46 430,00 183,46 42,66% Grabbereitung Urnengrab (Urnenwahl-, Urnenreihen-, Urnenanonymgrab- und pflegefreie U.-grabstätte je Vorfall 329,11 150,00 179,11 119,41% Zusatzgebühr für die Herrichtung jedes weiteren Wahlgrabes einer Mehrfachwahlgrabstätte (nur Sarggrab) je Vorfall 139,55 60,00 79,55 132,59% Beisetzung in einer Urnennische (gesondert) je Vorfall 139,55 150,00 -10,45 -6,97% Ausgrabung (Ausbettung von Leichen) vor Ablauf von 10 Jahren je Vorfall Kostenersatz 750,00 Ausgrabung (Ausbettung von Leichen) von 10 Jahren bis Ablauf der Ruhefrist je Vorfall Kostenersatz 630,00 Gestellung einer Hilfskraft einschließlich Gerätestellung je Stunde entfällt 40,00 Merzenich 16 4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (3/4) Gebührentatbestände / Kostenträger Dimension Gebühr neu (100% Kostendeckung) Gebühr Abweichung Abweichung alt absolut in % Einebnung Einzelwahlgrabstätte je Vorfall 285,55 165,00 120,55 73,06% Einebnung Doppelwahlgrabstätte je Vorfall 285,55 165,00 120,55 73,06% Einebnung dreistellige Wahlgrabstätte je Vorfall 314,86 165,00 149,86 90,82% Einebnung vierstellige Wahlgrabstätte je Vorfall 344,17 165,00 179,17 108,59% Einebnung Urnenwahlgrabstätte je Vorfall 226,93 165,00 61,93 37,53% Räumung Urnennische je Vorfall 138,99 165,00 -26,01 -15,76% Einebnung Reihengrab Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr je Vorfall 197,62 165,00 32,62 19,77% Einebnung Reihengrab Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr je Vorfall 285,55 165,00 120,55 73,06% Einebnung Urnenreihengrabstätte je Vorfall 226,93 165,00 61,93 37,53% Einebnung anonyme Urnenreihengrabstätte je Vorfall 138,99 165,00 -26,01 -15,76% Einebnung pflegefreie Urnenreihengrabstätte je Vorfall 138,99 165,00 -26,01 -15,76% Genehmigung zur Aufstellung von Grabdenkmälern, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen je Vorfall 50,69 50,00 0,69 Ausstellen von Ersatzurkunden über Grabnutzungsrechte Merzenich je Vorfall entfällt 1,38% 7,00 17 4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (4/4) Zusammenfassende Würdigung: • Die gesamten Kosten im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen, vermindert um anzusetzende Erlöse betragen TEUR 198, sind aber nicht vollständig gebührenfähig. • Von den Gesamtkosten für die Pflege des Friedhofsumfeldes (TEUR 123) ist der gemeindliche Anteil in Höhe von 20% bzw. von TEUR 25 in Abzug zu bringen. • Leerkosten aus fehlender Auslastung der Friedhofsgebäude (TEUR 12) sind ebenfalls als nicht gebührenfähig zu betrachten. • Bei voller Kostendeckung können im Jahr 2017 somit voraussichtliche Einnahmen in Höhe von TEUR 161 erzielt werden. Das Einnahmevolumen erhöht sich im Vergleich zum Jahr 2016 (rd. TEUR 159) nur geringfügig um rd. TEUR 2. Merzenich 18