Daten
Kommune
Merzenich
Größe
458 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
02.03.17, 12:12
Aktualisiert
02.03.17, 12:12
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Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Gemeinde Merzenich
Ermittlung der kostendeckenden
Friedhofsgebühren für das Jahr 2017
www.gemeinde-merzenich.de
1. Gesetzliche Grundlagen
• Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG)
• Rechtsprechung
• Friedhofsgebührensatzung und Friedhofssatzung, beide mit
Stand 1. Januar 2009
Merzenich
2
1. Gesetzliche Grundlagen
Wichtig:
Die jeweiligen Teilergebnisse im Haushalt entsprechen nicht
zwangsläufig den Ansätzen des KAG und müssen daher für Zwecke
der Gebührenkalkulation überprüft und ggf. modifiziert werden.
Teilergebnisse – Haushaltsrecht/GemHVO NRW
(Aufwendungen/Erträge)
Gebührenansätze – Gebührenrecht/KAG (Kosten/Erlöse)
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Ablaufschema überschlägige Gebührenkalkulation
Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten
Welche Kosten sind angefallen?
Schritt 2: Verteilung der gebührenfähigen Kosten
Wo bzw. in welchem Friedhofsbereich (Kostenstellen) sind die Kosten
angefallen?
Schritt 3: Berechnung der Gebühr für die einzelnen Leistungen
Wofür sind die Kosten angefallen (Kostenträger)?
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten
Die für die Gebührenkalkulation berücksichtigungsfähigen
Kosten müssen auf Basis der Finanzbuchhaltung in der
Regel neu bestimmt und berechnet werden.
Die Ermittlung der gebührenfähigen Kosten basiert auf dem Zahlenwerk
der vorläufigen Teilergebnisrechnungen für die Jahre 2014 bis 2016
und den Ansätzen des Teilergebnishaushalts 2017 sowie
den auf den Stichtag 31. Dezember 2017 fortgeschriebenen Anlagennachweisen.
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Schritt 1: Ermittlung der gebührenfähigen Kosten
Der Benutzer der Einrichtungen darf nur mit den Kosten
derjenigen Leistung belastet werden, die er auch in Anspruch
genommen hat (Grundsatz der Leistungsproportionalität).
Kosten, die nicht gebührenfähig sind
(z. B. Anteile für Grün- und Vorhalteflächen)
sind bei den betroffenen Kostenarten in Abzug zu bringen.
hier: 20 % der Kosten für die Pflege des Friedhofsumfeldes
sind von der Gemeinde zu tragen.
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Der gemeindliche Anteil
In der Verwaltungspraxis ist es üblich einen im Einzelfall festgelegten
prozentualen Anteil an den Friedhofsbetriebskosten als sog.
„Grünpolitischen Wert“ vom allgemeinen Haushalt tragen zu lassen.
Grund:
Parkähnlicher Charakter mit Erholungswert
und bisher ungenutzte Flächen, die mittelfristig
nicht benötigt werden (sog. Vorhalteflächen)
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Auszug: Ermittlung der Ansätze des Jahres 2017 für die Gebührenkalkulation im Bereich Friedhof
Nr
1
Bezeichnung
Personalaufwand gesamt
4
Bewirtschaftungsaufwand
4a Strom/Gas
4b Wasser/Abwasser
4c Versicherungen
4d Sonstiges
11 Abschreibungen auf Sachanlagevermögen
Teilergebnisrechnung
Teilergebnisrechnung
vorläufige
Teilergebnisrechnung
2014
2015
2016
EUR
102.269,00
EUR
111.963,00
EUR
115.936,00
11.923,00
5.109,00
2.148,00
1.129,00
3.537,00
11.155,00
11.593,00
4.161,00
1.259,00
1.332,00
4.841,00
12.500,00
8.278,00
8.757,00
11.899,00
5.452,00
2.979,00
1.464,00 *
2.004,00
0,00
Ansatz
Gebührenkalkulation
2014-2016
2017
2017
EUR
114.467,00 *
EUR
114.470,00
EUR
110.056,00
11.805,00
4.907,00 *
2.129,00 *
1.308,00
3.461,00
7.885,00
9.439,00
9.400,00
15.000,00
4.980,00
2.160,00
1.490,00
6.370,00
18.140,00
5.678,00
7.108,00
10.860,00
12
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
13
Verzinsung Anlagekapital
0,00
0,00
30.160,00
14
ILV Bauhof für Bagger
0,00
0,00
2.110,00
18
Summe Aufwendungen/Kosten
Erstattung Energiekosten
152.579,00
733,00 *
154.184,00
1.710,00
200.630,00
740,00
0,00
44.707,00
0,00
78.189,00
1.750,00
2.490,00
21
Erstattung Verwaltungsaufwand aus Umbettung (RWE)
Summe Erträge/Erlöse
0,00
Durchschnitt
Teilergebnishaushalt
156.977,00
1.233,00
160.126,00
726,00
140.636,00
241,00
71.611,00
66.564,00
4.226,00
Durch Benutzungsgebühren abzudeckender Betrag
Merzenich
198.140,00
8
2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Schritt 2: Verteilung der gebührenfähigen Kosten
Mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) werden die
gebührenfähigen Kosten
- direkt den einzelnen Leistungen (Kostenträgern) zugeordnet
oder
- zunächst auf Kostenstellen verteilt und dann im Anschluss auf die
einzelnen Leistungen (Kostenträger) verrechnet
Merzenich
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2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Auszug: Aufteilung der Gesamtkosten auf Kostenstellen – Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Kostenstelle
Nr.
KOSTEN/ ERLÖSE
1
Personalaufwand gesamt
4a
4b
Kostenstelle Kostenstelle
Kostenstelle
Kostenstelle
Kostenstelle
Kostenstelle
Verwaltungsleistungen
(-gebühren)
EUR
Ansatz
Gebührenkalkulation
2017
Friedhofsverwaltung
allgemein
Gebäude
allgemein
Bestattung
allgemein
Grabräumung
allgemein
Pflege des
Friedhofsumfeldes
Gemeindlicher
Anteil
(nicht
gebührenfähig)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
114.470,00
1.140,00
Strom/Gas
4.980,00
4.980,00
Wasser/Abwasser
2.160,00
110,00
4c
Versicherungen
1.490,00
1.490,00
4d
Sonstiges
6.370,00
2.860,00
11
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen
18.140,00
1.230,00
6.050,00
9.070,00
13
Verzinsung Anlagekapital
30.160,00
160,00
10.260,00
14.120,00
14
ILV Bauhof für Bagger
18
Erstattung Energiekosten
21
Erstattung Verwaltungsaufwand aus Umbettung (RWE)
Summe Kosten ./. Erlöse
Umlage I: KST Friedhofsverwaltung allgemein
Summe nach Umlage I
18.320,00
530,00
-740,00
400,00
530,00
-560,00
-1.750,00
-1.750,00
198.140,00
13.360,00
26.860,00
85.850,00
2.050,00
410,00
2.110,00
9.160,00
2.450,00
250,00
1.050,00
-180,00
20.220,00
11.050,00
118.990,00
250,00
0,00
-13.360,00
0,00
Umlage II: KST Gebäude allgemein
0,00
5.880,00
2.400,00
3.610,00
26.860,00
26.100,00
13.450,00
122.600,00
26.100,00
13.450,00
123.140,00
1.470,00
250,00
1.470,00
250,00
1.470,00
-26.860,00
540,00
Summe nach Umlage II
0,00
0,00
Umlage III: Gemeindlicher Anteil
-24.630,00
24.630,00
Summe nach Umlage III
Merzenich
0,00
0,00
26.100,00
13.450,00
98.510,00
24.880,00
1.470,00
10
2. Erläuterungen zur Vorgehensweise
Aufteilung der Gesamtkosten von Kostenstellen auf Kostenträger:
• Die Kosten je Kostenstelle bzw. je Leistungsbereich werden im Anschluss auf
die Kostenträger bzw. die einzelnen Gebührentatbestände umgelegt.
• Beispiel: Kostenstelle Gebäude allgemein
Die Gesamtkosten der Kostenstelle (rd. TEUR 27) werden im Verhältnis der
anteiligen Gebäudeflächen auf die Gebührentatbestände „Nutzung der
Leichenhalle“ (rd. TEUR 17) und „Nutzung des Aufbahrungsraumes“
(rd. TEUR 8) sowie „Nutzung der Kühlzelle“ (rd. TEUR 2) verteilt.
Merzenich
11
3. Wesentliche Punkte
Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (1/3):
•
Kostenverteilung im Bereich Grabnutzungsrechte
Bedingt durch das gewählte Umlageverfahren (50% über Grabgröße und
Nutzungsdauer und 50% als Fallpauschale je Grabstätte) fällt die Kostenspanne
zwischen Sarg- und Urnengräbern geringer aus.
Für Gräber, die sich hinsichtlich Grabgröße und Nutzungsdauer nicht
unterscheiden, werden zukünftig Gebühren in gleicher Höhe erhoben.
Merzenich
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3. Wesentliche Punkte
Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (2/3):
•
Nutzung von Trauerhalle, Leichenhalle und Kühlzelle
Bislang wurde nur die Benutzung der Leichenhalle für die Trauerfeier
berechnet.
Für Leichenhalle und Kühlzelle müssen zukünftig gesonderte Gebühren
erhoben werden.
Kosten der Nichtnutzung (Leerkosten) wurden gebührenmindernd in Abzug
gebracht.
Merzenich
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3. Wesentliche Punkte
Überarbeitung Leistungskatalog bzw. Gebührenordnung (3/3):
•
Grabräumungsgebühren
Der Zeitaufwand für die Einebnung ist nicht für alle Grabarten identisch. Daher
werden für bestimmte Grabarten künftig unterschiedliche Gebühren erhoben.
•
Bestattungsgebühren
Maßgebend für die Kalkulation waren die Anzahl der Nutzungen sowie der
anteilige Zeitaufwand. Dadurch bedingt ist für die Beisetzung in einer
Urnennische eine gesonderte Gebühr zu erheben.
Bei Mehrfachbeisetzungen in einer Wahlgrabstätte für Sarggräber wird ab der
zweiten Hinzubestattung eine Zusatzgebühr fällig.
Merzenich
14
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (1/4)
Gebührentatbestände / Kostenträger
Dimension
Gebühr
neu
(100%
Kostendeckung)
Gebühr Abweichung Abweichung
alt
absolut
in %
Nutzungsrecht an einer Einzelwahlgrabstätte (30 Jahre)
je Nutzung
1.372,52 1.260,00
112,52
8,93%
Nutzungsrecht an einer Doppelwahlgrabstätte (30 Jahre)
je Nutzung
2.150,34 2.520,00
-369,66
-14,67%
Nutzungsrecht an einer dreistelligen Wahlgrabstätte (30 Jahre)
je Nutzung
2.863,34 3.780,00
-916,66
-24,25%
Nutzungsrecht an einer vierstelligen Wahlgrabstätte (30 Jahre)
je Nutzung
3.576,34 5.040,00
-1.463,66
-29,04%
Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstelle für maximal 2 Urnen (30 Jahre)
je Nutzung
1.018,97 1.260,00
-241,03
-19,13%
Nutzungsrecht an einer Urnennische in einer Urnenstele bis zu 2 Urnen (30 Jahre)
je Nutzung
2.558,02 2.100,00
458,02
21,81%
Bereitstellungsgebühr Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (25 Jahre) je Nutzung
780,39
200,00
580,39
290,20%
Bereitstellungsgebühr Reihengrab für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr (30 Jahre) je Nutzung
1.254,67
230,00
1.024,67
445,51%
Bereitstellungsgebühr Reihengrab bei Urnenbestattung (30 Jahre)
je Nutzung
1.018,97
140,00
878,97
627,83%
Bereitstellungsgebühr Reihengrab bei anonymer Aschenbestattung (30 Jahre)
je Nutzung
798,00
350,00
448,00
128,00%
Bereitstellungsgebühr pflegefreie Urnenreihengrabstätte (30 Jahre)
je Nutzung
798,00
800,00
-2,00
-0,25%
Merzenich
15
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (2/4)
Gebührentatbestände / Kostenträger
Dimension
Benutzung der Leichenhalle
je Vorfall
Benutzung des Aufbahrungsraumes (neu)
Gebühr neu
(100%
KostenGebühr Abweichung Abweichung
deckung)
alt
absolut
in %
135,85
90,00
45,85
50,94%
je Tag
62,31
0,00
62,31
100,00%
Benutzung der Kühlzelle (neu)
je Tag
15,48
0,00
15,48
100,00%
Grabbereitung für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
je Vorfall
423,89
330,00
93,89
28,45%
Grabbereitung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
je Vorfall
613,46
430,00
183,46
42,66%
Grabbereitung Urnengrab (Urnenwahl-, Urnenreihen-, Urnenanonymgrab- und pflegefreie U.-grabstätte
je Vorfall
329,11
150,00
179,11
119,41%
Zusatzgebühr für die Herrichtung jedes weiteren Wahlgrabes einer Mehrfachwahlgrabstätte (nur Sarggrab)
je Vorfall
139,55
60,00
79,55
132,59%
Beisetzung in einer Urnennische (gesondert)
je Vorfall
139,55
150,00
-10,45
-6,97%
Ausgrabung (Ausbettung von Leichen) vor Ablauf von 10 Jahren
je Vorfall
Kostenersatz
750,00
Ausgrabung (Ausbettung von Leichen) von 10 Jahren bis Ablauf der Ruhefrist
je Vorfall
Kostenersatz
630,00
Gestellung einer Hilfskraft einschließlich Gerätestellung
je Stunde
entfällt
40,00
Merzenich
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4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (3/4)
Gebührentatbestände / Kostenträger
Dimension
Gebühr
neu
(100%
Kostendeckung)
Gebühr Abweichung Abweichung
alt
absolut
in %
Einebnung Einzelwahlgrabstätte
je Vorfall
285,55
165,00
120,55
73,06%
Einebnung Doppelwahlgrabstätte
je Vorfall
285,55
165,00
120,55
73,06%
Einebnung dreistellige Wahlgrabstätte
je Vorfall
314,86
165,00
149,86
90,82%
Einebnung vierstellige Wahlgrabstätte
je Vorfall
344,17
165,00
179,17
108,59%
Einebnung Urnenwahlgrabstätte
je Vorfall
226,93
165,00
61,93
37,53%
Räumung Urnennische
je Vorfall
138,99
165,00
-26,01
-15,76%
Einebnung Reihengrab Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
je Vorfall
197,62
165,00
32,62
19,77%
Einebnung Reihengrab Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
je Vorfall
285,55
165,00
120,55
73,06%
Einebnung Urnenreihengrabstätte
je Vorfall
226,93
165,00
61,93
37,53%
Einebnung anonyme Urnenreihengrabstätte
je Vorfall
138,99
165,00
-26,01
-15,76%
Einebnung pflegefreie Urnenreihengrabstätte
je Vorfall
138,99
165,00
-26,01
-15,76%
Genehmigung zur Aufstellung von Grabdenkmälern, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen
je Vorfall
50,69
50,00
0,69
Ausstellen von Ersatzurkunden über Grabnutzungsrechte
Merzenich
je Vorfall
entfällt
1,38%
7,00
17
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (4/4)
Zusammenfassende Würdigung:
•
Die gesamten Kosten im Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen,
vermindert um anzusetzende Erlöse betragen TEUR 198, sind aber nicht
vollständig gebührenfähig.
•
Von den Gesamtkosten für die Pflege des Friedhofsumfeldes (TEUR 123) ist
der gemeindliche Anteil in Höhe von 20% bzw. von TEUR 25 in Abzug zu
bringen.
•
Leerkosten aus fehlender Auslastung der Friedhofsgebäude (TEUR 12) sind
ebenfalls als nicht gebührenfähig zu betrachten.
•
Bei voller Kostendeckung können im Jahr 2017 somit voraussichtliche
Einnahmen in Höhe von TEUR 161 erzielt werden. Das Einnahmevolumen
erhöht sich im Vergleich zum Jahr 2016 (rd. TEUR 159) nur geringfügig um
rd. TEUR 2.
Merzenich
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