Daten
Kommune
Merzenich
Größe
98 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
19.06.17, 14:13
Aktualisiert
19.06.17, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
58/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 2
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Mario Zeyen
Aktenzeichen:
Datum: 14.06.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung
Termin:
29.06.2017
Gemeinderat
13.07.2017
Betreff / TOP:
Beidseitiges Durchfahrtsverbot auf der Rather Straße (Feldweg am Friedhof)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung empfiehlt:
Für den Wirtschaftsweg wird ein beidseitiges Durchfahrtsverbot beim Straßenverkehrsamt Düren beantragt. Weitere Maßnahmen sind von der Verwaltung nicht zu
veranlassen.
(alternativ)
Die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Düren wird zustimmend zur Kenntnis
genommen. Weitere verkehrsregelnde Maßnahmen sind nicht zu veranlassen. Die
Verwaltung wird gebeten, den Verkehrsdienst mit einer regelmäßigen Überwachung der Verkehrssituation zu beauftragen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Den Antrag hat der Gemeinderat am 09.03.2017 zur Weiterbehandlung im Kontext des
zu erarbeitenden Mobilitätskonzepts an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Strukturentwicklung verwiesen (Drs. 24/2017).
Problemstellung:
Die Anwohner der Rather Straße haben die Verwaltung mit ihrem Antrag aufgefordert,
geeignete Maßnahmen gegen die Raserei und die unzulässige Benutzung des Feldweges am Friedhof zu ergreifen.
Vor vielen Jahren ist der Feldweg auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde Merzenich
ortsauswärts freigegeben worden, um die Abfahrt von Friedhofbesuchern insbesondere
bei Beerdigungen zu erleichtern.
Ergebnis und Bewertung der Geschwindigkeitsmessungen:
In der Zeit vom 15.11.2016 bis zum 23.12.2016 wurde mit der gemeindlichen Messtafel,
die Geschwindigkeit auf der Rather Straße, in Höhe des Friedhofes, gemessen. Hierbei
konnte ein Übertretungsanteil in Höhe von 77 % festgestellt werden. Das Messergebnis
ist als Anlage beigefügt.
Auf Grundlage dieser Messung stellten Anwohner der Rather Straße mit Schreiben vom
25.02.2017 einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation und schlugen verschiedenste Maßnahmen vor.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 an den Ausschuss
für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung zur Weiterbehandlung verwiesen. Des
Weiteren sollte eine weitere Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden (vgl. Drucksache 24/2017).
Die Verwaltung überprüfte am 27.03.2017 im Rahmen einer Verkehrsschau die Örtlichkeit mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde Düren und der Kreispolizeibehörde
Düren. Ratsvertreter Michael Breuer war als Vertreter der Antragsteller ebenfalls vor Ort.
Nach Mitteilung der aktuellen Sachlage teilte die Straßenverkehrsbehörde mit, dass die
einseitige Öffnung des Wirtschaftsweges seinerzeit auf Wunsch der Verwaltung angeordnet wurde. Durch die Öffnung sollte bzw. soll vermieden werden, dass z.B. nach Beerdigungen der erhöhte PKW-Verkehr durch den Ortskern fährt. Positioniert sich die Gemeinde jedoch zu einem Durchfahrtsverbot, wird die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag
diese Maßnahme anordnen.
Die Kreispolizeibehörde Düren führte auf Antrag der Verwaltung in der Zeit vom
20.03.2017 bis 24.03.2017 mehrere Radar- bzw. Lasermessungen durch. Es wurde ein
Übertretungsanteil von 15 % festgestellt. Dieser ist nach Ansicht des Verkehrsdienstes
bei der geringen Fahrzeugbelastung als nicht gravierend einzustufen. Weitere Geschwindigkeitsmessungen wird der Verkehrsdienst an dieser Stelle nicht durchführen. Das Ergebnis bzw. die Einschätzung ist als Anlage beigefügt.
Der Auftrag des Gemeinderates zur Durchführung einer weiteren Geschwindigkeitsmessung erfolgte in der Zeit vom 02.05.2017 bis 16.05.2017. Diese Messung konnte die Einschätzung der Kreispolizeibehörde bestätigen. Es wurde ein Übertretungsanteil in Höhe
von 20 % festgestellt. Lediglich 4,81 % der erfassten Messwerte lagen im Verwarn- bzw.
Bußgeldbereich. Das Messergebnis ist als Anlage beigefügt.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung ist ein beidseitiges Durchfahrtsverbot das geeignetste Mittel,
die unrechtmäßige Nutzung des Wirtschaftsweges zu unterbinden. Es muss jedoch auch
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ganz klar darauf hingewiesen werden, dass der PKW-Verkehr durch diese Maßnahme
auf der Rather Straße bzw. den umliegenden Straßen zunehmen wird. Auch sind erhebliche Verkehrsbehinderungen im Friedhofsbereich insbesondere nach Beerdigungen zu
erwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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