Daten
Kommune
Merzenich
Größe
628 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
19.06.17, 14:13
Aktualisiert
19.06.17, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Merzenich, 25.02.2017
Michael Breuer
Rather Str. 29 A
52399 Merzenich
Stefan Hein
Rather Str. 44
52399 Merzenich
Sandra Puderbach
Rather Str. 73
52399 Merzenich
Tel. DN 17917
Tel. DN 99 44 398
Tel. DN 208209
An den Bürgermeister der Gemeinde Merzenich — Herrn Gelhausen
und an die Damen und Herren des Gemeinderates
in Kopie an die Anwohner
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Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation Merzenich / Nord
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Rather Straße mit bis zu 96 km/h in der ZONE 30
und einem tief im roten Bereich liegenden ermittelten Fahrverhalten von 85% der Verkehrsteilnehmer,
die durchschnittlich 46 km/h in der ZONE 30 fuhren, haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Rather
Straße erschrecken lassen. Es wurde aber auch ein lange geäußerter Eindruck bestätigt: Die PKW-Fahrer
nutzen die Rather Straße als Raserstrecke zur S-Bahn-Station und zum Autobahnanschluss.
Nach Auskunft der Anwohner/innen war die Rather Straße ursprünglich in der Weise geplant, dass am Ende
der Straße Richtung Gärtnerei ein Wendeplatz erstellt werden sollte, d.h. die Straße bzw. das Gebiet sollte
dort als „Sackgasse" enden. Dazu mussten die Anwohner/innen des letzten Straßenabschnitts damals die
privaten Vorgärten an die Gemeinde verkaufen, um den Bau des Wendeplatzes zu ermöglichen. Es wurde
also ursprünglich lediglich mit Verkehrsaufkommen durch die Anwohner gerechnet. Entsprechend ist die
Straße und Beschilderung derzeit immer noch konzipiert.
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Die Situation vor Ort muss neu geregelt werden und die Anwohner/innen der Rather Straße schlagen
zusammenfassend folgende Maßnahmen vor:
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Bereich Friedhof
Entlang des Friedhofs befindet sich ein etwa 130 Meter langer Parkplatz mit einer schmalen neben
liegenden Fahrbahn ohne Beleuchtung und ohne Markierungen für Fußgänger oder Radfahrer.
Einschätzung: Der erweiterte Parkplatzbereich von der Gärtnerei bis zur Nordstraße muss deutlich
mit max. zulässigem Tempo 10 km/h belegt werden („Aus diversen Gerichtsentscheidungen ergibt
sich, dass aus einer Kombination der §§1, 3, 21a StVO auf Mischverkehrsflächen
Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist."). Alternativ ist auch die Möglichkeit der Ausweisung einer
Spielstraße zu prüfen.
-bitte wenden-
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Bereich Wirtschaftsweg
Durch die entstandene S-Bahn-Station und dem Autobahnanschluss wird der ursprünglich eigens
für die Friedhofsbesucher freigegebene Wirtschaftsweg immer stärker von PKW genutzt.
Konkret: Es existiert ein schmaler einige hunderte Meter langer Wirtschaftsweg, der unbeleuchtet
ist, Fußgängern und Radfahrern keinen Schutz bieteh und auf dem aktuell Tempo 100 km/h zulässig
ist, da er außerorts liegt und unbeschildert ist.
Einschätzung: Insbesondere um den morgendlichen Raserverkehr zu unterbinden, muss der Weg
als Einbahnstraße ortseinwärts ausgewiesen werden (umgekehrt zur jetzigen Regelung) und auf
der Strecke muss wegen der Fußgänger und Radfahrer eine max. Geschwindigkeit von max. 20
km/h geregelt sein. Anderenfalls muss der Wirtschaftsweg komplett für den PKW Verkehr
gesperrt werden. Folglich muss an der Nordstraße in Richtung Friedhof ein Sackgassenschild
installiert werden mit dem Hinweis „Zufahrt Friedhof und Radfahrer zur S-Bahn-Station" frei.
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Bereich Rather Straße ab REWE
Die vorhergehende Beschilderung ab der Ampel ist für Autofahrer wegen der Summe der Schilder
im Endeffekt irreführend. Daher muss die ZONE 30 auf Höhe der Klosterstraße in Richtung Friedhof
deutlich sichtbar ausgeschildert werden.
Gleichzeitig bitten die Situation "Rather Straße" in die detaillierte Bestandsaufnahme des geplanten
Verkehrskonzeptes der Gemeinde als eigenständiger Punkt einzubeziehen. Im Rat muss umgehend nach
der Bestandsaufnahme berichtet werden und dieser Antrag gilt gleichermaßen als Anregung im Rahmen
der „Ersten Phase des Beteilungsverfahrens". Die weitere Zeitschiene des Verkehrskonzeptes bis 2018 kann
aufgrund der Gefahrensituation für die Anwohner/innen der Rather Straße jedoch nicht mitgetragen
werden, daher:
Antrag: Der Gemeinrat möge die Verwaltung beauftragen unter Einbeziehung der oben angeführten
Anregungen kurzfristig in Abstimmung mit den Anwohnern (möglicherweise durch eine
Anwohnerbefragung mit Veränderungsalternativen) eine Lösung zu finden, die die Situation vor Ort
maßgeblich verbessert.
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Nach Gesprächen mit mehr als 50 Anwohnern der Rather Straße im Februar 2017