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Beschlussvorlage (Antrag vom 25.02.2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
628 kB
Datum
13.07.2017
Erstellt
19.06.17, 14:13
Aktualisiert
19.06.17, 14:13
Beschlussvorlage (Antrag vom 25.02.2017) Beschlussvorlage (Antrag vom 25.02.2017)

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Inhalt der Datei

Merzenich, 25.02.2017 Michael Breuer Rather Str. 29 A 52399 Merzenich Stefan Hein Rather Str. 44 52399 Merzenich Sandra Puderbach Rather Str. 73 52399 Merzenich Tel. DN 17917 Tel. DN 99 44 398 Tel. DN 208209 An den Bürgermeister der Gemeinde Merzenich — Herrn Gelhausen und an die Damen und Herren des Gemeinderates in Kopie an die Anwohner • Antrag zur Verbesserung der Verkehrssituation Merzenich / Nord Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen in der Rather Straße mit bis zu 96 km/h in der ZONE 30 und einem tief im roten Bereich liegenden ermittelten Fahrverhalten von 85% der Verkehrsteilnehmer, die durchschnittlich 46 km/h in der ZONE 30 fuhren, haben die Bewohnerinnen und Bewohner der Rather Straße erschrecken lassen. Es wurde aber auch ein lange geäußerter Eindruck bestätigt: Die PKW-Fahrer nutzen die Rather Straße als Raserstrecke zur S-Bahn-Station und zum Autobahnanschluss. Nach Auskunft der Anwohner/innen war die Rather Straße ursprünglich in der Weise geplant, dass am Ende der Straße Richtung Gärtnerei ein Wendeplatz erstellt werden sollte, d.h. die Straße bzw. das Gebiet sollte dort als „Sackgasse" enden. Dazu mussten die Anwohner/innen des letzten Straßenabschnitts damals die privaten Vorgärten an die Gemeinde verkaufen, um den Bau des Wendeplatzes zu ermöglichen. Es wurde also ursprünglich lediglich mit Verkehrsaufkommen durch die Anwohner gerechnet. Entsprechend ist die Straße und Beschilderung derzeit immer noch konzipiert. • Die Situation vor Ort muss neu geregelt werden und die Anwohner/innen der Rather Straße schlagen zusammenfassend folgende Maßnahmen vor: • Bereich Friedhof Entlang des Friedhofs befindet sich ein etwa 130 Meter langer Parkplatz mit einer schmalen neben liegenden Fahrbahn ohne Beleuchtung und ohne Markierungen für Fußgänger oder Radfahrer. Einschätzung: Der erweiterte Parkplatzbereich von der Gärtnerei bis zur Nordstraße muss deutlich mit max. zulässigem Tempo 10 km/h belegt werden („Aus diversen Gerichtsentscheidungen ergibt sich, dass aus einer Kombination der §§1, 3, 21a StVO auf Mischverkehrsflächen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist."). Alternativ ist auch die Möglichkeit der Ausweisung einer Spielstraße zu prüfen. -bitte wenden- • Bereich Wirtschaftsweg Durch die entstandene S-Bahn-Station und dem Autobahnanschluss wird der ursprünglich eigens für die Friedhofsbesucher freigegebene Wirtschaftsweg immer stärker von PKW genutzt. Konkret: Es existiert ein schmaler einige hunderte Meter langer Wirtschaftsweg, der unbeleuchtet ist, Fußgängern und Radfahrern keinen Schutz bieteh und auf dem aktuell Tempo 100 km/h zulässig ist, da er außerorts liegt und unbeschildert ist. Einschätzung: Insbesondere um den morgendlichen Raserverkehr zu unterbinden, muss der Weg als Einbahnstraße ortseinwärts ausgewiesen werden (umgekehrt zur jetzigen Regelung) und auf der Strecke muss wegen der Fußgänger und Radfahrer eine max. Geschwindigkeit von max. 20 km/h geregelt sein. Anderenfalls muss der Wirtschaftsweg komplett für den PKW Verkehr gesperrt werden. Folglich muss an der Nordstraße in Richtung Friedhof ein Sackgassenschild installiert werden mit dem Hinweis „Zufahrt Friedhof und Radfahrer zur S-Bahn-Station" frei. • • Bereich Rather Straße ab REWE Die vorhergehende Beschilderung ab der Ampel ist für Autofahrer wegen der Summe der Schilder im Endeffekt irreführend. Daher muss die ZONE 30 auf Höhe der Klosterstraße in Richtung Friedhof deutlich sichtbar ausgeschildert werden. Gleichzeitig bitten die Situation "Rather Straße" in die detaillierte Bestandsaufnahme des geplanten Verkehrskonzeptes der Gemeinde als eigenständiger Punkt einzubeziehen. Im Rat muss umgehend nach der Bestandsaufnahme berichtet werden und dieser Antrag gilt gleichermaßen als Anregung im Rahmen der „Ersten Phase des Beteilungsverfahrens". Die weitere Zeitschiene des Verkehrskonzeptes bis 2018 kann aufgrund der Gefahrensituation für die Anwohner/innen der Rather Straße jedoch nicht mitgetragen werden, daher: Antrag: Der Gemeinrat möge die Verwaltung beauftragen unter Einbeziehung der oben angeführten Anregungen kurzfristig in Abstimmung mit den Anwohnern (möglicherweise durch eine Anwohnerbefragung mit Veränderungsalternativen) eine Lösung zu finden, die die Situation vor Ort maßgeblich verbessert. • Nach Gesprächen mit mehr als 50 Anwohnern der Rather Straße im Februar 2017