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Beschlusstext (Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz hier: Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,0 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz
hier: Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 16. Sitzung des Rates am Dienstag, den 21.11.2006. Sitzungsbeginn: 18:04 Uhr Sitzungsende: 23:14 Uhr TOP Betreff 6. Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz hier: Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Entscheidung über die Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers nach § 61 Schulgesetz gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)