Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
74/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer
Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.04.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 74/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
11.04.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße
(K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den Einmündungsbereich der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung - für den öffentlichen
Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Um den 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Eichholz über die Anton-Engels-Straße an die Eichholzer
Straße (K-31) anbinden zu können, wurde zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Wesseling eine
Vereinbarung im Hinblick auf den dort vorgesehenen Kreisverkehr geschlossen. Hierin wurde vereinbart,
dass vor Verkehrsfreigabe der Anton-Engels-Straße für den öffentlichen Verkehr eine Widmung des Einmündungsbereiches durch die Stadt erfolgt.
2. Lösung
Da bereits Anfang April 2014 die „Einweihung“ des Kreisverkehrs nebst Öffnung der Anton-Engels-Straße
erfolgt ist, ist die Widmung nunmehr nachzuholen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine