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Beschlussvorlage (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Beschlussvorlage (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr) Beschlussvorlage (Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 74/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 74/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 11.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Widmung des Einmündungsbereichs der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den Einmündungsbereich der Anton-Engels-Straße in den Kreisverkehr auf der Eichholzer Straße (K-31) in Wesseling als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung - für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Sachdarstellung: 1. Problem Um den 1. Bauabschnitt des Neubaugebietes Eichholz über die Anton-Engels-Straße an die Eichholzer Straße (K-31) anbinden zu können, wurde zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Wesseling eine Vereinbarung im Hinblick auf den dort vorgesehenen Kreisverkehr geschlossen. Hierin wurde vereinbart, dass vor Verkehrsfreigabe der Anton-Engels-Straße für den öffentlichen Verkehr eine Widmung des Einmündungsbereiches durch die Stadt erfolgt. 2. Lösung Da bereits Anfang April 2014 die „Einweihung“ des Kreisverkehrs nebst Öffnung der Anton-Engels-Straße erfolgt ist, ist die Widmung nunmehr nachzuholen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine