Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
29.11.13, 12:03
Aktualisiert
29.11.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Z.: 2/A 21/2013 und
Z 6/R 2/2013
Datum:
27.11.2013
Der Landrat
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt
und Verkehr vom 27.11.2013
A)
TOP 4
TOP 5
Öffentliche Sitzung
Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als
Dünger
Hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 21/2013
Verwaltungsergänzung
Z1
14.11.2013
Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur
Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter
Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate
Hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
R 2/2013
Kreisausschuss
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Verwaltungsergänzung (Ergänzungsantrag)
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
02.07.2013
18.09.2013
27.09.2013
02.10.2013
09.10.2013
Seitens des Ausschussvorsitzenden wird vorgeschlagen den
TOP 4 (A 21/2013) und TOP 5 (R 2/2013) gemeinsam zu
beraten.
Die SPD-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für die
ausführliche Beantwortung des Antrages 21/2013.
Nach eingehender Diskussion über die Unterschiedlichkeit von
Biogasanlagen, der Kontrollen, die dem Kreis Euskirchen bzw.
der Landwirtschaftskammer obliegen, der Untersuchungen
bezogen auf Mikroorganismen oder anderer Schadstoffe und der
gesundheitlichen Gefahren, die von Biogasanlagen ausgehen
könnten, erklären die Fraktionen CDU und SPD, dass sie der
Fassung der Resolution vom 27.11.2013 zustimmen werden.
Seitens der FDP-Fraktion wird bemerkt, dass die vorliegende
Resolution nicht ausreichende belastbare Erkenntnisse enthalte.
Es solle auf landespolitischer Ebene Einfluss genommen werden.
Die FDP-Fraktion lehne die Resolution ab.
Der Ausschussvorsitzende stellt die vorliegende Fassung der
Resolution vom 27.11.2013 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
bei 3 Gegenstimmen mit
Mehrheit dafür
CDU
SPD
Kreistagsfraktion
- Fraktion
Euskirchen
im Kreistag Euskirchen
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Kreistagsfraktion Euskirchen
Fraktion im Kreistag Euskirchen
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Herrn Landrat
Euskirchen, 27.11.2013
Günter Rosenke
- im Hause -
Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von
Biogasanlagen
hier: gemeinsame Resolution von den Fraktionen der CDU, SPD, B90/Die Grünen,
UWV und Die Linke
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreises und
beantragen die nachstehende Resolution auf die Tagesordnung des kommenden Kreistages zu
setzen:
Seit Jahren nehmen wir Kreistagsmitglieder eine Entwicklung im Kreis Euskirchen zur Kenntnis,
die nicht mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in der Region vereinbar ist.
Der Kreistag Euskirchen fordert daher Land und Bund in ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf,
den Behörden und Politikerinnen und Politikern vor Ort Instrumente in die Hand zu geben,
um den Bau und Betrieb von Biogasanlagen umfassend auf geeignete Weise fachlich
prüfen und steuernd einzugreifen zu können, damit von den Produkten bzw. Gärresten aus
Biogasanlagen kein Risiko der Gefährdung für Mensch, Tier oder Pflanzen ausgehen kann.
2
Die bereits im Kreis Euskirchen errichteten Biogasanlagen werden immer häufiger nicht nur mit
nachwachsenden Rohstoffen, sondern auch mit Gülle (Hühnertrockenkot, Putenmist, Rinder- und
Schweinegülle, etc.) betrieben.
Nach der Nutzung in den Biogasanlagen werden die Gärreste kreisweit auf die Felder
ausgebracht. Diese Gärreste können mit krankmachenden Mikroorganismen (EHEC, ESBL, CRE,
Salmonellen, Listerien, MRSA, Botulismus, etc.) belastet sein.
Durch Einsatz von Antibiotika in der (Massen-) Tierhaltung können multiresistenten Keimen
selektiert werden.
Das Düngerecht und die Bioabfallverordnung beschreibt allgemein, dass im Dünger keine
Krankheitserreger, Toxine oder Schaderreger enthalten sein dürfen, von den Gefahren für
die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Nutzpflanzen ausgehen können.
Es besteht dennoch ein mögliches Risiko, dass die in der Tierproduktion selektierten resistenten
Krankheitserreger auf Menschen über tierische Produkte oder direktem Kontakt übergehen. Für
den Fall einer invasiven medizinischen ambulanten oder stationären Behandlung, haben diese mit
resistenten Erregern besiedelten (noch nicht erkrankten) Personen dann ein Risiko, dass eine
Infektionen mit resistenten Erregern auftritt.
Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises haben bisher keine angemessenen
Möglichkeiten, um diesem Belang genehmigungsrechtlich Rechnung zu tragen.
Nur eine konsequente Fortschreibung der Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene auf
Grundlage einer intensivierten Forschung kann dieser Entwicklung entgegenwirken.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Josef Reidt
gez. Andreas Schulte
gez. Jörg Grutke
Fraktionsvorsitzender CDU
Fraktionsvorsitzender SPD
Fraktionsvorsitzender Grüne
gez. Franz Troschke
gez. Thomas Bell
F.d.R. gez. Kolvenbach
Fraktionsvorsitzender UWV
Fraktionsvorsitzender Linke
Fraktionsgeschäftsführer CDU