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Antrag SPD (Z2 / A 21/2013 (PlanA 27.11.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
29.11.13, 12:03
Aktualisiert
29.11.13, 12:03
Antrag SPD (Z2 / A 21/2013 (PlanA 27.11.2013)) Antrag SPD (Z2 / A 21/2013 (PlanA 27.11.2013)) Antrag SPD (Z2 / A 21/2013 (PlanA 27.11.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Z.: 2/A 21/2013 und Z 6/R 2/2013 Datum: 27.11.2013 Der Landrat Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 27.11.2013 A) TOP 4 TOP 5 Öffentliche Sitzung Verwendung von in Biogasanlagen vergorener Gülle als Dünger Hier: Antrag der SPD-Fraktion A 21/2013 Verwaltungsergänzung Z1 14.11.2013 Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen unter Berücksichtigung der eingesetzten Gärsubstrate Hier: Resolution Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN R 2/2013 Kreisausschuss Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Verwaltungsergänzung (Ergänzungsantrag) Kreisausschuss Kreistag Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 02.07.2013 18.09.2013 27.09.2013 02.10.2013 09.10.2013 Seitens des Ausschussvorsitzenden wird vorgeschlagen den TOP 4 (A 21/2013) und TOP 5 (R 2/2013) gemeinsam zu beraten. Die SPD-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für die ausführliche Beantwortung des Antrages 21/2013. Nach eingehender Diskussion über die Unterschiedlichkeit von Biogasanlagen, der Kontrollen, die dem Kreis Euskirchen bzw. der Landwirtschaftskammer obliegen, der Untersuchungen bezogen auf Mikroorganismen oder anderer Schadstoffe und der gesundheitlichen Gefahren, die von Biogasanlagen ausgehen könnten, erklären die Fraktionen CDU und SPD, dass sie der Fassung der Resolution vom 27.11.2013 zustimmen werden. Seitens der FDP-Fraktion wird bemerkt, dass die vorliegende Resolution nicht ausreichende belastbare Erkenntnisse enthalte. Es solle auf landespolitischer Ebene Einfluss genommen werden. Die FDP-Fraktion lehne die Resolution ab. Der Ausschussvorsitzende stellt die vorliegende Fassung der Resolution vom 27.11.2013 zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mit Mehrheit dafür CDU SPD Kreistagsfraktion - Fraktion Euskirchen im Kreistag Euskirchen Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Kreistagsfraktion Euskirchen Fraktion im Kreistag Euskirchen ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen Herrn Landrat Euskirchen, 27.11.2013 Günter Rosenke - im Hause - Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen hier: gemeinsame Resolution von den Fraktionen der CDU, SPD, B90/Die Grünen, UWV und Die Linke Sehr geehrter Herr Landrat, wir nehmen Bezug auf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreises und beantragen die nachstehende Resolution auf die Tagesordnung des kommenden Kreistages zu setzen: Seit Jahren nehmen wir Kreistagsmitglieder eine Entwicklung im Kreis Euskirchen zur Kenntnis, die nicht mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in der Region vereinbar ist. Der Kreistag Euskirchen fordert daher Land und Bund in ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf, den Behörden und Politikerinnen und Politikern vor Ort Instrumente in die Hand zu geben, um den Bau und Betrieb von Biogasanlagen umfassend auf geeignete Weise fachlich prüfen und steuernd einzugreifen zu können, damit von den Produkten bzw. Gärresten aus Biogasanlagen kein Risiko der Gefährdung für Mensch, Tier oder Pflanzen ausgehen kann. 2 Die bereits im Kreis Euskirchen errichteten Biogasanlagen werden immer häufiger nicht nur mit nachwachsenden Rohstoffen, sondern auch mit Gülle (Hühnertrockenkot, Putenmist, Rinder- und Schweinegülle, etc.) betrieben. Nach der Nutzung in den Biogasanlagen werden die Gärreste kreisweit auf die Felder ausgebracht. Diese Gärreste können mit krankmachenden Mikroorganismen (EHEC, ESBL, CRE, Salmonellen, Listerien, MRSA, Botulismus, etc.) belastet sein. Durch Einsatz von Antibiotika in der (Massen-) Tierhaltung können multiresistenten Keimen selektiert werden. Das Düngerecht und die Bioabfallverordnung beschreibt allgemein, dass im Dünger keine Krankheitserreger, Toxine oder Schaderreger enthalten sein dürfen, von den Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Haustieren und Nutzpflanzen ausgehen können. Es besteht dennoch ein mögliches Risiko, dass die in der Tierproduktion selektierten resistenten Krankheitserreger auf Menschen über tierische Produkte oder direktem Kontakt übergehen. Für den Fall einer invasiven medizinischen ambulanten oder stationären Behandlung, haben diese mit resistenten Erregern besiedelten (noch nicht erkrankten) Personen dann ein Risiko, dass eine Infektionen mit resistenten Erregern auftritt. Die Kommunen und die Genehmigungsbehörde des Kreises haben bisher keine angemessenen Möglichkeiten, um diesem Belang genehmigungsrechtlich Rechnung zu tragen. Nur eine konsequente Fortschreibung der Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene auf Grundlage einer intensivierten Forschung kann dieser Entwicklung entgegenwirken. Mit freundlichen Grüßen gez. Josef Reidt gez. Andreas Schulte gez. Jörg Grutke Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD Fraktionsvorsitzender Grüne gez. Franz Troschke gez. Thomas Bell F.d.R. gez. Kolvenbach Fraktionsvorsitzender UWV Fraktionsvorsitzender Linke Fraktionsgeschäftsführer CDU