Daten
Kommune
Merzenich
Größe
226 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
65/2016
Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Sebastian Böttcher
Aktenzeichen:
Datum: 17.02.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
02.03.2017
Gemeinderat
09.03.2017
Betreff / TOP:
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG und Kostenersatz nach §
10 KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich-Morschenich-Neu (Beitragssatzung
Fernwärme);
Beratung und Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG und Kostenersatz nach § 10 KAG für die Fernwärmeanlage Merzenich- Morschenich – Neu (Beitragssatzung Fernwärme) wird beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Servicevereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Die Wärmeversorgung für den Umsiedlungsstandort Morschenich-Neu wird über eine
Fernwärmeversorgungsanlage sichergestellt. Die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
Düren GmbH (SWD) ist in zwei Vertragswerken (Konsortial- und Leihvertrag) gültig geregelt (Drs. 31/2014).
Nunmehr steht die Refinanzierung der von der Gemeinde getätigten an. Rechtlich ist das
KAG NRW die einzige Abrechnungsgrundlage.
Verwaltungsseitig wurden in den letzten Monaten eine Vielzahl von Optionen und Mög-
lichkeiten geprüft, um eine für die Anschlussnehmer und auch für den Gemeindehaushalt
gerechte und gerichtsfeste Refinanzierung zu realisieren (Drs. 44/2016) Zu bedenken ist,
dass sämtliche Belastungen, die im Gemeindehaushalt verbleiben, von allen Merzenichern getragen werden müssen.
In der Ratssitzung am 07.07.2016 und in der vorherigen Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.06.2016 wurde die Beitragssatzung als Beschlussvorlage vorgelegt
(Drs.44/2016). In der über diesen Tagesordnungspunkt geführten Debatte wurde die Aufnahme der „ Erneuerung und Unterhaltung“ der Wärmeübergabestationen in § 9 dieser
Satzung kritisch diskutiert. Im Einzelnen wird hierzu auf die Niederschrift der Ausschusssitzung verwiesen.
Daher wurde einstimmig folgender Beschluss und somit Auftrag für die Gemeinde Merzenich gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzungsperiode zu vertagen mit dem erneuten Auftrag an die Verwaltung, ohne die Hinzuziehung von Expertenwissen, mit den Stadtwerken Düren Gespräche zu führen, mit
dem Tenor die Wärmeübergabestationen in die Verantwortung und Abrechnungsverantwortung der Stadtwerke Düren zu legen.
Die Verwaltung hat in diesem Sinne mit den SWD mehrere Verhandlungsrunden geführt.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine derzeitige Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht realisierbar ist. Die SWD haben sich jedoch bereit erklärt, die bereits im Leihvertrag vereinbarte Deckelung der Unterhaltungskosten für die Wärmeübergabestationen auf
6.000 € aufzuheben und somit das Risiko der Unterhaltung der Wärmeübergabestationen
zu übernehmen.
Im weiteren Verlauf wurde die Beitragssatzung dahingehend verändert, dass die Unterhaltung nicht mehr in der Abrechnungsverantwortung der Anschlussnehmer liegt, sondern zu Lasten der SWD geht. Die geänderte Satzung wurde am 22.09.2016 dem Hauptund Finanzausschusses zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aus der
Niederschrift ist zu entnehmen, dass der erzielte Verhandlungserfolg mit den Stadtwerken Düren nicht zum angestrebten Erfolg geführt haben und die Verwaltung nochmals mit
einer Verhandlungsführungen mit den SWD beauftragt wurde.
Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 „Beitragssatzung Fernwärmeanlage Morschenich-Neu und „Änderung der Fernwärmesatzung“ werden von der Tagesordnung
abgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt erneut Verhandlungen mit den Stadtwerken Düren zu führen die Verantwortung und Abrechnungsverantwortung der Wärmeübergabestationen zu übernehmen. Die offenen Fragen der einzelnen Fraktionen werden bis Ende der 39. KW abschließend schriftlich an die Verwaltung übermittelt.
Der eingereichte Fragenkatalog der SPD-Fraktion wurde verwaltungsseitig beantwortet.
Dieser ist nochmals als Anlage beigefügt.
Verhandlungsergebnis:
2
Nach intensiven Verhandlungen mit den Stadtwerken Düren konnte nunmehr auf Grundlage eines Verwaltungsvorschlages erreicht werden, dass zusätzlich zu der Übernahme
der Unterhaltungs- und Reparaturkosten der Wärmeübergabestationen (s.o.) auch die
Erneuerung derselben von den SWD für die Dauer der Laufzeit des Konsortialvertrages
und des Leihvertrages übernommen werden. Somit gehen weder die Unterhaltung noch
die Erneuerung der Übergabestationen zu Lasten der Anschlussnehmer noch zu Lasten
des Gemeindehaushaltes. Die Servicevereinbarung ist als Anlage der Sitzungsvorlage
beigefügt.
Aktualisierung beitragsfähiger Aufwand:
Bis zum Erlass einer Beitragssatzung sind alle beitragsfähigen Aufwände zu erfassen
und über den Verteilschlüssel aufzuteilen. Bedingt durch die jetzige Erstellung des Jahresabschlusses 2015 sind weitere Rechnungen der Masse des beitragsfähigen Aufwandes hinzuzurechnen. Vorbehaltlich der derzeit laufenden Prüfung des beitragsfähigen
Aufwandes erhöht sich der Beitragssatz von 7,21 € pro m² auf 7,45 € pro m². Die Unterlagen zum Prüfungsergebnis sind im internen Bereich für die Ausschussmitglieder /
Ratsmitglieder beigefügt.
Die im Jahr 2016, bei Vorstellung und Betrachtung aller Möglichkeiten, vorgestellte Variante 4, Beitragsverteilung der Gesamtmaßnahme unter Einbeziehung von Plankosten für
die Hausanschlüsse, lässt sich nach neusten Erkenntnissen nicht sinnvoll umsetzen. Die
Einschätzung der Plankosten für jeden Hausanschluss ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der einzelnen Hausanschlüsse im Bezug auf Bedarf, Lage des Hauses, Leitungslänge, Leitungsführung etc. zu differenziert und kann heute nicht seriös eingeschätzt werden. Eine Abrechnung würde hier zu einem Ungleichgewicht bei der Abrechnung führen.
Bei zu hoch geschätzten Kosten würde eine zu hohe Belastung der Anschlussnehmer zur
Folge haben, eine zu geringe eine Belastung des Gemeindehaushaltes.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen muss verwaltungsseitig eine Abrechnung nach
der vorgestellten Variante 3 vorgeschlagen werden. Die heutigen variablen Kosten werden nach dieser Variante Verursachergerecht nach Ist-Kosten abgerechnet.
Verwaltungsvorschlag:
Nach Abwägung und Prüfung sämtlicher Optionen und Aspekte schlägt die Verwaltung
vor, die Refinanzierung der Investitionen in das Netz (incl. Betriebsgebäude) im Rahmen
einer Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) durchzuführen. Die Prüfung des beitragsfähigen Aufwandes ist anliegend beigefügt.
Die Kosten für die Hausanschlüsse und Übergabestationen sollen nach den tatsächlichen, individuellen Ist-Kosten (ebenso nach KAG NRW) abgerechnet und erstattet werden.
Die entsprechende Beitragssatzung ist im Entwurf anliegend beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
3
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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Datum:
4