Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
277 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
20.02.17, 15:29
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
Beschlussvorlage (Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Antworten auf den Fragenkatalog der SPD-Fraktion)

öffnen download melden Dateigröße: 277 kB

Inhalt der Datei

PR/BM Könnte es technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sein, Gebiete jenseits der Landstraße anzuschließen? 28.11.2016 1.) Variante 6: „Plus Erweiterungsgebiet“ negativ; das Bebauungsgebiet Morschenich-Neu ist angelegt, die Anlage hierfür fertiggestellt, Grundstücke größtenteils ausparzelliert. Die Grundstücke können angeschlossen werden und zum großen Teil liegen bereits Anschlüsse vor. Die Voraussetzung einer sachlichen Beitragspflicht liegen also vor (OVG Münster vgl. U. v. 18. 5. 1999 – 15 A 2880/96 – StGR 1999, 8, 26 f. und U. vom selben Tag – 15 A 7407/95). Die Einbeziehung eines weiteren Erschließungsgebietes mit den Schätzkosten der Einrichtungserweiterung ist zwar grundsätzlich möglich. Eine Einbeziehung eines weiteren Baugebietes würde aber zum einen nicht zur Entlastung des Beitrags führen, zum anderen stellt die Anlage in Morschenich-Neu grundsätzlich auch eine vollständige technische Einheit mit der Kapazität für Morschenich-Neu dar. Die Einbeziehung der Kosten für ein neues Baugebiet, das technisch unabhängig von der Anlage in Morschenich-Neu erschlossen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt des Aufwandsüberschreitungsverbotes möglicherweise problematisch, da die Anlage in Morschenich-Neu eine in sich geschlossene Anlage darstellt. (https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/rim4280/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok8KnyIfuCWsFSq4Qn0KezKe yDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Praesentation_Fernwaermebeitrag_Mo-Neu.pdf 2.) Der Investor des Merzparkes hat schriftlich mitgeteilt, dass kein Interesse an der Versorgung seines Gebietes über die Fernwärme besteht. PR/BM 28.11.2016 3.) Heizleistung der SWD ist für Morschenich ausgelegt: Seitens RWE Power wurden rd. 100.000€ für die Bereitstellung des Grundstückes für die Heizzentrale und die Ausführung der Tiefbauarbeiten für die Nahwärmeleitung in Aussicht gestellt. Wurde diese Aussicht konkret? Ja, bei Abrechnung des Erschließungsvertrages wurden der Gemeinde Merzenich die Ist-Kosten für die in Aussicht gestellten Tiefbauarbeiten angerechnet. Die Ist-Summe belief sich nach Aufstellung des Ingenieurbüros Burtscheidt auf 131.977,00 €. Weiterhin wird im Rahmen der Übergabe der gesamten Erschließungsanlage das Grundstück der Heizzentrale kostenfrei an die Gemeinde Merzenich übertragen. PR/BM Aufstellung der gemeindlichen Grundstücke inkl. aller Grünflächen. 28.11.2016 Es wird auf die bereits zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle verwiesen. Diese wird als Anlage 1 dem Fragenkatalog nochmals beigefügt. Eine genaue Aufteilung z.B. der Fläche Kirche, Kindergarten und Friedhof kann erst nach Abschluss aller Planungen durchgeführt werden. Hier können sich jederzeit im Laufe der Planung der sozialen Infrastruktur Änderungen ergeben. Wie wird sich die Nutzung Im Bezug auf die mögliche Bebauung wird auf die Mail an die Fraktionsvorsitzenden vom 22.09.2016 verweisen. der Grundstücke Diese ist nochmals als Anlage 3 hinzugefügt. darstellen, welche Nutzung sieht der Bebauungsplan vor? Welche Grundstücke werden mit Kanalanschlusskosten belegt? Die Grundstücke werden Erschließungskostenfrei von RWE getauscht bzw. veräußert. Die Erschließungsanlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt kostenfrei an die Gemeinde Merzenich übergeben. Daher fallen keine Kanalanschlusskosten an. PWC Prüfungen: Prüfung umlagefähiger Aufwand? Erfolgt. Die Präsentation zum umlagefähigen Aufwand wurde den Sitzungsunterlagen „Fernwärme“ beigefügt. Hier der Link zur Präsentation: https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/rim4280/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok8KnyIfuCWsFSq4Qo0LezKe yDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Pruefung_umlagefaehiger_Aufwand.pdf Satzung? Die Satzung wurde durch PWC erstellt und geprüft. Im Rahmen der politischen Diskussion durchgeführte Änderungen wurden durch PWC in der Satzung umgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Merzenich ergibt sich aus der Satzung und dem umlagefähigen Aufwand. Diese „Berechnung“ ist nach Erstellung des Satzungsentwurfes und der Betrachtung der einzelnen Varianten durchgeführt worden. Es sind lediglich die Parameter aus der Satzung mit den gemeindlichen Flächen berechnet worden. Der Beitrag für die Gemeinde errechnet sich, wie auch der Beitrag für jeden anderen Beitragspflichtigen. Die Gemeinde hat hier keine „Sonderstellung“. Für das Netz besteht eine Risikoversicherung mit einem Jahresbeitrag von 1.368,50 €. Hierin versichert sind die Schäden die Dritten entstehen. (Klassische Haftpflichtversicherung) Anteil Gemeinde Merzenich (T€ 278,7 €) Seit wann besteht diese Berechnung? Wie und wie hoch ist das Netz versichert? Welche Kosten entstehen? PR/BM Welche Regelungen sehen die Verträge / Satzungsentwürfe derzeit zur Umlegung auf die Anschlussteilnehmer bzw. der Gemeinde vor? 28.11.2016 Hierzu bitte ich Sie den Vermerk von Frau Wellmann PWC vom 25.11.2016 zu beachten. Dieser ist ls Anlage beigefügt.