Daten
Kommune
Merzenich
Größe
277 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
20.02.17, 15:29
Aktualisiert
20.02.17, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
PR/BM
Könnte es technisch
möglich und wirtschaftlich
sinnvoll sein, Gebiete
jenseits der Landstraße
anzuschließen?
28.11.2016
1.) Variante 6: „Plus Erweiterungsgebiet“
negativ; das Bebauungsgebiet Morschenich-Neu ist angelegt, die Anlage hierfür fertiggestellt, Grundstücke
größtenteils ausparzelliert. Die Grundstücke können angeschlossen werden und zum großen Teil liegen bereits
Anschlüsse vor. Die Voraussetzung einer sachlichen Beitragspflicht liegen also vor (OVG Münster vgl. U. v. 18. 5. 1999
– 15 A 2880/96 – StGR 1999, 8, 26 f. und U. vom selben Tag – 15 A 7407/95). Die Einbeziehung eines weiteren
Erschließungsgebietes mit den Schätzkosten der Einrichtungserweiterung ist zwar grundsätzlich möglich. Eine
Einbeziehung eines weiteren Baugebietes würde aber zum einen nicht zur Entlastung des Beitrags führen, zum
anderen stellt die Anlage in Morschenich-Neu grundsätzlich auch eine vollständige technische Einheit mit der
Kapazität für Morschenich-Neu dar. Die Einbeziehung der Kosten für ein neues Baugebiet, das technisch unabhängig
von der Anlage in Morschenich-Neu erschlossen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt des
Aufwandsüberschreitungsverbotes möglicherweise problematisch, da die Anlage in Morschenich-Neu eine in sich
geschlossene Anlage darstellt.
(https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/rim4280/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok8KnyIfuCWsFSq4Qn0KezKe
yDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Praesentation_Fernwaermebeitrag_Mo-Neu.pdf
2.) Der Investor des Merzparkes hat schriftlich mitgeteilt, dass kein Interesse an der Versorgung seines Gebietes
über die Fernwärme besteht.
PR/BM
28.11.2016
3.) Heizleistung der SWD ist für Morschenich ausgelegt:
Seitens RWE Power
wurden rd. 100.000€ für
die Bereitstellung des
Grundstückes für die
Heizzentrale und die
Ausführung der
Tiefbauarbeiten für die
Nahwärmeleitung in
Aussicht gestellt. Wurde
diese Aussicht konkret?
Ja, bei Abrechnung des Erschließungsvertrages wurden der Gemeinde Merzenich die Ist-Kosten für die in Aussicht
gestellten Tiefbauarbeiten angerechnet. Die Ist-Summe belief sich nach Aufstellung des Ingenieurbüros Burtscheidt
auf 131.977,00 €. Weiterhin wird im Rahmen der Übergabe der gesamten Erschließungsanlage das Grundstück der
Heizzentrale kostenfrei an die Gemeinde Merzenich übertragen.
PR/BM
Aufstellung der
gemeindlichen
Grundstücke inkl. aller
Grünflächen.
28.11.2016
Es wird auf die bereits zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle verwiesen. Diese wird als Anlage 1 dem Fragenkatalog
nochmals beigefügt. Eine genaue Aufteilung z.B. der Fläche Kirche, Kindergarten und Friedhof kann erst nach
Abschluss aller Planungen durchgeführt werden. Hier können sich jederzeit im Laufe der Planung der sozialen
Infrastruktur Änderungen ergeben.
Wie wird sich die Nutzung Im Bezug auf die mögliche Bebauung wird auf die Mail an die Fraktionsvorsitzenden vom 22.09.2016 verweisen.
der Grundstücke
Diese ist nochmals als Anlage 3 hinzugefügt.
darstellen, welche Nutzung
sieht der Bebauungsplan
vor?
Welche Grundstücke
werden mit
Kanalanschlusskosten
belegt?
Die Grundstücke werden Erschließungskostenfrei von RWE getauscht bzw. veräußert. Die Erschließungsanlagen
werden zu einem späteren Zeitpunkt kostenfrei an die Gemeinde Merzenich übergeben. Daher fallen keine
Kanalanschlusskosten an.
PWC Prüfungen:
Prüfung umlagefähiger
Aufwand?
Erfolgt. Die Präsentation zum umlagefähigen Aufwand wurde den Sitzungsunterlagen „Fernwärme“ beigefügt. Hier
der Link zur Präsentation: https://sdnetrim.kdvzfrechen.de/rim4280/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok8KnyIfuCWsFSq4Qo0LezKe
yDWq8Sn6Rk1Lf0KjvFavETqASj1Mj0KaxJYr8Zm9UGJ/Pruefung_umlagefaehiger_Aufwand.pdf
Satzung?
Die Satzung wurde durch PWC erstellt und geprüft. Im Rahmen der politischen Diskussion durchgeführte
Änderungen wurden durch PWC in der Satzung umgesetzt.
Der Anteil der Gemeinde Merzenich ergibt sich aus der Satzung und dem umlagefähigen Aufwand. Diese
„Berechnung“ ist nach Erstellung des Satzungsentwurfes und der Betrachtung der einzelnen Varianten durchgeführt
worden. Es sind lediglich die Parameter aus der Satzung mit den gemeindlichen Flächen berechnet worden. Der
Beitrag für die Gemeinde errechnet sich, wie auch der Beitrag für jeden anderen Beitragspflichtigen. Die Gemeinde
hat hier keine „Sonderstellung“.
Für das Netz besteht eine Risikoversicherung mit einem Jahresbeitrag von 1.368,50 €. Hierin versichert sind die
Schäden die Dritten entstehen. (Klassische Haftpflichtversicherung)
Anteil Gemeinde
Merzenich (T€ 278,7 €) Seit
wann besteht diese
Berechnung?
Wie und wie hoch ist das
Netz versichert? Welche
Kosten entstehen?
PR/BM
Welche Regelungen sehen
die Verträge /
Satzungsentwürfe derzeit
zur Umlegung auf die
Anschlussteilnehmer bzw.
der Gemeinde vor?
28.11.2016
Hierzu bitte ich Sie den Vermerk von Frau Wellmann PWC vom 25.11.2016 zu beachten. Dieser ist ls Anlage
beigefügt.