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Beschlussvorlage (Endausbau Auf der Trift/Stichweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
167 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
26.04.14, 06:13
Aktualisiert
26.04.14, 06:13
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 71/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Endausbau Auf der Trift/Stichweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Schulze Leiter/in Schulze Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 71/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Schulze 10.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Endausbau Auf der Trift/Stichweg Beschlussentwurf: Der Ausführung des Straßenendausbaus des Stichweges Auf der Trift (Verbindungsweg zur Rheinstraße im Bereich der Haus-Nrn. u.a. 128 und 132a) wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Straßenabschnitt ist seit Jahren als Schotterstraße vorhanden, obwohl darüber mehrere Häuser erschlossen werden. Der Endausbau musste wegen des noch nicht abgeschlossenen Grunderwerbs von zwei Parzellen (gegenüber Haus Nr. 128) immer wieder verschoben werden. Durch den Endausbau wird der Straßenabschnitt erstmalig endgültig hergestellt und kann erschließungsbeitragsmäßig abgerechnet werden. Der Endausbau ist dem Bau- und Vergabeausschuss bereits in der 24. Sitzung am 27.03.2014 unter TOP 5 zur Entscheidung vorgelegt worden. Der Ausschuss hat die Entscheidung über Endausbau von der Durchführung einer Bürgerinformation abhängig gemacht. 2. Lösung Der gesamte Bereich wird als Mischverkehrsfläche in Pflasterbauweise hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über Straßenabläufe in einer Rinne, die mittig längs angeordnet wird. Der aus Richtung Auf der Trift kommende Kanal wird um eine Haltung von ca. 39 m Länge erweitert. Zur Umsetzung des Straßenendausbaus ist noch Grunderwerb erforderlich (gegenüber Haus Nr. 128, im Plan schraffiert dargestellt). Die Verhandlungen mit den Eigentümern sind z.Zt. noch nicht abgeschlossen, zeigten jedoch zum Zeitpunkt der Haushaltsmittelanmeldung einen positiven Verlauf. Die Verwaltung hat geprüft, ob der Endausbau auch ohne den Erwerb dieser beiden Parzellen unschädlich im Sinne von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen und aus technischer Sicht durchgeführt werden kann. Die Ergebnisse haben ergeben, dass der Erwerb nicht zwingend erforderlich ist. Die Bürgeranhörung ist auf den 29. April 2014 terminiert worden. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung des BVA am 15. Mai 2014 mündlich berichten. 3. Alternativen Eventuelle Änderungen gegenüber der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausführung werden dem Ausschuss ebenfalls in der Sitzung am 15. Mai 2014 mündlich vorgetragen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für das HH-Jahr 2014 sind Investitionsmittel in Höhe von 105.600 € angemeldet, an Erschließungsbeiträgen werden ca. 40.000 € erwartet.