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Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
315 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:43
Aktualisiert
18.05.17, 13:43
Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015)) Beschlussvorlage (2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 37/2017 2. Ergänzung Verantwortlicher Fachbereich: Stabstelle Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Beate Schauf Aktenzeichen: 371-00 Datum: 15.05.2017 Termin: 18.05.2017 Betreff / TOP: 2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: Die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom 13.02.1991, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 05.11.2015 (Drs. 63/2015 - Anlage 1) wird wie folgt geändert: 1. In Pkt. 3. und 6.5 Abs. 3.werden die Worte „Sport- und Kulturausschuss“ durch „Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur“ ersetzt. In Pkt. 7.2 entfällt der 1. Satz. Im 2. Satz wird die Formulierung „Der vorgeschlagene Verein“ durch „Die Vereine können für die Auszeichnung mit der Ehrenmedaille…“ ersetzt. 2. Pkt. 4. erhält folgende Fassung: „Die Vorstände der Sport- und Kulturvereine reichen die Vorschläge der zu ehrenden Personen bei der Verwaltung ein. Der Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur entscheidet aufgrund der Verwaltungsvorlage abschließend über den zu ehrenden Personenkreis.“ 3. Pkt. 8. erhält folgende Fassung: „8. Ehrung von karnevalistischen Tänzen 8.1 Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben. Bei Tanzpaaren aus auswärtigen Vereinen muss wenigstens 1 Person aus der Gemeinde Merzenich sein. 8.2 Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gem. Ziffer 8.1 Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe. Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen. 8.3 Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde erhalten eine persönliche Urkunde Der Verein enthalt eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im Vereinsheim. Außer der durch den Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben. 8.4 Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen. 8.5 Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z. B. Landes- und Deutsche Meisterschaft) wird jeweils der höchste geehrt. 8.6 Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD) wahrgenommen und in Absprache mit den betroffenen Karnevalsvereinen der Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt. 8.7 Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen: - Jugend (bis 10 Jahre) - Junioren (von 11 bis einschl. 14 Jahre) und - Ü15 (Aktive ab 15 Jahre) 8.8 Siege in der jeweiligen Altersklasse werden analog Pkt. 6.7 der Richtlinie wie folgt geehrt: 1. Die bronzene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Verbandsmeisterschaft 2. Die silberne Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval 3. Die goldene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Deutschen Meisterschaft oder Europameisterschaft Sachverhalt / Begründung: 2 Handlungsbedarf: Wie mit Drs. M99/2016 bekannt gegeben, hat sich der Gemeindesportbund aufgelöst. Es ist daher zwingend erforderlich die vorgenannte Richtlinie zu Pkt. 4. redaktionell anzupassen, da dem Gemeindesportbund das Vorschlagsrecht für die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler oblag. Außerdem hat sich ein Ungleichgewicht bei den Leitungsmaßstäben gezeigt. Während im Sportbereich z.B. auch Leistungen auf Kreisebene geehrt werden, sind im karnevalistischen Tanzsport „nur“ Ehrungen in der höchsten Kategorie möglich. Begründung der Änderungen: Zu 1.: Es handelt sich wegen der Umbenennung des „Sport- und Kulturausschusses“ in „Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur“ (ASSK) und der Auflösung des Gemeindesportbundes um redaktionelle Änderungen. Zu 2.: Neben der redaktionellen Änderung des Ausschuss-Namens muss der Absatz neugefasst werden, da sich der Gemeindesportbund aufgelöst hat (Drs. M99/2016). Zu 3.: Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen die sportlichen Leistungen der Tänzerinnen und Tänzer des karnevalistischen Tanzsports in der Öffentlichkeit ebenso gewürdigt werden, wie es in anderen Sportarten schon gehandhabt wird. Bisher werden auf Gemeindeebene nur Siegerinnen und Sieger der karnevalistischen Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe geehrt. Das Ergebnis des Gespräches mit den Karnevalsgesellschaften und dem Vizepräsidenten des Regionalverbandes Düren ist als Anlage 2 beigefügt. Begründung zur Änderung des Punktes 3 Nr. 8.8 : In der 1. Ergänzung zur Drs. 37/2017 wurde das Ergebnis aus der Besprechung mit den Karnevalsgesellschaften und dem Vizepräsidenten des RVD, Herrn Ulhas, bezüglich der Ehrung der karnevalistischen Tänze festgehalten. Wunsch der Gesellschaften war, als Preise für Sieger in den jeweiligen Altersklassen Plaketten in Bronze, Silber und Gold für Siege bei der Verbandmeisterschaft, Glasaufsteller mit Lorbeerkranz aus Bronze, Silber und Gold für Siege bei der Norddeutschen Meisterschaften und für Sieger bei der Deutschen Meisterschaft oder Europameisterschaft Pokale mit Lorbeerkranz aus Bronze, Silber und Gold zu verteilen. Im Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur wurde darüber diskutiert, dass hier eine Ungleichbehandlung der Sieger der Vereine in anderen Sportarten erfolge. Analog der Regelung in Pkt. 6.7 der Richtlinien wird Pkt. 8.8 wie nachstehend aufgeführt 3 gefasst: „ 8.8 Siege in der jeweiligen Altersklasse werden analog Pkt. 6.7 der Richtlinie wie folgt geehrt: 1. Die bronzene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Verbandsmeisterschaft 2. Die silberne Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 5 der Norddeutschen Meisterschaft im Bund Deutscher Karneval 3. Die goldene Anstecknadel erhalten Sieger auf den Plätzen 1 – 3 der Deutschen Meisterschaft oder Europameisterschaft“. Ausblick: Es ist angedacht, den Rahmen der Sportlerehrung zu erweitern und hier auch anderweitiges ehrenamtliches Engagement zu würdigen, z.B. Ehrenamtler im Rahmen des „Tidyup-Day“, der Flüchtlings- oder Seniorenarbeit. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: x ja nein Gesamtkosten: jährl. Kosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x ja Kostenträger: 08 421 01 00 / Sachkonto Sportlerehrung 5499013 jährl. Einnahmen: nein Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 4