Daten
Kommune
Merzenich
Größe
166 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:43
Aktualisiert
18.05.17, 13:43
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Inhalt der Datei
Richtlinien
der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der
ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen
(beschlossen vom Sportausschuss der Gemeinde Merzenich am 13.02.1991
und durch den Rat der Gemeinde Merzenich am 07.03.1991 in der Fassung
der Änderung vom 05.11.2015 – Drs. 63/2015)
1.
Die Gemeinde Merzenich zeichnet Sportlerinnen und Sportler, die besond ere Leistungen erbracht
haben sowie ehrenamtliche Führungskräfte, die sich im besonderen Maße in einem Sport- oder Kulturverein
verdient haben, aus.
2.
Die Ehrung wird regelmäßig durchgeführt. Der Termin für die Ehrung wird vom Bürgermeister festgesetzt; in
der Regel der letzte Dienstag im November
3.
Als Auszeichnung werden die vom Sport- und Kulturausschuss genehmigten bronzenen und silbernen
Anstecknadeln, Medaillen oder Ehrenplaketten verliehen. Goldene Anstecknadeln werden nur für
außergewöhnliche Leistungen im Einzelfall verliehen.
4.
Das Vorschlagsrecht für Ehrungen obliegt dem Vorstand der Interessengemeinschaft sporttreibender
Vereine in der Gemeinde Merzenich (kurz Gemeindesportbund genannt). Der Sport - und
Kulturausschuss der Gemeinde Merzenich beschließt endgültig über die vom Gemeindesportbund
erarbeiteten Vorschläge.
5.
Für die von den Vereinen einzureichenden Vorschläge wird eine Meldefrist festgelegt. Vorschläge nach
Ablauf der Meldefrist bleiben unberücksichtigt. Die Vorschläge müssen vorn Antragsteller begründet und
unterschrieben werden. Ein Nachweis ist beizufügen.
6.
Ehrung von aktiven Sportlern
6.1
Geehrt werden
6.1.1
Sportlerinnen und Sportler. die unabhängig vorn Wohnort ihre Erfolge als Starter für einen Merzenicher
Turn- oder Sportverein errungen haben.
6.1.2
Sportlerinnen und Sportler, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen
auswärtigen Turn- oder Sportverein errungen haben.
6.2
Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Sportlern gern. Ziffer 6.1.1 die offiziellen Meisterschaften
der Fachverbände von der Mittelrhein- bis zur internationalen Ebene sowie Leistungen des Schulsports ab
Landesschulsportfest in den vorn Deutschen Sportbund anerkannten Sportarten.
Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen; bei Sportlern gern.
Ziff. 6.1.2. für die außergewöhnlichen Leistungen.
6.3
Wiederkehrende Einzelsieger in gleicher Disziplin und Meisterschaftsergebnis können im Wechsel von
einem Jahr zur Ehrung zurückgestellt oder ausgeschloss en werden.
6.4
Gruppen oder Mannschaften, die für Ziffer 6.1 und 6.2 nicht zutreffen, können ebenfalls geehrt werden,
wenn sie während des für die Sportlerehrung maßgebenden Zeitraumes den Aufstieg in eine überregionale
Klasse erreicht haben.
Unter überregionale Klasse ist die nächsthöhere Ebene über dem Regierungsbezirk Köln (Landesebene) zu
verstehen.
6.5.
Bei Gruppen und Mannschaften wird der Verein geehrt. Alle Mannschaftsmitglieder erhalten eine
persönliche Urkunde. Der Verein erhält eine Urkunde zum Zweck der Archivierung oder zum Aushang im
Vereinsheim.
Mannschaften, die aus mehr als vier Sportler/innen bestehen. werden durch eine vierköpfige Abordnung
vertreten.
Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen
und Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben.
6.6
Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen.
6.7
Mit Anstecknadeln, Medaillen oder Ehrenplaketten werden folgende Leistungen geehrt:
DIE BRONZENE-MEDAILLE ERHALTEN:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Billard
Kreismeister Einzel oder Mannschaft
Fußball
a) Senioren
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die Kreisliga A
b) Jugend
Gruppensieger oder Kreismeister
Leichtathletik
a) für Schulen
Kreismeister
b) für Vereine
Kreismeister
Schach
Kreismeister
Sportschießen
Kreismeister
Tennis
a) Mannschaft
Aufstieg mindestens in die 2. Bezirksliga
b) Einzelwettbewerb
Kreismeister
Tischtennis
a) Mannschaft
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die 1. Kreisklasse
b) Einzelwettbewerb
Kreismeister
Turnen
1. Platz Kinder und Jugend-Turnverbandsfest
1. Platz Mehrkampfmeisterschaft, Gerätemeisterschaften der Leistungsklassen 4 7
des Turnverbands
Judo, Kanu, Boule u. a. Sportarten sowie Hobbysportarten
Kreismeister
DIE SILBER-MEDAILLE ERHALTEN:
Billard
Landesmeister Einzel oder Mannschaft
Fußball
a) Senioren
Aufstieg ab Bezirksliga
b) Jugend
Kreismeister der Sondergruppen oder Aufstieg in die Verbandsklasse
Leichtathletik
a) für Schulen
1.-2. Platz der Landesmeisterschaft
b) für Vereine
1.-2. Platz der Landesmeisterschaft
Schach
Sieger Landesmeisterschaft
Sportschießen
Bezirksmeister oder
1.- 2. Platz der Landesmeisterschaft
6.
Tennis
a)
Mannschaft
Aufstieg mindestens in die 1. Bezirksliga
b)
Einzelwettbewerb
1.-2. Platz Bezirksmeisterschaft
7
Tischtennis
a)
Mannschaft
Gruppensieger und Aufstieg mindestens in die 1. Bezirksklasse
b)
Einzelwettbewerb
1.-2. Platz Bezirksmeisterschaften
8.
Turnen
1. Platz Gerätemeisterschaften der Leistungsklassen 1-3
1. Platz Gruppenausscheidung des Rhein.
Turnerverbandes 1. Platz Rheinische JugendWettkämpfe
9.
Judo, Kanu, Boule u. a. Sportarten sowie
Hobbysportarten 1. — 2. Platz Landes- bzw.
Bezirksmeisterschaft
DIE GOLD-MEDAILLE ERHALTEN:
1. — 5. Platz auf Bundesebene
1. — 10. Platz auf internationaler Ebene
7.
Ehrungen von ehrenamtlichen Führungskräften
7.1
Zur Anerkennung besonderer Verdienste bei der Wahrnehmung von Ehrenämtern in
Merzenicher
Sport- und Kulturvereinen kann eine Ehrenmedaille vergeben werden. Die Vergabe der
Medaille ist keine Ehrung im Sinne der Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen durch
die Gemeinde Merzenich.
7.2
Mit der Ehrenmedaille wird nur ausgezeichnet, wer seine anzuerkennenden Verdienste in
einem
Verein erworben hat, der Mitglied des Gemeindesportbundes Merzenich ist
(Kulturvereine
ausgenommen).
Der vorgeschlagene Verein kann zur jeweiligen Sportlerehrung nur
eine Führungskraft für die Verleihung der Bronze-Medaille
und
eine Führungskraft für die Verleihung der Silber-Medaille benennen.
Ausnahmen müssen gesondert beantragt und begründet werden.
7.3
Für eine Ehrung können nur Personen vorgeschlagen werden, deren Tätigkeit für den Verein
von
entsprechender Bedeutung war und ist.
7.4
Die Ehrenmedaille gibt es in Bronze und Silber. Sie wird in jedem Jahr grundsätzlich höchstens
an
zwölf amtierende Personen vergeben (je 6 silberne und 6 bronzene)
7.5
Für die Verleihung der Medaille in Bronze müssen ehrenamtliche Tätigkeiten in den letzten
zehn
Jahren ununterbrochen ausgeübt worden sein.
Für die Verleihung der Medaille in Silber muss eine ununterbrochene ehrenamtliche Tätigkeit
von mindestens zwanzig Jahren nachgewiesen werden.
Die für eine Ehrung maßgebende ehrenamtliche Tätigkeit kann in verschiedenen Merzenicher
Vereinen erfolgt sein.
8.
Ehrungen von karnevalistischen Tänzen
8.1
Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter
für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen
und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen
Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben
8.2
Als Grundlage für die Ehrung gelten bei den Tänzerinnen und Tänzern gern. Ziffer 8.1
Tanzwettbewerbe des Bundes Deutscher Karneval sowie darüber hinausgehende
internationale karnevalistische Tanzwettbewerbe.
Auf der jeweiligen Ebene ist immer nur die höchste Leistungsklasse zu berücksichtigen
8.3
Wiederkehrende Einzelsieger, Siege im Paar-, Garde- oder Schautanz in der gleichen Disziplin
und Meisterschaftsergebnis können im Wechsel von einem Jahr zur Ehrung zurückgestellt oder
ausgeschlossen werden.
8.4
Bei Schautanzgruppen und Garden wird der Verein geehrt. Alle Mitglieder der Gruppe/Garde
erhalten eine persönliche Urkunde. Der Verein erhält eine Urkunde zum Zweck der Archivierung
oder zum Aushang im Vereinsheim.
Außer der durch den Sportausschuss beschlossenen Verleihung von Anstecknadeln, Medaillen
oder Urkunden werden bei der Sportlerehrung keine Ehrengaben vergeben.
8.5
Die zuständigen Gremien können Ausnahmen von vorstehenden Regelungen zulassen.
8.6
Bei Erfolgen in mehreren Meisterschaftswettbewerben (z.B. Landes- und Deutsche Meisterschaft)
wird jeweils der höchste geehrt.
8.7
Das Vorschlagsrecht und die Vorprüfung für die Benennung der zu ehrenden Tänzerinnen und
Tänzer wird durch den Regionalverband Düren e.V. im Bund Deutscher Karneval (RVD)
wahrgenommen und werden auf Anfrage durch die Gemeinde Merzenich entsprechend mitgeteilt.
8.8
-
Geehrt werden Tänzerinnen/Tänzer aus folgenden Altersklassen:
Jugend (bis 9 Jahre),
Junioren (von 10 bis einschl. 15 Jahre) und
ü15 (Aktive / älter als 15 Jahre).
8.9
Mit Anstecknadeln werden folgende Leistungen geehrt:
BRONZE ERHALTEN:
Sieger im Halbfinale zur Deutschen Meisterschaft (=> Meisterschaft auf Landesebene und Qualifikation zur
Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften) (1. bis 7. Platz)
SILBER ERHALTEN:
Sieger in der Deutschen Meisterschaft (1. bis 7. Platz)
GOLD ERHALTEN:
Sieger bei der Europameisterschaft oder höher (1. bis 8. Platz)
Merzenich, den 05.11.2015
Der Bürgermeister
Gelhausen