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Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) -ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)- hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
15.09.2010
Erstellt
03.09.10, 21:23
Aktualisiert
03.09.10, 21:23
Beschlussvorlage (Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum)
-ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)-
hier:Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2010 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 3. September 2010 Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum) -ab Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück 291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32)hier: Herstellungsbeschluss über die Maßnahme gemäß § 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dez. 2003 in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung. Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 15.09.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des StVA am 10.05.2006 wurde das Planungskonzept – Endausbau der Straße „Am Königskamp“ vorgestellt. In der Sitzung des Rates am 21.02.2008 wurde eine Abschnittsbildung gem. § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung und gleichzeitig die geringfügige Unterschreitung des Bebauungsplanes „Königskamp“ hinsichtlich der Ausbaubreite der Verkehrsanlage beschlossen. Aufgrund dieses Planungskonzepts und des o.b. Ratsbeschlusses ist für die beitragsrechtliche endgültige Abwicklung nunmehr noch ein Beschluss über das geänderte Bauprogramm erforderlich. Beschlussvorschlag: Das in der Sitzung vom 10.05.2006 vorgestellte Planungskonzept wird zusammen mit den Änderungen des Beschlusses über die Abschnittsbildung vom 21.02.2008 in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Schemmel