Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
12.12.13, 04:05
Aktualisiert
12.12.13, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 9 /
Datum:
V 74/2013
09.12.2013
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014:
Veränderungsliste
Nach Abschluss der Vorberatungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss wird anliegend
die Veränderungsliste zum Haushalt 2014 vorgelegt.
Zu den wesentlichen Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf (HHE) zählen im Ergebnishaushalt
(- = Verschlechterung ggü. HHE, + = Verbesserung):
Schlüsselzuweisungen
Landschaftsumlage und ELAG-Bedarfsumlage des LVR
Ertrag aus der Verteilung der Wohngeldersparnis
Jugendhilfe
Personalaufwand (Rückstellung BesAnpG)
+ 0,2 Mio. €
- 1,15 Mio. €
- 1,2 Mio. €
- 0,4 Mio. €
- 0,4 Mio. €
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreisumlage einschl. VHS- und Jugendamtsumlage gegenüber dem
Haushaltsjahr 2013 in Summe konstant zu halten und den Unterschiedsbetrag zum Bedarf durch eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
VHS-Umlage
Summe Kreisumlage und VHS
2013
2014
38.011.800
41.290.100
79.157.600
76.049.800
117.169.400 117.339.900
170.500
0
117.339.900 117.339.900
Differenz
+ 3.278.300
- 3.107.800
+ 170.500
- 170.500
+0
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 2014 setzt sich wie folgt zusammen:
a) Schulsozialarbeit
192.000 €
b) Allgemeine Umlage
2.796.700 €
Summe
2.988.700 €
Die Umlagegrundlagen betragen nach der 2. Modellrechnung des Landes zum GFG 208,5 Mio. €.
Es ergeben sich folgende Hebesätze:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2013
19,00%
39,57%
58,57%
2014
Differenz
19,80% + 0,80 %-Pkt.
36,47% - 3,10 %-Pkt.
56,27% - 2,30 %-Pkt.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014 in
der Fassung der Anlage 1 zur Z 9 / V 74/2013.
gez. Rosenke