Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
06.02.14, 14:46
Aktualisiert
06.02.14, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 104/2014
27.01.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das
Land Nordrhein-Westfalen
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
x
Tel.: 15 - 216
Abt.: 32.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
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Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und
Richter für das Oberverwaltungsgericht Münster:
(Vorschlagsliste: 2 Personen)
-2Begründung:
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen weist darauf hin,
dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht am
31.01.2015 abläuft. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist
daher Sorge zu tragen.
Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag am 03.06.2009 folgende zwei Personen benannt:
1. Nolden, Hans-Josef
2. Schmitz, Manfred
Gemäß § 28 Absatz 1 i. V. m. § 34 VwGO wirken die Kreise bei der Wahl in der Weise mit, dass sie
eine Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt
sodann der beim Oberverwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes wird dem Wahlausschuss
vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen
auf zwei Personen festzusetzen.
Daher sind vom Kreis Euskirchen zwei Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich (§ 28 i. V. m. § 34 VwGO).
Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob
hinsichtlich der Person des Vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen sie bitte dem anliegenden Auszug der VwGO
(Anlage 1). Soweit möglich, sollten Frauen ausreichend berücksichtigt werden, da diese bei der Ausübung des ehrenamtlichen Richteramtes noch unterrepräsentiert sind. Auch sollten unter den Vorgeschlagenen jüngere Kandidaten und Menschen mit Migrationshintergrund Berücksichtigung finden.
Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag
und den genauen Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter etc. vermieden werden (stattdessen z. B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter). Bei Rentnern und Pensionären ist die frühere Berufsbezeichnung
anzugeben. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 54 Abs. 3 VwGO (Besorgnis der Befangenheit
bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen
Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher. Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass die Vorgeschlagenen nicht zusätzlich ein ehrenamtliches Richteramt beim zuständigen
Verwaltungsgericht ausüben sollten, da es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der
Amtswahrnehmung gekommen ist.
i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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