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Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
06.02.14, 14:46
Aktualisiert
06.02.14, 14:46
Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen) Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 104/2014 27.01.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2014 Kreistag 09.04.2014 Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms x Tel.: 15 - 216 Abt.: 32.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Münster: (Vorschlagsliste: 2 Personen) -2Begründung: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht am 31.01.2015 abläuft. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist daher Sorge zu tragen. Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag am 03.06.2009 folgende zwei Personen benannt: 1. Nolden, Hans-Josef 2. Schmitz, Manfred Gemäß § 28 Absatz 1 i. V. m. § 34 VwGO wirken die Kreise bei der Wahl in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Oberverwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes wird dem Wahlausschuss vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf zwei Personen festzusetzen. Daher sind vom Kreis Euskirchen zwei Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich (§ 28 i. V. m. § 34 VwGO). Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob hinsichtlich der Person des Vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen sie bitte dem anliegenden Auszug der VwGO (Anlage 1). Soweit möglich, sollten Frauen ausreichend berücksichtigt werden, da diese bei der Ausübung des ehrenamtlichen Richteramtes noch unterrepräsentiert sind. Auch sollten unter den Vorgeschlagenen jüngere Kandidaten und Menschen mit Migrationshintergrund Berücksichtigung finden. Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den genauen Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter etc. vermieden werden (stattdessen z. B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter). Bei Rentnern und Pensionären ist die frühere Berufsbezeichnung anzugeben. Mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 54 Abs. 3 VwGO (Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher. Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass die Vorgeschlagenen nicht zusätzlich ein ehrenamtliches Richteramt beim zuständigen Verwaltungsgericht ausüben sollten, da es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)