Daten
Kommune
Wesseling
Größe
284 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.02.14, 17:10
Aktualisiert
24.02.14, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
26/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.02.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 26/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
11.02.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2014
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs.1 des KiBiz
(Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt.
Gruppenformen nach
KiBiz
20142015
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
0 20
20
1
5
4
0
2.
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte
"Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Bonner Straße 90
1 18
21
0
0
0
1
2
22
65
12
Weidenweg
0
4
16
0
0
0
0
7
18
45
6
Jahnstraße
0 20
20
0
2
8
0
20
23
93
22
Im Stockental 24
1
0
0
0
0
0
0
17
22
40
1
Entenfangstraße 60
2 10
8
0
0
0
0
21
4
45
4
7.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
Lahnstraße
1 19
20
0
0
0
0
10
20
70
10
8.
Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102
straße
0
0
0
1
4
5
0
20
20
50
10
9.
Kindertagesstätte
Taunusstraße
1 19
20
0
0
0
0
0
15
55
11
3.
4.
5.
6.
Strasse
Taunusstraße 1
10. Kindertagesstätte West- Westring
ring
10 U3 Pavillon
Lahnstraße
a
Zwischensumme städt. Kitas
Ia
Ib
Ic
IIa IIb IIc IIIa
IIIb
IIIc Plätze U3 Plätgesamt ze
95
22
23
22
0
0
0
0
0
0
3
4
20
27
2
4
4
0
5
0
0
0
0
15
4 123
187
600
8 114 129
2 16 17
7
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
11. Ev. Kindergarten "Apfelbaum"
12. Ev. Kindertagesstätte
"Arche Noah"
13. Ev. Kindertagesstätte
"Pusteblume"
14. Kath. Kindergarten St.
Thomas I
15. Kath. Kindergarten St.
Andreas
16. Kath. Kindergarten St.
Andreas II
17. Kath. Kindertagesstätte
St. Germanus
18. Kath. Kindertagesstätte
St. Josef
19. Kath. Kindergarten
Schmerzhafte Mutter
Strasse
Alfterstraße 2
Ia
Ib Ic IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc gesamt
41
0 13 28 0
0 0
0
0
0
8
8
0
5
20
33
8
0
0
0
17
27
64
6
0
0
0
0
0
0
37
10
46
0
0
0
0
0
0
62
18
0
0
0
0
0
3
18
25
46
0
Am Neuen Garten 14a
0 17
27
0
0
0
0
0
0
44
12
Kastanienweg 52
0
0
0
0
0 10
0
7
18
35
10
Sternenstraße 4
0 10
10
0
1
9
0
9
20
59
16
10 13
17
0
0
0
0
1
29
70
12
0 19
21
0
0
0
0
2
18
60
12
0
0
0
0
0
15
0
15
0
3 74
7 197
157
344
566
1166
217
Kastanienweg 52
0
0
0
0
Kronenweg 151
0
1
19
0
Rheinstraße 197
1 12
24
In der Flecht 53
2 14
Cranachstraße 65
0
20. AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6
"Farbkleckse"
21. AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22
"Tummelkiste"
22. Jugendring Wesseling
FalkenNaturkindergarten
weg/Entenfang
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
U 3 Plätze:
Kommunal:
Freie Träger
Gesamt:
0
0
13 99 192
21 213 321
105
112
217
0
1 27
2 17 44
*incl.. 8 heilpädagogische Plätze
neue U3 Gruppe
* die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden 6 bzw. 10
Kinder unter 3 Jahren aufgenommen.
Gruppenform
I = Kinder von 2
bis 6 Jahre
II = Kinder von 0
bis 2 Jahre
III = Kinder von
3 bis 6 Jahren
a = 25 Stunden
b = 35 Stunden
c = 45 Stunden
20 Kinder
20 Kinder
20 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
25 Kinder
25 Kinder
20 Kinder
(Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres
dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der
Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren
und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese
Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen
Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde
mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung:
Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2014 einen Platz in einer der 23inrichtungen
erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden
Kindergartenjahr um 25 Plätze steigt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz.
Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden,
die folgend Kriterien erfüllen:
beide Eltern sind berufstätig,
das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt,
wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers –
Zur Information:
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2013/2014 beträgt: 684 Plätze
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt: 709 Plätze
Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben.
Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2014-2015
Ab dem nächsten Kindergartenjahr entstehen insgesamt 26 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren. So
wird das Angebot in der Kita Lahnstraße, der Kita Waldsiedlung, der ev. Kita Arche Noah und in der Kita St.
Thomas nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten ausgeweitet.
Gleichzeitig dürfen die zusätzlich befristet geschaffenen 16 U3 Plätze in den Kitas Villa Sonnenschein, Villa
Kunterbunt, St. Josef und im Naturkindergarten nicht wieder besetzt werden, da die Sondergenehmigungen
des LVR für diese Plätze auslaufen. In der Kita Regenbogen, Bonnerstraße, werden im nächsten Kindergartenjahr die U3 Plätze von 18 auf 12 reduziert, um in diesem Bereich von Wesseling die notwendigen Plätze
für Kinder über drei Jahren schaffen zu können.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche zwischen Trägern und
Stadt, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 23 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter
Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.766.860,80 ca. 4.986.977,15 €. Dies ist eine Steigerung um 220.116,35 € (=4,42 %). Davon
werden 5/12 (91.715,10 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2014.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon
eine Steigerung von 71.503 €.
Durch die zusätzlichen Plätze des Naturkindergartens (20 Plätze), in der Kita Lahnstraße (19 Plätze), die
zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (12 Plätze) und die durch den U3 Ausbau notwendigen Gruppenumwandlungen (22 Plätze), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 148.613,35 €.
Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch
eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge.
Anlagen:
Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2014-2015