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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
284 kB
Datum
12.03.2014
Erstellt
24.02.14, 17:10
Aktualisiert
24.02.14, 17:10
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 26/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 11.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 26/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 11.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2014 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs.1 des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt. Gruppenformen nach KiBiz 20142015 Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 0 20 20 1 5 4 0 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Bonner Straße 90 1 18 21 0 0 0 1 2 22 65 12 Weidenweg 0 4 16 0 0 0 0 7 18 45 6 Jahnstraße 0 20 20 0 2 8 0 20 23 93 22 Im Stockental 24 1 0 0 0 0 0 0 17 22 40 1 Entenfangstraße 60 2 10 8 0 0 0 0 21 4 45 4 7. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße 1 19 20 0 0 0 0 10 20 70 10 8. Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102 straße 0 0 0 1 4 5 0 20 20 50 10 9. Kindertagesstätte Taunusstraße 1 19 20 0 0 0 0 0 15 55 11 3. 4. 5. 6. Strasse Taunusstraße 1 10. Kindertagesstätte West- Westring ring 10 U3 Pavillon Lahnstraße a Zwischensumme städt. Kitas Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc Plätze U3 Plätgesamt ze 95 22 23 22 0 0 0 0 0 0 3 4 20 27 2 4 4 0 5 0 0 0 0 15 4 123 187 600 8 114 129 2 16 17 7 Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung 11. Ev. Kindergarten "Apfelbaum" 12. Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" 13. Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" 14. Kath. Kindergarten St. Thomas I 15. Kath. Kindergarten St. Andreas 16. Kath. Kindergarten St. Andreas II 17. Kath. Kindertagesstätte St. Germanus 18. Kath. Kindertagesstätte St. Josef 19. Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Strasse Alfterstraße 2 Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa IIIb IIIc gesamt 41 0 13 28 0 0 0 0 0 0 8 8 0 5 20 33 8 0 0 0 17 27 64 6 0 0 0 0 0 0 37 10 46 0 0 0 0 0 0 62 18 0 0 0 0 0 3 18 25 46 0 Am Neuen Garten 14a 0 17 27 0 0 0 0 0 0 44 12 Kastanienweg 52 0 0 0 0 0 10 0 7 18 35 10 Sternenstraße 4 0 10 10 0 1 9 0 9 20 59 16 10 13 17 0 0 0 0 1 29 70 12 0 19 21 0 0 0 0 2 18 60 12 0 0 0 0 0 15 0 15 0 3 74 7 197 157 344 566 1166 217 Kastanienweg 52 0 0 0 0 Kronenweg 151 0 1 19 0 Rheinstraße 197 1 12 24 In der Flecht 53 2 14 Cranachstraße 65 0 20. AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6 "Farbkleckse" 21. AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22 "Tummelkiste" 22. Jugendring Wesseling FalkenNaturkindergarten weg/Entenfang Zwischensumme freie Träger Summe gesamt U 3 Plätze: Kommunal: Freie Träger Gesamt: 0 0 13 99 192 21 213 321 105 112 217 0 1 27 2 17 44 *incl.. 8 heilpädagogische Plätze neue U3 Gruppe * die fettmarkierten Zahlen zeigen die neugeschaffenen U3 Gruppen. In diesen Gruppen werden 6 bzw. 10 Kinder unter 3 Jahren aufgenommen. Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden c = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung: Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2014 einen Platz in einer der 23inrichtungen erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr um 25 Plätze steigt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz. Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, die folgend Kriterien erfüllen:    beide Eltern sind berufstätig, das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt, wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers – Zur Information: Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2013/2014 beträgt: 684 Plätze Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt: 709 Plätze Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben. Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2014-2015 Ab dem nächsten Kindergartenjahr entstehen insgesamt 26 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren. So wird das Angebot in der Kita Lahnstraße, der Kita Waldsiedlung, der ev. Kita Arche Noah und in der Kita St. Thomas nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten ausgeweitet. Gleichzeitig dürfen die zusätzlich befristet geschaffenen 16 U3 Plätze in den Kitas Villa Sonnenschein, Villa Kunterbunt, St. Josef und im Naturkindergarten nicht wieder besetzt werden, da die Sondergenehmigungen des LVR für diese Plätze auslaufen. In der Kita Regenbogen, Bonnerstraße, werden im nächsten Kindergartenjahr die U3 Plätze von 18 auf 12 reduziert, um in diesem Bereich von Wesseling die notwendigen Plätze für Kinder über drei Jahren schaffen zu können. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche zwischen Trägern und Stadt, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 23 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.766.860,80 ca. 4.986.977,15 €. Dies ist eine Steigerung um 220.116,35 € (=4,42 %). Davon werden 5/12 (91.715,10 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2014. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:  Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von 71.503 €.  Durch die zusätzlichen Plätze des Naturkindergartens (20 Plätze), in der Kita Lahnstraße (19 Plätze), die zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (12 Plätze) und die durch den U3 Ausbau notwendigen Gruppenumwandlungen (22 Plätze), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 148.613,35 €. Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge. Anlagen: Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2014-2015