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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 43/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 51 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - - 60 - 19.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 43/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 19.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch und zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 43/2014, Abwägungstabelle Liste 1 und 2) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in der vorgenannten Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gem. §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gem. § 9 Abs. 6 Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 19.09.2013 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A „KiTa Fuchsweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 04.10.2013 bis zum 06.11.2013 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung sowie der Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Innerhalb der Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürger über die Planung informiert. Anregungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. In der Sitzung vom 03.12.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 18.12.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 06.01.2014 bis einschließlich 07.02.2014 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 19 Stellungnahmen eingegangen. Drei dieser Stellungnahmen enthalten Informationen, die als „Hinweise“ in die Planzeichnung und die Begründung zum B-Plan aufgenommen worden sind. In der Begründung werden die geänderten/ergänzten Passagen durch Kursivdruck hervorgehoben. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme abgegeben worden. Gegenstand der Stellungnahme war insbesondere der Wunsch nach einer geringfügigen Erweiterung des Baufeldes Fuchsweg 2/4 in Richtung Sechtemer Straße. Da die Erweiterung des Baufeldes städtebaulich vertretbar ist, wurde die Baugrenze in der Satzungsfassung entsprechend verschoben. Auch in der Begründung wird die vorgenommene Baufeldvergrößerung beschrieben und durch Kursivdruck gekennzeichnet. Die beschriebenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine erneute Auslegung der Planunterlagen ist aufgrund der Geringfügigkeit der Anpassungen und Ergänzungen nicht erforderlich. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A „KiTa Fuchsweg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 3 BauGB) wurde gem. § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit wurde gem. § 13a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich im Rathaus der Stadt Wesseling über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und in der Zeit vom 04.10.2013 bis zum 06.11.2013 Anregungen und Stellungnahmen zur Planung einzubringen. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gem. § 1 Abs. 7 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A „KiTa Fuchsweg“ umfasst alle im Rahmen der Information/Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 eingegangenen Stellungnahmen. Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) wurde gem. den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ ist durch den Fachbereich 61 erarbeitet worden. Externe Gutachten waren nicht erforderlich, so dass keine weiteren Kosten entstanden sind. Anlagen - Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung mit Abwägungstabelle - Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung (verkleinert) - Begründung Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung im Originalmaßstab.