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Beschlussvorlage (Planzeichnung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
429 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Beschlussvorlage (Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Kindertagesstätte ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN (gem. § 9 Abs. 1 und 7 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90) Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) 0,4 Geschossflächenzahl (GFZ) Grundflächenzahl (GRZ) Maß der baulichen Nutzung 0,8 Zahl der Vollgeschosse offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Bauweise, Baugrenzen max. Firsthöhe über dem Bezugspunkt (s. Textfestsetzung Nr. 2 ) max. Traufhöhe über dem Bezugspunkt (s. Textfestsetzung Nr. 2) II FH max. TH max. ED Baugrenze Nutzungsschablone Geschossflächenzahl GFZ Art der baul. Nutzung Grundflächenzahl GRZ Bauweise Einzel-/Doppelhaus Firsthöhe Traufhöhe Zahl der Vollgeschosse Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung: Kindertagesstätte Sonstige Planzeichen Umgrenzung von Flächen für Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereichs TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22-23 BauNVO) Firsthöhe Als Firsthöhe gilt die Differenz der Höhe vom unteren Bezugspunkt (BP) zum höchstgelegenen Punkt eines Gebäudes. Traufhöhe Als Traufhöhe gilt die Differenz der Höhe vom unteren Bezugspunkt (BP) zur Wandhöhe im Sinne von § 6 Abs. 4 BauO NRW (Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Außenfläche der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Außenwand). Wird baulich keine Traufe ausgebildet, so gilt das festgesetzte Maß für den oberen Abschluss von Gebäudeaußenwänden (Oberkante Attika). Festlegung des Bezugspunktes (BP) Bezugspunkt für die Bemaßung baulicher Anlagen ist die Höhenlage der fertig ausgebauten, an das Grundstück angrenzenden Verkehrsfläche (Oberkante Gehweg bzw. Straße) in der Mitte des Grundstücks. Bei Eckgrundstücken ist die höher gelegene Verkehrsfläche ausschlaggebend. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16-21a BauNVO) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) Festgesetzt wird ein allgemeines Wohngebiet (WA). Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Tankstellen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und sind somit unzulässig. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB, §§ 1-15 BauNVO) (gem. § 9 Abs. 1 in Verbindung mit der BauNVO) 1. 2. 3. Außerhalb der auf der Gemeinbedarfsfläche festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche können ausnahmsweise untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen werden, die eine Höhe von 3 m nicht überschreiten. Stellplätze im Bereich der Gemeinbedarfsfläche sind nur in den gekennzeichneten Flächen und innerhalb der Baugrenzen zulässig. Für das Allgemeine Wohngebiet gelten die Regelungen des § 23 Abs. 5 BauNVO. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen können Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können. HINWEISE Im Plangebiet auftretende archäologische Bodenfunde (kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit) sind der Stadt Wesseling als Untere Denkmalschutzbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich mitzuteilen. Die Lage der Funde im Gelände darf nicht verändert werden. Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt. Sollten sich bei Erdarbeiten Hinweise auf Verunreinigungen ergeben, so ist die Stadt Wesseling oder die Untere Bodenschutzbehörde beim Rhein-Erft-Kreis unverzüglich hierüber zu informieren. Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich (Geltungsbereich). Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Baugesetzbuch (BauGB) Wesseling, den __.__._____ Im Plangebiet verlaufen Leitungen der Telekom Deutschland GmbH und der Unitymedia NRW GmbH. Zum Schutz der Leitungen sind die beiden Unternehmen in Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Stadt Wesseling __. Ausfertigung Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" Entwurfsverfasser Maßstab: 1:500 1. Rechtsgrundlagen Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Gemarkung: Keldenich, Flur 11 Wesseling, den __.__._____ Für die städtebauliche Planung: Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Planunterlage i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272) in der z. Zt. geltenden Fassung 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung- 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Satzungsbeschluss Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 7 GO NW vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ als Satzung mit Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Hans-Peter Haupt In Vertretung Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 03.12.2013 die öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. Wesseling, den __.__.____ Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 19.09.2013 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter In Vertretung Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft Der Bürgermeister Hans-Peter Haupt Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Öffentliche Auslegung Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014 öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am 18.12.2013 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. In Vertretung Wesseling, den _______________________ Beteiligung der Öffentlichkeit Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.10.2013 bis zum 06.11.2013 gem. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich diesbezüglich zu äußern. Die ortsübliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 25.09.2013 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Wesseling, den _______________________ Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter