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Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich" Hier: Erneuter Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 150/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich" Hier: Erneuter Feststellungsbeschluss Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.08.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 150/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 28.08.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße Innenbereich" Hier: Erneuter Feststellungsbeschluss Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur - frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (siehe auch Anlage - Abwägung) - zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (siehe Anlage - Abwägung) entsprechend § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der vorliegenden Beschlussvorlage zu bescheiden. 2. Die in der Sitzung vorliegende 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße Innenbereich" wird festgestellt. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB und die zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB) werden zur Kenntnis genommen. 3. Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße Innenbereich" wird der Regionalplanungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 den Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling und den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gefasst. Nach Ablauf der Offenlagefrist ist von einem örtlichen Chemieunternehmen angeregt worden, vor in Kraftsetzung des Bebauungsplanes die Ergebnis eines Seveso-Gutachtens abzuwarten. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung, dem Vorhabenträger und den örtlichen Chemieunternehmen wurde daher auf die Bekanntmachung der 55. FNP-Änderung und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ verzichtet. 2. Lösung Für den geplanten Lebensmittelvollsortimenter wurde eine Seveso-Stellungnahme erarbeitet und mit den örtlichen Chemiebetrieben und der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Die daraus resultierenden Punkte sind ergänzend in die Abwägung aufgenommen worden (siehe Anlage Abwägungstabelle – kursive Markierung). Änderungen an den Planunterlagen ergeben sich aus der Stellungnahme und dem geänderten Abwägungsvorschlag nicht. Aufgrund des ergänzten Abwägungstextes ist ein erneuter Feststellungs- bzw. Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling notwendig. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1/106.1 und 55. FNP-Änderung) nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen Liste zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Die zu beiden Planverfahren gehördende Auswertung (Anlage) ist sowohl dieser Beschlussvorlage als auch der Beschlussvorlage 151/2014 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1) beigefügt. Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Offenlage vom 04.10.2013 bis einschließlich 06.11.2013 sind, wie auch bei der frühzeitigen Beteiligung vom 04.10.2012 bis einschließlich 07.11.2012, keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingereicht worden, in denen Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden. Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind schriftliche Stellungnahmen eingegangen. In einer Stellungnahme wurden Bedenken vorgetragen. Die Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 04.10.2012 bis einschließlich 07.11.2012 geäußert wurden, konnten ausgeräumt bzw. in den Planungen berücksichtigt werden. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge sowohl aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB als auch der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Dabei ist die im Vergleich zum Feststellungsbeschluss vom 10.12.2013 ergänzte Abwägung kursiv dargestellt (siehe Anlage – Abwägung). Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Feststellungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ umfasst alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Das Planverfahren zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ soll mit dem Feststellungsbeschluss abgeschlossen werden und wird der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Vorhabens werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss des Rates ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ und der 55. FNP-Änderung werden ebenfalls von der Vorhabenträgerin übernommen (Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin). Anlagen: - Karte - Geltungsbereich der 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ - Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage - Abwägung) - 55. FNP-Änderung (Feststellungsfassung, Verkleinerung DIN A 3) - Begründung zur 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ (einschließlich Umweltbericht) - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB Anmerkung: - Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der 55. FNP-Änderung „Gotenstraße Innenbereich“ im Maßstab der Feststellungsfassung (1.1000).