Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
11.08.14, 17:07
Aktualisiert
11.08.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
116/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.07.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 116/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Stange
08.07.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden.
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2013 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Haushaltsmittel für Maßnahmen der Bauunterhaltung des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2013
noch nicht begonnen wurde, wurden den Instandhaltungsrückstellungen zugeführt.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für
die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden.
Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2013 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 3.859.344,95 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 1.610.063,40 € für Aufwendungen (bzw. 2.371.163,40 € für Auszahlungen) in das Haushaltsjahr
2014 übertragen. Mittel im Umfang von 2.249.281,55 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 7.212.333,46 € wurde ein Betrag in Höhe von 1.044.489,65 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 6.167.843,81 € übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2014 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2014. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2013 gegenüber.