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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
91 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 71/2016 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 12.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich hier: Einrichtung einer Fragestunde für EinwohnerInnen als „Standard-TOP“ in jeder Ratssitzung Ausgangslage: Auf Vorschlag der Fraktion „Aktiv für Merzenich“ hat der Gemeinderat die Verwaltung am 19.03.2015 beauftragt, bei anderen Verwaltungen zu hinterfragen, ob sich die dauerhafte Einrichtung einer Bürgerfragestunde bei Ausschuss- und Ratssitzungen bewährt hat. Ergebnis der Umfrage: In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.06.2016 wurde bereits berichtet (Drucksache M42/2016), dass die Nachbarkommunen im Kreis Düren mehrheitlich entsprechende Regelungen in ihren Geschäftsordnungen aufgenommen haben und die Verwaltung eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorbereiten wird. Änderungsvorschlag: Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich regelt in § 18 das Fragerecht von Einwohnern. Die Verwaltung schlägt folgende Alternativen der Änderung der Geschäftsordnung vor: 1. Vorschlag (Anlage 1) § 18 Fragerecht von Einwohnern ALT (1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Falle ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. § 18 Fragerecht von Einwohnern NEU (1) Zu Beginn jeder Ratssitzung findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Fragestunde für Einwohner statt. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Drucksache 71/2016 (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. (3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Seite - 2 - Keine Änderung Keine Änderung 2. Vorschlag (Anlage 2): § 18 Fragerecht von Einwohnern ALT (1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Falle ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. (3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. § 18 Fragerecht von Einwohnern NEU (1) Zu Beginn jeder Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner statt. In dieser Fragestunde ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie sollen aus Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind jedoch auch mündliche Anfragen in der Sitzung selbst möglich. Keine Änderung Keine Änderung Die vorgeschlagenen Varianten unterscheiden sich in der Protokollierung der Ratssitzung. Dies bedeutet, dass bei Variante 1 keine Aufnahme in das Protokoll erfolgt. Bei der 2. Variante werden die Einwohnerfragen sowie die Antworten in das Protokoll der Ratssitzung aufgenommen. Drucksache 71/2016 Seite - 3 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, Die dem Original der Niederschrift als Anlage ______ beigefügte 3. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Merzenich vom 01.07.1997 wird beschlossen. (Gelhausen) (Höhn)