Daten
Kommune
Merzenich
Größe
91 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 71/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 12.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich
hier: Einrichtung einer Fragestunde für EinwohnerInnen als „Standard-TOP“ in jeder Ratssitzung
Ausgangslage:
Auf Vorschlag der Fraktion „Aktiv für Merzenich“ hat der Gemeinderat die Verwaltung am
19.03.2015 beauftragt, bei anderen Verwaltungen zu hinterfragen, ob sich die dauerhafte
Einrichtung einer Bürgerfragestunde bei Ausschuss- und Ratssitzungen bewährt hat.
Ergebnis der Umfrage:
In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29.06.2016 wurde bereits berichtet (Drucksache M42/2016), dass die Nachbarkommunen im Kreis Düren mehrheitlich entsprechende Regelungen in ihren Geschäftsordnungen aufgenommen haben und die Verwaltung
eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung vorbereiten wird.
Änderungsvorschlag:
Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Merzenich regelt in § 18 das Fragerecht
von Einwohnern. Die Verwaltung schlägt folgende Alternativen der Änderung der Geschäftsordnung vor:
1. Vorschlag (Anlage 1)
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
ALT
(1) Der Rat kann beschließen, dass eine
Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem
Falle ist jeder Einwohner der Gemeinde
berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an
den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
NEU
(1) Zu Beginn jeder Ratssitzung findet
vor Eintritt in die Tagesordnung eine Fragestunde für Einwohner statt. Die Fragen
müssen sich auf Angelegenheiten der
Gemeinde beziehen. Sie sollen aus
Gründen einer umfassenden Beantwortung bis fünf Werktage vor der Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung
vorgelegt werden. Es sind jedoch auch
mündliche Anfragen in der Sitzung selbst
möglich.
Drucksache 71/2016
(2) Melden sich mehrere Einwohner
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu
stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt
im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung
verwiesen werden. Eine Aussprache
findet nicht statt.
Seite - 2 -
Keine Änderung
Keine Änderung
2. Vorschlag (Anlage 2):
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
ALT
(1) Der Rat kann beschließen, dass eine
Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem
Falle ist jeder Einwohner der Gemeinde
berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an
den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten
der Gemeinde beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner
gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt,
höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt
im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet
nicht statt.
§ 18 Fragerecht von Einwohnern
NEU
(1) Zu Beginn jeder Ratssitzung findet
eine Fragestunde für Einwohner statt. In
dieser Fragestunde ist jeder Einwohner
der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf
des Tagesordnungspunktes mündliche
Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Sie
sollen aus Gründen einer umfassenden
Beantwortung bis fünf Werktage vor der
Ratssitzung schriftlich der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden. Es sind
jedoch auch mündliche Anfragen in der
Sitzung selbst möglich.
Keine Änderung
Keine Änderung
Die vorgeschlagenen Varianten unterscheiden sich in der Protokollierung der Ratssitzung.
Dies bedeutet, dass bei Variante 1 keine Aufnahme in das Protokoll erfolgt. Bei der 2. Variante werden die Einwohnerfragen sowie die Antworten in das Protokoll der Ratssitzung
aufgenommen.
Drucksache 71/2016
Seite - 3 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
Die dem Original der Niederschrift als Anlage ______ beigefügte 3. Änderung der
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Merzenich vom 01.07.1997 wird beschlossen.
(Gelhausen)
(Höhn)