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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 60/2016 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 27.07.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 nach § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sowie Auszahlungen (investiv) sind übertragbar (§ 22 Abs. 1 Satz 1 GemHVO). Sie erhöhen dann insoweit die jeweiligen Haushaltsansätze des Folgejahres (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Die anliegend beigefügte Übersicht beinhaltet den Umfang und die sonstigen Regelungen zur Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO vom Haushaltsjahr 2015 nach 2016. Sie wird Ihnen hiermit zur Kenntnis und Zustimmung gegeben (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 24.059,20 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 335.830,20 €. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016, einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2016, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Gelhausen) (Harzheim)