Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
18 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
20.09.16, 12:15
Aktualisiert
20.09.16, 12:15
Beschlussvorlage (Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren) Beschlussvorlage (Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 63/2016 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 04.08.2016 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren Ausgangslage: Mit Beschluss vom 20.04.2016 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für die Einleitung der Änderungen des Bebauungsplanes Merzenich A 4 und des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich zu treffen (vgl. Drs. 19/2016). Im ersten Schritt wurde die Anfrage bei der Bezirksregierung Köln gestellt, ob die geplante Änderung nach § 34 Landesplanungsgesetz mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Die im Gewerbegebiet Girbelsrath ansässige Firma CT Porschen Immobilien UG & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 25.01.2016 die Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath), um ihre Produktionsstätte in naher Zukunft umorganisieren und erweitern zu können. Als Glasveredelungsbetrieb beschäftigt die Firma Porschen ca. 100 Mitarbeiter. Eine bauliche Erweiterung des bestehenden Betriebes ist aufgrund der Festsetzungen des derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Merzenich A4, in der Fassung der 2. Änderung aus 2009, auf der zur Zeit noch verfügbaren Grundstücksfläche nicht mehr möglich. Ziel: Daher beabsichtigt die Firma Porschen einen Teilbereich der südöstlich an den Bebauungsplan A 4 angrenzenden landwirtschaftlichen Parzelle Nr. 324 zu erwerben, um auf dieser Fläche die Versickerungsfläche für Niederschlagswasser zu zentralisieren. Durch die geplante Verlegung der ursprünglichen Versickerungsfläche soll die überbaubare Grundstücksfläche optimiert werden, um eine zweckmäßige Erweiterung des Betriebes zu ermöglichen. Der Änderungsantrag und der Bebauungsplanvorschlag der Fa. Porschen sowie der Bebauungsplan Merzenich A4 in der derzeit rechtskräftigen zeichnerischen Fassung der 2. Änderung aus 2009 sind als Anlage beigefügt. Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Betriebes zu schaffen. Zustimmung der Bezirksregierung Köln und weitere Schritte: Seitens der Bezirksregierung Köln wurde zwischenzeitlich die Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestägt. Zur formellen Einleitung des Verfahrens ist nun die Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Drucksache 63/2016 Seite - 2 - Bebauungsplanes Merzenich A 4 erforderlich. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung im Nachgang anzupassen. Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten werden vom Antragsteller getragen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 4 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 2 BauGB als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur Planänderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (Gelhausen) (Lüssem)