Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
14.10.10, 21:16
Aktualisiert
14.10.10, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
137/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
14. Oktober 2010
Überplanung des Geländes „Westphal“ und angrenzender Flächen
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
28.10.2010
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
28.10.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Durch die Schenkung der Familie Westphal ist die Gemeinde zwischenzeitlich Eigentümerin der Flurstücke
548, 396 und 158 der Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe geworden. Ziel ist es, dieses innerörtliche
Gewerbegrundstück möglichst zeitnah einer Wohnbebauung zuzuführen. Noch zu Zeiten, als die Familie
Westphal Eigentümerin war, der Betrieb aber schon aufgegeben wurde, gab es eine Anfrage beim Kreis
Lippe, in welcher Form nach einem möglichen Abriss der Gewerbehalle Baurecht geschaffen werden könne.
Seinerzeit gab es die Zusage, dass für das bereits jetzt baulich genutzte Grundstück eine Bebauung nach
§34 BauGB, d. h. ohne Bebauungsplan möglich ist.
Diese Situation stellt sich jetzt anders dar, da durch den Eigentumsübergang an die Gemeinde eine
Erschließung der bislang unbebauten Nachbargrundstücke westlich und östlich zumindest planerisch
möglich wird. Hierfür fordert der Kreis Lippe –nachvollziehbar- die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Die Verwaltung hat die östlichen Nachbarn über den Eigentümerwechsel informiert und in einer
Zusammenkunft am 30.09.2010 das Interesse einer „Hinterlandbebauung“ abgefragt. Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass bei den meisten Grundstückseigentümern ein Bebauungsinteresse besteht,
aber einstimmig der Wunsch geäußert wurde, dies über eine qualifizierte Planung, d. h. über einen
Bebauungsplan, abzusichern.
Beim westlichen Nachbarn besteht z. Z. kein Interesse an einer Bebauung.
Da es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich ist, Erschließungsachsen und Ver- und
Entsorgungswege für das gesamte Gebiet einzuplanen, lautet der Vorschlag, dass für den Rest des
Quartiers, d. h. für die östlich angrenzenden Flächen, ein Rahmenplan aufgestellt wird.
-2-
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorkehrungen zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes
bzw. Rahmenplanes zu treffen.
Schemmel