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Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
19.11.13, 12:03
Aktualisiert
19.11.13, 12:03
Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152) Beschlussvorlage GB (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 58/2013 03.07.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.11.2013 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152 Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. i. A. Huthmacher Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152, einen Zuschuss i. H. v. 154.000,00 € zu gewähren. Begründung: -2Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 24.06.2013 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 44 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Frauenberger Straße 152. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf 284.000,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 154.000,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Kreiszuschuss 4. Trägeranteil 154.000,00 € 154.000,00 € 130.000,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)