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Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
233 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
17.03.14, 17:09
Aktualisiert
17.03.14, 17:09
Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren") Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren") Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren") Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren") Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren") Beschlussvorlage (Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren")

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 51/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 51/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 26.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Beschluss des Maßnahmengebietes gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling beschließt das Maßnahmengebiet gem. § 171b BauGB für die Beantragung von Städtebaufördergeldern. 2. Auf Grundlage des beschlossenen Maßnahmengebietes beauftragt der Rat der Stadt Wesseling die Verwaltung mit der Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt die Weiterführung der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren.“ Die baulichen Kernelemente der :gesamtperspektive Wesseling sind: - die Neugestaltung des Rheinufers die Neugestaltung der Fußgängerzone die Neugestaltung des Bahnhofbereiches. Im Rahmen der Regionale 2010 war die :gesamtperspektive Wesseling das städtebauliche Schwerpunktprojekt des Rhein-Erft-Kreises. Aufgrund der Haushaltssituation wurde während der Regionale 2010 der Realisierungsschwerpunkt auf die Neugestaltung des Rheinufers gelegt. Die Neugestaltung des Rheinufers wird derzeit abgeschlossen. Um eine lückenlose Fortführung der :gesamtperspektive zu gewährleisten wurde für die Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitt 1 – Flach-Fengler-Straße) ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2013). Da die Stadt Wesseling zum Zeitpunkt der Antragstellung kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorweisen konnte, wurde eine Bewilligung nicht erteilt (siehe auch Mitteilung im ASU am 03.12.2013). Eine lückenlose Fortführung der :gesamtperspektive Wesseling ist entsprechend nicht wie geplant möglich. Gemäß Absprache mit der Bezirksregierung Köln ergibt sich förderrechtlich die Konsequenz, dass das ehemalige Regionale 2010 Projekt, Neugestaltung des Rheinufers, als abgeschlossene Gesamtmaßnahme (innerhalb der :gesamtperspektive Wesseling) abgerechnet wird und für die weiteren Elemente der :gesamtperspektive Wesseling (Neugestaltung der Fußgängerzone und Neugestaltung des Bahnhofbereiches) ein neuer Gesamtantrag gestellt werden muss (Mitteilung der Verwaltung am 05.02.2014 – im nicht öffentlichen Teil). Für die Erarbeitung eines Gesamtantrages sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Beschluss über eine dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ konforme Gebietskulisse gem. § 171b BauGB 2. Fortschreibung des Leitfadens :gesamtperspektive Wesseling (2007) entsprechend den förderrechtlichen Anforderungen an ein integriertes Handlungskonzept 2. Lösung Die Stadt Wesseling verfügt über ein am 13.12.2006 förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet. Das Sanierungsgebiet ist als Satzung für ein vereinfachtes Sanierungsverfahren gem. § 142 (4) BauGB, unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB, beschlossen worden. Die räumliche Abgrenzung und die 2006 formulierten Sanierungsziele stellen sich wie folgt dar: Das Sanierungsgebiet „Wesseling - Innenstadt/ Rheinufer“ wird begrenzt durch den Rhein, das Shell- Betriebsgelände im Süden, den Rodderweg, die Luziastraße, den Kronenweg, das Betriebsgelände Saint Gobain, die Birkenstraße, den Kreisverkehr Westring/ Poststraße, den Westring, die Kreuzung Konrad- Adenauer- Straße/ Gartenstraße, die Gartenstraße, den Mühlenweg, die Römerstraße, die Kölner Straße und das Degussa- Betriebsgelände im Norden (siehe Abbildung) Zentrales Ziel der Sanierungsmaßnahme ist es, den zentralen Bereich „Wesselinger Innenstadt und Rheinufer“ im Sinne einer Gesamtkonzeption [:gesamtperspektive Wesseling] nachhaltig zu entwickeln und aufzuwerten, damit er zukünftig die ihm obliegenden Aufgaben als zentraler Einkaufs-, Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Kulturstandort des Mittelzentrums Wesseling erfüllen kann (weitere Informationen zu den Sanierungszielen sind in Vorlage 172/2006 dargestellt). Das oben dargestellte Sanierungsgebiet war Gebietskulisse für Anträge auf Städtebauförderung im Rahmen der Regionale 2010. Die Stadt Wesseling beabsichtigt die Weiterführung der :gesamtperspektive Wesseling, im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Da die Neugestaltung des Rheinufers nahezu abgeschlossen ist, wird der zukünftige Maßnahmenschwerpunkt entsprechend der oben genannten Zielsetzung, die nach wie vor Bestand hat, im innerstädtischen Bereich liegen. In Rücksprache mit der Bezirksregierung am 27.01.2014 ist eine entsprechende Gebietskulisse gem. § 171b BauGB für den Betrachtungs- und Interventionsraum im Rahmen des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu beschließen. Dieser überlagert als Gebietskulisse das 2006 als Satzung beschlossene Sanierungsgebiet, welches weiterhin Bestand hat. Für die zielgerichtete Realisierung der Einzelmaßnahmen der :gesamtperspektive Wesseling im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird eine Abgrenzung vorgeschlagen, die sich im Wesentlichen an dem im Masterplan Einzelhandel beschlossenen zentralen Versorgungsbereich „Hauptzentrum (Innenstadt)“ orientiert. Dieser stellt den wirtschaftlichen Kern der Stadt Wesseling dar und ist gleichermaßen der Kernbereich, der Neugestaltungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden wichtige innerstädtische Potenzialflächen wie die Wilhelm-Rieländer-Straße, das Stadtband (entlang der Konrad-Adenauer-Straße) und das Stadtquartier (am Westring) in die Gebietsabgrenzung aufgenommen. Diese stehen in engem räumlichen Kontext zum Hauptzentrum, so dass ihre Entwicklung maßgeblich die Innenstadtentwicklung mit prägt. Da die Gebietskulisse gem. §171b BauGB nicht nur Interventionsraum für die großen baulichen Maßnahmen wie Neugestaltung der Fußgängerzone und des Bahnhofbereichs darstellt, sondern auch für mögliche kleinere Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds, werden die stadtbildprägenden Bereiche wie das neugestaltete Rheinufer, der Übergang von Fußgängerzone zum Rheinufer (Kölner Straße/ Bonner Straße) und das Rheinforum als wichtige kulturelle Nutzung in die Gebietsabgrenzung aufgenommen. Wenngleich die baulichen Maßnahmen hier bereits nahezu abgeschlossen sind, können kleinere ergänzende Maßnahmen durchaus weitere Impulse für die Innenstadtentwicklung setzen. Die vorgeschlagene Gebietsabgrenzung gem. § 171b BauGB stellt sich wie folgt dar (siehe auch Anlage): Da die nächsten Bausteine der :gesamtperspektive Wesseling (s.o.) als neue Gesamtmaßnahme beantragt werden, ist neben der Abgrenzung der Fördergebietskulisse zudem eine Fortschreibung des Leitfadens :gesamtperspektive Wesselings notwendig. Die Stadt Wesseling hat bereits in der Vergangenheit weitreichende Untersuchungen und Planungen vorgenommen, die zum einen in einer Fortschreibung berücksichtigt werden und zum anderen auch als vorbereitende Untersuchungen zur Abgrenzung der obigen Gebietskulisse gedient haben: - Städtebauliche Ideen- und Realisierungswettbewerb (2001) Innenstadt Wesseling – Lagebeurteilung des Beirates für Stadtentwicklung und aktuelle Entwicklung (2003/ 2004) Einzelhandelskonzept und Masterplan Einzelhandel (2005/2006) Leitfaden :gesamtperspektive Wesseling (2007) [i3] Initiative Integrierte Innenstadtentwicklung – Handlungskonzept für die Wesselinger Innenstadt (2009) Die Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling wird gleichermaßen neue Erkenntnisse, Planungen und Initiativen wie bspw. den Begleitprozess zur baulichen Neugestaltung berücksichtigen und in einen gesamträumlichen Kontext einbetten. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling als Integriertes Handlungskonzept im Sinne der Bewilligungsbehörde wird durch eigenes Personal des Bereichs Stadtplanung bearbeitet. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden derzeit für den neuen Förderantrag überarbeitet, so dass hierzu noch keine genaue Aussage getroffen werden kann. Anlage: - Gebietsabgrenzung gem. § 171b BauGB für das Bund-Länder-Programm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (in DIN A3)