Daten
Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
10.11.16, 15:12
Aktualisiert
10.11.16, 15:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 10.11.2016
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur
Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
In einer Gemeinschaftsaktion mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK
werden in dem Zeitraum 2017-2020 insgesamt zwei Milliarden Euro Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur
zur Verfügung gestellt.
Durch dieses Programm werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen langfristige Finanzierungen ermöglicht. In dem vom Landtag noch zu beschließenden „Gesetz über die
Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum
Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen“ (Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen) ist geregelt, dass das Land Nordrhein-Westfalen den Schuldendienst für die Kreditkontingente übernimmt.
Das Kreditkontingent für die Gemeinde Merzenich wurden von der NRW.BANK mit einem
jährlichen Betrag von 106.918,- €, somit über vier Jahre in Höhe von insgesamt 427.673,€, angegeben.
Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörenden
Schulsportanlagen.
Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung
von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu gehören
die Sanierung und Modernisierung,
der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
Digitalisierungsmaßnahmen und
Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind.
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige
und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z. B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen,
Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.
Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Das Antragsformular zu „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird ab 2. Januar 2017 zur Verfügung stehen. Die Darlehen werden mit einer Laufzeit von 20 Jahren, einer Zinsbindung
von 20 Jahren und einem tilgungsfreien Jahr vergeben. Bei Antragstellung ist eine kurze
Projektbeschreibung notwendig.
Drucksache M73/2016
Seite - 2 -
Spätestens 30 Monate nach Auszahlung ist bei der NRW.BANK ein Verwendungsnachweis einzureichen. Zeitgleich mit der Einreichung des Verwendungsnachweises muss der
Antragsteller bestätigen, dass der Beschluss des Rats über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen dieses Programmes eingeräumten Kreditkontingente vorliegt.
Des Weiteren werden die Antragsteller mit der Darlehenszusage verpflichtet, im Rahmen
der Fördermaßnahme in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Fördermaßnahme aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und Mitteln der NRW.BANK finanziert
wurde.
Diese Informationen stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlüsse des Kabinetts und des Landtags zu dem oben genannten Gesetz, die noch in
diesem Jahr erwartet werden.
(Gelhausen)
(Höhn)