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Beschlussvorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997; Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
165 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
Beschlussvorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997;
Beratung und Beschluss) Beschlussvorlage (7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997;
Beratung und Beschluss)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 97/2016 Verantwortliche Abteilung: 2 Sachbearbeiter: Lothar Klein Aktenzeichen: 371-00 Datum: 17.11.2016 Vorgesehene Beratungsfolge: Termin: Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2016 Gemeinderat 15.12.2016 Betreff / TOP: 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997; Beratung und Beschluss Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Die anliegend beigefügte 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997 wird beschlossen. Sachverhalt / Begründung: Die Reinigung der im der Satzung anliegenden Straßenverzeichnis besonders kenntlich gemachen Fahrbahnen und Gehwege (Anlagen A, B und C) wird in dem darin festgelegten Umfange den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt (§ 2 Abs. 1 der Satzung). Das Straßenverzeichnis wurde zuletzt mit der 3. Änderungssatzung vom 12.11.2009 (Ratsbeschluss vom 12.11.2009) geändert und ist nunmehr aktualisierungsbedürftig. Die wesentlichen Ergänzungen (sind in den Anlagen unterstrichen): 1. Der Straße „Gewerbering“ wird in Anlage B aufgenommen. 2. Die Straße „Auf der Heide“ im Bereich der Hausnummern 63-67 wird in Anlage B auf- genommen. 3. Die Straße „Auf der Heide“ wird zwischen der Anbindung zum Gewerbering und der Hausnummer 50 in Anlage A aufgenommen. 4. Die Straßen „Im Ehrenfeld“ und „Am Hüttenhof“ werden in Anlage C aufgenommen. Die Zuordnung zu den Anlage A und B beinhaltet, dass die Straßen mit der Kehrmaschine gereinigt werden und der gemeindlichen Winterwartung unterliegen. Die anliegenden Grundstückseigentümer werden entsprechend der Satzung zu Straßenreinigungsgebühren herangezogen. Die Straßenreinigungsgebühren insgesamt erhöhen sich durch diese Maßnahme nicht. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: ja Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: Datum: jährl. Kosten: 1.500 € jährl. Einnahmen: 1.500 € ja 125450100 Sachkonto 5291023 125450100 Sachkonto 4321021 (100 % Deckung durch Gebühren) Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: 2