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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
185 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 101/2016 Verantwortliche Abteilung: 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: Datum: 18.11.2016 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 01.12.2016 Gemeinderat 15.12.2016 Betreff / TOP: 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Die beigefügte 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003 wird beschlossen. 2. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat inzwischen die Gebührensatzung für 2017 veröffentlicht. Demnach wurden die Gebühren-Sätze des ZEW unverändert beibehalten. Die Abfuhrentgelte, welche an die Fa. Schönmackers zu zahlen sind, wurden generell um 1,45 % erhöht. Als Grund für die Erhöhungen gab der Entsorger in der Hauptsache die Auswirkungen der Tarifabschlüsse im letzten Jahr und die gestiegenen Material- und Fahrzeugkosten an. Die Aufstellung der Entgelte der AWA Entsorgung GmbH liegt derzeit noch nicht vor, so dass mit den Gebührensätzen des Vorjahres kalkuliert wurde. Gebühren Restmüll: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation muss die Gebühr für Restmüll ab dem 01.01.2017 wie folgt erhöht werden: Gefäß 60 Ltr. 120 Ltr. 240 Ltr. Jahresgebühr 2017 93,73 € 141,38 € 236,69 € Unterschied zu 2016 + 6,60 € + 11,42 € + 21,08 € Ebenfalls sollen die Gebührenerstattungen je eingesparter Entleerung und die Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen in Relation zur jeweiligen Jahresgebühr angepasst werden. Eine Entnahme aus der Sonderrücklage - wie in den Vorjahren - ist nicht möglich, da die Sonderrücklage inzwischen aufgebraucht wurde und bereits im Jahr 2016 einen negatives Saldo von 10.203,89 € aufweist. Hierin ist ein möglicher Fehlbedarf / eine mögliche Zuführung für das Gebührenjahr 2016 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Die Entwicklung der Sonderrücklage zum Ende des Jahres 2015 stellt sich wie folgt dar: Kalkulationsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Entnahme/Zuführung - 3.270,94 € + 34.696,32 € - 53.039,25 € - 81.607,62 € - 53.797,08 € - 26.501,41 € Saldo 170.045,15 € 204.741,47 € 151.702,22 € 70.094,60 € 16.297,52 € -10.203,89 € Bioabfall: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation kann die Gebühr für Bioabfall ab dem 01.01.2017 wie folgt verringert werden: Gefäß 120 Ltr. 240 Ltr. Jahresgebühr 2017 53,04 € 71,33 € Unterschied zu 2016 - 10,61 € - 15,89 € Die Gebühren können gesenkt werden, da die Sonderrücklage einen derzeitigen Stand von ca. 120.037,29 € aufweist und aufgrund dessen eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 40.000,- € erfolgen kann. Hierin ist ein mögliche Zuführung / ein möglicher Fehlbedarf für das Gebührenjahr 2016 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Die Entwicklung der Sonderrücklage Bioabfall zum Ende des Jahres 2015 stellt sich wie folgt dar: Kalkulationsjahr 2010 2011 2012 Entnahme 11.447,39 € 27.649,76 € 19.545,28 € 2 Saldo 18.602,00 € 46.251,76 € 65.797,04 € 18.071,32 € 16.622,28 € 19.546,65 € 2013 2014 2015 83.868,36 € 100.490,64 € 120.037,29 € Fazit: Eine Verrechnung der Rücklagen zwischen Restmüll und Bioabfall ist haushaltsrechtlich nicht möglich. Insgesamt ergibt sich durch die Anhebung der Restmüllgebühren und Senkung der Gebühren für den Bioabfall keine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) 115370101 Müllabfuhr, -verwertung und -beseitigung 115370101 Biomüllabfuhr und verwertung Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3