Daten
Kommune
Merzenich
Größe
185 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
101/2016
Verantwortliche Abteilung: 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Michael Höhn
Aktenzeichen:
Datum: 18.11.2016
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
01.12.2016
Gemeinderat
15.12.2016
Betreff / TOP:
7. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Gemeinde Merzenich
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1. Die beigefügte 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung vom 19.12.2002 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Merzenich vom 24.07.2003
wird beschlossen.
2. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird genehmigt.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat inzwischen die Gebührensatzung
für 2017 veröffentlicht. Demnach wurden die Gebühren-Sätze des ZEW unverändert beibehalten. Die Abfuhrentgelte, welche an die Fa. Schönmackers zu zahlen sind, wurden
generell um 1,45 % erhöht. Als Grund für die Erhöhungen gab der Entsorger in der
Hauptsache die Auswirkungen der Tarifabschlüsse im letzten Jahr und die gestiegenen
Material- und Fahrzeugkosten an.
Die Aufstellung der Entgelte der AWA Entsorgung GmbH liegt derzeit noch nicht vor, so
dass mit den Gebührensätzen des Vorjahres kalkuliert wurde.
Gebühren Restmüll:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation muss die Gebühr für Restmüll ab dem
01.01.2017 wie folgt erhöht werden:
Gefäß
60 Ltr.
120 Ltr.
240 Ltr.
Jahresgebühr 2017
93,73 €
141,38 €
236,69 €
Unterschied zu 2016
+ 6,60 €
+ 11,42 €
+ 21,08 €
Ebenfalls sollen die Gebührenerstattungen je eingesparter Entleerung und die Nachzahlung für alle zusätzlichen Entleerungen in Relation zur jeweiligen Jahresgebühr angepasst werden.
Eine Entnahme aus der Sonderrücklage - wie in den Vorjahren - ist nicht möglich, da die
Sonderrücklage inzwischen aufgebraucht wurde und bereits im Jahr 2016 einen negatives Saldo von 10.203,89 € aufweist. Hierin ist ein möglicher Fehlbedarf / eine mögliche
Zuführung für das Gebührenjahr 2016 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Die Entwicklung der Sonderrücklage zum Ende des Jahres 2015 stellt sich wie folgt dar:
Kalkulationsjahr
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Entnahme/Zuführung
- 3.270,94 €
+ 34.696,32 €
- 53.039,25 €
- 81.607,62 €
- 53.797,08 €
- 26.501,41 €
Saldo
170.045,15 €
204.741,47 €
151.702,22 €
70.094,60 €
16.297,52 €
-10.203,89 €
Bioabfall:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation kann die Gebühr für Bioabfall ab dem
01.01.2017 wie folgt verringert werden:
Gefäß
120 Ltr.
240 Ltr.
Jahresgebühr 2017
53,04 €
71,33 €
Unterschied zu 2016
- 10,61 €
- 15,89 €
Die Gebühren können gesenkt werden, da die Sonderrücklage einen derzeitigen Stand
von ca. 120.037,29 € aufweist und aufgrund dessen eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von 40.000,- € erfolgen kann. Hierin ist ein mögliche Zuführung / ein möglicher Fehlbedarf für das Gebührenjahr 2016 aufgrund des noch zu erstellenden Jahresabschlusses noch nicht enthalten. Die Entwicklung der Sonderrücklage Bioabfall zum
Ende des Jahres 2015 stellt sich wie folgt dar:
Kalkulationsjahr
2010
2011
2012
Entnahme
11.447,39 €
27.649,76 €
19.545,28 €
2
Saldo
18.602,00 €
46.251,76 €
65.797,04 €
18.071,32 €
16.622,28 €
19.546,65 €
2013
2014
2015
83.868,36 €
100.490,64 €
120.037,29 €
Fazit:
Eine Verrechnung der Rücklagen zwischen Restmüll und Bioabfall ist haushaltsrechtlich
nicht möglich. Insgesamt ergibt sich durch die Anhebung der Restmüllgebühren und Senkung der Gebühren für den Bioabfall keine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
115370101 Müllabfuhr, -verwertung
und -beseitigung
115370101 Biomüllabfuhr und verwertung
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
3