Daten
Kommune
Merzenich
Größe
160 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 70/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 12.09.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich
Ausgangslage:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich hat mit Antrag vom 23.03.2016 eine
Änderung der Hauptsatzung beantragt, indem die Bekanntmachungen der Gemeinde
Merzenich, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind, auch durch Bereitstellung im Internet vollzogen werden können.
Mit Beschluss des Gemeinderates (22/2016) in der Sitzung vom 20.04.2016 wurde der
Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Sachstand:
Mit der Änderung der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO) wurde den
Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, öffentliche Bekanntmachungen, die durch
Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich
nicht etwas anderes bestimmt ist, zu vollziehen. Die für die Gemeinde geltende Form der
öffentlichen Bekanntmachung ist durch die Hauptsatzung festzulegen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich sieht in § 17 „Form der Bekanntmachung“ die
öffentliche Bekanntmachung über das Amtsblatt der Gemeinde Merzenich vor. Zeit und
Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung werden durch Aushang in
den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.
Änderungsvorschlag:
Dem Antrag und dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses folgend, wird für beide
Formen der Bekanntmachung zukünftig die Internetseite der Gemeinde vorgeschlagen.
Diese Form der Bekanntmachung erscheint zeitgemäß und gewährleistet terminliche Freiheiten unabhängig vom Erscheinungsdatum des Amtsblattes.
Den Empfehlungen und der Mustersatzung des Städte- und Gemeinde NordrheinWestfalen folgend, schlägt die Verwaltung für öffentliche Bekanntmachungen vor, auf die
erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich
nachrichtlich hinzuweisen.
Nachrichtlich soll auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse von Zeit und Ort
der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung durch Anschlag in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Merzenich hingewiesen werden.
Drucksache 70/2016
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Technische Umsetzung:
Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet, muss das Dokument in einem gesonderten, nicht für die Allgemeinheit zugänglichen informationstechnischen System dauerhaft revisionssicher gespeichert werden und der Dokumentationszeitpunkt dort dokumentiert werden.
Bürgermeister Gelhausen hatte seinerzeit auf die Problematik der revisionssicheren Möglichkeit zur Umsetzung des Antrages hingewiesen. Zwischenzeitlich konnte von der KDVZ
ein entsprechendes Konzept erarbeitet und den Kommunen zum einmaligen Anschaffungspreis von ca. 2.000,- € sowie zum jährlichen Kostenanteil von ca. 300,- € angeboten
werden. Die technische Umsetzung der Änderung der BekanntmVO ist somit mittlerweile
auch möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte 10. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 wird beschlossen.
(Gelhausen)
(Höhn)