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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
160 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich) Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 70/2016 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 12.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich Ausgangslage: Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Merzenich hat mit Antrag vom 23.03.2016 eine Änderung der Hauptsatzung beantragt, indem die Bekanntmachungen der Gemeinde Merzenich, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind, auch durch Bereitstellung im Internet vollzogen werden können. Mit Beschluss des Gemeinderates (22/2016) in der Sitzung vom 20.04.2016 wurde der Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Sachstand: Mit der Änderung der Bekanntmachungsverordnung NRW (BekanntmVO) wurde den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, zu vollziehen. Die für die Gemeinde geltende Form der öffentlichen Bekanntmachung ist durch die Hauptsatzung festzulegen. Die Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich sieht in § 17 „Form der Bekanntmachung“ die öffentliche Bekanntmachung über das Amtsblatt der Gemeinde Merzenich vor. Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung werden durch Aushang in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht. Änderungsvorschlag: Dem Antrag und dem Votum des Haupt- und Finanzausschusses folgend, wird für beide Formen der Bekanntmachung zukünftig die Internetseite der Gemeinde vorgeschlagen. Diese Form der Bekanntmachung erscheint zeitgemäß und gewährleistet terminliche Freiheiten unabhängig vom Erscheinungsdatum des Amtsblattes. Den Empfehlungen und der Mustersatzung des Städte- und Gemeinde NordrheinWestfalen folgend, schlägt die Verwaltung für öffentliche Bekanntmachungen vor, auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich nachrichtlich hinzuweisen. Nachrichtlich soll auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse von Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung durch Anschlag in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Merzenich hingewiesen werden. Drucksache 70/2016 Seite - 2 - Technische Umsetzung: Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet, muss das Dokument in einem gesonderten, nicht für die Allgemeinheit zugänglichen informationstechnischen System dauerhaft revisionssicher gespeichert werden und der Dokumentationszeitpunkt dort dokumentiert werden. Bürgermeister Gelhausen hatte seinerzeit auf die Problematik der revisionssicheren Möglichkeit zur Umsetzung des Antrages hingewiesen. Zwischenzeitlich konnte von der KDVZ ein entsprechendes Konzept erarbeitet und den Kommunen zum einmaligen Anschaffungspreis von ca. 2.000,- € sowie zum jährlichen Kostenanteil von ca. 300,- € angeboten werden. Die technische Umsetzung der Änderung der BekanntmVO ist somit mittlerweile auch möglich. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 wird beschlossen. (Gelhausen) (Höhn)