Daten
Kommune
Merzenich
Größe
23 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
vom _________ zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom
08.07.1997
Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), hat der Rat der
Gemeinde Merzenich am ___________ die 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der
Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen.
I.
§ 17 Abs. 1 und Abs. 2 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merzenich, die durch Rechtsvorschrift
vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage
der Gemeinde Merzenich unter www.gemeinde-merzenich.de, soweit gesetzlich nicht
etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die
Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich hingewiesen.
(2) Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung werden vollzogen
durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Merzenich unter
www.gemeinde-merzenich.de. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die
Internetadresse durch Anschlag in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde
Merzenich hingewiesen.
II.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Merzenich, den _____________
Der Bürgermeister
(Gelhausen)