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Beschlussvorlage (10. Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
23 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (10. Änderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Satzung vom _________ zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am ___________ die 10. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen. I. § 17 Abs. 1 und Abs. 2 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merzenich, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Merzenich unter www.gemeinde-merzenich.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich hingewiesen. (2) Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Merzenich unter www.gemeinde-merzenich.de. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse durch Anschlag in den amtlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinde Merzenich hingewiesen. II. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Merzenich, den _____________ Der Bürgermeister (Gelhausen)