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Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
70 kB
Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch;
Beschluss über die Änderung) Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch;
Beschluss über die Änderung) Beschlusstext (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch;
Beschluss über die Änderung)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 05.10.2010 16.1 06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Änderung (Drs.Nr. 422/2010) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Verbandswasserwerk GmbH, Postfach 1402, 53864 Euskirchen (Stellungnahme vom 25.07.2008) Der Hinweis, dass im Bereich des südlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweges eine Haupttransportleitung DN 200 mm verläuft, wird zur Kenntnis genommen. Die diesbezüglich zu berücksichtigenden Belange sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplanes, sondern sind im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung und im anschließenden Genehmigungsverfahren zu beachten. Der Wasserverband wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt. I.2 Erftverband, Am Erftverband 6 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom 26.01.2010 und 12.08.2008) Der Hinweis des Erftverbandes bzgl. der Sicherung des am südöstlichen Rand der Erweiterungsfläche verlaufenden namenlosen Gewässers wird zur Kenntnis genommen. Der Schutz dieses Gewässers ist nicht unmittelbar Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplanes, sondern im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung und des anschließenden Genehmigungsverfahrens sicherzustellen. Der Erftverband wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt. I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 03.09.2008) Der Hinweis, dass bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine Sicherheitsdetektion durchzuführen ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Sicherstellung der erforderlichen Tiefensondierungen ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplans. Die Durchführung der erforderlichen Sondierungen ist im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung und des anschließenden Genehmigungsverfahrens entsprechend zu sichern. Der Kampfmittelräumdienst wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt. I.4 Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom 19.05.2008) Der Hinweis, dass eine Pipeline der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG) das Plangebiet im nördlichen Teilbereich bzw. im Bereich der „Ergänzungsfläche“ durchquert, wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um eine militärische Leitung handelt, ist eine Darstellung im Flächennutzungsplan nicht vorgesehen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Auskiesung wird die Lage der Pipeline einschließlich der erforderlichen Schutzstreifen berücksichtigt. Ferner wird im Rahmen der Genehmigungsplanung noch geklärt, ob ggf. eine Verlegung der Pipeline in Betracht kommt. Die Berücksichtigung bzw. Sicherung der Leitung ist durch die erneute Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung gesichert. I.5 Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahmen vom 18.02.2010 und 04.05.2009) Der Hinweis, dass ergänzende Untersuchungen zur abschließenden denkmalpflegerischen Bewertung durch eine Fachfirma durchzuführen sind, wird zu Kenntnis genommen. Nach Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege reichen die bisherigen Untersuchungen für die Ebene des Flächennutzungsplanes aus. Die erforderlichen ergänzenden archäologischen Untersuchungen können im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung durchgeführt werden. Diese sind durch die erneute Beteiligung des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege- im Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 Seite 2 Genehmigungsverfahren zur Auskiesung sichergestellt. I.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Postfach 101352, 32 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010 Seite 3