Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
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Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 05.10.2010
16.1
06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich
Friesheimer Busch;
Beschluss über die Änderung (Drs.Nr. 422/2010)
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2
und 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung, vorgetragenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Verbandswasserwerk GmbH, Postfach 1402, 53864 Euskirchen (Stellungnahme vom
25.07.2008)
Der Hinweis, dass im Bereich des südlich des Plangebietes verlaufenden Wirtschaftsweges eine
Haupttransportleitung DN 200 mm verläuft, wird zur Kenntnis genommen. Die diesbezüglich zu
berücksichtigenden Belange sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplanes, sondern
sind im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung und im anschließenden
Genehmigungsverfahren zu beachten.
Der Wasserverband wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt.
I.2
Erftverband, Am Erftverband 6 42, 50126 Bergheim (Stellungnahmen vom
26.01.2010 und 12.08.2008)
Der Hinweis des Erftverbandes bzgl. der Sicherung des am südöstlichen Rand der
Erweiterungsfläche verlaufenden namenlosen Gewässers wird zur Kenntnis genommen. Der Schutz
dieses Gewässers ist nicht unmittelbar Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplanes, sondern
im
Rahmen
der
nachfolgenden
Genehmigungsplanung
und
des
anschließenden
Genehmigungsverfahrens sicherzustellen.
Der Erftverband wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt.
I.3
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom
03.09.2008)
Der Hinweis, dass bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten
oder
vergleichbare
Arbeiten)
eine
Sicherheitsdetektion durchzuführen ist, wird zur Kenntnis genommen. Die Sicherstellung der
erforderlichen Tiefensondierungen ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplans. Die
Durchführung der erforderlichen Sondierungen ist im Rahmen der nachfolgenden
Genehmigungsplanung und des anschließenden Genehmigungsverfahrens entsprechend zu sichern.
Der Kampfmittelräumdienst wird im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung erneut beteiligt.
I.4
Wehrbereichsverwaltung West, Postfach 301054, 40410 Düsseldorf (Stellungnahme vom
19.05.2008)
Der Hinweis, dass eine Pipeline der Fernleitungsbetriebsgesellschaft (FBG) das Plangebiet im
nördlichen Teilbereich bzw. im Bereich der „Ergänzungsfläche“ durchquert, wird zur Kenntnis
genommen. Da es sich um eine militärische Leitung handelt, ist eine Darstellung im
Flächennutzungsplan nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Auskiesung wird die Lage der Pipeline einschließlich der
erforderlichen Schutzstreifen berücksichtigt. Ferner wird im Rahmen der Genehmigungsplanung
noch geklärt, ob ggf. eine Verlegung der Pipeline in Betracht kommt.
Die Berücksichtigung bzw. Sicherung der Leitung ist durch die erneute Beteiligung der
Wehrbereichsverwaltung im Genehmigungsverfahren zur Auskiesung gesichert.
I.5
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahmen vom 18.02.2010 und 04.05.2009)
Der Hinweis, dass ergänzende Untersuchungen zur abschließenden denkmalpflegerischen
Bewertung durch eine Fachfirma durchzuführen sind, wird zu Kenntnis genommen. Nach
Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege reichen die bisherigen
Untersuchungen für die Ebene des Flächennutzungsplanes aus. Die erforderlichen ergänzenden
archäologischen Untersuchungen können im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung
durchgeführt werden.
Diese sind durch die erneute Beteiligung des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege- im
Beschluss
der Sitzung des Rates vom
05.10.2010
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Genehmigungsverfahren
zur
Auskiesung sichergestellt.
I.6
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Postfach 101352,
32 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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