Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,2 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
28.11.13, 14:47
Aktualisiert
28.11.13, 14:47
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Jahresabschluss 2009
Bilanzierung und Bewertung
KREIS EUSKIRCHEN
FINANZEN UND
STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG
JAHRESABSCHLUSS
2009
I| Seite
Jahresabschluss 2009
Inhalt
Einleitung ............................................................................................................................................... 5
I.
Ergebnisrechnung ........................................................................................................................ 9
II.
Finanzrechnung .......................................................................................................................... 11
III.
Bilanz ........................................................................................................................................... 13
1.
Bilanzierung und Bewertung ....................................................................................................... 16
1.1 ALLGEMEINES .............................................................................................................................. 16
1.2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ....................................................... 16
1.2.1 Anlagevermögen ...................................................................................................................16
1.2.2 Umlaufvermögen ..................................................................................................................17
1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................................17
1.2.4 Eigenkapital ..........................................................................................................................17
1.2.5 Sonderposten........................................................................................................................17
1.2.6 Rückstellungen .....................................................................................................................17
1.2.7 Verbindlichkeiten ..................................................................................................................18
1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ..............................................................................18
2.
Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................................................. 19
2.1 AKTIVA ........................................................................................................................................ 19
2.1.1 Anlagevermögen ...................................................................................................................19
2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte...................................................................................... 19
2.1.1.2 Sachanlagen................................................................................................................. 19
2.1.1.3 Finanzanlagen .............................................................................................................. 21
2.1.2 Umlaufvermögen ..................................................................................................................22
2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................................25
2.2 PASSIVA ..................................................................................................................................... 25
2.2.1 Eigenkapital ..........................................................................................................................25
II
Jahresabschluss 2009
2.2.1.1 Allgemeine Rücklage .................................................................................................... 25
2.2.1.2 Sonderrücklagen .......................................................................................................... 28
2.2.1.3 Ausgleichsrücklage ...................................................................................................... 28
2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2009 ................................................................... 28
2.2.2 Sonderposten........................................................................................................................29
2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen .................................................................................. 29
2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................. 30
2.2.2.3 Sonstige Sonderposten ................................................................................................ 30
2.2.3 Rückstellungen .....................................................................................................................30
2.2.3.1 Pensionsrückstellungen ............................................................................................... 31
2.2.3.2 Instandhaltungsrückstellungen ..................................................................................... 31
2.2.3.3 Sonstige Rückstellungen .............................................................................................. 32
2.2.4 Verbindlichkeiten ..................................................................................................................34
2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ...........................................................................................35
IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ......................................................................................... 37
1.1 ORDENTLICHE ERTRÄGE ................................................................................................................ 37
1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ............................................................................................37
1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..............................................................................37
1.1.3 Sonstige Transfererträge ......................................................................................................38
1.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .................................................................................38
1.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ........................................................................................38
1.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen .............................................................................38
1.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................................................38
1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ....................................................................................................39
1.2 ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN ..................................................................................................... 39
1.2.1 Personalaufwendungen ........................................................................................................39
1.2.2 Versorgungsaufwendungen ..................................................................................................40
III
Jahresabschluss 2009
1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...................................................................40
1.2.4 Bilanzielle Abschreibungen...................................................................................................41
1.2.5 Transferaufwendungen .........................................................................................................41
1.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ....................................................................................41
1.3. FINANZERGEBNIS .......................................................................................................................... 42
1.3.1 Finanzerträge ........................................................................................................................42
1.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ....................................................................................42
1.4 AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN ..................................................................... 42
1.5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE .............................................................................................................. 43
1.6 VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2009 ..................................................... 43
V. Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 45
VI. Forderungsspiegel...................................................................................................................... 47
VII. Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 49
VIII. Lagebericht.................................................................................................................................. 51
IX. Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 131
X. Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................... 261
IV
Jahresabschluss 2009
Einleitung
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Das Jahr 2009 ist für den Kreis Euskirchen das erste Jahr der Rechnungslegung nach dem Neuen
Kommunalen Finanzmanagement (NKF).
Der Jahresabschluss besteht aus
der Ergebnisrechnung,
der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen,
der Bilanz,
dem Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO
NRW
ein Lagebericht
beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und
dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von
dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird
von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem
Kreistag vorzulegen.
Mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF (1. NKF- Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG)
vom 18. September 2012 wurde im Hinblick auf noch ausstehende Jahresabschlüsse eine
Übergangsregelung in Art. 8 § 4 geschaffen, wonach der Anzeige des Jahresabschlusses des
Haushaltsjahres 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen
sind, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der GO NRW angezeigt worden sind.
Der Kreis Euskirchen macht von dieser Regelung Gebrauch, da die Jahresabschlüsse 2009 und 2010
betroffen sind (siehe Beschluss des Kreistages vom 17.07.2013, V 28/2013).
5
Jahresabschluss 2009
Der vorliegende Jahresabschluss wird in Folge dessen in der vom Landrat nach § 95 Absatz 3 der GO
NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011
beigefügt.
Die Inanspruchnahme dieser Regelung hat zur Folge, dass dieser Abschluss nicht nach § 101 Abs. 8
GO NRW formal durch die Rechnungsprüfung geprüft und dem Landrat keine Entlastung erteilt wird.
Der Kreistag fasst für den vorliegenden Abschluss keine feststellenden Beschlüsse, sondern nimmt
das Rechnungsergebnis lediglich zur Kenntnis.
Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen. Hier werden alle Aufwendungen und Erträge aus den produktorientierten
Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt
voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch
das Gesetz oder die Verordnung nichts anderes zugelassen ist.
Die Finanzrechnung hingegen ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen
im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen
nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch das Gesetz oder Verordnung nichts
anderes zugelassen ist).
Die Teilrechnungen sind nach § 40 GemHVO gegliedert in Teilergebnisrechnung und
Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche
Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und
Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen.
Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat
sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und
Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei
Rechnungskomponenten.
Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
anzugeben.
Die
Positionen
der
Ergebnisrechnung
und
die
in
der
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und
Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die
Sachverhalte beurteilen können.
6
Jahresabschluss 2009
Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach Abs.2:
1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt,
2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung
des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen
Ergebnis und Finanzplanung,
3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungsund Bilanzierungsmethoden,
4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages,
5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern
es sich um wesentliche Beträge handelt,
6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der
örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,
7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen,
8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung,
9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zu 1.:
Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
Zu 2.:
Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Zu 3.:
In 2009 wurde nicht vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen.
Zu 4.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.2.
Zu 5.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3.
Zu 6.:
In 2009 wurde als Abschreibungsmethode nur die lineare Abschreibung gewählt.
Zu 7.:
Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge.
Zu 8.:
Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2009 einbezogen.
7
Jahresabschluss 2009
Zu 9.:
Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2009 hätten einbezogen werden
müssen.
Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie
alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und
weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den
Anhang vorgesehen sind.
Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein
Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Nach § 48 GemHVO ist der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht so zu fassen, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Kreises zum Abschlussstichtag vermittelt wird.
8
Jahresabschluss 2009
I. Ergebnisrechnung
9
Jahresabschluss 2009
10
Jahresabschluss 2009
II. Finanzrechnung
11
Jahresabschluss 2009
12
Jahresabschluss 2009
III. Bilanz
- Siehe folgende Seiten -
13
Jahresabschluss 2009
14
Jahresabschluss 2009
15
Jahresabschluss 2009
1.
Bilanzierung und Bewertung
1.1 Allgemeines
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die
Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues
Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom
Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen
Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO
NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW).
Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen
Eigentum
Rechnungsabgrenzungsposten
stehenden
unter
Vermögensgegenstände,
Beachtung
der
Grundsätze
die
Schulden
ordnungsmäßiger
und
Inventur
vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden
anzugeben (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle drei Jahre durch eine
körperliche Inventur aufzunehmen.
Für den Jahresabschluss 2009 wurde die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur durchgeführt. Bei
dieser Inventurform werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand
der Buchführung ermittelt. Eine körperliche Inventur erfolgte zum Jahresabschluss 2009 nicht.
1.2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.2.1 Anlagevermögen
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit
dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der ab dem 01.01.2009
zugegangenen Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008
zugegangenen Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten
Zeitwerte lt. Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend
ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde
gelegten Nutzungsdauern richten sich nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend
auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu
einem Wert von 410 € (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger
Verbrauch wurde unterstellt. Ebenso wurde von dem Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO
16
Jahresabschluss 2009
NRW, Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60,00 € (netto) aufwandswirksam zu buchen,
Gebrauch gemacht.
1.2.2 Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der
Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen
angesetzt.
Neben
Einzelwertberichtigungen
auf
niedergeschlagene
Forderungen
wurden
Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal,
berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel.
Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im
Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen.
1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1
GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2
GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in
Ansatz gebrachten Aufwendungen.
1.2.4 Eigenkapital
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden
(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die
Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und
in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert.
1.2.5 Sonderposten
Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und
entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5
GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden
Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW).
1.2.6 Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende
17
Jahresabschluss 2009
Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach
dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische
Versorgungskasse
vorgenommen
und
beruht
auf
Echtdaten
anhand
vorläufiger
Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG
testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe,
sondern personenbezogen ermittelt.
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und
Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch ein externes, von der Gemeindeprüfungsanstalt
überprüftes Gutachten erfolgt.
Zum Jahresabschluss 2009 steht die Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in unveränderter
Höhe zur Verfügung. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2009 aus den ordentlichen Erträgen
gedeckt werden.
Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen, deren Nachholung hinreichend konkret
beabsichtigt ist und die als bisher unterlassen bewertet werden, wurden, soweit die vorgesehenen
Maßnahmen am Abschlussstichtag einzeln zu bestimmen und wertmäßig zu beziffern waren, gem. §
36 Abs. 3 GemHVO NRW Rückstellungen passiviert. Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen,
die im Jahr 2009 geplant waren, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind im
Jahresabschluss 2009 gebildet worden.
1.2.7 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen
eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als
auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3
GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung.
18
Jahresabschluss 2009
2.
Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Aktiva
2.1.1 Anlagevermögen
Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2009 rund 250,3 Mio. €. Gegenüber dem
Anfangsbestand zum 01.01.2009 von 248,4 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von + 1,9 Mio.
€. Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2009 werden im Folgenden erläutert.
Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten
Teil V).
2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte
Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 428.725,84
€ und stieg damit gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2009 um rd. 270 T€. Neben einer
Vielzahl kleinerer Lizenzen wurde das Geodaten-Verfahren „ALKIS“ (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit rd. 133 T € aktiviert.
Den Investitionen im Berichtszeitraum von rd. 341 T€ standen Abschreibungen von 71 T€ gegenüber.
2.1.1.2 Sachanlagen
Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2009 ein Buchwert von insgesamt 180.354.520,45 €
geführt (Anfangsbestand 01.01.2009: 182.247.113,00 €). Den Investitionen im Berichtszeitraum von
6,2 Mio. € standen Abschreibungen von 8,0 Mio. € gegenüber.
19
Jahresabschluss 2009
In
2009
wurden
neben
einer
Vielzahl
kleinerer
Investitionen
im
Wesentlichen
folgende
Vermögensgegenstände in Betrieb genommen:
Bilanzposition
Vermögensgegenstand
Erläuterung
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Div. Grundstücke im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens
Merzenich
Mehrzuteilung lt.
Abfindungsnachweis
290/00
91.799
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Umbau
Außentoiletten in
Besprechungsräume
67.557
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Erweiterung
Einbruchmeldeanlage
8.334
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Kühlsystem
Serverraum
6.272
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Berufskolleg Eifel
TUIV-Verkabelung
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögen
siehe Erläuterungen
zu 2.2.1.1
Allgemeine
Rücklage
Infrastrukturvermögen
Brücke über den Urftsee (VictorNeels-Brücke) und Radweg
Kreisstraße 7 und
17, Vogelsang
Infrastrukturvermögen
Brücke über Lampertsbach
Kreisstraße 69, Bl.Dollendorf
199.581
Infrastrukturvermögen
Ortsdurchfahrt Wahlen
K 60 Kall-Wahlen (I.
Bauabschnitt)
339.307
Infrastrukturvermögen
Böschungssicherung
K 7 Böschungssicherung
40.622
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Radlader AWZ Mechernich
Abfallentsorgung
148.691
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Radlader AWZ Mechernich
Rekultivierung u.
Nachsorge
92.701
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Spezialfahrzeug (Unimog)
Kreisbauhof
Schleiden
198.695
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
PKW (Skoda Octavia Combi)
Kreisbauhof
Schleiden
26.057
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Spezialfahrzeug (VW Crafter)
Kreisbauhof
Schleiden
35.645
Gerätewagen Messtechnik
Feuerschutz /
Brandschutzzentrum Schleiden
167.381
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Wechselladerfahrzeug
Feuerschutz /
Brandschutzzentrum Schleiden
46.216
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
2 Notarzteinsatzfahrzeuge
Rettungsdienst
92.922
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Server-System
EDV
32.999
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Wertansatz in €
10.352
438.535
3.177.896
20
Jahresabschluss 2009
Vermögensabgänge in nennenswerter Höhe sind in 2009 nicht verbucht worden.
Anlagen im Bau sind zum 31.12.2009 in folgender Höhe bilanziert:
Maßnahme
Beschreibung
Thomas-Eßer-Berufskolleg
LWL Vernetzung
K 82
Neubau Kreisverkehre Kölntor und Münstertor, Zülpich
Losheim
Radweg
K 24
Ausbau Billiger Straße
Mechernich
Neubau Ostring
K 67
Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall
K 39
Neubau Schönau/Holzmülheim
25.446
K7
Böschungssicherung
87.646
K 61
Brücken- und Straßenneubau Manscheid
60.259
K 24 n
Neubau Ortsumgehung Billig
49.300
K 60
Neubau OD Marmagen
227.900
K 34
Neubau OD Frohngau
11.030
K 11
Neubau OD Bodenheim
K 64
Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herstellung Radweg
Summe
€
189.966
2.605
24
1.785
46.766
4.792
390.039
34.293
1.131.851
2.1.1.3 Finanzanlagen
Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 69.562.258,59 € (Vorjahr:
66.031.873,00 €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf eine unterjährige Auflösung einer
sonstigen Ausleihung (Schuldscheindarlehen von 3.500.000,00 €) und einer Neuanlage einer
Ausleihung mit einer Laufzeit > 1 Jahr in 2009 in Höhe von 7.000.000,00 € beeinflusst.
Im Übrigen waren folgende gering wertbeeinflussende Tatbestände bei den Finanzanlagen zu
verzeichnen:
Gründung der NeT GmbH (18.000,00 €)
Gründung der LEP AöR (300,00 €)
Abschreibungen auf Finanzanlagen (Euregionale 2008: -1.036,00 €)
Nachholung des in der Eröffnungsbilanz unterlassenen Wertansatzes für die Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH (13.121,59 €). Siehe hierzu auch weiter unten Nr. 2.2.1.1.
21
Jahresabschluss 2009
2.1.2 Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht
dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige
Nutzung vorgesehen sind.
Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2009 wie nachstehend
zusammen:
a) Vorräte
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
c) Liquide Mittel
334.287,17 EUR
15.574.446,01 EUR
160.983.045,23 EUR
176.891.778,41 EUR
Zu a) Vorräte
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von
insgesamt 334.287,17 €. Dies entspricht einem Plus von rd. 40 T€ gegenüber 2008. Hierbei handelt
es sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche
Bestandserhöhungen bei vorgehaltenen Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden
Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung.
Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag
gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen, die sich wie folgt auf
die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
22
Jahresabschluss 2009
Forderungsart
Bestand
01.01.2009
€
Bestand
31.12.2009
€
Veränderung
+/ - €
Wertberichtigung zum
31.12.2009
I. Öffentlich-rechtliche Forderungen
Gebührenforderungen
5.550.583,82
5.129.105,43
-421.478,39
818.200,00
4.885,02
15.432,02
10.547,00
100,00
Forderungen aus Transferleistungen
4.391.353,86
2.631.523,87
-1.759.829,99
2.856.000,00
Sonstige öffentlich-rechtlichen
Forderungen
1.529.518,01
3.341.733,07
1.812.215,06
44.500,00
3.501.372,00
1.538.536,96
-1.962.835,04
3.036.400,00
gegenüber dem öffentlichen Bereich
83.287,77
11.888,12
-71.399,65
gegenüber verbundenen Unternehmen
32.506,63
172.506,63
140.000,00
gegen Beteiligungen
33.157,16
9.231,59
-23.925,57
Sonstige Vermögensgegenstände
17.220.027,59
2.724.488,32
-14.495.539,27
Summe:
32.346.691,86
15.574.446,01
-16.772.245,85
Steuerforderungen (Jagdsteuer)
II. Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
100,00
6.755.300,00
In der Eröffnungsbilanz wurde unter den Forderungen aus Transferleistungen eine einmalige
Forderung in Höhe von 787.700 € aus Erstattung Krankenhilfeleistung nach § 264 SGB V
ausgewiesen. Ferner mussten die Forderungen nach § 7 UhVorschG (nach Wertberichtigung 795.000
€) von der Bilanzposition „Forderungen aus Transferleistungen“ in die korrekte Position
„Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Privaten Bereich“ verschoben werden.
Unter der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ werden erstmalig vorschriftsmäßig die
im Wertaufhellungszeitraum eingebuchten öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 bestanden „Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Privaten
Bereich“ aus Zinszahlungen für Festgeldanlagen in Höhe von ca. 2.800.000 €. Die Zahlungseingänge
erfolgten in 2009.
Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind die Ansprüche zu bilanzieren, die keinem
anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. In der Eröffnungsbilanz waren hier auch
Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von 17,2 Mio. €
ausgewiesen. Diese Mittel wurden 2009 als Festgelder unter dem Posten „Liquide Mittel“ bilanziert
(siehe hierzu auch Buchstabe c). Des Weiteren sind hier die Rechnungsabgrenzungsposten
(976.086,04 €) sowie noch nicht zugeordnete Auszahlungen (1.671.645,18 €) enthalten, wobei hier
23
Jahresabschluss 2009
die letzte Abbuchung KdU der Agentur für Arbeit in Höhe von 1.485.455,26 € vom 30.12.2009
enthalten ist.
In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind.
Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von
6.755.300 € wertberichtigt. Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der
Einzelwertberichtigung (721.700 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (6.018.700 €) und Pauschalwertberichtigung (14.900 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten
verteilt, kann der vorstehenden Tabelle entnommen werden.
Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den
Forderungsspiegel (Teil VI) verwiesen.
Zu c) Liquide Mittel
Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Betrag EUR
Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
Kreissparkasse Euskirchen
Postbank Köln
Kreissparkasse Euskirchen -BgA -
9.045.191,96
24.761,56
546.337,52
Sonstige Einlagen
Termingeldanlagen < 6 Monaten
4.000.000,00
Termingeldanlagen < 6 Monaten -BgA-
1.200.000,00
Termingeldanlagen > 6 Monaten
Bargeld
Kassenbestand
146.100.000,00
66.754,19
160.983.045,23
In den Termineinlagen > 6 Monate ist auch das oben unter b) angesprochene Schuldscheindarlehen
verbucht, das aus finanzstatistischen Gründen im vorliegenden Abschluss in die liquiden Mitteln
umgeschichtet wurde. Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die
sonstigen Einlagen durch Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der
Kassenbestand ist durch den Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt.
24
Jahresabschluss 2009
2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2009 setzen sich wie folgt zusammen:
Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Endbestand
31.12.2009
Wertaufhellung allg. (Januar-Besoldung
Beamte, SGB II, …)
4.144.024
3.418.424
4.197.762
3.364.685
Fahrzeugförderung ÖPNV
1.436.236
403.567
311.423
1.528.380
15.006.269
302.416
885.483
14.423.202
Förderung von Kindertagesstätten
Sonstige ARAP (u.a. Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse, Römertherme
Zülpich)
Summe
99.166
608.713
270.205
437.675
20.685.695
4.733.120
5.664.873
19.753.942
Für die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und für Fahrzeugförderungen ÖPNV hat
der Kreis selbst investive Förderungen erhalten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2009 auf der
Passivseite unter Nr. 2.2.5 passiviert.
2.2
Passiva
2.2.1 Eigenkapital
Das Eigenkapital wurde in der Eröffnungsbilanz aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und
den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet.
Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage
nach § 56 a KrO NRW und in den Posten "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" gegliedert.
2.2.1.1 Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage war in der Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 13.985.763,84 € festgestellt
worden.
Nach § 57 GemHVO ist der Wertansatz der allgemeinen Rücklage zu berichtigen, wenn bei der
Aufstellung späterer Abschlüsse festgestellt wird, dass Werte in der Eröffnungsbilanz zu einem zu
25
Jahresabschluss 2009
niedrigen oder einem zu hohen oder zu Unrecht oder zu Unrecht nicht angesetzt worden waren und
wenn es sich um wesentliche Beträge handelt.
Auch wenn es sich der Höhe nach -gemessen am Bilanzwert- um nicht wesentliche Beträge handelt,
so wurden im vorliegenden Abschluss folgende Berichtigungen im Wertansatz der allgemeinen
Rücklage (und der Ausgleichrücklage im Verhältnis 2/3 zu 1/3) vorgenommen1:
Berichtigter
Ansatz
davon 2/3 Anteil Allg.
Rücklage
davon 1/3Anteil
Ausgleichsrücklage
€
€
7.222,67
Korrektur eines zu niedrig angesetzten
3.611,33 ARAP bei "Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse"
Aktiver RAP (1902000)
13.121,59
8.747,73
Nachholung der unterlassenen
Bilanzierung der Energie Nordeifel
4.373,86
Beteiligungs-GmbH (siehe auch
Prüfbericht der GPA zur Prüfung der EB)
Beteiligungen (1111000)
22.905,74
15.270,49
Nachholung nicht bilanzierten
7.635,25 beweglichen Vermögens
(Wildsammelstelle Blankenheim)
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
(0811000)
93.977,59
62.651,73
€
10.834,00
31.325,86
Grund der Berichtigung
Einbuchen einer erhaltenen Anzahlung
(Fahrzeugförderung ÖPNV)
Korrektur einer nicht bilanzierten
geleisteten Anzahlung
3.835,00
(Flurbereinigungsverfahren ZülpichMerzenich)
11.505,00
7.670,00
276,08
184,05
Korrektur von Grunderwerbskosten bei
92,03 Maßnahme "Neubau K 60, OD KallWahlen"
391,01
260,67
Korrektur von Grunderwerbskosten bei
Maßnahme "Neubau Brücke
130,34
Lampertsbachtal, K 69, BlankenheimDollendorf"
4.166,96
2.777,97
1.388,99
86.748,51
57.832,34
115.030,94
76.687,29
3.450,00
2.300,00
193.736,64
129.157,76
64.578,88
924,45
616,30
308,15
Korrigierte Bilanzposition
Erhaltene Anzahlung
(3704001)
Geleistete Anzahlungen
(0911000)
Grund u. Boden
Infrastrukturvermögen
–ISV– (0411000)
Grund u. Boden ISV
(0411000)
Korrektur Grunderwerbskosten K 11 OD
Bodenheim
Grund u. Boden ISV
(0411000)
28.916,17
Korrektur Grunderwerbskosten K 20
Eicks
Grund u. Boden ISV
(0411000)
38.343,65
Korrektur Grunderwerbskosten K 24
Umgehung Billig
Grund u. Boden ISV
(0411000)
1.150,00 Korrektur Grunderwerbskosten K 24
Grund u. Boden ISV
(0411000)
Korrektur Grunderwerbskosten K 24
Roitzheimer Str.
Grund u. Boden ISV
(0411000)
Korrektur Grunderwerbskosten
Kreisverkehr K 67
Grund u. Boden ISV
(0411000)
1
Da der Bilanzausweis der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz auf der Grundlage „ein Drittel Eigenkapital“ (vgl. § 75
Abs. 3 S. 2 GO NRW) vorgenommen worden ist, führt dieser Effekt dazu, dass im vorliegenden Abschluss auch die
Ausgleichsrücklage entsprechend anzupassen war.
26
Jahresabschluss 2009
Korrektur Grunderwerbskosten
Kreisverkehr K 69 Blankenheim
33.810,09
22.540,06
11.270,03
-10.834,00
-7.222,67
Korrektur eines zu niedrig angesetzten
-3.611,33 PRAP bei "Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse"
-50.000,00
-33.333,33
-16.666,67
-5.157,75
-3.438,50
-1.719,25
-17.456,27
-11.637,51
1.114,00
742,67
5.049,00
3.366,00
-463,66
-309,11
-23.555,55
-15.703,70
Grund u. Boden ISV
(0411000)
Passiver RAP (3902000)
Nachholung einer nicht bilanzierten
Rückstellung für eine
Rückbauverpflichtung an der Kreisstraße
63
Rückstellungen (2811013)
Korrektur Sonderposten
Grunderwerbskosten K 24
Sonderposten (23110011)
Nachholung eines nicht bilanzierten
-5.818,76 Sonderpostens (Förderung
Wildsammelstelle Blankenheim)
Sonderposten (23110023)
Korrektur eines nicht korrekten
371,33 Sonderpostens (Rettungswache
Schleiden)
Sonderposten (2311010)
Korrektur eines nicht korrekten
1.683,00 Sonderpostens (Rettungswachen Bad
Münstereifel und Mechernich))
Korrektur eines falschen
-154,55 Anfangsbestandes einer sonstigen
Verbindlichkeit im Bereich der ULB
-7.851,85
Nachträgliche Einbuchung einer
Verbindlichkeit aus dem Verwahrbuch
Korrektur eines falschen
Anfangsbestandes einer sonstigen
736,54
Verbindlichkeit im Bereich
Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege
2.209,63
1.473,09
-6.441,46
-4.294,31
-2.147,15
100,00
66,67
33,33
Sonderposten (2311010)
Sonstige Verbindlichkeit
(3706000)
Sonstige Verbindlichkeit
(3706003)
Sonstige Verbindlichkeit
(3706005)
Nachholung einer nicht bilanzierten
Sicherheitsleistung
Sonstige Verbindlichkeit
(3707001)
Korrektur eines zu hoch angesetzten
Wertberichtigungspostens
Wertberichtigung
Forderungen (2111002)
Korrektur eines falschen
Anfangsbestandes einer sonstigen
-3.951,39
Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer BgA
Verkehrsunternehmen
Umsatzsteuer BgA
Verkehrsunternehmen
(3701002)
-11.854,16
-7.902,77
-1.492.999,56
-995.333,04
1.492.999,56
995.333,04
Nachträgliche Einbuchung eines
Übrige Forderungen UZA 497.666,52 ungeklärten Zahlungsausgangs KDU vom
9900- (1791002)
30.12.2008
473.588,38
315.725,59
157.862,79
Nachträgliche Einbuchung einer
-497.666,52 Verbindlichkeit aus der Abrechnung der
KDU vom 30.12.2008
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
(3511000)
Summe
Den o.a. Berichtigungsbuchungen liegen unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde. In allen Fällen
handelt es sich um die Korrektur von Nicht- oder Fehlbuchungen in der Eröffnungsbilanz, verursacht
durch z.B. bei der Erstinventur übersehene Vermögensgegenstände (ene-BeteiligungsGmbH,
Wildsammelstelle, Grunderwerbskosten beim Infrastrukturvermögen) oder auch um erst nachträglich
27
Jahresabschluss 2009
bekannt gewordene Sachverhalte (Sicherheitsleistung, Rückbauverpflichtung an der K 63). In Summe
führen die Bilanzkorrekturen zu einer Verbesserung des Eigenkapitals um 473.588,38 €.
Die allgemeine Rücklage weist damit zum 31.12.2009 einen Bestand von 14.301.489,43 € aus.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen gemäß § 22 GemHVO übertragen, ist in deren Höhe im
Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage anzusetzen (§ 43 Abs. 3 GemHVO a.F.).
Im Jahresabschluss 2009 wurden entsprechende Ermächtigungen in Höhe von 337.100,00 €
übertragen (siehe auch KT-Beschluss D 5/2010). In dieser Höhe ist ein Anteil aus der allgemeinen
Rücklage als sog. Deckungsrücklage gebildet worden.
2.2.1.2 Sonderrücklagen
Als Sonderrücklagen sind zum anderen erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu bilanzieren, wenn
der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat (§ 43 Abs. 4 Satz 1
GemHVO NRW). Es ergaben sich in 2009 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer
(zweckgebundenen) Sonderrücklage führten.
2.2.1.3 Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage hatte in der Eröffnungsbilanz eine Höhe von 6.992.881,93 €. Der
Abschlusssaldo zum 31.12.2009 beträgt 7.150.744,72 €.
Die Veränderungen sind auf die unter Nr. 2.2.1.1 beschriebenen Wertberichtigungen zurückzuführen.
2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2009
Der Fehlbetrag im Jahresabschluss 2009 beläuft sich auf 1.482.643,10 €. Die Ermittlung des
Fehlbetrages ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung.
Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der Ausgleichsrücklage ganz
oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der
Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnung mit der
Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil nach § 75 Absatz 2 GO NRW eine gesetzliche
Verpflichtung besteht, den Haushalt auszugleichen und durch die Verrechnung mit der
Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich erreicht wird.
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. In
Folge der Entscheidung des Kreistages, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes –NKFWG- Gebrauch zu machen (KT-Beschluss V 28/2013), erfolgt
dieser Beschluss im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2011.
28
Jahresabschluss 2009
2.2.2 Sonderposten
2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen waren in der Eröffnungsbilanz mit
75.215.424,00
€
als
Sonderposten
angesetzt.
Unter
Berücksichtigung
der
Zugänge
aus
Zuwendungen, insbesondere aus dem Bereich Kreisstraßenbau (siehe auch oben Nr. 2.1.1.2), sowie
der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der Abschreibung des geförderten
Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2009 auf 74.771.904,02 €.
Wesentliche Zugänge bei Sonderposten für investive Zuwendungen
Sonderposten
Ansatz in €
Sonderposten Infrastrukturvermögen
2.054.000
Brücke über den Urftsee (Victor-Neels-Brücke) und Radweg
1.680.000
Brücke über Lampertsbach K 69
115.000
Ortsdurchfahrt Wahlen K 60
240.000
Böschungssicherung K 7
19.000
Sonderposten Investitionspauschale
466.782
Sonderposten Feuerschutzpauschale
14.020
Sonderposten Schulpauschale
Sonderposten Flurbereinigung Merzenich (gem. FlurFördRichtl.)
Summe:
157.609
70.956
2.763.367
Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz hatte die Rechnungsprüfung des Kreises (siehe Seite 72 des
Berichts) festgestellt, dass Rad- und Gehwegabschnitte, ein Kreisverkehr und eine Lichtzeichenanlage
nicht unter den Bilanzposten „Sonderposten aus Zuwendungen“, sondern unter den sonstigen
Sonderposten hätte ausgewiesen werden müssen. Dieser Ausweisfehler aus der Eröffnungsbilanz
wurde im vorliegenden Abschluss im Wege eines Passivtauschs korrigiert (siehe auch unten Nr.
2.2.2.3).
29
Jahresabschluss 2009
2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet,
bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den
Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach §
43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen.
Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber der Eröffnungsbilanz wie folgt dar:
Einrichtung
Anfangsbestand
Abfallbeseitigung
Rettungsdienst
Summe:
Entnahme
Zuführung
Endbestand
2009
2009
31.12.2009
9.554.732
192.485
0
9.362.247
4.467.109
0
330.353
4.797.462
14.021.841
192.485
330.353
14.159.709
Die in 2009 entstandenen Gebührenüberschüsse beim Rettungsdienst wurden ergebniswirksam über
die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in die Sonderposten eingestellt. Der Fehlbetrag bei der
Abfallbeseitigung wurde über die Auflösung des Sonderpostens ertragswirksam ausgeglichen.
2.2.2.3 Sonstige Sonderposten
Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz hatte die Rechnungsprüfung des Kreises (siehe Seite 72 des
Berichts) festgestellt, dass Rad- und Gehwegabschnitte, ein Kreisverkehr und eine Lichtzeichenanlage
nicht unter den Bilanzposten „Sonderposten aus Zuwendungen“, sondern unter den sonstigen
Sonderposten hätte ausgewiesen werden müssen. Dieser Ausweisfehler aus der Eröffnungsbilanz in
Höhe von 369.900 € wurde im Wege eines Passivtauschs korrigiert.
2.2.3 Rückstellungen
Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die
Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW.
Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2009 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der
Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert.
30
Jahresabschluss 2009
2.2.3.1 Pensionsrückstellungen
In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch
Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes rückgestellt.
Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten
und Pensionäre zum 31.12.2009 auf insgesamt 54.878.694,00 €. In der Eröffnungsbilanz war noch ein
Wert von insgesamt 53.814.891,00 € ausgewiesen, so dass in 2009 Aufwendungen für spätere
Pensionszahlungen in Höhe von 1.063.803,00 € in die Rückstellung einzubuchen waren.
Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt
15.166.909,00 Mio. € gegenüber dem Bestand aus der Eröffnungsbilanz von 14.879.656,00 €
(Differenz 287.253,00 €).
2.2.3.2 Instandhaltungsrückstellungen
Für unterlassene Instandhaltung ist nach § 36 Abs.3 GemHVO pflichtig eine Rückstellung
auszuweisen, wenn
1. die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist,
2. die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss und
3. die vorgesehenen Maßnahmen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert
werden.
Die in der Eröffnungsbilanz gebildete Instandhaltungsrückstellung (KMF-Sanierung2 Kreishaus) wurde
in 2009 nur zu einem geringen Anteil in Anspruch genommen, der Restbetrag wurde auf das
Haushaltsjahr 2010 vorgetragen (siehe Tabelle).
Neue Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die im Jahr 2009 geplant waren, aber nicht
mehr durchgeführt werden konnten, sind im Jahresabschluss 2009 wie folgt gebildet worden:
Anfangsbestand
1.1.2009
Bildung in
2009
Inanspruchnahme
+ Auflösung in
2009
Endbestand
31.12.2009
€
€
€
€
Kreishaus
KMF-Sanierung (alt aus 2008)
Erneuerung Trinkwasserstation
Erneuerung Bodenbeläge 1. u. 3. OG
Bauliche IT-Sicherheitsmaßnahmen
2
1.750.000
70.000
35.000
106.200
50.000
129.268
1.690.732
35.000
106.200
50.000
KMF = Künstliche Mineralfaser
31
Jahresabschluss 2009
Thomas-Eßer-Berufskolleg
25.000
Gasversorgung Physik-/Chemieräume
25.000
160.000
Sanierung von Elektrounterverteilungen
160.000
48.000
Brandschutzmaßnahmen Trakt C
48.000
15.000
Arbeitssicherheitsmängel PC-Räume 1.02 u. 1.22
15.000
6.500
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
6.500
Berufskolleg Eifel
170.200
Erneuerung Trinkwassernetz
170.200
7.600
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
7.600
Hans-Verbeek-Schule
640
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
640
Burgruine Kronenburg
Felsabsprengung Burgruine Kronenburg
25.000
Summe:
1.750.000
25.000
719.140
129.268
2.339.872
2.2.3.3 Sonstige Rückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor
benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen.
Die bereits zur Eröffnungsbilanz gebildeten Sonstigen Rückstellungen entwickelten sich zum
31.12.2009 wie folgt. Neu gebildet werden mussten im Jahresabschluss 2009 eine Rückstellung für
Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) und für den Rückbau einer
Kreisstraße:
Rückstellung
a) Rückstellung für Urlaub
Anfangsbestand
1.1.2009
Inanspruchnahme
+ Auflösung
Zugang
Endbestand
31.12.2009
€
€
€
€
1.338.768,24
1.338.768,24
1.329.110,64
1.329.110,64
b) Rückstellung für Überstunden
777.027,09
777.027,09
760.190,45
760.190,45
c) Rückstellung für Altersteilzeit
335.632,70
235.023,96
187.830,32
288.439,06
-
125.000,00
125.000,00
-
444.419,47
2.521.324,23
306.083,00
354.565,00
d) Rückstellung für Forderungen nach
dem Einheitslastenabrechnungsgesetz
e) Rückstellung Prozessrisiko
Sonderzuwendung
f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG
-
2.076.904,76
120.398,00
71.916,00
32
Jahresabschluss 2009
g) Rückstellung
Niederschlagswassergebühr
133.160,00
h) Rückstellung Rückbauverpflichtung
Kreisstraße 63 Baasem - Berk
i) Rückstellung
"Lebensmitteluntersuchungsamt
Aachen"
Summe:
-
-
107.037,71
240.197,71
-
50.000,00
50.000,00
88.000,00
88.000,00
4.869.890,79
2.510.735,29
3.309.671,59
5.668.827,09
Zu a) bis c)
Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und Abgänge, die keiner weiteren
Erläuterung bedürfen.
Zu d)
Am 04.02.2010 wurde das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Landtag NRW beschlossen. Bereits
am 03.12.2009 stellte der Landtag eine Modellrechnung zur Abrechnung der Einheitslasten für das
Jahr 2008 zur Verfügung. Aus dieser Modellrechnung ergab sich für den Kreis Euskirchen ein
Zahlbetrag für 2009 von ca. 125.000 €. Insofern war ab diesem Zeitpunkt eine Rückstellung für
ungewisse Verbindlichkeiten nach § 36 Abs. 4 GemHVO zu bilden.
Zu e)
Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2009 noch nicht
entschieden. Daher musste der in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellung ein Gesamtbetrag
von 444.419,47 € für evtl. in 2009 neu entstandene Ansprüche des betroffenen Personenkreises
zugeführt werden. Der gesamte Sachverhalt ist in der Dokumentation zur Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 (Seiten 53 – 55) ausführlich beschrieben.
Zu f)
Auch für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse sind unter bestimmten Voraussetzungen
Rückstellungen auf der Passivseite zu bilden, und zwar in den Fällen, in denen sich aus § 107b
BeamtVG oder Art. 131 GG eine Verpflichtung des Kreises zur Beteiligung an den Versorgungslasten
eines Beamten ergibt. Die Berechnung zum Stichtag 31.12.2009 wurde von der Rheinischen
Versorgungskasse vorgenommen, die Daten sowie die Berechnungsmethode durch die Heubeck AG
testiert.
Zu g)
Nach
dem Urteil
des
OVG
Nordrhein-Westfalen
vom
18.12.2007
sind
die
Kosten
der
Regenwasserbeseitigung verursachungsgerecht zu verteilen. Aus diesem Grunde erheben die Städte
und Gemeinden für Straßenoberflächen der Kreisstraßen, deren Niederschlagswasser in die
gemeindliche Kanalisation geleitet wird, rückwirkend ab dem Jahr 2007 entsprechende Gebühren. Im
33
Jahresabschluss 2009
vorliegenden Abschluss handelt es sich um die erwarteten Veranlagungen zur Niederschlagsgebühr
des Jahres 2009.
Zu h)
Im Zuge der Trassenverlegung und Aufstufung eines Teilstücks einer Gemeindestraße zu einem
Abschnitt der K 63 hatte sich der Kreis Euskirchen verpflichtet (siehe Beschluss des
Kreisausschusses V 866 vom 14.10.1998), die durch die Verlegung nicht mehr benötigte Teiltrasse
zurückzubauen und zu rekultivieren. Diese Rückbaumaßnahme sollte im Zuge der damals
beantragten Fördermaßnahme „Neubau Kreisstraße 63 Baasem – Berk“ erfolgen. Da ein Ausbau der
K 63 aufgrund fehlender Landesförderung noch nicht realisiert werden konnte, war die
Rückbaumaßnahme immer wieder verschoben worden. Dem Grunde nach hätte diese Rückstellung
schon zur Eröffnungsbilanz gebildet werden müssen. Der Sachverhalt war zum damaligen Zeitpunkt
nicht bekannt bzw. nicht gemeldet und wird daher im vorliegenden Abschluss nachgeholt (siehe auch
oben Nr. 2.2.2.1).
Zu i)
Der Rückstellungsbetrag von 88.000 € wurde in Höhe von 85.084,28 € für die Begleichung einer
Nachforderung des Lebensmittel-Untersuchungsamtes der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der
Betriebskostenabrechnung 2007 in Anspruch genommen. Der Restbetrag wurde ertragswirksam
aufgelöst.
2.2.4 Verbindlichkeiten
Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises
Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die
sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
Arten der Verbindlichkeiten
I. Anleihen
Bestand
01.01.2009
€
Bestand
31.12.2009
€
Veränderung
+/ - €
0,00
0,00
0,00
von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
vom öffentlichen Bereich
894.970,40
775.440,58
-119.529,82
vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
34
Jahresabschluss 2009
von Banken und Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
243.485,38
227.492,42
-15.992,96
2.832.487,25
562.302,11
-2.270.185,14
295.142,81
237.872,30
-57.270,51
VII. Sonstige Verbindlichkeiten
2.843.290,40
7.459.618,76
4.616.328,36
Summe:
7.109.376,24
9.262.726,17
-2.462.978,43
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Bei den Kreditverbindlichkeiten für Investitionen handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der
ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen für
Investitionen (979.698,62 €), aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (3.707.227,32 €), aus
sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (502.398,00 €) sowie aus ungeklärten
Zahlungseingängen (1.357.557,69 €) enthalten. Die v.g. Positionen erhöhen sich im Vergleich zur
Eröffnungsbilanz um insgesamt 4.326.861,46 €.
Durch die erstmalige Abbildung der antizipativen Rechnungsabgrenzung reduzieren sich die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechend.
Zur
Entwicklung
der
Verbindlichkeiten
in
2009
wird
im
Übrigen
auf
den
beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) verwiesen.
2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung
Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Anfangsbestand
Zugang
Abgang
Endbestand
31.12.2009
69.543
33.891
73.622
29.813
Fahrzeugförderung ÖPNV
1.436.236
403.563
311.423
1.528.376
Förderung von Kindertagesstätten
7.659.719
286.510
448.289
7.497.940
Passive Rechnungsabgrenzung allg.
Sonstige PRAP (Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse)
Summe
99.166
315.581
254.610
160.137
9.264.664
1.039.545
1.087.944
9.216.266
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau sowie
Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV.
35
Jahresabschluss 2009
36
Jahresabschluss 2009
IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Wie bereits in der Einleitung dieser Dokumentation beschrieben, ist das Jahr 2009 für den Kreis
Euskirchen das erste Jahr der Rechnungslegung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement.
Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung
und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und
vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und
den Ressourcenverbrauch ab.
Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche
festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2009 erläutert.
1.1 Ordentliche Erträge
1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Ertragsposition beinhaltet zum einen die Erträge aus der Jagdsteuer, deren Höhe sich im Ergebnis
auf 608.107,96 € beläuft. Ansonsten wird hier die Ausgleichsleistung des Landes aus
Wohngeldersparnis nach AG-SGB II NRW mit 3.062.412,33 € ausgewiesen. Erwartet wurde lediglich
eine Ausgleichsleistung in Höhe von 1.350.000 €.
1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Diese Position mit 141.025.310,47 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen
Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (102.525.690,00 €), der ÖPNV-Umlage (210.293,00 €),
der
VHS-Umlage (128.820,00 €) und
die
im Rahmen des
Finanzausgleichs gewährten
Schlüsselzuweisungen (19.305.743,00 €). Darüber hinaus sind hier verschiedene Zuweisungen mit
insgesamt
14.400.349,73
€
enthalten,
wobei
besonders
die
Landeszuweisungen
für
die
Betriebskosten der Kindergartenträger zu erwähnen sind (10.674.697,38 €). Die ebenfalls in dieser
Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen
beläuft sich auf 3.530.089,82 €.
Entgegen der Haushaltsplanung erhöhte sich die Landeszuweisung für die Betriebskosten der
Kindergartenträger
um
814.697,38
€
sowie
die
Auflösung
von
passiven
Rechnungs-
abgrenzungsposten um 770.712,00 € (geplant 0 €).
37
Jahresabschluss 2009
1.1.3 Sonstige Transfererträge
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 3.616.032,83 €. Zu
erwähnen sind hier insbesondere Kostenbeiträge und Ersatz von Aufwendungen (482.690,40 €),
gesetzliche Unterhaltsansprüche aus dem Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (655.507,12 €),
Rückzahlungen gewährter Hilfen (1.196.982,63 €) und Leistungen von Sozialleistungsträgern
(920.392,63 €).
1.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 29.490.262,29 €. Sie verteilen sich
auf Benutzungsgebühren mit 18.734.582,03 € (davon für den Rettungsdienst 8.404.388,53 € und für
die Abfallentsorgung 10.322.056,92 €), Verwaltungsgebühren mit 5.802.595,64 € (davon für
Zulassung 2.777.930,80 €) und Entgelte mit 4.739.464,68 € (davon Elternbeiträge mit 4.066.546,36
€). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den
Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden
Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag
von 192.484,52 € für die Abfallentsorgung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von
Sonderposten in Höhe von insgesamt 4.907.400,00 €.
1.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.430.427,50 €. Davon entfallen im
Wesentlichen 1.264.378,56 € auf Erträge aus Verkauf (davon 661.859,88 € aus Stromverkauf) und
134.673,45 € auf Mieten und Pachten.
1.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
In den in 2009 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 11.983.036,34 € sind die
Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (5.685.165,98 €) sowie
diverse Erstattungsleistungen von Land, Gemeinden, Bund und Sonstigen (6.297.870,36 €) enthalten.
1.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Die Position umfasst mit 12.550.589,31 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (2.875.470,28 €), den
Ertrag aus der Zinsverpflichtung der Rückstellung Abfalldeponie Strempt (2.217.801,19 €) sowie
Erträge aus der Wertveränderung von Forderungen (6.235.400,00 €). Bei letzterem handelt es sich
um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen der Eröffnungsbilanz eingestellt wurde. Die
38
Jahresabschluss 2009
Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie Strempt und die Ausbuchung der Wertberichtigung
waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2009 nicht absehbar und konnten daher nicht geplant
werden (siehe hierzu auch 1.2.6).
1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2009 folgende Produkte:
Produkt 111 19 – Immobilienmanagement und
Produkt 542 01 – Straßenunterhaltung.
Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 122.179,12 €, der den Herstellungskosten der
aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
1.2 Ordentliche Aufwendungen
1.2.1 Personalaufwendungen
Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2009 getrennt nach Beamten und tariflich
Beschäftigten enthält die folgende Tabelle:
Bezeichnung
Ergebnis
Beamte
Dienstaufwendungen
Aufwandsentschädigung LR / AV
5.251.902,09 €
5.022,36 €
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko
260.569,59 €
Beihilfen
345.170,16 €
Gesundheitsvorsorge
Zuführung Pensionsrückstellung
Zuführung Beihilferückstellung
Summe Beamte
105,94 €
1.588.693,00 €
305.620,00 €
7.757.083,14 €
Beschäftigte
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
18.726.974,68 €
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
187.830,32 €
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
466.808,95 €
39
Jahresabschluss 2009
Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende
100.124,86 €
Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge
11.123,25 €
Beiträge Versorgungskasse tarifliche Beschäftigte
1.354.893,78 €
Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte
6.813,03 €
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifliche Beschäftigte
3.618.805,80 €
Beiträge GUV tarifliche Beschäftigte
92.397,07 €
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonstige Beschäftigte
42.681,27 €
Summe Beschäftigte
24.608.453,01 €
Gesamtbetrag Personalaufwendungen
32.365.536,15 €
1.2.2 Versorgungsaufwendungen
Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Bezeichnung
Ergebnis
Versorgungsempfänger
Beiträge zur Versorgungskasse Beamte
3.534.361,00 €
Beiträge zur Versorgungskasse Beamte (KKM)
140.000,00 €
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko
183.849,88 €
Beihilfen Versorgungsempfänger
672.872,56 €
Gesamtbetrag Versorgungsaufwendungen
4.531.083,44 €
Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Beiträge zur Versorgungskasse Beamte um
1.024.361,00 €.
1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position mit 26.544.078,04 € beinhaltet insbesondere den Unterhaltungsaufwand für
Grundstücke und bauliche Anlagen sowie das sonstige unbewegliche Vermögen (5.210.236,05 €),
Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (3.092.383,11 €), Bewirtschaftung der Grundstücke und
baulichen Anlagen (2.331.083,14 €), Unterhaltung des beweglichen Vermögens (2.256.763,44 €) und
die Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen (13.483.498,28 €).
Minderaufwendungen ergaben sich bei der Unterhaltung der baulichen Anlagen und des sonstigen
unbeweglichen Vermögens (2.108.963,95 €), bei den Erstattungen für Aufwendungen von Dritten
40
Jahresabschluss 2009
(939.316,89 €) sowie bei den sonstigen Sachleistungen (1.982.595,94 €, davon 1.148.665,82 €
Verbrennungs- und Transportkosten AWZ).
1.2.4 Bilanzielle Abschreibungen
Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.102.205,99 €. Sie verteilen sich auf
Abschreibungen auf Sachanlagen (1.683.196,99 €), Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und
Betriebsvorrichtungen (2.173.994,00 €), Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (4.243.979,00 €)
sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen (1.036,00 €). Entgegen der ursprünglichen Planung
erhöhten sich die Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (732.294,00 €)
und Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (448.979,00 €).
1.2.5 Transferaufwendungen
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 105.274.907,96 €.
Davon entfallen im Wesentlichen 35.311.125,14 € auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke, 14.652.712,50 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen, 15.918.990,11 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen,
35.092.923,00 € Landschaftsumlage, 1.830.306,00 € Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie 1.037.588,64 € Investitionspauschalen für Pflegeeinrichtungen.
Geplant waren hier auch die Aufwendungen aus der Leistungsbeteiligung bei Leistungen für
Unterkunft und Heizung mit 21.000.000 € sowie die einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende mit
660.000,00 €, die aus finanzstatistischen Gründen als sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe
hierzu 1.2.6) auszuweisen waren. Nicht eingeplant waren die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
mit 1.216.649,00 € und der Zuschuss „Marktorientierte Direktvergabe -MoD RVK-“ in Höhe von
insgesamt 2.790.000,00 € (siehe hierzu auch 1.3.2).
1.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht
zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen
ordentlichen Aufwendungen in 2009 auf 37.158.930,51 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die
Kosten der Unterkunft (22.095.679,18 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II
(651.050,03 €) und die Wertveränderung von Forderungen (6.755.300,00 €). Die v.g. Aufwendungen
wurden zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2009 unter einer anderen Aufwandsposition (siehe
hierzu 1.2.5) eingeplant bzw. waren von der Buchungssystematik her nicht absehbar und konnten
daher in dieser Höhe nicht berücksichtigt werden (Wertveränderung). Des Weiteren sind als größere
Position Geschäftsaufwendungen (1.389.358,67 €), Versicherungsbeiträge und Steuern (693.652,21
€) und die Zinsverpflichtung Deponie (2.217.801,19 €) zu erwähnen.
41
Jahresabschluss 2009
Ebenfalls erfolgt unter dieser Position der Ausweis der Aufwendungen, die durch die Einstellung von
Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für den Gebührenausgleich entstehen. Für 2009
ergab sich lediglich ein Gebührenüberschuss in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst in
Höhe von 264.845,16 €. Weiterhin wurde in den Sonderposten für den Gebührenausgleich
Rettungsdienst ein Betrag von 86.643,20 € eingestellt, der sich aus der Verzinsung des
Sonderpostenbestandes ergibt.
1.3. Finanzergebnis
1.3.1 Finanzerträge
Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 8.616.205,70 €. Sie verteilen sich im Wesentlichen auf
Zinserträge von Kreditinstituten (6.548.568,44 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (1.693.745,30 €)
sowie Erträge aus Wertpapieren (422.325,00 €). Von den Zinserträgen entfallen 42.738,28 € auf die
Anlage von Liquiditätsbeständen des BgA Verkehrsunternehmen.
Die Zinserträge von Kreditinstituten blieben mit 1.961.431,56 € hinter den Erwartungen, da infolge der
Finanzkrise die Zinsen für Termingeldanlagen in 2009 um durchschnittlich 2% sanken. Abgemildert
wird dieser Effekt durch erhöhte Gewinnanteile aus Beteiligungen (510.145,30 €) und erhöhte Erträge
aus Wertpapieren (140.725,00 €).
1.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Diese Aufwandsposition von insgesamt 10.464,86 € beinhaltet Darlehenszinsen in Höhe von 6.488,16
€ für ein Landesdarlehen sowie sonstige Zinsverpflichtungen von 3.976,70 €.
Ursprünglich war hier eine Verlustübernahme der RVK in Höhe von 2.950.000 € vorgesehen, die
aufgrund des Abschlusses der Marktorientierten Direktvergabe (MoD) zwischen dem Kreis Euskirchen
und der RVK am 10.12.2008 ab dem Haushaltsjahr 2009 Transferaufwendungen darstellen (siehe
hierzu 1.2.5).
1.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Haushaltsjahr 2009 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.
42
Jahresabschluss 2009
1.5 Haftungsverhältnisse
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner
Beteiligungsgesellschaften
sowie
für
eine
kreisangehörige
Kommune
übernommen.
Die
Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2009 auf insgesamt 16.883.489,00 €.
Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) ausgewiesen.
Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer
Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum
31.12.2009 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren.
1.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2009
Das Jahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.482.643,10 € ab. Es wird
vorgeschlagen, diesen Betrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Der Fehlbetrag wird
entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2009 unter dem Passivposten
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen.
43
Jahresabschluss 2009
44
Jahresabschluss 2009
V.
Anlagenspiegel
45
Jahresabschluss 2009
46
Jahresabschluss 2009
VI. Forderungsspiegel
47
Jahresabschluss 2009
48
Jahresabschluss 2009
VII. Verbindlichkeitenspiegel
49
Jahresabschluss 2009
50