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Info GB (Anlage 1. I bis VII zur Info GB Info 72/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,2 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
28.11.13, 14:47
Aktualisiert
28.11.13, 14:47

Inhalt der Datei

Jahresabschluss 2009 Bilanzierung und Bewertung KREIS EUSKIRCHEN FINANZEN UND STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG JAHRESABSCHLUSS 2009 I| Seite Jahresabschluss 2009 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 5 I. Ergebnisrechnung ........................................................................................................................ 9 II. Finanzrechnung .......................................................................................................................... 11 III. Bilanz ........................................................................................................................................... 13 1. Bilanzierung und Bewertung ....................................................................................................... 16 1.1 ALLGEMEINES .............................................................................................................................. 16 1.2. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ....................................................... 16 1.2.1 Anlagevermögen ...................................................................................................................16 1.2.2 Umlaufvermögen ..................................................................................................................17 1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................................17 1.2.4 Eigenkapital ..........................................................................................................................17 1.2.5 Sonderposten........................................................................................................................17 1.2.6 Rückstellungen .....................................................................................................................17 1.2.7 Verbindlichkeiten ..................................................................................................................18 1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ..............................................................................18 2. Erläuterungen zur Bilanz ............................................................................................................. 19 2.1 AKTIVA ........................................................................................................................................ 19 2.1.1 Anlagevermögen ...................................................................................................................19 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte...................................................................................... 19 2.1.1.2 Sachanlagen................................................................................................................. 19 2.1.1.3 Finanzanlagen .............................................................................................................. 21 2.1.2 Umlaufvermögen ..................................................................................................................22 2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .................................................................................25 2.2 PASSIVA ..................................................................................................................................... 25 2.2.1 Eigenkapital ..........................................................................................................................25 II Jahresabschluss 2009 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage .................................................................................................... 25 2.2.1.2 Sonderrücklagen .......................................................................................................... 28 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage ...................................................................................................... 28 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2009 ................................................................... 28 2.2.2 Sonderposten........................................................................................................................29 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen .................................................................................. 29 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich .................................................................. 30 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten ................................................................................................ 30 2.2.3 Rückstellungen .....................................................................................................................30 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen ............................................................................................... 31 2.2.3.2 Instandhaltungsrückstellungen ..................................................................................... 31 2.2.3.3 Sonstige Rückstellungen .............................................................................................. 32 2.2.4 Verbindlichkeiten ..................................................................................................................34 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung ...........................................................................................35 IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ......................................................................................... 37 1.1 ORDENTLICHE ERTRÄGE ................................................................................................................ 37 1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ............................................................................................37 1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..............................................................................37 1.1.3 Sonstige Transfererträge ......................................................................................................38 1.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .................................................................................38 1.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ........................................................................................38 1.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen .............................................................................38 1.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................................................38 1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ....................................................................................................39 1.2 ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN ..................................................................................................... 39 1.2.1 Personalaufwendungen ........................................................................................................39 1.2.2 Versorgungsaufwendungen ..................................................................................................40 III Jahresabschluss 2009 1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...................................................................40 1.2.4 Bilanzielle Abschreibungen...................................................................................................41 1.2.5 Transferaufwendungen .........................................................................................................41 1.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ....................................................................................41 1.3. FINANZERGEBNIS .......................................................................................................................... 42 1.3.1 Finanzerträge ........................................................................................................................42 1.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ....................................................................................42 1.4 AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN ..................................................................... 42 1.5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE .............................................................................................................. 43 1.6 VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2009 ..................................................... 43 V. Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 45 VI. Forderungsspiegel...................................................................................................................... 47 VII. Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 49 VIII. Lagebericht.................................................................................................................................. 51 IX. Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 131 X. Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................... 261 IV Jahresabschluss 2009 Einleitung Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Das Jahr 2009 ist für den Kreis Euskirchen das erste Jahr der Rechnungslegung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus      der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW  ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem Kreistag vorzulegen. Mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF (1. NKF- Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) vom 18. September 2012 wurde im Hinblick auf noch ausstehende Jahresabschlüsse eine Übergangsregelung in Art. 8 § 4 geschaffen, wonach der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen sind, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der GO NRW angezeigt worden sind. Der Kreis Euskirchen macht von dieser Regelung Gebrauch, da die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 betroffen sind (siehe Beschluss des Kreistages vom 17.07.2013, V 28/2013). 5 Jahresabschluss 2009 Der vorliegende Jahresabschluss wird in Folge dessen in der vom Landrat nach § 95 Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung hat zur Folge, dass dieser Abschluss nicht nach § 101 Abs. 8 GO NRW formal durch die Rechnungsprüfung geprüft und dem Landrat keine Entlastung erteilt wird. Der Kreistag fasst für den vorliegenden Abschluss keine feststellenden Beschlüsse, sondern nimmt das Rechnungsergebnis lediglich zur Kenntnis. Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen. Hier werden alle Aufwendungen und Erträge aus den produktorientierten Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch das Gesetz oder die Verordnung nichts anderes zugelassen ist. Die Finanzrechnung hingegen ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch das Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist). Die Teilrechnungen sind nach § 40 GemHVO gegliedert in Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen. Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei Rechnungskomponenten. Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. 6 Jahresabschluss 2009 Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach Abs.2: 1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, 2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung, 3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungsund Bilanzierungsmethoden, 4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages, 5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt, 6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, 7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen, 8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung, 9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Zu 1.: Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Zu 2.: Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage. Zu 3.: In 2009 wurde nicht vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Zu 4.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.2. Zu 5.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3. Zu 6.: In 2009 wurde als Abschreibungsmethode nur die lineare Abschreibung gewählt. Zu 7.: Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge. Zu 8.: Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2009 einbezogen. 7 Jahresabschluss 2009 Zu 9.: Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2009 hätten einbezogen werden müssen. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den Anhang vorgesehen sind. Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Nach § 48 GemHVO ist der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises zum Abschlussstichtag vermittelt wird. 8 Jahresabschluss 2009 I. Ergebnisrechnung 9 Jahresabschluss 2009 10 Jahresabschluss 2009 II. Finanzrechnung 11 Jahresabschluss 2009 12 Jahresabschluss 2009 III. Bilanz - Siehe folgende Seiten - 13 Jahresabschluss 2009 14 Jahresabschluss 2009 15 Jahresabschluss 2009 1. Bilanzierung und Bewertung 1.1 Allgemeines Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW). Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum Rechnungsabgrenzungsposten stehenden unter Vermögensgegenstände, Beachtung der Grundsätze die Schulden ordnungsmäßiger und Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für den Jahresabschluss 2009 wurde die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur durchgeführt. Bei dieser Inventurform werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt. Eine körperliche Inventur erfolgte zum Jahresabschluss 2009 nicht. 1.2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.2.1 Anlagevermögen In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der ab dem 01.01.2009 zugegangenen Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt. Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 410 € (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Verbrauch wurde unterstellt. Ebenso wurde von dem Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO 16 Jahresabschluss 2009 NRW, Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60,00 € (netto) aufwandswirksam zu buchen, Gebrauch gemacht. 1.2.2 Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf niedergeschlagene Forderungen wurden Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal, berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel. Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen. 1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1 GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2 GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. 1.2.4 Eigenkapital Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert. 1.2.5 Sonderposten Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). 1.2.6 Rückstellungen Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende 17 Jahresabschluss 2009 Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern personenbezogen ermittelt. Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch ein externes, von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüftes Gutachten erfolgt. Zum Jahresabschluss 2009 steht die Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in unveränderter Höhe zur Verfügung. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2009 aus den ordentlichen Erträgen gedeckt werden. Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen, deren Nachholung hinreichend konkret beabsichtigt ist und die als bisher unterlassen bewertet werden, wurden, soweit die vorgesehenen Maßnahmen am Abschlussstichtag einzeln zu bestimmen und wertmäßig zu beziffern waren, gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW Rückstellungen passiviert. Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die im Jahr 2009 geplant waren, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind im Jahresabschluss 2009 gebildet worden. 1.2.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. 1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3 GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung. 18 Jahresabschluss 2009 2. Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Aktiva 2.1.1 Anlagevermögen Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2009 rund 250,3 Mio. €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2009 von 248,4 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von + 1,9 Mio. €. Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2009 werden im Folgenden erläutert. Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten Teil V). 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 428.725,84 € und stieg damit gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2009 um rd. 270 T€. Neben einer Vielzahl kleinerer Lizenzen wurde das Geodaten-Verfahren „ALKIS“ (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit rd. 133 T € aktiviert. Den Investitionen im Berichtszeitraum von rd. 341 T€ standen Abschreibungen von 71 T€ gegenüber. 2.1.1.2 Sachanlagen Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2009 ein Buchwert von insgesamt 180.354.520,45 € geführt (Anfangsbestand 01.01.2009: 182.247.113,00 €). Den Investitionen im Berichtszeitraum von 6,2 Mio. € standen Abschreibungen von 8,0 Mio. € gegenüber. 19 Jahresabschluss 2009 In 2009 wurden neben einer Vielzahl kleinerer Investitionen im Wesentlichen folgende Vermögensgegenstände in Betrieb genommen: Bilanzposition Vermögensgegenstand Erläuterung Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Div. Grundstücke im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Merzenich Mehrzuteilung lt. Abfindungsnachweis 290/00 91.799 Thomas-Eßer-Berufskolleg Umbau Außentoiletten in Besprechungsräume 67.557 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Thomas-Eßer-Berufskolleg Erweiterung Einbruchmeldeanlage 8.334 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Thomas-Eßer-Berufskolleg Kühlsystem Serverraum 6.272 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Berufskolleg Eifel TUIV-Verkabelung Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögen siehe Erläuterungen zu 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage Infrastrukturvermögen Brücke über den Urftsee (VictorNeels-Brücke) und Radweg Kreisstraße 7 und 17, Vogelsang Infrastrukturvermögen Brücke über Lampertsbach Kreisstraße 69, Bl.Dollendorf 199.581 Infrastrukturvermögen Ortsdurchfahrt Wahlen K 60 Kall-Wahlen (I. Bauabschnitt) 339.307 Infrastrukturvermögen Böschungssicherung K 7 Böschungssicherung 40.622 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Radlader AWZ Mechernich Abfallentsorgung 148.691 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Radlader AWZ Mechernich Rekultivierung u. Nachsorge 92.701 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Spezialfahrzeug (Unimog) Kreisbauhof Schleiden 198.695 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge PKW (Skoda Octavia Combi) Kreisbauhof Schleiden 26.057 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Spezialfahrzeug (VW Crafter) Kreisbauhof Schleiden 35.645 Gerätewagen Messtechnik Feuerschutz / Brandschutzzentrum Schleiden 167.381 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Wechselladerfahrzeug Feuerschutz / Brandschutzzentrum Schleiden 46.216 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2 Notarzteinsatzfahrzeuge Rettungsdienst 92.922 Betriebs- und Geschäftsausstattung Server-System EDV 32.999 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Wertansatz in € 10.352 438.535 3.177.896 20 Jahresabschluss 2009 Vermögensabgänge in nennenswerter Höhe sind in 2009 nicht verbucht worden. Anlagen im Bau sind zum 31.12.2009 in folgender Höhe bilanziert: Maßnahme Beschreibung Thomas-Eßer-Berufskolleg LWL Vernetzung K 82 Neubau Kreisverkehre Kölntor und Münstertor, Zülpich Losheim Radweg K 24 Ausbau Billiger Straße Mechernich Neubau Ostring K 67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall K 39 Neubau Schönau/Holzmülheim 25.446 K7 Böschungssicherung 87.646 K 61 Brücken- und Straßenneubau Manscheid 60.259 K 24 n Neubau Ortsumgehung Billig 49.300 K 60 Neubau OD Marmagen 227.900 K 34 Neubau OD Frohngau 11.030 K 11 Neubau OD Bodenheim K 64 Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herstellung Radweg Summe € 189.966 2.605 24 1.785 46.766 4.792 390.039 34.293 1.131.851 2.1.1.3 Finanzanlagen Der Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 69.562.258,59 € (Vorjahr: 66.031.873,00 €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf eine unterjährige Auflösung einer sonstigen Ausleihung (Schuldscheindarlehen von 3.500.000,00 €) und einer Neuanlage einer Ausleihung mit einer Laufzeit > 1 Jahr in 2009 in Höhe von 7.000.000,00 € beeinflusst. Im Übrigen waren folgende gering wertbeeinflussende Tatbestände bei den Finanzanlagen zu verzeichnen:     Gründung der NeT GmbH (18.000,00 €) Gründung der LEP AöR (300,00 €) Abschreibungen auf Finanzanlagen (Euregionale 2008: -1.036,00 €) Nachholung des in der Eröffnungsbilanz unterlassenen Wertansatzes für die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (13.121,59 €). Siehe hierzu auch weiter unten Nr. 2.2.1.1. 21 Jahresabschluss 2009 2.1.2 Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2009 wie nachstehend zusammen: a) Vorräte b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände c) Liquide Mittel 334.287,17 EUR 15.574.446,01 EUR 160.983.045,23 EUR 176.891.778,41 EUR Zu a) Vorräte Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von insgesamt 334.287,17 €. Dies entspricht einem Plus von rd. 40 T€ gegenüber 2008. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandserhöhungen bei vorgehaltenen Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung. Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: 22 Jahresabschluss 2009 Forderungsart Bestand 01.01.2009 € Bestand 31.12.2009 € Veränderung +/ - € Wertberichtigung zum 31.12.2009 I. Öffentlich-rechtliche Forderungen Gebührenforderungen 5.550.583,82 5.129.105,43 -421.478,39 818.200,00 4.885,02 15.432,02 10.547,00 100,00 Forderungen aus Transferleistungen 4.391.353,86 2.631.523,87 -1.759.829,99 2.856.000,00 Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen 1.529.518,01 3.341.733,07 1.812.215,06 44.500,00 3.501.372,00 1.538.536,96 -1.962.835,04 3.036.400,00 gegenüber dem öffentlichen Bereich 83.287,77 11.888,12 -71.399,65 gegenüber verbundenen Unternehmen 32.506,63 172.506,63 140.000,00 gegen Beteiligungen 33.157,16 9.231,59 -23.925,57 Sonstige Vermögensgegenstände 17.220.027,59 2.724.488,32 -14.495.539,27 Summe: 32.346.691,86 15.574.446,01 -16.772.245,85 Steuerforderungen (Jagdsteuer) II. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 100,00 6.755.300,00 In der Eröffnungsbilanz wurde unter den Forderungen aus Transferleistungen eine einmalige Forderung in Höhe von 787.700 € aus Erstattung Krankenhilfeleistung nach § 264 SGB V ausgewiesen. Ferner mussten die Forderungen nach § 7 UhVorschG (nach Wertberichtigung 795.000 €) von der Bilanzposition „Forderungen aus Transferleistungen“ in die korrekte Position „Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Privaten Bereich“ verschoben werden. Unter der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ werden erstmalig vorschriftsmäßig die im Wertaufhellungszeitraum eingebuchten öffentlich-rechtlichen Forderungen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 bestanden „Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Privaten Bereich“ aus Zinszahlungen für Festgeldanlagen in Höhe von ca. 2.800.000 €. Die Zahlungseingänge erfolgten in 2009. Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind die Ansprüche zu bilanzieren, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. In der Eröffnungsbilanz waren hier auch Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von 17,2 Mio. € ausgewiesen. Diese Mittel wurden 2009 als Festgelder unter dem Posten „Liquide Mittel“ bilanziert (siehe hierzu auch Buchstabe c). Des Weiteren sind hier die Rechnungsabgrenzungsposten (976.086,04 €) sowie noch nicht zugeordnete Auszahlungen (1.671.645,18 €) enthalten, wobei hier 23 Jahresabschluss 2009 die letzte Abbuchung KdU der Agentur für Arbeit in Höhe von 1.485.455,26 € vom 30.12.2009 enthalten ist. In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind. Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von 6.755.300 € wertberichtigt. Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der Einzelwertberichtigung (721.700 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (6.018.700 €) und Pauschalwertberichtigung (14.900 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten verteilt, kann der vorstehenden Tabelle entnommen werden. Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den Forderungsspiegel (Teil VI) verwiesen. Zu c) Liquide Mittel Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Liquide Mittel Betrag EUR Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten Kreissparkasse Euskirchen Postbank Köln Kreissparkasse Euskirchen -BgA - 9.045.191,96 24.761,56 546.337,52 Sonstige Einlagen Termingeldanlagen < 6 Monaten 4.000.000,00 Termingeldanlagen < 6 Monaten -BgA- 1.200.000,00 Termingeldanlagen > 6 Monaten Bargeld Kassenbestand 146.100.000,00 66.754,19 160.983.045,23 In den Termineinlagen > 6 Monate ist auch das oben unter b) angesprochene Schuldscheindarlehen verbucht, das aus finanzstatistischen Gründen im vorliegenden Abschluss in die liquiden Mitteln umgeschichtet wurde. Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt. 24 Jahresabschluss 2009 2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2009 setzen sich wie folgt zusammen: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Anfangsbestand Zugang Abgang Endbestand 31.12.2009 Wertaufhellung allg. (Januar-Besoldung Beamte, SGB II, …) 4.144.024 3.418.424 4.197.762 3.364.685 Fahrzeugförderung ÖPNV 1.436.236 403.567 311.423 1.528.380 15.006.269 302.416 885.483 14.423.202 Förderung von Kindertagesstätten Sonstige ARAP (u.a. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Römertherme Zülpich) Summe 99.166 608.713 270.205 437.675 20.685.695 4.733.120 5.664.873 19.753.942 Für die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und für Fahrzeugförderungen ÖPNV hat der Kreis selbst investive Förderungen erhalten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2009 auf der Passivseite unter Nr. 2.2.5 passiviert. 2.2 Passiva 2.2.1 Eigenkapital Das Eigenkapital wurde in der Eröffnungsbilanz aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage nach § 56 a KrO NRW und in den Posten "Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" gegliedert. 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage war in der Eröffnungsbilanz mit einem Wert von 13.985.763,84 € festgestellt worden. Nach § 57 GemHVO ist der Wertansatz der allgemeinen Rücklage zu berichtigen, wenn bei der Aufstellung späterer Abschlüsse festgestellt wird, dass Werte in der Eröffnungsbilanz zu einem zu 25 Jahresabschluss 2009 niedrigen oder einem zu hohen oder zu Unrecht oder zu Unrecht nicht angesetzt worden waren und wenn es sich um wesentliche Beträge handelt. Auch wenn es sich der Höhe nach -gemessen am Bilanzwert- um nicht wesentliche Beträge handelt, so wurden im vorliegenden Abschluss folgende Berichtigungen im Wertansatz der allgemeinen Rücklage (und der Ausgleichrücklage im Verhältnis 2/3 zu 1/3) vorgenommen1: Berichtigter Ansatz davon 2/3 Anteil Allg. Rücklage davon 1/3Anteil Ausgleichsrücklage € € 7.222,67 Korrektur eines zu niedrig angesetzten 3.611,33 ARAP bei "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse" Aktiver RAP (1902000) 13.121,59 8.747,73 Nachholung der unterlassenen Bilanzierung der Energie Nordeifel 4.373,86 Beteiligungs-GmbH (siehe auch Prüfbericht der GPA zur Prüfung der EB) Beteiligungen (1111000) 22.905,74 15.270,49 Nachholung nicht bilanzierten 7.635,25 beweglichen Vermögens (Wildsammelstelle Blankenheim) Betriebs- und Geschäftsausstattung (0811000) 93.977,59 62.651,73 € 10.834,00 31.325,86 Grund der Berichtigung Einbuchen einer erhaltenen Anzahlung (Fahrzeugförderung ÖPNV) Korrektur einer nicht bilanzierten geleisteten Anzahlung 3.835,00 (Flurbereinigungsverfahren ZülpichMerzenich) 11.505,00 7.670,00 276,08 184,05 Korrektur von Grunderwerbskosten bei 92,03 Maßnahme "Neubau K 60, OD KallWahlen" 391,01 260,67 Korrektur von Grunderwerbskosten bei Maßnahme "Neubau Brücke 130,34 Lampertsbachtal, K 69, BlankenheimDollendorf" 4.166,96 2.777,97 1.388,99 86.748,51 57.832,34 115.030,94 76.687,29 3.450,00 2.300,00 193.736,64 129.157,76 64.578,88 924,45 616,30 308,15 Korrigierte Bilanzposition Erhaltene Anzahlung (3704001) Geleistete Anzahlungen (0911000) Grund u. Boden Infrastrukturvermögen –ISV– (0411000) Grund u. Boden ISV (0411000) Korrektur Grunderwerbskosten K 11 OD Bodenheim Grund u. Boden ISV (0411000) 28.916,17 Korrektur Grunderwerbskosten K 20 Eicks Grund u. Boden ISV (0411000) 38.343,65 Korrektur Grunderwerbskosten K 24 Umgehung Billig Grund u. Boden ISV (0411000) 1.150,00 Korrektur Grunderwerbskosten K 24 Grund u. Boden ISV (0411000) Korrektur Grunderwerbskosten K 24 Roitzheimer Str. Grund u. Boden ISV (0411000) Korrektur Grunderwerbskosten Kreisverkehr K 67 Grund u. Boden ISV (0411000) 1 Da der Bilanzausweis der Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz auf der Grundlage „ein Drittel Eigenkapital“ (vgl. § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW) vorgenommen worden ist, führt dieser Effekt dazu, dass im vorliegenden Abschluss auch die Ausgleichsrücklage entsprechend anzupassen war. 26 Jahresabschluss 2009 Korrektur Grunderwerbskosten Kreisverkehr K 69 Blankenheim 33.810,09 22.540,06 11.270,03 -10.834,00 -7.222,67 Korrektur eines zu niedrig angesetzten -3.611,33 PRAP bei "Verbesserung der Verkehrsverhältnisse" -50.000,00 -33.333,33 -16.666,67 -5.157,75 -3.438,50 -1.719,25 -17.456,27 -11.637,51 1.114,00 742,67 5.049,00 3.366,00 -463,66 -309,11 -23.555,55 -15.703,70 Grund u. Boden ISV (0411000) Passiver RAP (3902000) Nachholung einer nicht bilanzierten Rückstellung für eine Rückbauverpflichtung an der Kreisstraße 63 Rückstellungen (2811013) Korrektur Sonderposten Grunderwerbskosten K 24 Sonderposten (23110011) Nachholung eines nicht bilanzierten -5.818,76 Sonderpostens (Förderung Wildsammelstelle Blankenheim) Sonderposten (23110023) Korrektur eines nicht korrekten 371,33 Sonderpostens (Rettungswache Schleiden) Sonderposten (2311010) Korrektur eines nicht korrekten 1.683,00 Sonderpostens (Rettungswachen Bad Münstereifel und Mechernich)) Korrektur eines falschen -154,55 Anfangsbestandes einer sonstigen Verbindlichkeit im Bereich der ULB -7.851,85 Nachträgliche Einbuchung einer Verbindlichkeit aus dem Verwahrbuch Korrektur eines falschen Anfangsbestandes einer sonstigen 736,54 Verbindlichkeit im Bereich Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege 2.209,63 1.473,09 -6.441,46 -4.294,31 -2.147,15 100,00 66,67 33,33 Sonderposten (2311010) Sonstige Verbindlichkeit (3706000) Sonstige Verbindlichkeit (3706003) Sonstige Verbindlichkeit (3706005) Nachholung einer nicht bilanzierten Sicherheitsleistung Sonstige Verbindlichkeit (3707001) Korrektur eines zu hoch angesetzten Wertberichtigungspostens Wertberichtigung Forderungen (2111002) Korrektur eines falschen Anfangsbestandes einer sonstigen -3.951,39 Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer BgA Verkehrsunternehmen Umsatzsteuer BgA Verkehrsunternehmen (3701002) -11.854,16 -7.902,77 -1.492.999,56 -995.333,04 1.492.999,56 995.333,04 Nachträgliche Einbuchung eines Übrige Forderungen UZA 497.666,52 ungeklärten Zahlungsausgangs KDU vom 9900- (1791002) 30.12.2008 473.588,38 315.725,59 157.862,79 Nachträgliche Einbuchung einer -497.666,52 Verbindlichkeit aus der Abrechnung der KDU vom 30.12.2008 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (3511000) Summe Den o.a. Berichtigungsbuchungen liegen unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde. In allen Fällen handelt es sich um die Korrektur von Nicht- oder Fehlbuchungen in der Eröffnungsbilanz, verursacht durch z.B. bei der Erstinventur übersehene Vermögensgegenstände (ene-BeteiligungsGmbH, Wildsammelstelle, Grunderwerbskosten beim Infrastrukturvermögen) oder auch um erst nachträglich 27 Jahresabschluss 2009 bekannt gewordene Sachverhalte (Sicherheitsleistung, Rückbauverpflichtung an der K 63). In Summe führen die Bilanzkorrekturen zu einer Verbesserung des Eigenkapitals um 473.588,38 €. Die allgemeine Rücklage weist damit zum 31.12.2009 einen Bestand von 14.301.489,43 € aus. Werden Ermächtigungen für Aufwendungen gemäß § 22 GemHVO übertragen, ist in deren Höhe im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage anzusetzen (§ 43 Abs. 3 GemHVO a.F.). Im Jahresabschluss 2009 wurden entsprechende Ermächtigungen in Höhe von 337.100,00 € übertragen (siehe auch KT-Beschluss D 5/2010). In dieser Höhe ist ein Anteil aus der allgemeinen Rücklage als sog. Deckungsrücklage gebildet worden. 2.2.1.2 Sonderrücklagen Als Sonderrücklagen sind zum anderen erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat (§ 43 Abs. 4 Satz 1 GemHVO NRW). Es ergaben sich in 2009 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten. 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage hatte in der Eröffnungsbilanz eine Höhe von 6.992.881,93 €. Der Abschlusssaldo zum 31.12.2009 beträgt 7.150.744,72 €. Die Veränderungen sind auf die unter Nr. 2.2.1.1 beschriebenen Wertberichtigungen zurückzuführen. 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2009 Der Fehlbetrag im Jahresabschluss 2009 beläuft sich auf 1.482.643,10 €. Die Ermittlung des Fehlbetrages ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung. Ein in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Jahresfehlbetrag ist mit der Ausgleichsrücklage ganz oder teilweise zu verrechnen, soweit diese einen Bestand aufweist. Andernfalls ist der Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage ist vorrangig vorzunehmen, weil nach § 75 Absatz 2 GO NRW eine gesetzliche Verpflichtung besteht, den Haushalt auszugleichen und durch die Verrechnung mit der Ausgleichsrücklage noch ein fiktiver Ausgleich erreicht wird. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. In Folge der Entscheidung des Kreistages, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes –NKFWG- Gebrauch zu machen (KT-Beschluss V 28/2013), erfolgt dieser Beschluss im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2011. 28 Jahresabschluss 2009 2.2.2 Sonderposten 2.2.2.1 Sonderposten für Zuwendungen Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen waren in der Eröffnungsbilanz mit 75.215.424,00 € als Sonderposten angesetzt. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem Bereich Kreisstraßenbau (siehe auch oben Nr. 2.1.1.2), sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der Abschreibung des geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2009 auf 74.771.904,02 €. Wesentliche Zugänge bei Sonderposten für investive Zuwendungen Sonderposten Ansatz in € Sonderposten Infrastrukturvermögen 2.054.000 Brücke über den Urftsee (Victor-Neels-Brücke) und Radweg 1.680.000 Brücke über Lampertsbach K 69 115.000 Ortsdurchfahrt Wahlen K 60 240.000 Böschungssicherung K 7 19.000 Sonderposten Investitionspauschale 466.782 Sonderposten Feuerschutzpauschale 14.020 Sonderposten Schulpauschale Sonderposten Flurbereinigung Merzenich (gem. FlurFördRichtl.) Summe: 157.609 70.956 2.763.367 Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz hatte die Rechnungsprüfung des Kreises (siehe Seite 72 des Berichts) festgestellt, dass Rad- und Gehwegabschnitte, ein Kreisverkehr und eine Lichtzeichenanlage nicht unter den Bilanzposten „Sonderposten aus Zuwendungen“, sondern unter den sonstigen Sonderposten hätte ausgewiesen werden müssen. Dieser Ausweisfehler aus der Eröffnungsbilanz wurde im vorliegenden Abschluss im Wege eines Passivtauschs korrigiert (siehe auch unten Nr. 2.2.2.3). 29 Jahresabschluss 2009 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet, bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach § 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen. Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber der Eröffnungsbilanz wie folgt dar: Einrichtung Anfangsbestand Abfallbeseitigung Rettungsdienst Summe: Entnahme Zuführung Endbestand 2009 2009 31.12.2009 9.554.732 192.485 0 9.362.247 4.467.109 0 330.353 4.797.462 14.021.841 192.485 330.353 14.159.709 Die in 2009 entstandenen Gebührenüberschüsse beim Rettungsdienst wurden ergebniswirksam über die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in die Sonderposten eingestellt. Der Fehlbetrag bei der Abfallbeseitigung wurde über die Auflösung des Sonderpostens ertragswirksam ausgeglichen. 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz hatte die Rechnungsprüfung des Kreises (siehe Seite 72 des Berichts) festgestellt, dass Rad- und Gehwegabschnitte, ein Kreisverkehr und eine Lichtzeichenanlage nicht unter den Bilanzposten „Sonderposten aus Zuwendungen“, sondern unter den sonstigen Sonderposten hätte ausgewiesen werden müssen. Dieser Ausweisfehler aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 369.900 € wurde im Wege eines Passivtauschs korrigiert. 2.2.3 Rückstellungen Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW. Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2009 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert. 30 Jahresabschluss 2009 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes rückgestellt. Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten und Pensionäre zum 31.12.2009 auf insgesamt 54.878.694,00 €. In der Eröffnungsbilanz war noch ein Wert von insgesamt 53.814.891,00 € ausgewiesen, so dass in 2009 Aufwendungen für spätere Pensionszahlungen in Höhe von 1.063.803,00 € in die Rückstellung einzubuchen waren. Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 15.166.909,00 Mio. € gegenüber dem Bestand aus der Eröffnungsbilanz von 14.879.656,00 € (Differenz 287.253,00 €). 2.2.3.2 Instandhaltungsrückstellungen Für unterlassene Instandhaltung ist nach § 36 Abs.3 GemHVO pflichtig eine Rückstellung auszuweisen, wenn 1. die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist, 2. die Instandhaltung als bisher unterlassen bewertet werden muss und 3. die vorgesehenen Maßnahmen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert werden. Die in der Eröffnungsbilanz gebildete Instandhaltungsrückstellung (KMF-Sanierung2 Kreishaus) wurde in 2009 nur zu einem geringen Anteil in Anspruch genommen, der Restbetrag wurde auf das Haushaltsjahr 2010 vorgetragen (siehe Tabelle). Neue Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die im Jahr 2009 geplant waren, aber nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind im Jahresabschluss 2009 wie folgt gebildet worden: Anfangsbestand 1.1.2009 Bildung in 2009 Inanspruchnahme + Auflösung in 2009 Endbestand 31.12.2009 € € € € Kreishaus KMF-Sanierung (alt aus 2008) Erneuerung Trinkwasserstation Erneuerung Bodenbeläge 1. u. 3. OG Bauliche IT-Sicherheitsmaßnahmen 2 1.750.000 70.000 35.000 106.200 50.000 129.268 1.690.732 35.000 106.200 50.000 KMF = Künstliche Mineralfaser 31 Jahresabschluss 2009 Thomas-Eßer-Berufskolleg 25.000 Gasversorgung Physik-/Chemieräume 25.000 160.000 Sanierung von Elektrounterverteilungen 160.000 48.000 Brandschutzmaßnahmen Trakt C 48.000 15.000 Arbeitssicherheitsmängel PC-Räume 1.02 u. 1.22 15.000 6.500 Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 6.500 Berufskolleg Eifel 170.200 Erneuerung Trinkwassernetz 170.200 7.600 Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 7.600 Hans-Verbeek-Schule 640 Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 640 Burgruine Kronenburg Felsabsprengung Burgruine Kronenburg 25.000 Summe: 1.750.000 25.000 719.140 129.268 2.339.872 2.2.3.3 Sonstige Rückstellungen Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen. Die bereits zur Eröffnungsbilanz gebildeten Sonstigen Rückstellungen entwickelten sich zum 31.12.2009 wie folgt. Neu gebildet werden mussten im Jahresabschluss 2009 eine Rückstellung für Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) und für den Rückbau einer Kreisstraße: Rückstellung a) Rückstellung für Urlaub Anfangsbestand 1.1.2009 Inanspruchnahme + Auflösung Zugang Endbestand 31.12.2009 € € € € 1.338.768,24 1.338.768,24 1.329.110,64 1.329.110,64 b) Rückstellung für Überstunden 777.027,09 777.027,09 760.190,45 760.190,45 c) Rückstellung für Altersteilzeit 335.632,70 235.023,96 187.830,32 288.439,06 - 125.000,00 125.000,00 - 444.419,47 2.521.324,23 306.083,00 354.565,00 d) Rückstellung für Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz e) Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG - 2.076.904,76 120.398,00 71.916,00 32 Jahresabschluss 2009 g) Rückstellung Niederschlagswassergebühr 133.160,00 h) Rückstellung Rückbauverpflichtung Kreisstraße 63 Baasem - Berk i) Rückstellung "Lebensmitteluntersuchungsamt Aachen" Summe: - - 107.037,71 240.197,71 - 50.000,00 50.000,00 88.000,00 88.000,00 4.869.890,79 2.510.735,29 3.309.671,59 5.668.827,09 Zu a) bis c) Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und Abgänge, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. Zu d) Am 04.02.2010 wurde das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Landtag NRW beschlossen. Bereits am 03.12.2009 stellte der Landtag eine Modellrechnung zur Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2008 zur Verfügung. Aus dieser Modellrechnung ergab sich für den Kreis Euskirchen ein Zahlbetrag für 2009 von ca. 125.000 €. Insofern war ab diesem Zeitpunkt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 36 Abs. 4 GemHVO zu bilden. Zu e) Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2009 noch nicht entschieden. Daher musste der in der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellung ein Gesamtbetrag von 444.419,47 € für evtl. in 2009 neu entstandene Ansprüche des betroffenen Personenkreises zugeführt werden. Der gesamte Sachverhalt ist in der Dokumentation zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 (Seiten 53 – 55) ausführlich beschrieben. Zu f) Auch für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse sind unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen auf der Passivseite zu bilden, und zwar in den Fällen, in denen sich aus § 107b BeamtVG oder Art. 131 GG eine Verpflichtung des Kreises zur Beteiligung an den Versorgungslasten eines Beamten ergibt. Die Berechnung zum Stichtag 31.12.2009 wurde von der Rheinischen Versorgungskasse vorgenommen, die Daten sowie die Berechnungsmethode durch die Heubeck AG testiert. Zu g) Nach dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2007 sind die Kosten der Regenwasserbeseitigung verursachungsgerecht zu verteilen. Aus diesem Grunde erheben die Städte und Gemeinden für Straßenoberflächen der Kreisstraßen, deren Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation geleitet wird, rückwirkend ab dem Jahr 2007 entsprechende Gebühren. Im 33 Jahresabschluss 2009 vorliegenden Abschluss handelt es sich um die erwarteten Veranlagungen zur Niederschlagsgebühr des Jahres 2009. Zu h) Im Zuge der Trassenverlegung und Aufstufung eines Teilstücks einer Gemeindestraße zu einem Abschnitt der K 63 hatte sich der Kreis Euskirchen verpflichtet (siehe Beschluss des Kreisausschusses V 866 vom 14.10.1998), die durch die Verlegung nicht mehr benötigte Teiltrasse zurückzubauen und zu rekultivieren. Diese Rückbaumaßnahme sollte im Zuge der damals beantragten Fördermaßnahme „Neubau Kreisstraße 63 Baasem – Berk“ erfolgen. Da ein Ausbau der K 63 aufgrund fehlender Landesförderung noch nicht realisiert werden konnte, war die Rückbaumaßnahme immer wieder verschoben worden. Dem Grunde nach hätte diese Rückstellung schon zur Eröffnungsbilanz gebildet werden müssen. Der Sachverhalt war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt bzw. nicht gemeldet und wird daher im vorliegenden Abschluss nachgeholt (siehe auch oben Nr. 2.2.2.1). Zu i) Der Rückstellungsbetrag von 88.000 € wurde in Höhe von 85.084,28 € für die Begleichung einer Nachforderung des Lebensmittel-Untersuchungsamtes der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung 2007 in Anspruch genommen. Der Restbetrag wurde ertragswirksam aufgelöst. 2.2.4 Verbindlichkeiten Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: Arten der Verbindlichkeiten I. Anleihen Bestand 01.01.2009 € Bestand 31.12.2009 € Veränderung +/ - € 0,00 0,00 0,00 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 vom öffentlichen Bereich 894.970,40 775.440,58 -119.529,82 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 34 Jahresabschluss 2009 von Banken und Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 243.485,38 227.492,42 -15.992,96 2.832.487,25 562.302,11 -2.270.185,14 295.142,81 237.872,30 -57.270,51 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 2.843.290,40 7.459.618,76 4.616.328,36 Summe: 7.109.376,24 9.262.726,17 -2.462.978,43 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Bei den Kreditverbindlichkeiten für Investitionen handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen für Investitionen (979.698,62 €), aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (3.707.227,32 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (502.398,00 €) sowie aus ungeklärten Zahlungseingängen (1.357.557,69 €) enthalten. Die v.g. Positionen erhöhen sich im Vergleich zur Eröffnungsbilanz um insgesamt 4.326.861,46 €. Durch die erstmalige Abbildung der antizipativen Rechnungsabgrenzung reduzieren sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechend. Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten in 2009 wird im Übrigen auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) verwiesen. 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzungsposten Anfangsbestand Zugang Abgang Endbestand 31.12.2009 69.543 33.891 73.622 29.813 Fahrzeugförderung ÖPNV 1.436.236 403.563 311.423 1.528.376 Förderung von Kindertagesstätten 7.659.719 286.510 448.289 7.497.940 Passive Rechnungsabgrenzung allg. Sonstige PRAP (Verbesserung der Verkehrsverhältnisse) Summe 99.166 315.581 254.610 160.137 9.264.664 1.039.545 1.087.944 9.216.266 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau sowie Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV. 35 Jahresabschluss 2009 36 Jahresabschluss 2009 IV. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Wie bereits in der Einleitung dieser Dokumentation beschrieben, ist das Jahr 2009 für den Kreis Euskirchen das erste Jahr der Rechnungslegung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch ab. Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2009 erläutert. 1.1 Ordentliche Erträge 1.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Ertragsposition beinhaltet zum einen die Erträge aus der Jagdsteuer, deren Höhe sich im Ergebnis auf 608.107,96 € beläuft. Ansonsten wird hier die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AG-SGB II NRW mit 3.062.412,33 € ausgewiesen. Erwartet wurde lediglich eine Ausgleichsleistung in Höhe von 1.350.000 €. 1.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Diese Position mit 141.025.310,47 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (102.525.690,00 €), der ÖPNV-Umlage (210.293,00 €), der VHS-Umlage (128.820,00 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (19.305.743,00 €). Darüber hinaus sind hier verschiedene Zuweisungen mit insgesamt 14.400.349,73 € enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kindergartenträger zu erwähnen sind (10.674.697,38 €). Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.530.089,82 €. Entgegen der Haushaltsplanung erhöhte sich die Landeszuweisung für die Betriebskosten der Kindergartenträger um 814.697,38 € sowie die Auflösung von passiven Rechnungs- abgrenzungsposten um 770.712,00 € (geplant 0 €). 37 Jahresabschluss 2009 1.1.3 Sonstige Transfererträge Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 3.616.032,83 €. Zu erwähnen sind hier insbesondere Kostenbeiträge und Ersatz von Aufwendungen (482.690,40 €), gesetzliche Unterhaltsansprüche aus dem Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (655.507,12 €), Rückzahlungen gewährter Hilfen (1.196.982,63 €) und Leistungen von Sozialleistungsträgern (920.392,63 €). 1.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 29.490.262,29 €. Sie verteilen sich auf Benutzungsgebühren mit 18.734.582,03 € (davon für den Rettungsdienst 8.404.388,53 € und für die Abfallentsorgung 10.322.056,92 €), Verwaltungsgebühren mit 5.802.595,64 € (davon für Zulassung 2.777.930,80 €) und Entgelte mit 4.739.464,68 € (davon Elternbeiträge mit 4.066.546,36 €). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von 192.484,52 € für die Abfallentsorgung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt 4.907.400,00 €. 1.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.430.427,50 €. Davon entfallen im Wesentlichen 1.264.378,56 € auf Erträge aus Verkauf (davon 661.859,88 € aus Stromverkauf) und 134.673,45 € auf Mieten und Pachten. 1.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen In den in 2009 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 11.983.036,34 € sind die Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (5.685.165,98 €) sowie diverse Erstattungsleistungen von Land, Gemeinden, Bund und Sonstigen (6.297.870,36 €) enthalten. 1.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Position umfasst mit 12.550.589,31 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (2.875.470,28 €), den Ertrag aus der Zinsverpflichtung der Rückstellung Abfalldeponie Strempt (2.217.801,19 €) sowie Erträge aus der Wertveränderung von Forderungen (6.235.400,00 €). Bei letzterem handelt es sich um die Ausbuchung der Wertberichtigung, die im Rahmen der Eröffnungsbilanz eingestellt wurde. Die 38 Jahresabschluss 2009 Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie Strempt und die Ausbuchung der Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2009 nicht absehbar und konnten daher nicht geplant werden (siehe hierzu auch 1.2.6). 1.1.8 Aktivierte Eigenleistungen Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2009 folgende Produkte:   Produkt 111 19 – Immobilienmanagement und Produkt 542 01 – Straßenunterhaltung. Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 122.179,12 €, der den Herstellungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. 1.2 Ordentliche Aufwendungen 1.2.1 Personalaufwendungen Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2009 getrennt nach Beamten und tariflich Beschäftigten enthält die folgende Tabelle: Bezeichnung Ergebnis Beamte Dienstaufwendungen Aufwandsentschädigung LR / AV 5.251.902,09 € 5.022,36 € Zuführung Rückstellung Prozessrisiko 260.569,59 € Beihilfen 345.170,16 € Gesundheitsvorsorge Zuführung Pensionsrückstellung Zuführung Beihilferückstellung Summe Beamte 105,94 € 1.588.693,00 € 305.620,00 € 7.757.083,14 € Beschäftigte Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte 18.726.974,68 € Zuführung Rückstellung Altersteilzeit 187.830,32 € Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte 466.808,95 € 39 Jahresabschluss 2009 Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende 100.124,86 € Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge 11.123,25 € Beiträge Versorgungskasse tarifliche Beschäftigte 1.354.893,78 € Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte 6.813,03 € Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifliche Beschäftigte 3.618.805,80 € Beiträge GUV tarifliche Beschäftigte 92.397,07 € Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonstige Beschäftigte 42.681,27 € Summe Beschäftigte 24.608.453,01 € Gesamtbetrag Personalaufwendungen 32.365.536,15 € 1.2.2 Versorgungsaufwendungen Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis Versorgungsempfänger Beiträge zur Versorgungskasse Beamte 3.534.361,00 € Beiträge zur Versorgungskasse Beamte (KKM) 140.000,00 € Zuführung Rückstellung Prozessrisiko 183.849,88 € Beihilfen Versorgungsempfänger 672.872,56 € Gesamtbetrag Versorgungsaufwendungen 4.531.083,44 € Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Beiträge zur Versorgungskasse Beamte um 1.024.361,00 €. 1.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Diese Position mit 26.544.078,04 € beinhaltet insbesondere den Unterhaltungsaufwand für Grundstücke und bauliche Anlagen sowie das sonstige unbewegliche Vermögen (5.210.236,05 €), Erstattungen für Aufwendungen von Dritten (3.092.383,11 €), Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (2.331.083,14 €), Unterhaltung des beweglichen Vermögens (2.256.763,44 €) und die Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen (13.483.498,28 €). Minderaufwendungen ergaben sich bei der Unterhaltung der baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens (2.108.963,95 €), bei den Erstattungen für Aufwendungen von Dritten 40 Jahresabschluss 2009 (939.316,89 €) sowie bei den sonstigen Sachleistungen (1.982.595,94 €, davon 1.148.665,82 € Verbrennungs- und Transportkosten AWZ). 1.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.102.205,99 €. Sie verteilen sich auf Abschreibungen auf Sachanlagen (1.683.196,99 €), Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (2.173.994,00 €), Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (4.243.979,00 €) sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen (1.036,00 €). Entgegen der ursprünglichen Planung erhöhten sich die Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (732.294,00 €) und Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (448.979,00 €). 1.2.5 Transferaufwendungen Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 105.274.907,96 €. Davon entfallen im Wesentlichen 35.311.125,14 € auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, 14.652.712,50 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen, 15.918.990,11 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen, 35.092.923,00 € Landschaftsumlage, 1.830.306,00 € Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie 1.037.588,64 € Investitionspauschalen für Pflegeeinrichtungen. Geplant waren hier auch die Aufwendungen aus der Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung mit 21.000.000 € sowie die einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende mit 660.000,00 €, die aus finanzstatistischen Gründen als sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe hierzu 1.2.6) auszuweisen waren. Nicht eingeplant waren die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit 1.216.649,00 € und der Zuschuss „Marktorientierte Direktvergabe -MoD RVK-“ in Höhe von insgesamt 2.790.000,00 € (siehe hierzu auch 1.3.2). 1.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in 2009 auf 37.158.930,51 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Kosten der Unterkunft (22.095.679,18 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II (651.050,03 €) und die Wertveränderung von Forderungen (6.755.300,00 €). Die v.g. Aufwendungen wurden zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2009 unter einer anderen Aufwandsposition (siehe hierzu 1.2.5) eingeplant bzw. waren von der Buchungssystematik her nicht absehbar und konnten daher in dieser Höhe nicht berücksichtigt werden (Wertveränderung). Des Weiteren sind als größere Position Geschäftsaufwendungen (1.389.358,67 €), Versicherungsbeiträge und Steuern (693.652,21 €) und die Zinsverpflichtung Deponie (2.217.801,19 €) zu erwähnen. 41 Jahresabschluss 2009 Ebenfalls erfolgt unter dieser Position der Ausweis der Aufwendungen, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für den Gebührenausgleich entstehen. Für 2009 ergab sich lediglich ein Gebührenüberschuss in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst in Höhe von 264.845,16 €. Weiterhin wurde in den Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst ein Betrag von 86.643,20 € eingestellt, der sich aus der Verzinsung des Sonderpostenbestandes ergibt. 1.3. Finanzergebnis 1.3.1 Finanzerträge Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 8.616.205,70 €. Sie verteilen sich im Wesentlichen auf Zinserträge von Kreditinstituten (6.548.568,44 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (1.693.745,30 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (422.325,00 €). Von den Zinserträgen entfallen 42.738,28 € auf die Anlage von Liquiditätsbeständen des BgA Verkehrsunternehmen. Die Zinserträge von Kreditinstituten blieben mit 1.961.431,56 € hinter den Erwartungen, da infolge der Finanzkrise die Zinsen für Termingeldanlagen in 2009 um durchschnittlich 2% sanken. Abgemildert wird dieser Effekt durch erhöhte Gewinnanteile aus Beteiligungen (510.145,30 €) und erhöhte Erträge aus Wertpapieren (140.725,00 €). 1.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Diese Aufwandsposition von insgesamt 10.464,86 € beinhaltet Darlehenszinsen in Höhe von 6.488,16 € für ein Landesdarlehen sowie sonstige Zinsverpflichtungen von 3.976,70 €. Ursprünglich war hier eine Verlustübernahme der RVK in Höhe von 2.950.000 € vorgesehen, die aufgrund des Abschlusses der Marktorientierten Direktvergabe (MoD) zwischen dem Kreis Euskirchen und der RVK am 10.12.2008 ab dem Haushaltsjahr 2009 Transferaufwendungen darstellen (siehe hierzu 1.2.5). 1.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Haushaltsjahr 2009 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden. 42 Jahresabschluss 2009 1.5 Haftungsverhältnisse Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner Beteiligungsgesellschaften sowie für eine kreisangehörige Kommune übernommen. Die Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2009 auf insgesamt 16.883.489,00 €. Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum 31.12.2009 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren. 1.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2009 Das Jahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.482.643,10 € ab. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Der Fehlbetrag wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2009 unter dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen. 43 Jahresabschluss 2009 44 Jahresabschluss 2009 V. Anlagenspiegel 45 Jahresabschluss 2009 46 Jahresabschluss 2009 VI. Forderungsspiegel 47 Jahresabschluss 2009 48 Jahresabschluss 2009 VII. Verbindlichkeitenspiegel 49 Jahresabschluss 2009 50