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Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
153 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 99/2016 Verantwortliche Abteilung: 1 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Michael Höhn Aktenzeichen: Datum: 18.11.2016 Vorgesehene Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Termin: 01.12.2016 Gemeinderat 15.12.2016 Betreff / TOP: Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Beschlussvorschlag: Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: 1. Als Vorsitzender der Einigungsstelle wird gemäß § 67 LPVG NW Herrn Dr. Wolfgang Beyer, Am Rurufer 2, 52349 Düren, und 2. als stellvertretender Vorsitzender der Einigungsstelle Herrn Hans Krafczyk, Wagnerstrasse 10, 52399 Merzenich, berufen. Sachverhalt / Begründung: Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle bei der obersten Dienstbehörde zu bilden. Bei der Gemeinde Merzenich ist der Gemeinderat die oberste Dienstbehörde. Das LPVG NW bestimmt, dass sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung auf den Vorsitz und die Stellvertretung der Einigungsstelle zu einigen haben. Die Besetzung der Einigungsstelle muss für jede Wahlperiode des Personalrates neu bestimmt werden. Nach den Neuwahlen des Personalrates am 09.06.2016 haben sich der Personalrat und die Dienststelle dahingehend geeinigt, dass den Vorsitz der Einigungsstelle Herr Dr. Wolfgang Beyer, Am Rurufer 2, 52349 Düren, übernehmen soll. Den stellvertretenden Vorsitzes der Einigungsstelle soll Herr Hans Krafczyk, Wagnerstrasse 10, 52399 Merzenich, übernehmen. Beide Herren haben diese Rolle bereits auch in den zurückliegenden Wahlperioden übernommen und sich zu einer erneuten Übernahme der Aufgabe bereiterklärt. Die Einigungsstelle tritt unter dem Vorsitzenden nur dann zusammen, wenn Erörterungsverfahren nicht einvernehmlich abgeschlossen werden können. Die Besetzung der Einigungsstelle muss durch Beschluss des Gemeinderates bestätigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) 011110300 „Beschäftigtenvertretung“ Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2