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Info GB (Anlage 2. VIII zur Info GB Info 72/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,8 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
28.11.13, 14:47
Aktualisiert
28.11.13, 14:47

Inhalt der Datei

Jahresabschluss 2009 VIII. Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeine Vorbemerkungen Dem Jahresabschluss ist gemäß § 37 GemHVO NRW ein Lagebericht beizufügen. Er ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermittelt wird (§ 48 GemHVO). Durch den Lagebericht soll die wirtschaftliche Lage des Kreises Euskirchen erläutert werden. Entsprechend der Intention des Gesetzgebers werden daher im Folgenden zunächst die Positionen der Bilanz und der Rechnung anhand von geeigneten Kennzahlen interpretiert. Im Anschluss daran wird ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses gegeben. Es wird weiterdargestellt, welche Aspekte die Haushaltswirtschaft des Kreises beeinflusst haben und welche Chancen und Risiken hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Kreises bestehen. Auf einen Abdruck der im Haushalt des Kreises enthaltenen Kennzahlen wird verzichtet, da diese im öffentlichen Kreishaushalt eingesehen werden können. 2. Bilanzkennzahlen Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert sich in vier Analysebereiche:     Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Kennzahlen zur Vermögenslage Kennzahlen zur Finanzlage Kennzahlen zur Ertragslage „Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08) Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere Kennzeichnung zitiert. 51 Jahresabschluss 2009 2.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Aufwandsdeckungsgrad = 203.888 T€ 213.977 T€ 95,3 b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Eigenkapital = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 1 = 31.12.2009 19.970 T€ 446.991 T€ 4,5 Vorjahr 20.979 T€ 443.472 T€ 4,7 c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2) Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. 52 Jahresabschluss 2009 Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Bilanzsumme = Eigenkapitalquote 2 = 31.12.2009 19.970 T€ 74.772 T€ 446.991 T€ 21,2 Vorjahr 20.979 T€ 75.215 T€ 443.472 T€ 21,7 d) Fehlbetragsquote (FbQ) Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu diesen beiden Bilanzposten gesetzt. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Fehlbetrag = Ausgleichsrücklage = Allg. Rücklage = Fehlbetrag = 31.12.2009 1.483 T€ 7.151 T€ 14.301 T€ 6,9 Vorjahr ./. ./. ./. ./. 2.2 Kennzahlen zur Vermögenslage a) Infrastrukturquote (IsQ) Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Infrastrukturvermögen = Bilanzsumme = Infrastrukturquote = 31.12.2009 98.249 T€ 446.991 T€ 22,0 Vorjahr 97.950 T€ 443.472 T€ 22,1 53 Jahresabschluss 2009 b) Abschreibungsintensität (AbI) Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Abschreibungen (Zeile 14) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Abschreibungsintensität = 8.102 T€ 213.977 T€ 3,8 c) Drittfinanzierungsquote (DfQ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Erträge Auflösung Sonderposten = Abschreibungen (Zeile 14) = Drittfinanzierungsquote = 3.530 T€ 8.102 T€ 43,6 d) Investitionsquote (InQ) Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Bruttoinvestitionen = Abgänge des AV = Abschreibungen (Zeile 14) = Investitionsquote = 13.606 T€ 3.537 T€ 8.102 T€ 116,9 Kritisch ist bei dieser Kennzahl anzumerken, dass auch ein Teil der Geldanlagen (Schuldscheindarlehen) in die Bruttoinvestitionen und die Abgänge eingerechnet wird, obwohl es sich hierbei nicht um klassische Investitionen handelt. Ohne Schuldscheindarlehen ergäbe sich folgender Wert: Bruttoinvestitionen = Abgänge des AV = Abschreibungen (Zeile 14) = Investitionsquote = 6.606 T€ 37 T€ 8.102 T€ 81,16 54 Jahresabschluss 2009 2.3 Kennzahlen zur Finanzlage a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2) Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Eigenkapital = Sonderposten Zuwendungen/Beiträge = Langfristiges Fremdkapital = Anlagevermögen = Anlagendeckungsgrad 2 = 31.12.2009 19.970 T€ 74.772 T€ 305.126 T€ 250.346 T€ 159,7 Vorjahr 20.979 T€ 75.215 T€ 304.224 T€ 248.438 T€ 161,2 b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG) Mit Hilfe der Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer). 55 Jahresabschluss 2009 Ermittlung der Kennzahl: Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße „Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße „Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt: Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO zu entnehmen. Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung auszuweisende Saldo einzusetzen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Fremdkapital = Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Effektive Verschuldung = 31.12.2009 335.593 T€ 160.983 T€ 10.448 T€ 164.162 T€ Vorjahr 330.562 T€ 141.707 T€ 13.122 T€ 175.732 T€ c) Liquidität 2. Grades (Li2) Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO). 56 Jahresabschluss 2009 Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Liquide Mittel = Kurzfristige Forderungen = Kurzfristige Verbindlichkeiten = Liquidität 2. Grades = 31.12.2009 160.983 T€ 10.448 T€ 8.231 T€ 2.083 Vorjahr 141.707 T€ 13.205 T€ 5.271 T€ 2.939 d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ) Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Kurzfristige Verbindlichkeiten = Bilanzsumme = Kurzfristige Verbindlichkeitsquote = 31.12.2009 8.231 T€ 446.991 T€ 1,8 Vorjahr 5.271 T€ 443.472 T€ 1,2 e) Zinslastquote Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Finanzaufwendungen (Zeile 20) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Zinslastquote = 10 T€ 213.977 T€ 0 2.4 Kennzahlen zur Ertragslage a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ) Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu bringen. 57 Jahresabschluss 2009 Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“ zu ersetzen. Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung, der Jugendamtsumlage sowie ggf. der Landschaftsumlage und der Verbandsumlage RVR gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 – zum RdErl. IM vom 24.02.2005. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Allgemeine Umlage = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Allgemeine Umlagenquote = 102.865 T€ 203.888 T€ 50,5 b) Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Erträge aus Zuwendungen = Ordentliche Erträge (Zeile 10) = Zuwendungsquote = 38.161 T€ 203.888 T€ 18,7 c) Personalintensität (PI) Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Personalaufwendungen (Zeile 11) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Personalintensität = 32.366 T€ 213.977 T€ 15,1 58 Jahresabschluss 2009 d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI) Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Sach- und Dienstleistungsintensität = 26.544 T€ 213.977 T€ 12,4 e) Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl „Transferaufwandsquote“ stellt einen Bezug Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Für den Kreis Euskirchen ergibt sich: Transferaufwendungen (Zeile 15) = Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) = Transferaufwandsquote = zwischen den 105.275 T€ 213.977 T€ 49,2 Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01) aus statistisch vorgegebenen Gründen in Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird. Insofern ist die errechnete Quote deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der Verwaltung kein sachgerechtes Bild. 3. Rückblick auf die Haushaltswirtschaft des Jahres 2009 Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung über Steuern (bis zur Abschaffung der Jagdsteuer, die mittlerweile erfolgt ist), Gebühren, Kostenerstattungen und laufenden Finanzzuweisungen andererseits ist eine Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl. § 56 Abs. 1 KrO NRW). Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise, insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche) Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden wurde: 59 Jahresabschluss 2009 Bestimmend für die Haushaltswirtschaft des Kreises Euskirchen ist der soziale Sektor. Dieser umfasst a) den vom Kreis direkt zu finanzierenden sozialen Bereich (Budget 300 500), b) die Landschaftsumlage sowie c) den vom Kreis direkt zu finanzierenden Jugendbereich (Budget 300 510). Der Zuschussbedarf dieser drei Bereiche umfasst im Haushaltsjahr 2009 ca. 75 % des Gesamthaushaltes (Ergebnisrechnung). Der soziale Sektor ist damit die bestimmende Größe für Kreisumlage und Haushaltssituation. Die Entwicklung der Fallzahlen sowie der Ausgaben in diesem Sektor bereitet große Sorge. Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt3 im Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben:  Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender Ausgabebedarf der Kreise.  Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher automatisch erhöhte Kreisumlagen. Die maßgeblichen Sozialleistungen entwickelten sich bis 2009 wie folgt: a) Budget 300 500 JR 2005 JR 2006 JR 2007 19.472.361 209.874 21.570.184 742.588 21.347.794 586.772 21.953.399 684.954 22.095.679 651.050 + 2.623.318 + 441.176 13,5% 210,2% Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld Pflegewohngeld (§ 14 PfG NRW) Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen Hilfe zur Pflege 2.712.800 686.517 4.507.391 2.979.985 850.652 4.426.696 3.223.561 854.362 4.827.204 3.421.183 916.485 4.938.216 3.741.782 1.037.589 5.325.481 + 1.028.982 + 351.072 + 818.089 37,9% 51,1% 18,1% Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII Grundsicherung a.v.E. (<65) Grundsicherung a.v.E. (>65) Grundsicherung i.E. (>65) 1.478.821 1.795.666 490.275 1.631.224 2.012.042 467.419 2.301.020 2.170.755 469.471 2.545.833 2.411.656 466.676 2.702.704 2.526.114 459.346 + 1.223.883 + 730.448 - 30.929 82,8% 40,7% -6,3% Hilfe zum Lebensunterhalt Laufende Leistungen Einmalige Leistungen 881.649 160.860 859.550 87.699 941.251 80.480 1.035.637 75.022 982.251 117.684 + 100.602 - 43.176 11,4% -26,8% Leistungen bei Behinderung Heilpädagogische Maßnahmen Hilfe zur angemessenen Schulausbildung 270.057 172.297 264.706 192.891 300.108 294.277 427.003 547.695 367.903 751.535 + 97.846 + 579.237 36,2% 336,2% Krankenhilfe 955.347 988.972 776.507 905.341 1.087.367 + 132.020 13,8% 33.793.915 37.074.609 38.173.562 40.329.099 41.846.485 + 8.052.570 23,8% Bundesbeteiligung SGB II Landeszuweisung SGB II Bundeserstattung SGB XII 5.665.852 1.614.461 736.379 6.270.710 1.865.186 673.046 6.658.592 1.179.033 674.251 6.238.383 1.365.903 745.904 5.685.166 3.062.412 655.223 + 19.314 + 1.447.951 - 81.155 0,3% 89,7% -11,0% Summe der wesentlichen Einnahmen - Soziales 8.016.691 8.808.942 8.511.877 8.350.189 9.402.801 + 1.386.110 17,3% Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II Kosten der Unterkunft - SGB II SGB II: einmalige Leistungen Summe der wesentlichen Ausgaben - Soziales JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual Wesentliche Einnahmen 3 Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011 60 Jahresabschluss 2009 b) Landschaftsumlage JR 2005 JR 2006 JR 2007 28.187.207 17,3 28.906.181 17,1 30.895.936 16,5 JR 2005 JR 2006 JR 2007 Heimerziehung Vollzeitpflege Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Erziehung in Tagesgruppen Inobhutnahmen Betreutes Wohnen Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihre Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) Sonstige Hilfen (§ 27 II SGB VIII) Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) Eingliederungshilfen Förderung Kinder in Tagespflege 5.216.707 1.536.982 459.036 336.646 1.492.986 234.085 785.391 126.990 747.735 139.879 332.388 258.424 150.874 5.203.454 1.665.252 710.004 159.872 1.268.860 397.192 676.359 249.741 815.354 237.258 271.086 238.450 151.330 4.402.517 1.951.443 937.570 234.916 797.836 256.163 560.423 229.368 1.103.954 230.738 317.923 214.401 143.817 5.544.575 2.037.332 1.100.011 281.166 679.924 424.334 496.057 200.434 1.288.797 255.668 283.030 259.441 164.484 6.371.784 2.401.746 1.252.665 251.305 863.303 550.066 592.090 189.237 1.574.836 328.249 272.132 251.218 153.242 + 1.155.077 + 864.764 + 793.628 - 85.341 - 629.684 + 315.981 - 193.301 + 62.247 + 827.101 + 188.370 - 60.256 - 7.206 + 2.368 22,1% 56,3% 172,9% -25,4% -42,2% 135,0% -24,6% 49,0% 110,6% 134,7% -18,1% -2,8% 1,6% Betriebskostenzuweisungen Kindertageseinrichtungen Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen Landeszuweisungen Kindertageseinrichtungen ARAP/PRAP - netto Kindertageseinrichtungen - netto 22.441.315 3.858.610 9.124.893 22.668.391 3.815.962 8.920.590 21.834.346 3.762.077 8.341.538 22.843.626 3.944.426 9.307.111 9.457.811 9.931.839 9.730.731 9.592.089 24.810.770 4.066.546 10.907.637 437.194 10.273.780 + 815.969 8,6% Summe der wesentlichen Ausgaben - Jugend 21.275.935 21.976.050 21.111.801 22.607.342 25.325.651 + 4.049.717 19,0% Landschaftsumlage Landschaftsumlage - Hebesatz JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual 33.131.828 15,85 35.092.923 15,85 + 6.905.716 24,5% c) Budget 300 510 JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual Der Kreis Euskirchen hält das Jugendamt für den kompletten Kreisbereich vor, da keine Stadt von der Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes Gebrauch gemacht hat. Die Schlüsselzuweisungen entwickelten sich wie folgt: Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Ertrag/Einnahme Differenz zum prozentual in € Vorjahr 15.586.545 16.165.888 + 579.343 + 3,7% 14.815.256 ‐ 1.350.632 ‐ 8,4% 15.938.671 + 1.123.415 + 7,6% 17.791.115 + 1.852.444 + 11,6% 18.229.102 + 437.987 + 2,5% 17.295.940 ‐ 933.162 ‐ 5,1% 13.044.058 ‐ 4.251.882 ‐ 24,6% 16.660.030 + 3.615.972 + 27,7% 15.524.154 ‐ 1.135.876 ‐ 6,8% 15.227.396 ‐ 296.758 ‐ 1,9% 16.925.084 + 1.697.688 + 11,1% 20.272.569 + 3.347.485 + 19,8% 19.305.743 ‐ 966.826 ‐ 4,8% 61 Jahresabschluss 2009 Entwicklung der für die Kreisumlageerhebung maßgeblichen Umlagegrundlagen: Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen, insbesondere im sozialen Bereich, erhöhte sich auch die Kreisumlage. Der folgende Überblick zeigt die Entwicklung der Kreisumlage einschließlich der Jugendamtsumlage: Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Volumen Hebesatz Hebesatz allgemeiner Volumen Summe allgemein Jugend Teil Jugend Volumen 30,67% 14,53% 41.337.689 19.583.848 60.921.537 29,66% 16,04% 40.590.063 21.950.931 62.540.993 30,44% 16,69% 41.597.278 22.807.443 64.404.722 31,50% 15,35% 44.570.895 21.719.468 66.290.363 30,61% 16,24% 46.178.835 24.499.977 70.678.812 24,93% 17,75% 38.569.607 27.461.312 66.030.919 25,85% 16,83% 40.403.626 26.305.340 66.708.966 30,84% 17,70% 44.925.108 25.783.866 70.708.974 30,19% 18,35% 45.882.606 27.888.235 73.770.841 37,11% 16,39% 54.702.992 24.160.120 78.863.112 40,52% 15,85% 62.325.668 24.379.611 86.705.279 36,65% 14,43% 62.423.391 24.577.614 87.001.005 36,49% 14,59% 68.878.905 27.540.237 96.419.142 36,33% 14,40% 73.423.188 29.102.502 102.525.690 Differenz pro‐ zum Vorjahr zentual + 1.619.457 + 2,7% + 1.863.728 + 3,0% + 1.885.641 + 2,9% + 4.388.449 + 6,6% ‐ 4.647.893 ‐ 6,6% + 678.047 + 1,0% + 4.000.008 + 6,0% + 3.061.867 + 4,3% + 5.092.271 + 6,9% + 7.842.167 + 9,9% + 295.726 + 0,3% + 9.418.137 + 10,8% + 6.106.548 + 6,3% Die steigenden Lasten auf der einen und die angespannte finanzielle Situation der Städte und Gemeinden auf der anderen Seite haben den Kreis Euskirchen bewogen, über die auch sonst bestehenden Anstrengungen hinaus, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten, einen mehrjährigen Prozess der Aufgabenkritik durchzuführen sowie darüber hinaus mehrere Personalausgabeneinsparkonzepte zu beschließen. Die Erfolge dieser Maßnahmen sind angesichts erheblich steigender Soziallasten in der Höhe der Kreisumlage kaum sichtbar. 62 Jahresabschluss 2009 Über die genannten Bereiche hinaus ist beim Rückblick auf die Haushaltswirtschaft des Jahres 2009 folgendes festzuhalten: Die Ergebnisse der Produkte weichen wie folgt von den Veranschlagungen im Haushalt ab: PrZiffer 611 01 612 01 111 04 111 07 111 09 111 13 111 16 272 01 111 01 111 02 111 12 243 04 281 01 421 01 252 01 111 06 111 20 121 01 111 14 111 15 111 18 122 01 122 13 122 19 122 12 122 14 122 15 122 16 122 20 126 01 122 04 122 08 122 11 242 01 243 01 243 02 351 01 231 01 231 02 221 01 221 02 Produktbezeichnung Steuern, Zuweisungen, Umlagen Laufende Verwaltungstätigkeit Beschäftigtenvertretung Verwaltungsarchiv Sonstige Zentrale Dienste Personalmanagement Organisationsangelegenheiten Historische Kreisbibliothek Politische Gremien des Kreises Verwaltungsführung Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit Medienzentrum Kulturförderung Sportförderung Eifelmuseum Zentrale Vergabestelle Kommunalaufsicht Wahlen Finanzsteuerung und ‐management Kasse Rechtsangelegenheiten Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Bußgeldverfahren Aufenthaltsregelung Verkehrsregelung und ‐lenkung Fahrerlaubnisse Erlaubnis zur Personen‐ und Güterbeförderung Zulassung Verkehrserziehung und ‐aufklärung Brandbekämpfung und Bevölkerungsschutz Lebensmittel‐ und Hygieneüberwachung Tierseuchenbekämpfung Tierschutz und Tiergesundheit Regionale Schulberatungsstelle Schulverwaltung Schulamt für den Kreis Euskirchen BAFÖG Thomas‐Eßer‐Berufskolleg Berufskolleg Eifel Hans‐Verbeek‐Schule St. Nikolaus‐Schule Budget 000 000 000 000 000 000 100 100 000 100 100 000 100 100 000 100 100 000 100 100 000 100 100 000 100 130 001 100 130 001 100 130 001 100 130 002 100 130 003 100 130 003 100 130 004 100 150 000 100 150 000 100 150 000 100 200 000 100 200 000 200 320 000 HH 2009 87.397.200 11.353.900 ‐91.700 ‐114.300 ‐613.000 ‐3.971.700 ‐260.700 ‐116.500 ‐717.800 ‐618.300 ‐230.600 ‐224.800 ‐43.500 ‐72.200 ‐195.000 ‐135.600 ‐155.100 ‐129.000 ‐389.300 ‐707.500 ‐172.800 JR 2009 Differenz 87.221.817,96 ‐ 175.382,04 9.206.965,65 ‐ 2.146.934,35 ‐101.306,62 ‐ 9.606,62 ‐124.699,90 ‐ 10.399,90 ‐630.242,51 ‐ 17.242,51 ‐5.743.413,00 ‐ 1.771.713,00 ‐72.522,33 + 188.177,67 ‐124.850,37 ‐ 8.350,37 ‐796.940,79 ‐ 79.140,79 ‐622.669,93 ‐ 4.369,93 ‐195.014,14 + 35.585,86 ‐188.645,40 + 36.154,60 ‐128.098,69 ‐ 84.598,69 ‐72.316,25 ‐ 116,25 ‐195.000,00 + 0,00 ‐76.941,16 + 58.658,84 ‐172.332,87 ‐ 17.232,87 ‐53.763,88 + 75.236,12 ‐213.402,25 + 175.897,75 ‐590.312,36 + 117.187,64 ‐195.763,20 ‐ 22.963,20 200 320 000 200 320 000 200 320 000 200 360 000 200 360 000 ‐313.100 402.000 ‐417.400 ‐109.900 ‐189.000 ‐251.870,37 + 61.229,63 1.860.575,15 + 1.458.575,15 ‐381.801,64 + 35.598,36 ‐111.210,05 ‐ 1.310,05 ‐184.193,86 + 4.806,14 200 360 000 200 360 000 200 360 000 ‐14.500 641.600 ‐60.800 ‐13.591,49 513.871,14 ‐59.775,09 + 908,51 ‐ 127.728,86 + 1.024,91 200 380 000 ‐1.034.500 ‐1.013.156,98 + 21.343,02 200 390 000 200 390 000 200 390 000 300 400 001 300 400 001 300 400 001 300 400 001 300 400 002 300 400 003 300 400 004 300 400 005 ‐752.700 ‐653.100 ‐250.100 ‐143.700 434.600 ‐337.600 ‐105.400 ‐2.401.900 ‐2.165.200 ‐965.300 ‐753.500 ‐713.322,08 ‐506.578,83 ‐236.984,76 ‐161.033,06 431.201,94 ‐299.270,58 ‐96.765,65 ‐2.337.955,46 ‐2.153.845,93 ‐994.837,58 ‐713.389,78 + 39.377,92 + 146.521,17 + 13.115,24 ‐ 17.333,06 ‐ 3.398,06 + 38.329,42 + 8.634,35 + 63.944,54 + 11.354,07 ‐ 29.537,58 + 40.110,22 63 Jahresabschluss 2009 PrZiffer 221 04 322 01 331 01 343 04 343 06 311 01 311 03 311 05 311 06 311 08 343 01 343 02 343 03 312 01 312 03 368 01 341 01 363 01 363 02 363 03 363 04 363 05 363 06 362 01 362 02 362 03 361 01 363 09 363 10 365 01 414 01 414 02 414 03 414 04 Produktbezeichnung Don‐Bosco‐Schule Leistungen für Schwerbehinderte nach SGB IX Förderung von Trägern der Wohlfahrtsverbände Heimaufsicht Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen (SGB XII) Pflegewohngeld (PfG NW) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Grundsicherungsleistungen nach SGB XII Leistungen bei Krankheit (SGB XII) Leistungen bei Behinderung (SGB XII) Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) Grundsicherungsleistungen nach SGB II Personalleistungen des Kreises im Jobcenter Elterngeld und Elternzeit nach dem Bundeselterngeld‐ und ‐zeitgesetz Unterhaltsvorschussleistungen Erziehungsberatung Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften Adoptionsvermittlung Kinder‐ und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen Jugendsozialarbeit; Kinder‐ und Jugendschutz Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Tagespflege Ambulante Hilfe zur Erziehung Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Gesundheitsförderung Gutachten und Stellungnahmen Gesundheitshilfe Gesundheitsschutz Budget 300 400 008 HH 2009 ‐113.700 JR 2009 ‐154.939,31 Differenz ‐ 41.239,31 300 500 001 6.100 ‐85.063,75 ‐ 91.163,75 300 500 001 300 500 001 ‐371.900 ‐172.100 ‐310.710,79 ‐167.904,12 + 61.189,21 + 4.195,88 300 500 001 300 500 004 ‐267.800 ‐671.100 ‐239.951,70 ‐894.570,55 + 27.848,30 ‐ 223.470,55 300 500 004 300 500 004 ‐127.500 ‐4.422.600 ‐89.971,87 ‐4.846.565,76 + 37.528,13 ‐ 423.965,76 300 500 004 ‐10.200 ‐12.226,43 ‐ 2.026,43 300 500 004 300 500 004 300 500 004 ‐4.745.000 ‐909.400 ‐956.000 ‐5.005.655,63 ‐791.111,76 ‐1.196.685,47 ‐ 260.655,63 + 118.288,24 ‐ 240.685,47 300 500 004 ‐4.801.800 ‐4.873.505,47 ‐ 71.705,47 300 500 005 ‐16.707.800 300 500 005 ‐21.200 ‐88.212,91 ‐ 67.012,91 300 500 006 300 510 001 300 510 001 300 510 001 ‐21.700 ‐1.127.300 ‐578.000 ‐384.200 ‐61.059,74 ‐1.407.348,60 ‐529.560,33 ‐290.685,79 ‐ 39.359,74 ‐ 280.048,60 + 48.439,67 + 93.514,21 300 510 001 ‐237.000 ‐313.095,59 ‐ 76.095,59 300 510 001 ‐209.900 ‐205.767,56 + 4.132,44 300 510 001 300 510 001 ‐450.000 ‐61.300 ‐475.095,09 ‐44.343,72 ‐ 25.095,09 + 16.956,28 300 510 002 ‐695.100 ‐549.946,17 + 145.153,83 300 510 002 ‐396.300 ‐391.258,17 + 5.041,83 300 510 002 300 510 004 300 510 003 ‐142.900 ‐286.400 ‐2.609.500 ‐179.998,89 ‐274.943,88 ‐2.721.500,67 ‐ 37.098,89 + 11.456,12 ‐ 112.000,67 300 510 003 ‐10.208.500 ‐11.235.266,71 ‐ 1.026.766,71 300 510 004 300 530 000 300 530 000 300 530 000 300 530 000 ‐11.718.400 ‐205.700 ‐157.700 ‐1.463.500 ‐572.400 ‐10.161.005,98 + 1.557.394,02 ‐219.107,30 ‐ 13.407,30 ‐160.230,86 ‐ 2.530,86 ‐1.439.296,15 + 24.203,85 ‐633.748,95 ‐ 61.348,95 ‐15.090.153,42 + 1.617.646,58 64 Jahresabschluss 2009 PrZiffer 537 02 561 01 562 01 511 01 547 01 552 01 554 02 511 03 511 04 521 01 523 01 522 01 542 01 545 01 111 05 111 21 571 01 571 02 571 04 571 05 111 03 111 17 111 19 111 08 127 01 127 02 122 07 271 01 271 02 111 11 547 02 537 03 537 01 537 04 111 10 Ergebnis Produktbezeichnung Überwachung der Abfallentsorgung Bodenschutz / Altlasten / Abgrabungen Immissionsschutz Landes‐, Regional‐ und Raumordnung, Kreisentwicklungsplanung, Fachaufsicht und koordinierende Stelle ÖPNV‐Aufgabenträger Wasseraufsicht und Wasserbau Natur‐ und Landschaftsschutz, Landschaftsplanung Geoinformation Grundstückswerte Bau‐ und Grundstücksordnung Denkmalschutz und Denkmalpflege Wohnungsbauförderung Neubau und Unterhaltung von Straßen Winterdienst Rechnungsprüfung Verwaltungsleistung als Kreispolizeibehörde Unternehmensorientierte Dienstleistungen Beschäftigungsorientierte Dienstleistungen Strukturentwicklung Gründungsorientierte Dienstleistungen Gleichstellung TUIV Immobilienmanagement Druckerei Notfallrettung Krankentransport Schlachttieruntersuchungen Veranstaltungen Besondere Dienstleistungen der Volkshochschule Tankstellen Verkehrsunternehmen DSD Beseitigung und Verwertung von Abfällen Stilllegung und Nachsorge Dienstleistungen des Bauhofs Budget 400 600 001 HH 2009 ‐147.700 JR 2009 ‐88.985,99 Differenz + 58.714,01 400 600 001 400 600 001 ‐224.400 ‐37.700 ‐222.045,05 ‐38.975,75 + 2.354,95 ‐ 1.275,75 400 600 002 400 600 002 400 600 003 ‐176.600 0 ‐1.242.500 ‐161.150,02 1.127,00 ‐1.167.530,56 + 15.449,98 + 1.127,00 + 74.969,44 400 600 004 400 620 000 400 620 000 400 630 001 400 630 001 400 630 002 ‐1.080.200 ‐2.313.300 ‐320.300 ‐439.300 ‐46.400 ‐362.700 ‐960.184,12 ‐2.240.554,92 ‐286.240,05 ‐259.868,18 ‐45.293,60 ‐339.109,73 + 120.015,88 + 72.745,08 + 34.059,95 + 179.431,82 + 1.106,40 + 23.590,27 400 660 000 400 660 000 500 140 000 ‐4.914.000 ‐510.500 ‐441.500 ‐5.080.180,48 ‐498.539,06 ‐428.305,03 ‐ 166.180,48 + 11.960,94 + 13.194,97 500 310 000 ‐456.200 ‐506.011,13 ‐ 49.811,13 500 800 000 ‐159.700 ‐150.447,18 + 9.252,82 500 800 000 500 800 000 ‐61.600 ‐1.475.800 ‐63.940,74 ‐1.018.125,47 ‐ 2.340,74 + 457.674,53 500 800 000 500 850 000 600 100 001 600 100 002 600 100 003 600 380 000 600 380 000 600 390 000 600 430 000 ‐127.200 ‐34.500 ‐29.900 ‐225.400 0 28.000 20.300 0 ‐26.500 ‐98.393,95 ‐31.364,25 0,00 ‐222.965,90 0,00 34.011,99 6.212,60 15.391,90 ‐46.109,09 + 28.806,05 + 3.135,75 + 29.900,00 + 2.434,10 + 0,00 + 6.011,99 ‐ 14.087,40 + 15.391,90 ‐ 19.609,09 600 430 000 600 600 001 600 600 002 600 600 003 26.500 0 0 0 17.184,31 ‐ 9.315,69 15.823,88 + 15.823,88 ‐1.354.648,90 ‐ 1.354.648,90 2.956,84 + 2.956,84 600 660 001 600 660 002 600 660 004 0 0 ‐5.300 0 167.493,62 + 167.493,62 0,00 + 0,00 0,00 + 5.300,00 ‐1.482.643,10 ‐ 1.482.643,10 65 Jahresabschluss 2009 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen entwickeln sich dabei wie folgt: Zeile 11 - Personalaufwendungen Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen JR 2009 32.365.536 4.531.083 36.896.620 HH 2009 33.144.900 3.219.000 36.363.900 Diff. - 779.364 + 1.312.083 + 532.720 Besondere Abweichungen ergeben sich bei folgenden Einzelpositionen: Zinserträge Die Zinserträge blieben um ca. 1,9 Mio. € hinter den Veranschlagungen im Haushalt zurück, da sich die Annahmen im Hinblick auf das Zinsniveau im Nachhinein als zu optimistisch erwiesen haben (Nichtvorhersehbarkeit der Finanzkrise). Einheitslasten Nicht im Haushalt eingeplant waren Belastungen für Einheitslasten, für die mit 125 T€ eine Rückstellung zu bilden war, da am 04.02.2010 das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW vom Landtag beschlossen wurde. Bußgelder Aufgrund von Mehrerträgen erzielte das Produkt 122 13 gegenüber dem Ansatz eine Verbesserung von ca. 1,5 Mio. €. Wohngeldersparnis Aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben ergab sich 2009 mit 3,1 Mio. € ein um ca. 1,7 Mio. € höherer Ertrag als veranschlagt. Der Grund der Abweichung liegt in der nicht möglichen Vorhersage dieser Ertragsposition (2008 wurden 1,4 Mio. € festgesetzt, in 2007 waren es 1,2 Mio. €). 312 01: Landeszuweisung Wohngeld 3.500 3.000 2.500 T€ 2.000 3.062 1.500 1.000 1.614 1.865 1.179 500 1.366 0 2005 2006 2007 2008 2009 66 Jahresabschluss 2009 Soziales Abgesehen von der Wohngeldersparnis gab es gegenüber dem Ansatz negative Abweichungen bei verschiedenen Hilfen, insb. beim Pflegewohngeld (0,4 Mio. €), den Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (0,3 Mio. €), den Leistungen bei Behinderung (0,2 Mio. €) sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt (0,2 Mio. €). Jugendbereich Gegenüber dem Ansatz ergeben sich im Wesentlichen Verschlechterungen bei den Hilfen zur Erziehung (1,1 Mio. €) und beim UVG (0,3 Mio. €) sowie Verbesserungen bei den Kindertageseinrichtungen (1,6 Mio. €). Strukturentwicklung Das Ergebnis der Strukturentwicklung lag ca. 0,5 Mio. € unter dem Ansatz, was vorrangig durch nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigungen begründet ist. ÖPNV Bei Produkt 547 02 ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung eine Verschlechterung in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Diese „Verschlechterung“ ergibt sich aus der Tatsache, dass bei der Veranschlagung 2009 ein Ertrag in Höhe der Überschüsse dieses Produktes aus Vorjahren (2.130 T€) eingeplant wurde. Das Ergebnis stellte sich somit ausgeglichen dar. Ursprünglich war vorgesehen, die Vorjahresüberschüsse in einen Sonderposten einzustellen und in Folgejahren umlagesenkend ertragswirksam wieder aufzulösen. Das Innenministerium vertritt jedoch die Auffassung, dass für Überschüsse aus Vorjahren keine Sonderposten gebildet werden dürfen. Folglich sind die Vorjahresüberschüsse durch eine entsprechende Veränderung des Eigenkapitals auszugleichen. Der nunmehr offen ausgewiesene Fehlbetrag von rd. 1,4 Mio. € stellt somit gegenüber dem Planergebnis eine Verbesserung von rd. 775 T€ dar. Abfallbeseitigung Die Erträge aus der Zinsverpflichtung konnten in 2009 entgegen der Planannahmen die Aufwendungen der Stilllegung und Nachsorge vollständig abdecken, so dass keine Inanspruchnahme der Rückstellung erforderlich war. Der darüber hinaus entstandene Ertrag diente dazu, die Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich entsprechend zu mindern. Betrachtet man den Zuschussbedarf der Ergebnisrechnung, ergibt sich folgendes Bild: Budget 100 Budget 200 Budget 300 Schulen 6.205.819,04 Soziales 33.508.860,38 Jugend 28.165.461,04 Gesundheit 2.139.119,45 Summe Budget 300 Budget 400 Budget 500 Budget 600 Landschaftsumlage ELAG Sonstiges Summe 9.994.225,74 474.563,75 7,7% 0,4% 4,8% 25,9% 21,7% 1,7% 70.019.259,91 54,0% 9.988.162,91 7,7% 2.127.452,28 1,6% 1.572.295,77 1,2% 35.092.923,00 27,1% 125.000,00 0,1% 158.122,06 0,1% 129.552.005,42 67 Jahresabschluss 2009 Dieser Zuschussbedarf wird wie folgt gedeckt: Kreisumlage Jugendamtsumlage ÖPNV‐Umlage Schlüsselzuweisung Jagdsteuer Zinserträge (netto) Ausgleichsrücklage Gebühren / drittfinanziert Sonstiges Summe 73.423.187,81 29.102.502,19 210.293,00 19.305.743,00 608.107,96 4.202.223,64 1.482.643,10 1.214.804,72 2.500,00 129.552.005,42 56,7% 22,5% 0,2% 14,9% 0,5% 3,2% 1,1% 0,9% 0,0% 68 Jahresabschluss 2009 Deckung des Zuschussbedarfs 2009 (Jahresrechnung) Allgemeine Kreisumlage 73.423 T€ 57% Gebühren / drittfinanziert und Sonstiges 1.217 T€ 1% Ausgleichsrücklage 1.483 T€ 1% Zinserträge (netto) 4.202 T€ 3% Jagdsteuer 608 T€ 1% Schlüsselzuweisung 19.306 T€ 15% Jugendamtsumlage 29.103 T€ 22% ÖPNV‐Umlage 210 T€ 0% Der investive Bereich wird vom Kreisstraßenbau dominiert, der in aller Regel zum großen Teil durch Landeszuweisungen begleitet wird. Darüber hinaus wurden Investitionen in gebührenfinanzierten Bereichen getätigt. Außerhalb dieser Bereiche wurde in den Vorjahren als wesentliche Maßnahme der Kreishausanbau durchgeführt. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass in der Regel die Ermächtigungen nicht ausgeschöpft wurden. Dies betrifft insbesondere die Kreisstraßen (Diff. zum Ansatz: 1,7 Mio. € netto), die EDV (0,6 Mio. €), den Rettungsdienst (1,4 Mio. €) sowie die Abfallbeseitigung (1,3 Mio. €). Einer Netto-Ermächtigung von 7,8 Mio. € stand am Ende eine Inanspruchnahme durch tatsächliche Auszahlungen abzgl. tatsächlicher Einzahlungen von 2,0 Mio. € gegenüber. Schwerpunkt dieses Saldos aus Investitionstätigkeit war der Kreisstraßenbau mit 1,3 Mio. €, gefolgt von EDV-Investitionen in Höhe von 0,5 Mio. €, Schulen mit 0,4 Mio. €, Kulturförderung und ÖPNV mit je 0,3 Mio. €. Enthalten im Saldo sind ferner auf der Einzahlungsseite die investiven Pauschalen nach dem GFG in Höhe von ca. 1,5 Mio. €. Bei den Kreisstraßen standen Auszahlungen in Höhe von 3,8 Mio. € Einzahlungen von 2,5 Mio. € gegenüber. 69 Jahresabschluss 2009 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung seit dem 01.01.2009 Der Kreistag hat seit dem 01.01.2009 die Fortführung des Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung abgeschlossen. Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2009 weiter gestiegen. Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes. Das Land hat 2010 aufgrund eines verlorenen Klageverfahrens rückwirkend die Verteilung der Wohngeldersparnis (AG-SGB II) neu geregelt. Die Neuregelung führte zu einem Nachteilsausgleich an den Kreis Euskirchen in Höhe von 11,8 Mio. €, von dem 10,7 Mio. € in 2010 direkt an die Städte und Gemeinden weitergeleitet wurden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich die Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis in 2010 und 2011 deutlich gegenüber den früheren Festsetzungen erhöht haben. Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden Vermittlungsverfahrens war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in 2012: 45%, 2013: 75% und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ist eine erhebliche Entlastung für den Kreis Euskirchen verbunden, die insbesondere auch deshalb von Bedeutung ist, da die Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten zählt. Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen haben 2010 die Fusion der beiden Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf den Kreis Euskirchen übertragen. Der Betrieb des Eifelmuseums wurde ab 2009 auf die Gemeinde Blankenheim übertragen, wobei vertraglich das Ziel einer endgültigen Übernahme des Museums ab 2021 vereinbart wurde. Auch seit dem 01.01.2009 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere, teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der personellen Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich des Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt. Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes entgegen genommen werden. Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung des aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und 2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll. 70 Jahresabschluss 2009 Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, insbesondere die Änderung des Soziallastenansatzes, führten dazu, dass der Kreis Euskirchen ab 2011 höhere Schlüsselzuweisungen erhält. Im Hinblick auf die Städte und Gemeinden als Umlagezahler ist allerdings zu ergänzen, dass deren Verluste aufgrund der Änderung des Soziallastenansatzes deutlich höher sind. Die Haushaltssatzungen der Jahre 2009 bis 2013 wurden ausgeglichen aufgestellt. Lediglich zur Abwicklung früherer Überschüsse bei der ÖPNV-Umlage wurde die Ausgleichsrücklage planmäßig in Anspruch genommen. Die Arbeiten an den jeweiligen Jahresabschlüssen seit 2010 sind noch nicht abgeschlossen. 5. Chancen und Risiken Die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Euskirchen lassen sich wie folgt beschreiben. Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der sozialen Lasten. Bedingt bzw. beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II), Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (ins. Jugendhilfe) ist nicht auszuschließen, dass die Sozialaufwendungen auch künftig weiter steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden abgemildert durch erhöhte Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die bundesseitige Übernahme der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Ob es zu weiteren finanziellen Entlastungen im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten. Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss. Zu erwähnen ist weiter das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund des hohen Betrages an Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung. Derivate Finanzgeschäfte wurden nicht eingegangen, so dass sich hieraus keine Risiken ergeben. Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor im Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips. Sowohl in der Bundes- als auch der Landesgesetzgebung werden beim Setzen von Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen Verhältnisse der Kommunen oftmals missachtet. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ein Umdenken stattfindet. Die landespolitischen Entwicklungen zu den Kommunalfinanzen (Stärkungspakt, GFG, Gutachten Junkernheinrich/Lenk) bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen. Ob tatsächlich die Chance besteht, dass bundes- und landesseitig die chronische Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt wird, darf angesichts der jüngsten Entwicklungen bezweifelt werden. Dass sich daraus für den Kreishaushalt geringere Erträge ergeben, wird derzeit nicht erwartet. 71 Jahresabschluss 2009 Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Begriffen „Weniger – Bunter – Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie der Rückgang der Kinderzahlen sind bereits in den letzten Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich die Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung mit sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt, Antworten auf die Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel des familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die sich aus diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses ergeben, führen andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Schulentwicklung ist allgemein von einem Rückgang der Schülerzahlen geprägt. Bezogen auf die kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion auswirken wird. Sollte sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden, dürfte die heterogene Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen. Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht zu werden und insbesondere den beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits bedeutsame finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau des U-3Angebots führt zu erheblichen kreisumlagewirksamen Mehraufwendungen. Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Dieseleinkaufspreise führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der Anstieg der älteren Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist, wenig Spielraum für Angebotsreduzierungen. Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in Mechernich, die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden Gebühren zum Zwecke der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus diesem erheblichen Gebührenaufkommen wurden über innere Darlehen Investitionsmaßnahmen finanziert. Aus der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den Deponierückstellungen sowie den Pensionsrückstellungen derzeit nicht liquide Mittel in entsprechender Höhe gegenüber stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen sind für die Erfüllung der Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den Deponierückstellungen ein laufender Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig. Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der Kreis in zwei Leuchtturmprojekten engagiert: In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes Rheinland und der gesamten Region werden der Region bedeutsame Entwicklungschancen eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus dem komplexen Geflecht der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit zusammenhängenden Zwischenfinanzierung ergeben. Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“) engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird 72 Jahresabschluss 2009 durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen, Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei Kommunen kommen wird. Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der Mehrheit der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher vergleichsweise überschaubarem finanziellen Einsatz gestalten sich die Risiken gering. 73 Jahresabschluss 2009 74 Jahresabschluss 2009 75 Jahresabschluss 2009 76 Jahresabschluss 2009 77 Jahresabschluss 2009 78 Jahresabschluss 2009 79 Jahresabschluss 2009 80 Jahresabschluss 2009 81 Jahresabschluss 2009 82 Jahresabschluss 2009 83 Jahresabschluss 2009 84 Jahresabschluss 2009 85 Jahresabschluss 2009 86 Jahresabschluss 2009 87 Jahresabschluss 2009 88 Jahresabschluss 2009 89 Jahresabschluss 2009 90 Jahresabschluss 2009 91 Jahresabschluss 2009 92 Jahresabschluss 2009 93 Jahresabschluss 2009 94 Jahresabschluss 2009 95 Jahresabschluss 2009 96 Jahresabschluss 2009 97 Jahresabschluss 2009 98 Jahresabschluss 2009 99 Jahresabschluss 2009 100 Jahresabschluss 2009 101 Jahresabschluss 2009 102 Jahresabschluss 2009 103 Jahresabschluss 2009 104 Jahresabschluss 2009 105 Jahresabschluss 2009 106 Jahresabschluss 2009 107 Jahresabschluss 2009 108 Jahresabschluss 2009 109 Jahresabschluss 2009 110 Jahresabschluss 2009 111 Jahresabschluss 2009 112 Jahresabschluss 2009 113 Jahresabschluss 2009 114 Jahresabschluss 2009 115 Jahresabschluss 2009 116 Jahresabschluss 2009 117 Jahresabschluss 2009 118 Jahresabschluss 2009 119 Jahresabschluss 2009 120 Jahresabschluss 2009 121 Jahresabschluss 2009 122 Jahresabschluss 2009 123 Jahresabschluss 2009 124 Jahresabschluss 2009 125 Jahresabschluss 2009 126 Jahresabschluss 2009 127 Jahresabschluss 2009 128 Jahresabschluss 2009 129 Jahresabschluss 2009 130