Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,8 MB
Datum
09.04.2014
Erstellt
28.11.13, 14:47
Aktualisiert
28.11.13, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Jahresabschluss 2009
VIII. Lagebericht
Lagebericht
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 37 GemHVO NRW ein Lagebericht beizufügen. Er ist so
zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermittelt wird (§ 48 GemHVO).
Durch den Lagebericht soll die wirtschaftliche Lage des Kreises Euskirchen erläutert werden.
Entsprechend der Intention des Gesetzgebers werden daher im Folgenden zunächst die
Positionen der Bilanz und der Rechnung anhand von geeigneten Kennzahlen interpretiert. Im
Anschluss daran wird ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses
gegeben. Es wird weiterdargestellt, welche Aspekte die Haushaltswirtschaft des Kreises
beeinflusst haben und welche Chancen und Risiken hinsichtlich der künftigen Entwicklung
des Kreises bestehen. Auf einen Abdruck der im Haushalt des Kreises enthaltenen
Kennzahlen wird verzichtet, da diese im öffentlichen Kreishaushalt eingesehen werden
können.
2. Bilanzkennzahlen
Das Innenministerium hat mit Runderlass vom 01.10.2008 ein NKF-Kennzahlenset
veröffentlicht. Dieses soll der Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune
dienen sowie die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden unterstützen. Das Kennzahlenset gliedert
sich in vier Analysebereiche:
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Kennzahlen zur Vermögenslage
Kennzahlen zur Finanzlage
Kennzahlen zur Ertragslage
„Bei der Auswertung der Kennzahlen ist darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei
vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer
Gemeinde zulässt. Die isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen könnte zu
Fehlinterpretationen führen.“ (RdErl. des Innenministeriums vom 01.10.2008: „Kommunales
Haushaltsrecht. NKF - Kennzahlenset Nordrhein-Westfalen (NKF-Kennzahlen)“, 3448.04.05/01-2328/08)
Nachfolgend wird zur Erleichterung der Lesbarkeit der Runderlass ohne weitere
Kennzeichnung zitiert.
51
Jahresabschluss 2009
2.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
a) Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge gedeckt werden können.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Aufwandsdeckungsgrad =
203.888 T€
213.977 T€
95,3
b) Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten
bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die
Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite
der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Eigenkapital =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 1 =
31.12.2009
19.970 T€
446.991 T€
4,5
Vorjahr
20.979 T€
443.472 T€
4,7
c) Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz.
Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen
Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“
Sonderposten erweitert.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/Beiträge“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der
Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4
GemHVO zu erfassen.
52
Jahresabschluss 2009
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Bilanzsumme =
Eigenkapitalquote 2 =
31.12.2009
19.970 T€
74.772 T€
446.991 T€
21,2
Vorjahr
20.979 T€
75.215 T€
443.472 T€
21,7
d) Fehlbetragsquote (FbQ)
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen
Eigenkapitalanteil. Da mögliche Sonderrücklagen hier jedoch unberücksichtigt bleiben
müssen, bezieht die Kennzahl ausschließlich die Ausgleichsrücklage und die allgemeine
Rücklage ein. Zur Ermittlung der Quote wird das negative Jahresergebnis ins Verhältnis zu
diesen beiden Bilanzposten gesetzt.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Fehlbetrag =
Ausgleichsrücklage =
Allg. Rücklage =
Fehlbetrag =
31.12.2009
1.483 T€
7.151 T€
14.301 T€
6,9
Vorjahr
./.
./.
./.
./.
2.2 Kennzahlen zur Vermögenslage
a) Infrastrukturquote (IsQ)
Diese Kennzahl stellt ein Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe
des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde
entspricht. In Einzelfällen kann es sachgerecht sein, auch die Gebietsgröße der Gemeinde
oder andere örtliche Besonderheiten bei der Bewertung dieser Kennzahl zu berücksichtigen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Infrastrukturvermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 3 Nr. 1.2.3 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe
der Aktivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 3 GemHVO zu erfassen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Infrastrukturvermögen =
Bilanzsumme =
Infrastrukturquote =
31.12.2009
98.249 T€
446.991 T€
22,0
Vorjahr
97.950 T€
443.472 T€
22,1
53
Jahresabschluss 2009
b) Abschreibungsintensität (AbI)
Die Kennzahl zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des
Anlagevermögens belastet wird.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Abschreibungen (Zeile 14) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Abschreibungsintensität =
8.102 T€
213.977 T€
3,8
c) Drittfinanzierungsquote (DfQ)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den
Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf
die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch
Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die
Drittfinanzierung deutlich.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Erträge Auflösung Sonderposten =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Drittfinanzierungsquote =
3.530 T€
8.102 T€
43,6
d) Investitionsquote (InQ)
Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch
Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Bruttoinvestitionen =
Abgänge des AV =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Investitionsquote =
13.606 T€
3.537 T€
8.102 T€
116,9
Kritisch ist bei dieser Kennzahl anzumerken, dass auch ein Teil der Geldanlagen
(Schuldscheindarlehen) in die Bruttoinvestitionen und die Abgänge eingerechnet wird,
obwohl es sich hierbei nicht um klassische Investitionen handelt. Ohne
Schuldscheindarlehen ergäbe sich folgender Wert:
Bruttoinvestitionen =
Abgänge des AV =
Abschreibungen (Zeile 14) =
Investitionsquote =
6.606 T€
37 T€
8.102 T€
81,16
54
Jahresabschluss 2009
2.3 Kennzahlen zur Finanzlage
a) Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad II“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens
langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen
die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und
langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1
GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen/Beiträge“ sind die
Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter
der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach §
41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und sind
dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu
erfassen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Eigenkapital =
Sonderposten Zuwendungen/Beiträge =
Langfristiges Fremdkapital =
Anlagevermögen =
Anlagendeckungsgrad 2 =
31.12.2009
19.970 T€
74.772 T€
305.126 T€
250.346 T€
159,7
Vorjahr
20.979 T€
75.215 T€
304.224 T€
248.438 T€
161,2
b) Dynamischer Verschuldungsgrad (DVsG)
Mit
Hilfe
der
Kennzahl
„Dynamischer
Verschuldungsgrad“ lässt
sich
die
Schuldentilgungsfähigkeit der Gemeinde beurteilen. Sie hat dynamischen Charakter, weil sie
mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit aus der Finanzrechnung eine
zeitraumbezogene Größe enthält. Dieser Saldo zeigt bei jeder Gemeinde an, in welcher
Größenordnung freie Finanzmittel aus ihrer laufenden Geschäftstätigkeit im abgelaufenen
Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt
werden könnten. Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in wie vielen Jahren es unter
theoretisch gleichen Bedingungen möglich wäre, die Effektivverschuldung aus den zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen (Entschuldungsdauer).
55
Jahresabschluss 2009
Ermittlung der Kennzahl:
Die Kennzahl „Dynamischer Verschuldungsgrad“ wird aus der Division der Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ der Gemeinde durch die Wertgröße „Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit“ aus der Finanzrechnung (FR) der Gemeinde ermittelt. Die Wertgröße
„Effektive Verschuldung“ berechnet sich wie folgt:
Für diese Berechnung sind unter der Wertgröße „Gesamtes Fremdkapital“ die Ansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.3, 3 und 4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße
„Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.4 GemHVO zu
erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Teilansätze der
Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr haben. Letztgenannte Teilansätze sind dem Forderungsspiegel nach § 46
GemHVO zu entnehmen.
Als Wertgröße „Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FP/FR)“der nach § 3 Abs. 2 Nr. 1
GemHVO im Finanzplan bzw. gem. § 39 S. 3 GemHVO in der Finanzrechnung
auszuweisende Saldo einzusetzen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Fremdkapital =
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Effektive Verschuldung =
31.12.2009
335.593 T€
160.983 T€
10.448 T€
164.162 T€
Vorjahr
330.562 T€
141.707 T€
13.122 T€
175.732 T€
c) Liquidität 2. Grades (Li2)
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde.
Sie zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden
können.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Liquide Mittel“ ist der Ansatz des Bilanzpostens nach § 41 Abs. 3 Nr.
2.4 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Kurzfristige Forderungen“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen
Forderungen müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl. Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO). Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Ansätze
der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen. Die kurzfristigen
Verbindlichkeiten müssen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben (vgl.
Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO).
56
Jahresabschluss 2009
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Liquide Mittel =
Kurzfristige Forderungen =
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Liquidität 2. Grades =
31.12.2009
160.983 T€
10.448 T€
8.231 T€
2.083
Vorjahr
141.707 T€
13.205 T€
5.271 T€
2.939
d) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote (KVbQ)
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote“ beurteilt werden.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ sind die Teilansätze der Bilanzposten
nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO zu erfassen, die eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
haben. Diese Teilansätze sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu
entnehmen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz
nach § 41 Abs. 4 GemHVO zu erfassen.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Kurzfristige Verbindlichkeiten =
Bilanzsumme =
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote =
31.12.2009
8.231 T€
446.991 T€
1,8
Vorjahr
5.271 T€
443.472 T€
1,2
e) Zinslastquote
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Finanzaufwendungen (Zeile 20) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Zinslastquote =
10 T€
213.977 T€
0
2.4 Kennzahlen zur Ertragslage
a) Netto-Steuerquote (NSQ) oder Allgemeine Umlagenquote (AUQ)
Die Netto-Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann
und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der
Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer und
den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug zu
bringen.
57
Jahresabschluss 2009
Bei Kreisen und anderen Gemeindeverbänden, denen Steuern nicht in einem Umfang wie
den Gemeinden zufließen, ist die Netto-Steuerquote durch eine „Allgemeine Umlagenquote“
zu ersetzen.
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Allgemeine Umlagen“ sind die dafür zutreffenden Teilerträge nach § 2
Abs. 1 Nr. 2 GemHVO zu erfassen. Dies sind Erträge aus der Kreisumlage einschließlich
Mehrbelastung, der Jugendamtsumlage sowie ggf. der Landschaftsumlage und der
Verbandsumlage RVR gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 41 –
zum RdErl. IM vom 24.02.2005.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Allgemeine Umlage =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Allgemeine Umlagenquote =
102.865 T€
203.888 T€
50,5
b) Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen
und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Erträge aus Zuwendungen =
Ordentliche Erträge (Zeile 10) =
Zuwendungsquote =
38.161 T€
203.888 T€
18,7
c) Personalintensität (PI)
Die „Personalintensität“ gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich
dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen
üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Personalaufwendungen (Zeile 11) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Personalintensität =
32.366 T€
213.977 T€
15,1
58
Jahresabschluss 2009
d) Sach- und Dienstleistungsintensität (SDI)
Die Kennzahl „Sach- und Dienstleistungsintensität“ lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden
hat.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Sach- und Dienstleistungsintensität =
26.544 T€
213.977 T€
12,4
e) Transferaufwandsquote (TAQ)
Die
Kennzahl
„Transferaufwandsquote“
stellt
einen
Bezug
Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Für den Kreis Euskirchen ergibt sich:
Transferaufwendungen (Zeile 15) =
Ordentliche Aufwendungen (Zeile 17) =
Transferaufwandsquote =
zwischen
den
105.275 T€
213.977 T€
49,2
Hierbei ist allerdings kritisch anzumerken, dass ein nicht unerheblicher Teil des
Transferaufwandes (SGB II, Produkt 312 01) aus statistisch vorgegebenen Gründen in Zeile
16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) verbucht wird. Insofern ist die errechnete Quote
deutlich zu gering und vermittelt nach Ansicht der Verwaltung kein sachgerechtes Bild.
3. Rückblick auf die Haushaltswirtschaft des Jahres 2009
Bedingt durch die Aufgabenstellungen des Kreises, den daraus resultierenden
Finanzbelastungen einerseits und den beschränkten Möglichkeiten einer Refinanzierung
über Steuern (bis zur Abschaffung der Jagdsteuer, die mittlerweile erfolgt ist), Gebühren,
Kostenerstattungen
und
laufenden
Finanzzuweisungen
andererseits
ist
eine
Spitzenfinanzierung über die Kreisumlage zum Haushaltsausgleich unumgänglich (vgl. § 56
Abs. 1 KrO NRW).
Diese Spitzenfinanzierung ist in den letzten Jahren besonderen, sich steigernden
Belastungen ausgesetzt, da vermehrt eine Aufgabenverlagerung auf die Kreise,
insbesondere im Sozialbereich, stattgefunden hat, ohne dass damit eine (auskömmliche)
Entlastung durch Kostenerstattungen oder Finanzierungsbeteiligungen verbunden wurde:
59
Jahresabschluss 2009
Bestimmend für die Haushaltswirtschaft des Kreises Euskirchen ist der soziale Sektor.
Dieser umfasst
a) den vom Kreis direkt zu finanzierenden sozialen Bereich (Budget 300 500),
b) die Landschaftsumlage sowie
c) den vom Kreis direkt zu finanzierenden Jugendbereich (Budget 300 510).
Der Zuschussbedarf dieser drei Bereiche umfasst im Haushaltsjahr 2009 ca. 75 % des
Gesamthaushaltes (Ergebnisrechnung). Der soziale Sektor ist damit die bestimmende Größe
für Kreisumlage und Haushaltssituation.
Die Entwicklung der Fallzahlen sowie der Ausgaben in diesem Sektor bereitet große Sorge.
Betrachtet man die seit Jahren wachsende Haushaltsbelastung im Land Nordrhein-Westfalen, zeigt sich, dass auf den Kreis Euskirchen das zutrifft, was Junkernheinrich/Micosatt3 im
Jahr 2011 allgemein für die Kreise in Nordrhein-Westfalen festgestellt haben:
Überproportionales Wachstum der Sozialausgaben, daher steigender Ausgabebedarf der
Kreise.
Aber keine Anpassung der Kreisschlüsselzuweisungen an diese Entwicklung, daher
automatisch erhöhte Kreisumlagen.
Die maßgeblichen Sozialleistungen entwickelten sich bis 2009 wie folgt:
a) Budget 300 500
JR 2005
JR 2006
JR 2007
19.472.361
209.874
21.570.184
742.588
21.347.794
586.772
21.953.399
684.954
22.095.679
651.050
+ 2.623.318
+ 441.176
13,5%
210,2%
Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld
Pflegewohngeld (§ 14 PfG NRW)
Investitionspauschalen Pflegeeinrichtungen
Hilfe zur Pflege
2.712.800
686.517
4.507.391
2.979.985
850.652
4.426.696
3.223.561
854.362
4.827.204
3.421.183
916.485
4.938.216
3.741.782
1.037.589
5.325.481
+ 1.028.982
+ 351.072
+ 818.089
37,9%
51,1%
18,1%
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII
Grundsicherung a.v.E. (<65)
Grundsicherung a.v.E. (>65)
Grundsicherung i.E. (>65)
1.478.821
1.795.666
490.275
1.631.224
2.012.042
467.419
2.301.020
2.170.755
469.471
2.545.833
2.411.656
466.676
2.702.704
2.526.114
459.346
+ 1.223.883
+ 730.448
- 30.929
82,8%
40,7%
-6,3%
Hilfe zum Lebensunterhalt
Laufende Leistungen
Einmalige Leistungen
881.649
160.860
859.550
87.699
941.251
80.480
1.035.637
75.022
982.251
117.684
+ 100.602
- 43.176
11,4%
-26,8%
Leistungen bei Behinderung
Heilpädagogische Maßnahmen
Hilfe zur angemessenen Schulausbildung
270.057
172.297
264.706
192.891
300.108
294.277
427.003
547.695
367.903
751.535
+ 97.846
+ 579.237
36,2%
336,2%
Krankenhilfe
955.347
988.972
776.507
905.341
1.087.367
+ 132.020
13,8%
33.793.915
37.074.609
38.173.562
40.329.099
41.846.485
+ 8.052.570
23,8%
Bundesbeteiligung SGB II
Landeszuweisung SGB II
Bundeserstattung SGB XII
5.665.852
1.614.461
736.379
6.270.710
1.865.186
673.046
6.658.592
1.179.033
674.251
6.238.383
1.365.903
745.904
5.685.166
3.062.412
655.223
+ 19.314
+ 1.447.951
- 81.155
0,3%
89,7%
-11,0%
Summe der wesentlichen Einnahmen - Soziales
8.016.691
8.808.942
8.511.877
8.350.189
9.402.801
+ 1.386.110
17,3%
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II
Kosten der Unterkunft - SGB II
SGB II: einmalige Leistungen
Summe der wesentlichen Ausgaben - Soziales
JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual
Wesentliche Einnahmen
3
Junkernheinrich/Micosatt: „Kreise im Finanzausgleich der Länder“, Wiesbaden 2011
60
Jahresabschluss 2009
b) Landschaftsumlage
JR 2005
JR 2006
JR 2007
28.187.207
17,3
28.906.181
17,1
30.895.936
16,5
JR 2005
JR 2006
JR 2007
Heimerziehung
Vollzeitpflege
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Erziehung in Tagesgruppen
Inobhutnahmen
Betreutes Wohnen
Gemeinsame Unterbr. von Müttern oder Vätern mit ihre
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Sonstige Hilfen (§ 27 II SGB VIII)
Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Eingliederungshilfen
Förderung Kinder in Tagespflege
5.216.707
1.536.982
459.036
336.646
1.492.986
234.085
785.391
126.990
747.735
139.879
332.388
258.424
150.874
5.203.454
1.665.252
710.004
159.872
1.268.860
397.192
676.359
249.741
815.354
237.258
271.086
238.450
151.330
4.402.517
1.951.443
937.570
234.916
797.836
256.163
560.423
229.368
1.103.954
230.738
317.923
214.401
143.817
5.544.575
2.037.332
1.100.011
281.166
679.924
424.334
496.057
200.434
1.288.797
255.668
283.030
259.441
164.484
6.371.784
2.401.746
1.252.665
251.305
863.303
550.066
592.090
189.237
1.574.836
328.249
272.132
251.218
153.242
+ 1.155.077
+ 864.764
+ 793.628
- 85.341
- 629.684
+ 315.981
- 193.301
+ 62.247
+ 827.101
+ 188.370
- 60.256
- 7.206
+ 2.368
22,1%
56,3%
172,9%
-25,4%
-42,2%
135,0%
-24,6%
49,0%
110,6%
134,7%
-18,1%
-2,8%
1,6%
Betriebskostenzuweisungen Kindertageseinrichtungen
Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen
Landeszuweisungen Kindertageseinrichtungen
ARAP/PRAP - netto
Kindertageseinrichtungen - netto
22.441.315
3.858.610
9.124.893
22.668.391
3.815.962
8.920.590
21.834.346
3.762.077
8.341.538
22.843.626
3.944.426
9.307.111
9.457.811
9.931.839
9.730.731
9.592.089
24.810.770
4.066.546
10.907.637
437.194
10.273.780
+ 815.969
8,6%
Summe der wesentlichen Ausgaben - Jugend
21.275.935
21.976.050
21.111.801
22.607.342
25.325.651
+ 4.049.717
19,0%
Landschaftsumlage
Landschaftsumlage - Hebesatz
JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual
33.131.828
15,85
35.092.923
15,85
+ 6.905.716
24,5%
c) Budget 300 510
JR 2008 NKF-JR 2009 Differenz 2009/2005 prozentual
Der Kreis Euskirchen hält das Jugendamt für den kompletten Kreisbereich vor, da keine
Stadt von der Möglichkeit der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes Gebrauch gemacht
hat.
Die Schlüsselzuweisungen entwickelten sich wie folgt:
Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Ertrag/Einnahme Differenz zum prozentual
in €
Vorjahr
15.586.545
16.165.888
+ 579.343
+ 3,7%
14.815.256
‐ 1.350.632
‐ 8,4%
15.938.671
+ 1.123.415
+ 7,6%
17.791.115
+ 1.852.444
+ 11,6%
18.229.102
+ 437.987
+ 2,5%
17.295.940
‐ 933.162
‐ 5,1%
13.044.058
‐ 4.251.882
‐ 24,6%
16.660.030
+ 3.615.972
+ 27,7%
15.524.154
‐ 1.135.876
‐ 6,8%
15.227.396
‐ 296.758
‐ 1,9%
16.925.084
+ 1.697.688
+ 11,1%
20.272.569
+ 3.347.485
+ 19,8%
19.305.743
‐ 966.826
‐ 4,8%
61
Jahresabschluss 2009
Entwicklung der für die Kreisumlageerhebung maßgeblichen Umlagegrundlagen:
Aufgrund der gestiegenen Aufwendungen, insbesondere im sozialen Bereich, erhöhte sich
auch die Kreisumlage. Der folgende Überblick zeigt die Entwicklung der Kreisumlage
einschließlich der Jugendamtsumlage:
Jahr
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Volumen
Hebesatz Hebesatz allgemeiner Volumen
Summe
allgemein
Jugend
Teil
Jugend
Volumen
30,67%
14,53% 41.337.689 19.583.848 60.921.537
29,66%
16,04% 40.590.063 21.950.931 62.540.993
30,44%
16,69% 41.597.278 22.807.443 64.404.722
31,50%
15,35% 44.570.895 21.719.468 66.290.363
30,61%
16,24% 46.178.835 24.499.977 70.678.812
24,93%
17,75% 38.569.607 27.461.312 66.030.919
25,85%
16,83% 40.403.626 26.305.340 66.708.966
30,84%
17,70% 44.925.108 25.783.866 70.708.974
30,19%
18,35% 45.882.606 27.888.235 73.770.841
37,11%
16,39% 54.702.992 24.160.120 78.863.112
40,52%
15,85% 62.325.668 24.379.611 86.705.279
36,65%
14,43% 62.423.391 24.577.614 87.001.005
36,49%
14,59% 68.878.905 27.540.237 96.419.142
36,33%
14,40% 73.423.188 29.102.502 102.525.690
Differenz
pro‐
zum Vorjahr zentual
+ 1.619.457 + 2,7%
+ 1.863.728 + 3,0%
+ 1.885.641 + 2,9%
+ 4.388.449 + 6,6%
‐ 4.647.893 ‐ 6,6%
+ 678.047 + 1,0%
+ 4.000.008 + 6,0%
+ 3.061.867 + 4,3%
+ 5.092.271 + 6,9%
+ 7.842.167 + 9,9%
+ 295.726 + 0,3%
+ 9.418.137 + 10,8%
+ 6.106.548 + 6,3%
Die steigenden Lasten auf der einen und die angespannte finanzielle Situation der Städte
und Gemeinden auf der anderen Seite haben den Kreis Euskirchen bewogen, über die auch
sonst bestehenden Anstrengungen hinaus, die Kreisumlage möglichst niedrig zu halten,
einen mehrjährigen Prozess der Aufgabenkritik durchzuführen sowie darüber hinaus
mehrere Personalausgabeneinsparkonzepte zu beschließen. Die Erfolge dieser Maßnahmen
sind angesichts erheblich steigender Soziallasten in der Höhe der Kreisumlage kaum
sichtbar.
62
Jahresabschluss 2009
Über die genannten Bereiche hinaus ist beim Rückblick auf die Haushaltswirtschaft des
Jahres 2009 folgendes festzuhalten:
Die Ergebnisse der Produkte weichen wie folgt von den Veranschlagungen im Haushalt ab:
PrZiffer
611 01
612 01
111 04
111 07
111 09
111 13
111 16
272 01
111 01
111 02
111 12
243 04
281 01
421 01
252 01
111 06
111 20
121 01
111 14
111 15
111 18
122 01
122 13
122 19
122 12
122 14
122 15
122 16
122 20
126 01
122 04
122 08
122 11
242 01
243 01
243 02
351 01
231 01
231 02
221 01
221 02
Produktbezeichnung
Steuern, Zuweisungen, Umlagen
Laufende Verwaltungstätigkeit
Beschäftigtenvertretung
Verwaltungsarchiv
Sonstige Zentrale Dienste
Personalmanagement
Organisationsangelegenheiten
Historische Kreisbibliothek
Politische Gremien des Kreises
Verwaltungsführung
Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit
Medienzentrum
Kulturförderung
Sportförderung
Eifelmuseum
Zentrale Vergabestelle
Kommunalaufsicht
Wahlen
Finanzsteuerung und ‐management
Kasse
Rechtsangelegenheiten
Allgemeine
Ordnungsangelegenheiten
Bußgeldverfahren
Aufenthaltsregelung
Verkehrsregelung und ‐lenkung
Fahrerlaubnisse
Erlaubnis zur Personen‐ und
Güterbeförderung
Zulassung
Verkehrserziehung und ‐aufklärung
Brandbekämpfung und
Bevölkerungsschutz
Lebensmittel‐ und
Hygieneüberwachung
Tierseuchenbekämpfung
Tierschutz und Tiergesundheit
Regionale Schulberatungsstelle
Schulverwaltung
Schulamt für den Kreis Euskirchen
BAFÖG
Thomas‐Eßer‐Berufskolleg
Berufskolleg Eifel
Hans‐Verbeek‐Schule
St. Nikolaus‐Schule
Budget
000 000 000
000 000 000
100 100 000
100 100 000
100 100 000
100 100 000
100 100 000
100 100 000
100 130 001
100 130 001
100 130 001
100 130 002
100 130 003
100 130 003
100 130 004
100 150 000
100 150 000
100 150 000
100 200 000
100 200 000
200 320 000
HH 2009
87.397.200
11.353.900
‐91.700
‐114.300
‐613.000
‐3.971.700
‐260.700
‐116.500
‐717.800
‐618.300
‐230.600
‐224.800
‐43.500
‐72.200
‐195.000
‐135.600
‐155.100
‐129.000
‐389.300
‐707.500
‐172.800
JR 2009
Differenz
87.221.817,96
‐ 175.382,04
9.206.965,65 ‐ 2.146.934,35
‐101.306,62
‐ 9.606,62
‐124.699,90
‐ 10.399,90
‐630.242,51
‐ 17.242,51
‐5.743.413,00 ‐ 1.771.713,00
‐72.522,33 + 188.177,67
‐124.850,37
‐ 8.350,37
‐796.940,79
‐ 79.140,79
‐622.669,93
‐ 4.369,93
‐195.014,14
+ 35.585,86
‐188.645,40
+ 36.154,60
‐128.098,69
‐ 84.598,69
‐72.316,25
‐ 116,25
‐195.000,00
+ 0,00
‐76.941,16
+ 58.658,84
‐172.332,87
‐ 17.232,87
‐53.763,88
+ 75.236,12
‐213.402,25 + 175.897,75
‐590.312,36 + 117.187,64
‐195.763,20
‐ 22.963,20
200 320 000
200 320 000
200 320 000
200 360 000
200 360 000
‐313.100
402.000
‐417.400
‐109.900
‐189.000
‐251.870,37
+ 61.229,63
1.860.575,15 + 1.458.575,15
‐381.801,64
+ 35.598,36
‐111.210,05
‐ 1.310,05
‐184.193,86
+ 4.806,14
200 360 000
200 360 000
200 360 000
‐14.500
641.600
‐60.800
‐13.591,49
513.871,14
‐59.775,09
+ 908,51
‐ 127.728,86
+ 1.024,91
200 380 000
‐1.034.500
‐1.013.156,98
+ 21.343,02
200 390 000
200 390 000
200 390 000
300 400 001
300 400 001
300 400 001
300 400 001
300 400 002
300 400 003
300 400 004
300 400 005
‐752.700
‐653.100
‐250.100
‐143.700
434.600
‐337.600
‐105.400
‐2.401.900
‐2.165.200
‐965.300
‐753.500
‐713.322,08
‐506.578,83
‐236.984,76
‐161.033,06
431.201,94
‐299.270,58
‐96.765,65
‐2.337.955,46
‐2.153.845,93
‐994.837,58
‐713.389,78
+ 39.377,92
+ 146.521,17
+ 13.115,24
‐ 17.333,06
‐ 3.398,06
+ 38.329,42
+ 8.634,35
+ 63.944,54
+ 11.354,07
‐ 29.537,58
+ 40.110,22
63
Jahresabschluss 2009
PrZiffer
221 04
322 01
331 01
343 04
343 06
311 01
311 03
311 05
311 06
311 08
343 01
343 02
343 03
312 01
312 03
368 01
341 01
363 01
363 02
363 03
363 04
363 05
363 06
362 01
362 02
362 03
361 01
363 09
363 10
365 01
414 01
414 02
414 03
414 04
Produktbezeichnung
Don‐Bosco‐Schule
Leistungen für Schwerbehinderte
nach SGB IX
Förderung von Trägern der
Wohlfahrtsverbände
Heimaufsicht
Betreuung nach dem
Betreuungsgesetz
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Sonstige Hilfen in besonderen
Lebenslagen (SGB XII)
Pflegewohngeld (PfG NW)
Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz (WoGG)
Grundsicherungsleistungen nach SGB
XII
Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
(SGB XII)
Grundsicherungsleistungen nach SGB
II
Personalleistungen des Kreises im
Jobcenter
Elterngeld und Elternzeit nach dem
Bundeselterngeld‐ und ‐zeitgesetz
Unterhaltsvorschussleistungen
Erziehungsberatung
Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
Beistandschaften, Amtspflegschaften,
Amtsvormundschaften
Adoptionsvermittlung
Kinder‐ und Jugendarbeit
in/außerhalb von Einrichtungen
Jugendsozialarbeit; Kinder‐ und
Jugendschutz
Allgemeine Förderung der Erziehung
in der Familie
Tagespflege
Ambulante Hilfe zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
Plätze in Tageseinrichtungen für
Kinder
Gesundheitsförderung
Gutachten und Stellungnahmen
Gesundheitshilfe
Gesundheitsschutz
Budget
300 400 008
HH 2009
‐113.700
JR 2009
‐154.939,31
Differenz
‐ 41.239,31
300 500 001
6.100
‐85.063,75
‐ 91.163,75
300 500 001
300 500 001
‐371.900
‐172.100
‐310.710,79
‐167.904,12
+ 61.189,21
+ 4.195,88
300 500 001
300 500 004
‐267.800
‐671.100
‐239.951,70
‐894.570,55
+ 27.848,30
‐ 223.470,55
300 500 004
300 500 004
‐127.500
‐4.422.600
‐89.971,87
‐4.846.565,76
+ 37.528,13
‐ 423.965,76
300 500 004
‐10.200
‐12.226,43
‐ 2.026,43
300 500 004
300 500 004
300 500 004
‐4.745.000
‐909.400
‐956.000
‐5.005.655,63
‐791.111,76
‐1.196.685,47
‐ 260.655,63
+ 118.288,24
‐ 240.685,47
300 500 004
‐4.801.800
‐4.873.505,47
‐ 71.705,47
300 500 005
‐16.707.800
300 500 005
‐21.200
‐88.212,91
‐ 67.012,91
300 500 006
300 510 001
300 510 001
300 510 001
‐21.700
‐1.127.300
‐578.000
‐384.200
‐61.059,74
‐1.407.348,60
‐529.560,33
‐290.685,79
‐ 39.359,74
‐ 280.048,60
+ 48.439,67
+ 93.514,21
300 510 001
‐237.000
‐313.095,59
‐ 76.095,59
300 510 001
‐209.900
‐205.767,56
+ 4.132,44
300 510 001
300 510 001
‐450.000
‐61.300
‐475.095,09
‐44.343,72
‐ 25.095,09
+ 16.956,28
300 510 002
‐695.100
‐549.946,17
+ 145.153,83
300 510 002
‐396.300
‐391.258,17
+ 5.041,83
300 510 002
300 510 004
300 510 003
‐142.900
‐286.400
‐2.609.500
‐179.998,89
‐274.943,88
‐2.721.500,67
‐ 37.098,89
+ 11.456,12
‐ 112.000,67
300 510 003
‐10.208.500
‐11.235.266,71 ‐ 1.026.766,71
300 510 004
300 530 000
300 530 000
300 530 000
300 530 000
‐11.718.400
‐205.700
‐157.700
‐1.463.500
‐572.400
‐10.161.005,98 + 1.557.394,02
‐219.107,30
‐ 13.407,30
‐160.230,86
‐ 2.530,86
‐1.439.296,15
+ 24.203,85
‐633.748,95
‐ 61.348,95
‐15.090.153,42 + 1.617.646,58
64
Jahresabschluss 2009
PrZiffer
537 02
561 01
562 01
511 01
547 01
552 01
554 02
511 03
511 04
521 01
523 01
522 01
542 01
545 01
111 05
111 21
571 01
571 02
571 04
571 05
111 03
111 17
111 19
111 08
127 01
127 02
122 07
271 01
271 02
111 11
547 02
537 03
537 01
537 04
111 10
Ergebnis
Produktbezeichnung
Überwachung der Abfallentsorgung
Bodenschutz / Altlasten /
Abgrabungen
Immissionsschutz
Landes‐, Regional‐ und
Raumordnung,
Kreisentwicklungsplanung,
Fachaufsicht und koordinierende
Stelle
ÖPNV‐Aufgabenträger
Wasseraufsicht und Wasserbau
Natur‐ und Landschaftsschutz,
Landschaftsplanung
Geoinformation
Grundstückswerte
Bau‐ und Grundstücksordnung
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Wohnungsbauförderung
Neubau und Unterhaltung von
Straßen
Winterdienst
Rechnungsprüfung
Verwaltungsleistung als
Kreispolizeibehörde
Unternehmensorientierte
Dienstleistungen
Beschäftigungsorientierte
Dienstleistungen
Strukturentwicklung
Gründungsorientierte
Dienstleistungen
Gleichstellung
TUIV
Immobilienmanagement
Druckerei
Notfallrettung
Krankentransport
Schlachttieruntersuchungen
Veranstaltungen
Besondere Dienstleistungen der
Volkshochschule
Tankstellen
Verkehrsunternehmen
DSD
Beseitigung und Verwertung von
Abfällen
Stilllegung und Nachsorge
Dienstleistungen des Bauhofs
Budget
400 600 001
HH 2009
‐147.700
JR 2009
‐88.985,99
Differenz
+ 58.714,01
400 600 001
400 600 001
‐224.400
‐37.700
‐222.045,05
‐38.975,75
+ 2.354,95
‐ 1.275,75
400 600 002
400 600 002
400 600 003
‐176.600
0
‐1.242.500
‐161.150,02
1.127,00
‐1.167.530,56
+ 15.449,98
+ 1.127,00
+ 74.969,44
400 600 004
400 620 000
400 620 000
400 630 001
400 630 001
400 630 002
‐1.080.200
‐2.313.300
‐320.300
‐439.300
‐46.400
‐362.700
‐960.184,12
‐2.240.554,92
‐286.240,05
‐259.868,18
‐45.293,60
‐339.109,73
+ 120.015,88
+ 72.745,08
+ 34.059,95
+ 179.431,82
+ 1.106,40
+ 23.590,27
400 660 000
400 660 000
500 140 000
‐4.914.000
‐510.500
‐441.500
‐5.080.180,48
‐498.539,06
‐428.305,03
‐ 166.180,48
+ 11.960,94
+ 13.194,97
500 310 000
‐456.200
‐506.011,13
‐ 49.811,13
500 800 000
‐159.700
‐150.447,18
+ 9.252,82
500 800 000
500 800 000
‐61.600
‐1.475.800
‐63.940,74
‐1.018.125,47
‐ 2.340,74
+ 457.674,53
500 800 000
500 850 000
600 100 001
600 100 002
600 100 003
600 380 000
600 380 000
600 390 000
600 430 000
‐127.200
‐34.500
‐29.900
‐225.400
0
28.000
20.300
0
‐26.500
‐98.393,95
‐31.364,25
0,00
‐222.965,90
0,00
34.011,99
6.212,60
15.391,90
‐46.109,09
+ 28.806,05
+ 3.135,75
+ 29.900,00
+ 2.434,10
+ 0,00
+ 6.011,99
‐ 14.087,40
+ 15.391,90
‐ 19.609,09
600 430 000
600 600 001
600 600 002
600 600 003
26.500
0
0
0
17.184,31
‐ 9.315,69
15.823,88
+ 15.823,88
‐1.354.648,90 ‐ 1.354.648,90
2.956,84
+ 2.956,84
600 660 001
600 660 002
600 660 004
0
0
‐5.300
0
167.493,62 + 167.493,62
0,00
+ 0,00
0,00
+ 5.300,00
‐1.482.643,10 ‐ 1.482.643,10
65
Jahresabschluss 2009
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen entwickeln sich dabei wie folgt:
Zeile 11 - Personalaufwendungen
Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen
JR 2009
32.365.536
4.531.083
36.896.620
HH 2009
33.144.900
3.219.000
36.363.900
Diff.
- 779.364
+ 1.312.083
+ 532.720
Besondere Abweichungen ergeben sich bei folgenden Einzelpositionen:
Zinserträge
Die Zinserträge blieben um ca. 1,9 Mio. € hinter den Veranschlagungen im Haushalt zurück,
da sich die Annahmen im Hinblick auf das Zinsniveau im Nachhinein als zu optimistisch
erwiesen haben (Nichtvorhersehbarkeit der Finanzkrise).
Einheitslasten
Nicht im Haushalt eingeplant waren Belastungen für Einheitslasten, für die mit 125 T€ eine
Rückstellung zu bilden war, da am 04.02.2010 das Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW
vom Landtag beschlossen wurde.
Bußgelder
Aufgrund von Mehrerträgen erzielte das Produkt 122 13 gegenüber dem Ansatz eine
Verbesserung von ca. 1,5 Mio. €.
Wohngeldersparnis
Aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben ergab sich 2009 mit 3,1
Mio. € ein um ca. 1,7 Mio. € höherer Ertrag als veranschlagt. Der Grund der Abweichung
liegt in der nicht möglichen Vorhersage dieser Ertragsposition (2008 wurden 1,4 Mio. €
festgesetzt, in 2007 waren es 1,2 Mio. €).
312 01: Landeszuweisung Wohngeld
3.500
3.000
2.500
T€
2.000
3.062
1.500
1.000
1.614
1.865
1.179
500
1.366
0
2005
2006
2007
2008
2009
66
Jahresabschluss 2009
Soziales
Abgesehen von der Wohngeldersparnis gab es gegenüber dem Ansatz negative
Abweichungen bei verschiedenen Hilfen, insb. beim Pflegewohngeld (0,4 Mio. €), den
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (0,3 Mio. €), den Leistungen bei Behinderung
(0,2 Mio. €) sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt (0,2 Mio. €).
Jugendbereich
Gegenüber dem Ansatz ergeben sich im Wesentlichen Verschlechterungen bei den Hilfen
zur Erziehung (1,1 Mio. €) und beim UVG (0,3 Mio. €) sowie Verbesserungen bei den
Kindertageseinrichtungen (1,6 Mio. €).
Strukturentwicklung
Das Ergebnis der Strukturentwicklung lag ca. 0,5 Mio. € unter dem Ansatz, was vorrangig
durch nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigungen begründet ist.
ÖPNV
Bei Produkt 547 02 ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung eine Verschlechterung in
Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Diese „Verschlechterung“ ergibt sich aus der Tatsache, dass bei der
Veranschlagung 2009 ein Ertrag in Höhe der Überschüsse dieses Produktes aus Vorjahren
(2.130 T€) eingeplant wurde. Das Ergebnis stellte sich somit ausgeglichen dar.
Ursprünglich war vorgesehen, die Vorjahresüberschüsse in einen Sonderposten einzustellen
und in Folgejahren umlagesenkend ertragswirksam wieder aufzulösen. Das
Innenministerium vertritt jedoch die Auffassung, dass für Überschüsse aus Vorjahren keine
Sonderposten gebildet werden dürfen. Folglich sind die Vorjahresüberschüsse durch eine
entsprechende Veränderung des Eigenkapitals auszugleichen. Der nunmehr offen
ausgewiesene Fehlbetrag von rd. 1,4 Mio. € stellt somit gegenüber dem Planergebnis eine
Verbesserung von rd. 775 T€ dar.
Abfallbeseitigung
Die Erträge aus der Zinsverpflichtung konnten in 2009 entgegen der Planannahmen die
Aufwendungen der Stilllegung und Nachsorge vollständig abdecken, so dass keine
Inanspruchnahme der Rückstellung erforderlich war. Der darüber hinaus entstandene Ertrag
diente dazu, die Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich entsprechend zu
mindern.
Betrachtet man den Zuschussbedarf der Ergebnisrechnung, ergibt sich folgendes Bild:
Budget 100
Budget 200
Budget 300
Schulen
6.205.819,04
Soziales
33.508.860,38
Jugend
28.165.461,04
Gesundheit
2.139.119,45
Summe Budget 300
Budget 400
Budget 500
Budget 600
Landschaftsumlage
ELAG
Sonstiges
Summe
9.994.225,74
474.563,75
7,7%
0,4%
4,8%
25,9%
21,7%
1,7%
70.019.259,91 54,0%
9.988.162,91 7,7%
2.127.452,28 1,6%
1.572.295,77 1,2%
35.092.923,00 27,1%
125.000,00 0,1%
158.122,06 0,1%
129.552.005,42
67
Jahresabschluss 2009
Dieser Zuschussbedarf wird wie folgt gedeckt:
Kreisumlage
Jugendamtsumlage
ÖPNV‐Umlage
Schlüsselzuweisung
Jagdsteuer
Zinserträge (netto)
Ausgleichsrücklage
Gebühren / drittfinanziert
Sonstiges
Summe
73.423.187,81
29.102.502,19
210.293,00
19.305.743,00
608.107,96
4.202.223,64
1.482.643,10
1.214.804,72
2.500,00
129.552.005,42
56,7%
22,5%
0,2%
14,9%
0,5%
3,2%
1,1%
0,9%
0,0%
68
Jahresabschluss 2009
Deckung des Zuschussbedarfs 2009 (Jahresrechnung)
Allgemeine Kreisumlage
73.423 T€
57%
Gebühren / drittfinanziert
und Sonstiges
1.217 T€
1%
Ausgleichsrücklage
1.483 T€
1%
Zinserträge (netto)
4.202 T€
3%
Jagdsteuer
608 T€
1%
Schlüsselzuweisung
19.306 T€
15%
Jugendamtsumlage
29.103 T€
22%
ÖPNV‐Umlage
210 T€
0%
Der investive Bereich wird vom Kreisstraßenbau dominiert, der in aller Regel zum großen
Teil durch Landeszuweisungen begleitet wird. Darüber hinaus wurden Investitionen in
gebührenfinanzierten Bereichen getätigt. Außerhalb dieser Bereiche wurde in den Vorjahren
als wesentliche Maßnahme der Kreishausanbau durchgeführt.
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass in der Regel die
Ermächtigungen nicht ausgeschöpft wurden. Dies betrifft insbesondere die Kreisstraßen
(Diff. zum Ansatz: 1,7 Mio. € netto), die EDV (0,6 Mio. €), den Rettungsdienst (1,4 Mio. €)
sowie die Abfallbeseitigung (1,3 Mio. €).
Einer Netto-Ermächtigung von 7,8 Mio. € stand am Ende eine Inanspruchnahme durch
tatsächliche Auszahlungen abzgl. tatsächlicher Einzahlungen von 2,0 Mio. € gegenüber.
Schwerpunkt dieses Saldos aus Investitionstätigkeit war der Kreisstraßenbau mit 1,3 Mio. €,
gefolgt von EDV-Investitionen in Höhe von 0,5 Mio. €, Schulen mit 0,4 Mio. €,
Kulturförderung und ÖPNV mit je 0,3 Mio. €. Enthalten im Saldo sind ferner auf der
Einzahlungsseite die investiven Pauschalen nach dem GFG in Höhe von ca. 1,5 Mio. €.
Bei den Kreisstraßen standen Auszahlungen in Höhe von 3,8 Mio. € Einzahlungen von 2,5
Mio. € gegenüber.
69
Jahresabschluss 2009
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung seit dem 01.01.2009
Der
Kreistag
hat
seit
dem
01.01.2009
die
Fortführung
des
Personalausgabeneinsparkonzeptes beschlossen sowie eine weitere Aufgabenkritik
durchgeführt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat 2011 ihre zweite überörtliche Prüfung
abgeschlossen.
Die sozialen Lasten sind im Wesentlichen auch nach dem 31.12.2009 weiter gestiegen.
Dies gilt insbesondere für die Leistungen der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes.
Das Land hat 2010 aufgrund eines verlorenen Klageverfahrens rückwirkend die Verteilung
der Wohngeldersparnis (AG-SGB II) neu geregelt. Die Neuregelung führte zu einem
Nachteilsausgleich an den Kreis Euskirchen in Höhe von 11,8 Mio. €, von dem 10,7 Mio. € in
2010 direkt an die Städte und Gemeinden weitergeleitet wurden. Darüber hinaus ist
festzustellen, dass sich die Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis in 2010 und
2011 deutlich gegenüber den früheren Festsetzungen erhöht haben.
Der Bund hat am 25.02.2011 das Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfes und zur
Änderung des SGB II und SGB XII beschlossen. Es beinhaltet neben Änderungen im
Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) bereits ab 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket
sowie ab 2012 eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung an der Grundsicherung
nach dem SGB XII. Ergebnis des dem Gesetz zugrunde liegenden Vermittlungsverfahrens
war, dass sich die Quote der Bundesbeteiligung wie folgt erhöht: in 2012: 45%, 2013: 75%
und ab 2014: 100%. Mit dieser Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ist
eine erhebliche Entlastung für den Kreis Euskirchen verbunden, die insbesondere auch
deshalb von Bedeutung ist, da die Grundsicherung zu den weiter steigenden Leistungsarten
zählt.
Kreisstadt Euskirchen und Kreis Euskirchen haben 2010 die Fusion der beiden
Volkshochschulen zum 01.01.2014 beschlossen. Die Aufgabe der Volkshochschule wird
dann mit dem Ziel der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von der Kreisstadt Euskirchen auf den
Kreis Euskirchen übertragen.
Der Betrieb des Eifelmuseums wurde ab 2009 auf die Gemeinde Blankenheim übertragen,
wobei vertraglich das Ziel einer endgültigen Übernahme des Museums ab 2021 vereinbart
wurde.
Auch seit dem 01.01.2009 ist eine Vielzahl an Standards landes- oder bundesseitig erhöht
worden, ohne dass es einen Ausgleich zu verzeichnen gibt. Teilweise ergeben sich kleinere,
teilweise aber auch größere Aufgabenausweitungen, die die Erhöhung der personellen
Ressourcen zur Folge haben. Als Beispiel seien die Neuregelungen im Bereich des
Vormundschaftsrechts (gesetzlicher Personalschlüssel) genannt.
Besondere Bedeutung hat auch das Leuchtturmprojekt Vogelsang. Nach einer längeren
Phase der Unsicherheit konnte Ende 2011 der Gesamtzuwendungsbescheid des Landes
entgegen genommen werden.
Der Kreistag hat im Juli 2011 den Grundsatzbeschluss gefasst, auch unter Reduzierung des
aktuellen 50-%-Anteils den Städten und Gemeinden die Beteiligung an der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG zu ermöglichen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde 2012 und
2013 dahingehend konkretisiert, dass der Anteil des Kreises auf 33% sinken soll.
70
Jahresabschluss 2009
Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz, insbesondere die Änderung des
Soziallastenansatzes, führten dazu, dass der Kreis Euskirchen ab 2011 höhere
Schlüsselzuweisungen erhält. Im Hinblick auf die Städte und Gemeinden als Umlagezahler
ist allerdings zu ergänzen, dass deren Verluste aufgrund der Änderung des
Soziallastenansatzes deutlich höher sind.
Die Haushaltssatzungen der Jahre 2009 bis 2013 wurden ausgeglichen aufgestellt.
Lediglich zur Abwicklung früherer Überschüsse bei der ÖPNV-Umlage wurde die
Ausgleichsrücklage planmäßig in Anspruch genommen. Die Arbeiten an den jeweiligen
Jahresabschlüssen seit 2010 sind noch nicht abgeschlossen.
5. Chancen und Risiken
Die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Euskirchen lassen sich
wie folgt beschreiben.
Finanzielle Risiken ergeben sich aus der Entwicklung der sozialen Lasten. Bedingt bzw.
beeinflusst durch Gesetzgebung (insb. Höhe der Bundeserstattung nach dem SGB II),
Konjunktur (insb. Grundsicherung nach dem SGB II), Demografie (insb. Hilfe zur Pflege und
Pflegewohngeld sowie Landschaftsumlage) und gesellschaftliche Entwicklung (ins.
Jugendhilfe) ist nicht auszuschließen, dass die Sozialaufwendungen auch künftig weiter
steigen werden. Diese finanziellen Risiken werden abgemildert durch erhöhte
Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis sowie die bundesseitige Übernahme der
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Ob es zu weiteren finanziellen Entlastungen
im Hinblick auf die Eingliederungshilfe kommen wird, bleibt abzuwarten.
Die Höhe der Landeszuweisungen aus der Wohngeldersparnis ist aufgrund des
Verteilungssystems jeweils schwer prognostizierbar. Es ergeben sich damit automatisch
Risiken (bzw. Chancen) für den jeweiligen Jahresabschluss.
Zu erwähnen ist weiter das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund des hohen Betrages an
Geldanlagen sind die Auswirkungen der am Markt zu erzielenden Zinssätze für die jährliche
Haushaltswirtschaft und damit für die Kreisumlage nicht unerheblich. Umgekehrt birgt eine
positive Marktentwicklung Chancen zur Haushaltsverbesserung.
Derivate Finanzgeschäfte wurden nicht eingegangen, so dass sich hieraus keine Risiken
ergeben.
Allgemeine Risiken bestehen nach wie vor im Nichteinhalten des Konnexitätsprinzips.
Sowohl in der Bundes- als auch der Landesgesetzgebung werden beim Setzen von
Standards bzw. bei der Erweiterung des Aufgabenspektrums die finanziellen Verhältnisse
der Kommunen oftmals missachtet. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ein Umdenken
stattfindet.
Die landespolitischen Entwicklungen zu den Kommunalfinanzen (Stärkungspakt, GFG,
Gutachten Junkernheinrich/Lenk) bleiben nicht ohne Auswirkungen auf den Kreis
Euskirchen. Ob tatsächlich die Chance besteht, dass bundes- und landesseitig die
chronische Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt wird, darf angesichts der jüngsten
Entwicklungen bezweifelt werden. Dass sich daraus für den Kreishaushalt geringere Erträge
ergeben, wird derzeit nicht erwartet.
71
Jahresabschluss 2009
Die demografische Entwicklung lässt sich in Kürze mit den Begriffen „Weniger – Bunter –
Älter“ beschreiben, die auch im Kreis Euskirchen zutreffen. Der Rückgang der
Bevölkerungszahl, die Zunahme der Älteren sowie der Rückgang der Kinderzahlen sind
bereits in den letzten Jahren Realität geworden. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich
die Entwicklung nicht umkehren wird. Um den Risiken, die die demografische Entwicklung
mit sich bringt, zu begegnen, wurde ein intensiver Demografieprozess begonnen. Es gilt,
Antworten auf die Entwicklung zu finden. Ein erster wichtiger Schritt ist das Leitziel des
familienfreundlichen Kreises Euskirchen. Die allgemeinen Entwicklungschancen, die sich aus
diesem Leitziel sowie den weiteren Ergebnissen des Demografieprozesses ergeben, führen
andererseits dazu, dass entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen.
Die Schulentwicklung ist allgemein von einem Rückgang der Schülerzahlen geprägt.
Bezogen auf die kreiseigenen Förderschulen bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion
auswirken wird. Sollte sich eine hohe Zahl an Eltern für die Regelbeschulung entscheiden,
dürfte die heterogene Förderschullandschaft vor grundlegenden Veränderungen stehen.
Die Entwicklung im Kindergartenbereich ist von erhöhten Anforderungen geprägt. Besteht
damit einerseits die Chance, den Bedürfnissen der Einwohnerschaft gerecht zu werden und
insbesondere den beruflichen Zugang zu verbessern, ergeben sich andererseits bedeutsame
finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt. Insbesondere der Ausbau des U-3Angebots führt zu erheblichen kreisumlagewirksamen Mehraufwendungen.
Die ÖPNV-Umlage, über die die kreisangehörigen Kommunen den Aufwand des Kreises für
die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes finanzieren, wird in den nächsten Jahren
voraussichtlich ansteigen. So bewirkt der Rückgang der Schülerzahlen im Kreis Euskirchen
deutliche Einnahmerückgänge bei den Verkehrsunternehmen. Die Konzentration von
Schulstandorten, die Ausweitung von Nachmittagsunterricht und hohe Dieseleinkaufspreise
führen hingegen zu erhöhten Kosten. Gleichzeitig lässt u.a. der Anstieg der älteren
Generation, die auf öffentliche Mobilitätsangebote angewiesen ist, wenig Spielraum für
Angebotsreduzierungen.
Eine örtliche Besonderheit für den Kreishaushalt ist die Zentrale Mülldeponie in
Mechernich, die mittlerweile geschlossen ist. Während der Betriebsphase wurden Gebühren
zum Zwecke der späteren Nachsorge und Rekultivierung angesammelt. Aus diesem
erheblichen Gebührenaufkommen wurden über innere Darlehen Investitionsmaßnahmen
finanziert. Aus der Eröffnungsbilanz ist ersichtlich, dass den Deponierückstellungen sowie
den Pensionsrückstellungen derzeit nicht liquide Mittel in entsprechender Höhe gegenüber
stehen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Geldanlagen sind für die Erfüllung der
Rückstellungen erforderlich. Da insbesondere bei den Deponierückstellungen ein laufender
Liquiditätsbedarf besteht, ist mittelfristig der Aufbau von Liquidität notwendig.
Zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises Euskirchen hat sich der Kreis
in zwei Leuchtturmprojekten engagiert:
In Vogelsang geht es um die Konversion einer historisch bedeutsamen Fläche. Unter
erheblichem Ressourceneinsatz des Kreises Euskirchen, des Landschaftsverbandes
Rheinland und der gesamten Region werden der Region bedeutsame Entwicklungschancen
eröffnet. Risiken sind insbesondere finanzieller Natur, die sich aus dem komplexen Geflecht
der EU-, Bundes- und Landesförderung sowie der damit zusammenhängenden
Zwischenfinanzierung ergeben.
Bei der Landesentwicklungsfläche Euskirchen/Weilerswist („Prime Site Rhine Region“)
engagiert sich der Kreis Euskirchen in erheblichem Maße. Der Ankauf der Flächen wird
72
Jahresabschluss 2009
durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine von den Trägern Stadt Euskirchen,
Gemeinde Weilerswist und Kreis Euskirchen gegründete Anstalt öffentlichen Rechts (LEPAöR) finanziert. Da das Engagement des Landes limitiert ist, bestehen insofern Risiken für
die drei Kommunen. Das Projekt ist insgesamt darauf angelegt, dass ein Großvorhaben
realisiert werden soll. Die Chance besteht im Gelingen und damit in der Schaffung einer
erheblichen Zahl an Arbeitsplätzen, die der gesamten Region einen enormen Schub der
Wirtschaftskraft bringen soll. Umgekehrt besteht das Risiko, dass eine Ansiedlung nicht
zustande kommt und am Ende das Projekt rückabgewickelt werden müsste. In diesem Fall
ist davon auszugehen, dass es zu finanziellen Belastungen der Haushalte der drei
Kommunen kommen wird.
Die allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungschancen sollen durch den Ausbau des
Tourismus erhöht werden. Dazu gründete der Kreis Euskirchen zusammen mit der Mehrheit
der Städte und Gemeinden die Nordeifel Tourismus GmbH. Bei bisher vergleichsweise
überschaubarem finanziellen Einsatz gestalten sich die Risiken gering.
73
Jahresabschluss 2009
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