Daten
Kommune
Merzenich
Größe
270 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
67/2016
Verantwortliche Abteilung: 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Roswitha Arkenstedt
Aktenzeichen:
Datum: 25.08.2016
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
01.12.2016
Gemeinderat
15.12.2016
Betreff / TOP:
Neufassung der einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Merzenich
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Merzenich wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage und Handlungsbedarf:
Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Merzenich wurde zuletzt im Jahr 1996 geändert.
Seither haben sich die Aufgaben der Feuerwehr Merzenich erheblich geändert (z.B. Autobahn) Auch sind die Kosten erheblich gestiegen.
Im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung haben sich Verwaltung und Politik darauf verständigt (siehe hierzu Ergebnisse der beiden informellen Sitzungen des HFA vom 23.08.2016 und 08.11.2016), die offenen Abrechnungen der Feuerwehreinsätze 2014 und 2015 prioritär abzurechnen sowie die Gebührensätze zu aktualisieren bzw. Leistungen, die bislang aufgrund fehlender Abrechnungsgrundlage nicht abgerechnet werden konnten, nunmehr in den Leistungskatalog aufzunehmen (z.B. Fehlalarmierung).
Zudem hat sich der Landesgesetzgeber NRW 2015 entschlossen, den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz neu zu regeln. Zwar sind in der Neufassung des
Gesetzes die bisherigen Grundzüge beibehalten worden, jedoch sind in vielen Einzelheiten
neue Zuordnungen erfolgt und neue Schwerpunkte gesetzt worden.
Neben der Gebührenkalkulation ist deshalb auch aus rechtlichen Gründen eine Anpassung
der Satzung erforderlich.
Satzungsentwurf:
Orientiert an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW hat die Verwaltung einen Satzungsentwurf erarbeitet. Die nachstehende Synopse gibt einen Überblick
über die vorgesehenen Änderungen.
Alte Fassung nach FSHG
(Anlage 1)
§ 1 Abs. 1-3
Leistungen der Feuerwehr-
Neue Fassung nach BHKG
(Anlage 2)
§ 1 Abs. 1-4
Leistungen der Feuerwehr
§ 2 Kostenersatz
Abs 1 und 2
Abs. 2 Ziffer 1-5
§ 2 Kostenersatz
Abs. 1 und 2
Abs. 2 Abs. 2 Buchst. a) bis j)
§ 3 wird in der neuen Fassung zu § 7
§ 4 wird in der neuen Fassung zu § 9
§ 3 Abs. 1 bis 4
Entgelte für freiwillige Hilfeleistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen
§ 4 Zahlungspflichtige
§ 2 Abs. 3
§ 3 Berechnungsgrundlage
§ 4 Personalkosten
§ 5 Fahrzeug- u. Gerätekosten
§ 6 Sachkosten
§ 7 Abs. 1 4
Entgelte für freiwillige Hilfeleistungen und die Gestellung von
Brandsicherheitswachen
§ 8 Inanspruchnahme private
Unternehmen und Hilfsorganisationen
§ 9 Kosten- und Entgeltschuldner
§ 5 Abs. 1 bis 3
Zahlungsfälligkeit
§ 10 Abs. 1 bis 4
Entstehung und Fälligkeit
§ 6 Abs. 1 und 2
Haftung
§ 11
Ausnahme von der Kostenersatz- und Entgeltpflicht
§ 12 Abs. 1 bis 3
Haftung
§7
Inkrafttreten
§13
Inkrafttreten
2
Anmerkungen
Hier wurde der Satzungstext dem neuen
Gesetz nach BHKG angepasst. Die neue
Fassung wurde um Abs. 3 auf Abs. 4 erweitert.
Gesetzesanpassung
Die Ziffern 1-5 werden durch die Buchstaben a) bis j) ersetzt bzw. erweitert Hierbei
bleiben folgende Ziffern mit folgenden
Buchstaben identisch und zwar:
Ziffer 1 = Buchstabe a)
Ziffer 2 = Buchstabe d)
Ziffer 3 = Buchstabe e) (aktualisiert)
Ziffer 4 = Buchstabe f)
Ziffer 5 = Buchstabe i)
Erweiterung
Nach der aktuellen Rechtsprechung muss
eine minutengenaue Abrechnung erfolgen.
Die Satzung wird aufgrund der Kalkulation
erweitert um die §§ 4, 5 und 6.
Die Abänderungen wurden dem neuen
Kostentarif angepasst.
Erweiterung der Neufassung der Satzung
um § 8.
§ 4 Abs. 1 und 2 der Altfassung ist identisch mit § 9 Abs. 1 und 2 der Neufassung
Die Neufassung wurde um die Abs. 3 und
4 erweitert.
Die Neufassung wird erweitert um Abs. 3
und 4. § 5 Abs. 3 der wird in der Neufassung gesondert als § 11 aufgeführt .
§ 11 der Neufassung ist identisch mit der
Altfassung § 5 Abs. 3.
Erweiterung der Neufassung um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten.
Aktualisierung
Aktualisierung der Gebührensätze:
Um verursachungsgerechte Gebühren auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung festsetzen zu können,
wurde erstmalig eine Kalkulation für den Brandschutz durchgeführt.
In einem ersten Schrift wurden die Kosten zusammengestellt:
Diese umfassen:
Personalkosten inkl. sämtlicher mit dem Personal in Verbindung stehender Aufwendungen (z.B.: Aus- und Fortbildung, Führerscheinzuschüsse, Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten, Verbandsbeiträge , Entschädigungen für Gerätewarte,
Post- und Fernmeldegebühren)
Fahrzeugkosten unterteilt in fixe und variable Kosten pro Jahr(Betriebskosten,
Pflegegelder, Versicherungen, Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten, kalkulatorische Zinsen nach Anschaffungskosten )
Bei den Personalkosten werden die aktuellen Einsatzzeiten aus dem Jahr 2015 angewandt. Bei durchschnittlichen Kosten von 75.456,69 € und 190 Einsatzstunden durch 15
Einsatzkräfte (bestehend aus 1 Gruppe = 9 Einsatzkräfte und einer Staffel = 6 Einsatzkräfte) ergibt sich ein Stundensatz von 26,48 € je Feuerwehrkraft für alle Dienstgrade. Sind
Brandsicherheitswachen erforderlich, erfolgt eine Anrechnung in Höhe von 50 % des normalen Stundensatzes für eine Feuerwehrkraft (13,24 €).
Bei den Fahrzeugkosten werden die Zahlen aus 2015 je Fahrzeug auf das ganze Jahr
hochgerechnet und bei der Gebührenermittlung angewendet.
Für eine Tarifermittlung bei den Fahrzeugen werden folgende Kategorien berücksichtigt:
Löschfahrzeuge (HLF und TLF)
Löschfahrzeuge (MLF und TSF-W)
Mannschaftstransportwagen (KDOW und MTF)
Einsatzleitwagen (ELW)
Neben den Betriebskosten (variable Kosten) fallen fixe Kosten an. Die Betriebskosten werden nach den tatsächlichen Einsatzstunden verteilt. Die fixen Kosten (Standortkosten, kalk.
Kosten und Versicherungen) werden mit 8.760 Jahresstunden pro Fahrzeug angesetzt.
Es ergeben sich folgende Gebührensätze je Einsatzstunde:
a) Löschfahrzeuge
(HLF und TLF)
90,26 € abgerundet
90,00 €
b) Löschfahrzeuge
(MLF und TSF-W)
57,15 € abgerundet
57,00 €
c) Mannschaftstransportwagen
22,40 € abgerundet
22,00 €
3
(KDOW und MTF)
d) Einsatzleitwagen
(ELW)
29,06 € abgerundet
29,00 €
Nach der bisherigen Feuerwehrsatzung wurden die Einsatzstunden der Fahrzeuge a) und
b) mit 38,35 € und der Fahrzeuge c) und d) mit 25,56 € berechnet.
Die Pauschale für eine Fehlalarmierung nach § 2 Abs. 2 Buchstabe g) der Satzung wurde
wie folgt berechnet.
Es erfolgt eine Vollalarmierung die aus dem Einsatz des
a)
b)
HLF (90,00 €), TLF (90,00 €), ELW (29,00 €),
MLF 1 (57,00 €) MLF 2 (57,00 €) und
TSF-W (57,00 €) besteht =
380,00 €
Diese Fahrzeuge sind im Normalfall mit
21 Einsatzkräften (x 26,48 €) besetzt =
556,00 €
SUMME a) und b)
936,00 €
=
Die bei den Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzten sonstigen Betriebsstoffe
oder Hilfsmittel (Streu-, Aufsaug-, Schaum- und Ölbindemittel sowie notwendige Absperrmaterialien) werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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