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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
99 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
28.11.16, 14:11
Aktualisiert
28.11.16, 14:11
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 103/2016 Verantwortliche Abteilung: 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: Datum: 23.11.2016 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 08.12.2016 Gemeinderat 15.12.2016 Betreff / TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) - Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur Offenlage Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sachverhalt / Begründung: Ausgangssituation: der Rat hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 über die weitere Wohnbauentwicklung in der Gemeinde beraten und die Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 24a gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im Zentralort Merzenich, nördlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern. Mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Offenlegung des Bebauungsplans hat die Verwaltung die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) beauftragt. Zwischenzeitlich hat die GIS den Entwurf erarbeitet und dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in nicht öffentlicher Sitzung am 17.11.2016 zur Beratung vorgestellt. Nach Abschluss der Beratung und Diskussion wird fraktionsübergreifend und einstimmig die Position bezogen, dass die in der Präsentation unter Variante 1 dargestellte Variante 1 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes herangezogen werden soll (vgl. Drs. 6 88/2016). Die Beratungsergebnisse wurden zwischenzeitlich in den Entwurf sowie die zugehörigen textlichen Festsetzungen eingearbeitet und werden dem Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 08.12.2016 erneut zur Beratung vorgestellt. Planentwurf, Begründung und textliche Festsetzungen sind der Vorlage beigefügt. Verfahren: Der Ratsbeschluss, den Bebauungsplan im Wege des beschleunigten Verfahrens aufzustellen, wurde von der GIS aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des § 13a BauGB nochmals überprüft. Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB für unwirksam erklärt hat, weil er Außenbereichsflächen einbezogen hat, die jenseits des Siedlungsbereichs liegen. "Überplant werden dürfen nur Flächen, die von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen werden" (BVerWG 4 CN 9.14) Für die Beurteilung des Plangebietes als "Innenbereich" spricht der Umstand, dass das Plangebiet bereits stark von einer baulichen Nutzung umgeben ist. Im Norden hat die Bebauung an der Severin-Böhr-Straße den früheren an Feldwegen orientierten Siedlungsrand übertreten und im Osten grenzt ein Aussiedlerhof im Außenbereich unmittelbar an das Plangebiet an. Südlich davon schließen sich die Baugebiete C 24, der Umsiedlungsstandort C 23 sowie künftig das Baugebiet C 25 an das Plangebiet an und setzen den Siedlungsbereich bis weit über die Landesstraße L 264 nach Osten fort. Hier hat die Regionalplanungsbehörde dem Umsiedlungsstandort nur mit der Auflage zugestimmt, dass Umsiedlungsstandort und Zentralort auf Dauer zusammenwachsen. Im Westen grenzt die Wohnbebauung des Bebauungsplans C 21 "Zur Gärtnerei" an das Plangebiet an. In der Gesamtbetrachtung stellt sich das Plangebiet als eine im Siedlungsbereich eingebettete "Inselfläche" dar. Im Übrigen sind die abwassertechnische Infrastruktur in Gestalt eines hinreichend dimensionierten Regenrückhaltebeckens und entsprechender Kanalquerschnitte sowie die an das Plangebiet führende, 7,50 m breite, Erschließungsstraße Beleg dafür, dass das Plangebiet bereits in den Siedlungsbereich einbezogen ist. In der Folge wird für den Bebauungsplan C 24a von Seiten der GIS die Rechtsauffassung vertreten, dass das Verfahren nach § 13a BauGB als Instrument der Innenentwicklung anwendbar ist. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im Fall des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die Untersuchung von 2 Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen nicht der Abwägung) unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des Schallschutzes einer fachlichen Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine "freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden. Der sich hieraus ergebende Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung des Bebauungsplangebietes C 24a dar. Die Öffentlichkeit ist in der Offenlegung somit anhand der Umweltprüfung und des Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der Planung hinreichend nachzuvollziehen. Weitere Vorgehensweise: Zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens muss nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, durchgeführt werden. Die benötigten Haushaltsmittel sollen mit dem Beschluss über den Haushalt 2017 bereitgestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) 095110100, Sachkonto 5291020 (Planungs- Vermessungskosten) Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: 24.11.2016 Datum: 24.11.2016 3 Datum: 24.11.2016