Daten
Kommune
Merzenich
Größe
99 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
28.11.16, 14:11
Aktualisiert
28.11.16, 14:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
103/2016
Verantwortliche Abteilung: 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen:
Datum: 23.11.2016
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
08.12.2016
Gemeinderat
15.12.2016
Betreff / TOP:
Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
- Genehmigung des Planentwurfes einschließlich Begründung sowie Anordnung zur
Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C24a (nördlich
Merzpark) einschließlich Begründung zu genehmigen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangssituation:
der Rat hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 über die weitere Wohnbauentwicklung in der
Gemeinde beraten und die Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 24a gemäß § 2
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten
Verfahrens beschlossen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung von dringend erforderlichen Wohnbauflächen im
Zentralort Merzenich, nördlich des Merzparks, zu schaffen und zu sichern.
Mit der Erarbeitung eines Entwurfs zur Offenlegung des Bebauungsplans hat die
Verwaltung die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS) beauftragt.
Zwischenzeitlich hat die GIS den Entwurf erarbeitet und dem Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss in nicht öffentlicher Sitzung am 17.11.2016 zur Beratung vorgestellt.
Nach Abschluss der Beratung und Diskussion wird fraktionsübergreifend und einstimmig
die Position bezogen, dass die in der Präsentation unter Variante 1 dargestellte Variante
1 als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes herangezogen
werden soll (vgl. Drs. 6 88/2016).
Die Beratungsergebnisse wurden zwischenzeitlich in den Entwurf sowie die zugehörigen
textlichen Festsetzungen eingearbeitet und werden dem Bau-, Planungs- und
Umweltausschuss in der Sitzung am 08.12.2016 erneut zur Beratung vorgestellt.
Planentwurf, Begründung und textliche Festsetzungen sind der Vorlage beigefügt.
Verfahren:
Der Ratsbeschluss, den Bebauungsplan im Wege des beschleunigten Verfahrens
aufzustellen, wurde von der GIS aufgrund eines aktuellen Urteils des
Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des § 13a BauGB nochmals überprüft.
Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB für unwirksam erklärt hat, weil er
Außenbereichsflächen einbezogen hat, die jenseits des Siedlungsbereichs liegen.
"Überplant werden dürfen nur Flächen, die von einem Siedlungsbereich mit dem Gewicht
eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils umschlossen werden" (BVerWG 4 CN 9.14)
Für die Beurteilung des Plangebietes als "Innenbereich" spricht der Umstand, dass das
Plangebiet bereits stark von einer baulichen Nutzung umgeben ist. Im Norden hat die
Bebauung an der Severin-Böhr-Straße den früheren an Feldwegen orientierten
Siedlungsrand übertreten und im Osten grenzt ein Aussiedlerhof im Außenbereich
unmittelbar an das Plangebiet an. Südlich davon schließen sich die Baugebiete C 24, der
Umsiedlungsstandort C 23 sowie künftig das Baugebiet C 25 an das Plangebiet an und
setzen den Siedlungsbereich bis weit über die Landesstraße L 264 nach Osten fort. Hier
hat die Regionalplanungsbehörde dem Umsiedlungsstandort nur mit der Auflage
zugestimmt, dass Umsiedlungsstandort und Zentralort auf Dauer zusammenwachsen. Im
Westen grenzt die Wohnbebauung des Bebauungsplans C 21 "Zur Gärtnerei" an das
Plangebiet an. In der Gesamtbetrachtung stellt sich das Plangebiet als eine im
Siedlungsbereich eingebettete "Inselfläche" dar. Im Übrigen sind die abwassertechnische
Infrastruktur in Gestalt eines hinreichend dimensionierten Regenrückhaltebeckens und
entsprechender Kanalquerschnitte sowie die an das Plangebiet führende, 7,50 m breite,
Erschließungsstraße Beleg dafür, dass das Plangebiet bereits in den Siedlungsbereich
einbezogen ist. In der Folge wird für den Bebauungsplan C 24a von Seiten der GIS die
Rechtsauffassung vertreten, dass das Verfahren nach § 13a BauGB als Instrument der
Innenentwicklung anwendbar ist.
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB befreit zwar von der Umweltprüfung, nicht aber von der
materiellen Pflicht, die Umweltbelange in der Abwägung zu berücksichtigen. Da im Fall
des Bebauungsplans C 24a die Prüfung des Artenschutzes und die Untersuchung von
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Vorkommen der Bodendenkmalpflege (beide Belange unterliegen nicht der Abwägung)
unumgänglich sind und darüber hinaus die Belange des Schallschutzes einer fachlichen
Betrachtung bedürfen, soll trotz Anwendung des beschleunigten Verfahrens eine
"freiwillige" Umweltprüfung durchgeführt werden. Der sich hieraus ergebende
Umweltbericht stellt die Fortschreibung des Umweltberichts der 17. Änderung des
Flächennutzungsplans unter besonderer Betrachtung des Bebauungsplangebietes C 24a
dar.
Die Öffentlichkeit ist in der Offenlegung somit anhand der Umweltprüfung und des
Umweltberichts in der Lage, die Umweltauswirkungen der Planung hinreichend
nachzuvollziehen.
Weitere Vorgehensweise:
Zur Fortsetzung des Bauleitplanverfahrens muss nunmehr die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, durchgeführt werden. Die
benötigten Haushaltsmittel sollen mit dem Beschluss über den Haushalt 2017
bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
095110100, Sachkonto 5291020
(Planungs- Vermessungskosten)
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum: 24.11.2016
Datum: 24.11.2016
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Datum: 24.11.2016