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Beschlussvorlage (161215_entwurf_rat_nach_161208)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
3,2 MB
Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 17:10
Aktualisiert
15.12.16, 17:10
Beschlussvorlage (161215_entwurf_rat_nach_161208)

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Inhalt der Datei

71 Textliche Festsetzungen A – Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulich en Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB 61 57 l Ür sw ing Allg emeine Wohngebiete WA gemäß § 4 BauNVO) Zulässig sind: 1. Wohngebäude, 2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, 3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. eg Ausnahmsweise zulässig sind: 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 70 Die sonstigen gemäß § 4 (3) Nr. 1; 3 bis 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind in Anwendung des § 1 (6) Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans. 24 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB Zulässig ist bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I eine Firsthöhe (FH) von maximal 9,50 m bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II eine Gebäudehöhe (GH) von 9,50 m. Als Firsthöhe gilt die Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der Dachflächen. Als Gesamthöhe gilt entweder die Firsthöhe oder bei Flachdächern die Oberkante der Attika bzw. Außenwand. Diese Festsetzungen gelten lediglich für die Hauptdächer der Wohnhäuser und nicht für untergeordnete Dachaufbauten, Erker oder Zwerchgiebel. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens der Gebäude darf höchstens 60 cm über der festgelegten Geländeoberfläche liegen. #5 Als Bezugspunkt gilt die Höhe der Oberkante der endausgebauten Verkehrsfläche (nach Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die Haupterschließ ung des Baugrundstücks erfolgt, bei Einzelhäusern gemessen auf der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie in der Mitte des Baugrundstücks, bei Doppelhäusern gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden Grundstücksgrenze mit der im Bebauungsplan festgesetzten Straß enbegrenzungslinie. ,0 hr ic nac h ht lic Als Bezugspunkte für die Ermittlung der mittleren Wandhöhen von grenzständigen Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) gilt die Höhe der endausgebauten Verkehrsfläche (nach Straßenausbauplanung des Ing.-Büros Dr. Jochims & Burtscheidt), von der aus die Haupterschließ ung des Baugrundstücks erfolgt, gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden Grundstücksgrenze mit der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie. nach richtl i ch 60 P Gemäß § 9 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 4 Nr. 4 BauO NRW i.V. mit § 6 Abs. 11 BauO NRW werden die Höhen der vorgenannten Bezugspunkte als Geländeoberfläche für das jeweilige Baugrundstück festgesetzt. 0,0 #1 3. Bauweise gemäß § 9 (1) Nr. 2 BauGB ,0 #3 Vor der Außenwand vors tehende Bauteile wie Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie Vorbauten wie Erker und Balkone und untergeordnete Gebäudeteile, die dem Nutzungszweck des Baugebietes dienen, wie z. B. Wintergärten oder überdac hte Terrassen, dürfen die überbaubaren Grundstück sflächen um maximal 2,0 m überschreiten. #5 804 ,0 ,0 #3 ,0 #3 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstück sfläc hen zuläs sig. Vor Garagen ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Der seitliche Abstand zur im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie darf 1,0 m nic ht unterschreiten. 138.85 #5 ,5 B – Gestalterische Festsetzungen ,0 #3 4. Örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (1) und (4) BauO NRW # 1, 5 at p r iv 4.1 Dachformen Bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß I s ind nur geneigte Däc her zuläss ig. Bei Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß II sind neben den geneigten Dächern auch Flachdächer zulässig. Bei Garagen und Carports sind Flachdächer generell zulässig. WA I GRZ 0,4 gspun kte gemäß F H 9,50m (Bezu textliche Festsetzung en Nr. 2) 0 6 ,0 R= 4.2 Dachgauben Dachgauben dürfen nicht mehr als 50% der Dac hlänge einnehmen. Die Neigung muss größer/gleich 15° sein. 1199 4.3 Dachneigungen Bei geneigten Dächern wird eine Dachneigung v on 25° bis 48° festges etzt. 1, 6 #3 73 P ,5 #7 #3 Bei Doppelhäusern s ind einheitliche Trauf- und Firsthöhen, einheitliche Dachneigungen sowie eine einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dac hges taltung und eine einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch für bauliche Veränderungen oder Instandhaltungsmaß nahmen, die z ur Erhaltung eines einheitlichen Gesamters cheinungsbilds des Doppelhauses untereinander abzus timmen sind. 4.4 Einfriedungen Die Einfriedungen dürfen in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten. Es dürfen keine Mauern erric htet oder sonstige blick dichte Materialien verwendet werden. P ,0 #3 ,0 #1 0,0 C – Grünord nerische Festsetzungen 5. Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege u nd z ur En twicklung von Boden, Natur und Land schaft gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB P ,0 #3 5, #1 WA I ,0 #3 1 5.1 Vorbeugemaß nahmen: Als Vorbeugemaß nahmen zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens is t vor Baubeginn der Oberboden abzuschieben und auf Mieten zu lagern. Die Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken. Das Bodenmaterial k ann nach Beendigung der einzelnen Baumaßnahmen zur Ges taltung der Gartenflächen v erwendet werden. 0 P GRZ 0,4 spunkte gemäß FH 9,50m (Bezug textliche Festsetzungen Nr. 2) 5.2 Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz: Zur Verhinderung von Verbotstatbeständen im Zusammenhang mit dem Artenschutz ist die am Ürlingsweg wachsende Gehölzhecke vor Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen gemäß DIN 18 920 zu schützen. #5 ,5 P 27 ,0 ,0 #3 WA II 1200 GRZ 0,4 zu gspun kte gemäß GH 9,50m (Be textliche Festsetzung en Nr. 2) 177 5.3 Externer ök ologischer Ausgleich: Der Eingriff löst ein Defizit von ök ologischen Einheiten aus. Vor Satzungsbes chluss ist eine geeignete Ersatzmaßnahme für den außerhalb des Plangebietes vorzunehmenden Ausgleic h festzulegen. Zur Sicherung der Ersatzmaß nahme ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Unteren Landsc hafts behörde des Kreises Düren abzuschließen. Die Maß nahmen sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 3,0 /3,0 3,0 /3 ,0 6. Flächen z um Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzung en gemäß § 9 (1) Nr. 25 Buchstabe a u nd Abs. 6 BauGB 1201 6.1 Anpflanzen von Hecken auf den privaten Grundflächen zur Grenze des Aussiedlerhofes Auf den privaten Grundstücksflächen sind unter Einhaltung des Nac hbarrechtsgesetzes NRW heimische Gehölze anzupflanzen und als gesc hnittene Hecken gemäß der folgenden Pflanzlisten dauerhaft z u erhalten. 161 Gesc hnittene Hecke Botanischer Name Acer campes tre Buxus s empervirens Carpinus betulus Fagus sylvatic a Ligustrum vulgare „atrovirens" Prunus spinosa 1204 ,0 #3 3 ,0 #3 8 18, rG Zu eg 1202 178 7. Schu tz vor schädlichen Umwelteinwirkungen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB in Verbindung mit § 1 (4) BauNVO) 7.1 Luftschalldämmung v on Außenbauteilen nach DIN 4109 In den Lärmpegelbereichen II und III sind an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gemäß DIN 4109 „Sc halls chutz im Hochbau, Ausgabe Nov. 1989“ pass ive Schallschutzmaßnahmen gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB zu treffen. Die daraus resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unters chiedlicher Außenbauteile oder Ges chosse k önnen im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallsc hutzes nachgewiesen wird. Insbesondere ist eine Lüftung von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen in dem mit Lärmpegel III gekennzeichneten Bereich durch s challgedämmte Lüftungseinrichtungen oder durch gleichwertige Maßnahmen sicherzus tellen. Auf die Sic herstellung einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung kann verzichtet werden, wenn und soweit im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass im Nachtzeitraum ein Außenpegel von 45 dB(A) im Allgemeinen W ohngebiet eingehalten wird. 184 ,0 #3 5 ,0 #5 6 ,0 St Flur 18 1194 ö ffentlich 183 #2 4,5 Hinweise 2 7 1. Bod endenkmalpflege Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachverhaltsermittlung sowie eine vertiefende Untersuchung durc hgeführt. Die Untersuc hungen werden vollständig dok umentiert und die arc häologis chen Befunde werden ausgegraben. 1203 AR T U. MASS DER BAULICHEN NUT ZUNG WA O rtslage Merzenich Bebauungsplan Nr. C 24a (nördlich Merzpark) Maßstab 1:250 R ECHTSGRUN DLAGEN BAUGESETZB UCH (Bau GB) GEMEIND EOR DN UNG FÜ R DAS LAND N OR DRH EIN WESTFAL EN (GONR W) VERORD NUN G ÜBER DIE BAUL IC HE NUTZUNG DER GRUN DSTÜCKE (BAUN UTZU NGSVERORD NUN G BauN VO) 5. VERORDN UN G ÜBER D IE AUSAR BEITUN G DER BAU LEITPL ÄNE UN D DIE D ARSTELLU NG D ES PL ANIN HALTS (PLAN ZEICH ENVERORD NUN G Pla nZV) BAUORD NUN G FÜR DAS LAN D NORD RHEIN-WESTFAL EN (LAN DESBAUORD NUN G Bau ON RW) BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN ALLGEMEINE WOH NGEBIETE ( §4 BauNVO) 803 708 185 II GRUND FLÄCHENZAHL N UR EINZEL- UND DOPPELHÄUSER ZULÄSSIG ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS HÖCHSTMASS STRAßEN BEGRENZU NGSLINIE AUCH GEGENÜBER VERKEHRSFLÄCHEN BESOND ERER ZWECKBESTIMMUNG F H 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE ALS HÖCHSTMASS ; FIRSTHÖHE GH 9,50m HÖHE DER BAULICHEN ANLAGE ALS HÖC HST MASS ;GEBÄUDEHÖHE ( Bezugspunkte gemäß textliche F estsetzung Nr . 2) GRÜNFLÄCHEN öffentlich SONST IGE PLANZEIC HEN ABGRENZUNG UN TER SCHIEDLICHER NUTZUN G z.B. von Baugebieten oder Abgr enzung des Maß es der Nutzung innerhalb eines Baugebiets St ÖF FEN TLICHE GRÜN FLÄCHE RICHARD VALTER Öffentlich best. Vermessungsingenieur Sachverständiger für Grundstücks- u. Gebäudebewertung Hauptstraße 21 52372 Kreuzau Tel. : 02422 / 94040 Fax : 02422 / 940419 e-mail: info@vermessung-valt er.de www. vermessung-valter.de BESTANDSAN GABEN GRENZE DES R ÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICH ES DES BEBAUUNGSPLAN ES U MGRENZUNG VON F LÄCHEN FÜR N EBENAN LAGEN, STELLPLÄTZE, GARAGEN UND GEMEINSCHAFTSANLAGEN ZWECKBESTIMMUNG: St Stellplätze ÜBERSICHT VORH ANDENE BEBAUUNG VOR HAND ENE PARZELLENGRENZE z.B. 73 F LURST ÜCKSNUMMER REC HTWINKELZEICHEN # PAR ALLELZEICHEN GERADHEITSZEICHEN 15 ,0 VERMASSUN G FLURGRENZ E UNVERBIND LICHE LAGE DER STELLPLÄTZE BZ W. PARZELLIERUNGSVORSCHLÄGE IN DER ZUM ZE ITPUNKT DER PLAN AUFSTE LLUN G JEWE ILS GÜLTIGEN FASSUN G Planverfasser DIE V ORLIEG ENDE PLANUNTERLAGE E NTSP RICHT DE R A NFORDERUNG DES § 1 DER VE RORDNUNG ÜBE R DIE A USARB EITUNG DER BA ULEITPLÄ NE UND DIE DA RSTELLUNG DES PLANINHA LTS ( PLANZEICHENVE RORDNUNG). DIE DARSTE LLUNG STIMMT MIT DEM AMTLICHE N K ATAS TERNACHW EIS ÜBE RE IN. E S W IRD BE SCHEINIGT, DAS S DIE STÄDTEB AULICHE P LA NUNG GEO ME TRISCH E INDEUTIG FES TGELEGT IST. E NTW URF UND B EA RBE ITUNG DE S B EB AUUNGS PLANE S KREUZ AU , DEN 12.12.2016 R . VALTER, ÖbVI AUFSTELLUNGSBESCHLUSS BÜRGERBET EILIGUNG OF FEN LEGUNG SATZ UNGSBESCHLUSS BEKANNT MACHUNG DER R AT DER GEMEINDE MERZENICH HAT IN SEINER SITZU NG AM 07.07.2016 DIE AUF ST ELLUNG DIESES PLANES GEM. §2 IN VERBINDUNG MIT §13a D ES BAUGESETZBUC HES BESCHLOSSEN. DIE BET EILIGUNG DER BÜRGER GEM. § 3 ABS. 1 BAUGESETZBUCH ERFOLGTE AM DER PLANEN TWURF HAT MIT SEINEN ANLAGEN GEM. § 3 ABS. 2 IN DER ZEIT VOM BIS OFFENGELEGEN. DIESER PLAN IST GEMÄSS § 10(1) DES BAUGESET ZBU CHES VOM RAT DER GEMEIN DE MERZENICH AM ALS SATZUN G BESCHLOSSEN WORDEN. D IE BEKANNTMACHUNG ÜBER DEN BESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES SOWIE ORT UND ZEIT DER BEREIT H ALTUN G GEMÄSS § 10( 3) BAUGESETZBUCH IST AM ERFOLGT. MERZENICH, DEN MERZ ENICH, DEN BÜR GERMEISTER MERZ ENICH, DEN BÜ RGERMEISTER 181 186 U MGRENZUNG VON F LÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONST IGEN BEPFLANZ U NGEN hier: privat BAUGRENZE STRASSENVERKEHRSFLÄC HEN GR Z 0.4 198 88 PLA NUNGE N, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAS SNAHMEN UND FLÄCHE N FÜR M ASS NA HM EN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NA TUR UND LA NDSCHA FT VERKEHR SFLÄCHEN 179 e aß GEMEINDE MERZENICH te ru l e og S tr An de rV 182 eg W 1193 Dipl. -Ing. Deutsch er Name Feldahorn Immergrüner Buchsbaum Hainbuche Rotbuche Wintergrüner Liguster Schlehe D – Sonstige Festsetzungen ei er tn är 1195 W - BÜRGERMEISTER BÜRGERMEISTER 2. Niederschlagswasserb eseitigung Das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser wird im Trennsystem dem RRB Morschenich-Neu zugeführt. Die Auswirkungen des Baugebietsanschlusses an das RRB werden im Rahmen der Fortschreibung des Generalentwässerungsplans erfasst und dokumentiert. 3. Grundwasserverhältnisse, Staunässe und Schichtwasser Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Plangebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Bei der Bauwerksgründung sind ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes", der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. Wasser (Grundwasser, Staunässe und Schichtwasser) steht mit ca. 0 bis 3 m unter Flur nahe der Geländeoberfläche an. Der Wasserstand kann vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse verändert sein. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Wassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die Vorschriften der DIN 18 195 "Bauwerksabdichtungen" zu beachten. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - ohne Zustimmung der Unteren W asserbehörde erfolgen und keine schädliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit eintreten. 4. Erdbebenzone Das Plangebiet ist in der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein -Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)" der Erdbebenzone 3 in geologischer Untergrundklasse S zugeordnet. Nach den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten" zu berücksichtigen. MERZENICH, DEN MERZENICH, DEN 180 Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde sind gemäß § 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Auß enstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0 unverzüglich zu benachrichtigen. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege ist für den F ortgang der Arbeiten abzuwarten. BÜRGERMEIST ER