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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 112/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro I/K Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche I/K 12.06.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 112/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 12.06.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen ab Juni 2014 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 145,00 €. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 monatlich einen Grundbetrag von 150,00 € und einen Erhöhungsbetrag von 145,00 €. Die Auszahlung erfolgt im Monat Juli 2014. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen/fraktionslose Ratsmitglieder bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. Für das Kalenderjahr 2014 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 10.12.2013 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Die Auszahlung der bis 31.05.2014 zustehenden Zuwendungen ist im Januar 2014 erfolgt. Da der Rat der Stadt Wesseling ab dem 01.06.2014 aus 38 Ratsmitgliedern (bisher 42) und voraussichtlich 5 Fraktionen (bisher 6) sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied besteht, sollte die Höhe der Zuwendungen an die geänderten Zustände angepasst werden. Neben den Zuwendungen, die den Fraktionen zustehen, hat nach § 56 Abs. 3 Satz 5 und 6 GO NRW auch ein fraktionsloses Ratsmitglied Anspruch auf Sach- und Kommunikationsmittel in angemessenem Umfang. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein fraktionsloses Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte. 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 den monatlichen Grundbetrag je Fraktion auf 300,00 € und den monatlichen Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied auf 145,00 € festzusetzen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten für den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 31.12.2014 monatlich einen Grundbetrag von 150,00 € und einen Erhöhungsbetrag von 145,00 €. Die Auszahlung erfolgt im Monat Juli 2014. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen/fraktionslose Ratsmitglieder bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen - wie im Vorjahr 2013 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.