Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
147/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
12. November 2010
Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Ortsteil
Schuckenbaum im Bereich der Straße "Am Mühlenbach"
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Antragsteller: im Bereich der Straße Am Mühlenbach
hier: Aufstellungsbeschluss zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am
Königskamp“
Ausgangssituation
Bei einer Baukontrolle durch den Kreis Lippe wurde festgestellt, das bei drei im Bau befindlichen
Wohnhäusern Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten worden sind. Daraufhin erfolgte
deren Baustellenstilllegung.
Zwei der drei betroffenen Baufamilien haben daraufhin einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
gestellt. Von diesen Bauvorhaben liegen dem Kreis Lippe zwischenzeitlich auch Nachträge zu den erteilten
Baugenehmigungen vor.
Das dritte Bauvorhaben ist der Gemeinde im freigestellten Verfahren angezeigt worden. In einem Gespräch
zwischen Gemeindevertretern und den Baubeteiligten wurden diese auf noch offene Punkte hingewiesen,
die mit dem Kreis Lippe in seiner Funktion als Bauaufsichtsbehörde abzustimmen sind. Bei der o.g.
Baukontrolle ist auch dieses Bauvorhaben überprüft worden. Die dabei erkannten Unstimmigkeiten bzgl. der
Festsetzungen des B-Planes sind nicht abschließend zu greifen, da bisher die nunmehr vorzulegenden
Bauantragsunterlagen beim Kreis1 noch nicht eingegangen sind.
1
Die Frist hierfür endet vor dem Sitzungstermin. Es wird daher erwartet, dass in der Sitzung der genaue
Umfang bekannt ist.
-2-
Übersicht der Situation
Bauvor-haben
Verfahren
(s. Anlage)
2
Baugenehmigung ist o.k.
Antragsteller
3
§ 67-Verfahren,
Bauantragunterlagen
liegen noch nicht vor
5
Baugenehmigung ist o.k.
Antragsteller
formell / materielle Probleme
Traufhöhe >= 0,30 – 0,35 cm
Traufhöhe voraussichtlich > = 0,55 - 0,60 cm;
Stellung Garagen
Traufhöhe > = 25 cm;
Firsthöhe > = 40 / 45 cm,
Geschossigkeit
Bewertung der Situation
Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten u.a. (Abweichung / Duldung) sind ausgeschöpft oder schließen
sich aus persönlichen Gründen der Antragsteller aus.
Eine bautechnische Lösung, außer dem rechtlich eindeutigen Rückbau, ist aufgrund der unterschiedlichen
bautechnischen Ausführungen und dem damit verbundenen Umfang der Verstöße nur von der jeweiligen
Fachbetreuung der Bauvorhaben zu leisten und zudem nicht Gegenstand dieses Antrages.
Eine weitere Bewertung der bauordnungsrechtlichen Situation schließt sich aufgrund der rechtlichen
Thematik an dieser Stelle aus. Es wird auf den nicht öffentlichen Teil verwiesen.
Hinsichtlich der städtebaulichen Struktur ist die Bewertung der Auswirkungen durch die geänderte
Bauausführung nicht leicht zu vermitteln. Fest steht, dass 50 % des Bebauungsplanes mit Baukörpern
bebaut worden sind. Von diesen 50 % ist ein ordnungsgemäß errichtetes Gebäude aufgrund der
topographischen Lage nicht für die Bewertung heranzuziehen. Das zweite ordnungsgemäß errichtete
Gebäude ist durch die größere Anzahl der Gebäude, die nicht dem B-Plan entsprechen und deren
Standorte, in der Wahrnehmung nicht mehr prägend bzw. bestimmend.
Für die Beurteilung der städtebaulichen Situation ist es wichtig, die Situation für die Straße Am Mühlenbach
(nördliche wie südliche Straßenseite), wie auch die Fernwirkung wahrzunehmen. Die südliche Straßenseite
der Straße Am Mühlenbach stellt gleichzeitig den Siedlungsrand des Ortsteiles Schuckenbaum dar. Es
empfiehlt sich daher, die Bauzeile von der Straße Am großen Felde mit Blick zur Straße Am Mühlenbach zu
vergegenwärtigen. Bei der Beurteilung der Wirkung ist zu beachten, dass sie sich auf die städtebauliche
Eigenheit der Gemeinde Leopoldshöhe bezieht. Die Begründung führt hierzu aus: „........Die gestalterischen
Festsetzungen zielen jedoch darauf ab, von der Straße Am Mühlenbach nur eine optische eingeschossig
wirkende Bebauung zuzulassen. Die optisch zweigeschossige Wirkung entfaltet sich nur auf der
Südseite.....“.
Im Rahmen der Änderung, insbesondere in Bezug auf Gebäudehöhe und Geschossigkeit ist auch die
Würdigung nachbarlicher Interessen zu berücksichtigen. Eine entsprechende Änderung der
Gestaltungsfestsetzungen wird jedoch voraussichtlich nicht zu einer städtebaulichen Härte für den Nachbarn
(hier u.a. Bauvorhaben 4 –s. Anlage-) führen.
Inwieweit die Korrektur der gegebenen bautechnischen Ausführungen bei den hier strittigen Bauvorhaben
durch eine Bebauungsplanänderung getragen wird, ist nicht abschließend zu beantworten.
Die Frage der Vorbildwirkung und / oder des Erlangens eines Vorteiles gegenüber denjenigen Bürgern, die
sich an die Erfordernisse und Vorgaben halten, ist nicht im Rahmen des hier aktuell vorliegenden Antrages
zu klären, jedoch in den Entscheidungsprozess mit einstellbar.
Ohne Bebauungsplanänderung werden die bauordnungsrechtlichen Maßnahmen des Rückbaus oder
andere bautechnische Lösungen durch den Kreis Lippe per Vollzug angeordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von mehreren Grundstückseigentümern aus.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wären aufgrund der Eilbedürftigkeit und
der Vielzahl der anstehenden Verfahren durch ein zu beauftragendes Stadtplanungsbüro zu erbringen. Die
Durchführung des Verfahrens verbliebe bei der Gemeinde Leopoldshöhe.
Die Kostenübernahme durch die Antragsteller ist zu klären.
-3-
Verfahren
Mit Beschluss über eine Bebauungsplanänderung könnte den Baufamilien geholfen werden. Die
Änderung könnte über ein vereinfachtes Verfahren mit Änderung der Festsetzung zur Traufhöhe,
Firsthöhe und der Ausnutzung von drei Geschossen, erfolgen. Die Firsthöhe wäre für den betroffenen
Bereich dann auf 10,00 m festzusetzen (s. Anlage). Die Anhebung der Geschossigkeit könnte im
Rahmen einer Ausnahmeregelung vorgenommen werden, in der genau festgeschrieben wird, in
welchem der drei Geschosse die bauplanungsrechtlichen zwei Vollgeschosse liegen.
Diese Festsetzung bedarf einer feinen Abstimmung bautechnischer Parameter. Um im Rahmen
gerade des vorliegenden Prozesses Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird die genaue
Formulierung in der Ausschusssitzung nachgereicht.
Um allen drei Baufamilien zu helfen, wäre die Traufhöhe auf der Seite zur Straße Am Mühlenbach
voraussichtlich um 0,55 / 0,60 cm anzuheben2. Damit wäre eine Traufhöhe von 5,10 m erreicht. Wenn
dem so ist, müsste folgender Beschluss über jeden einzelnen Änderungspunkt gefasst werden:
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der11. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Mit der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“ werden folgende
Festsetzungen geändert:
- Traufhöhe
Die Festsetzung zur Traufhöhe gilt nur an der Nordseite des Gebäudes.
Es sind Traufhöhen von bis zu maximal 5,10 m über Oberkante natürliches Gelände zulässig.
Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut.
Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigen Eckpunkt des
Gebäudes.
- Firsthöhe
Die zulässigen Firsthöhen sind der Planzeichnung (s. Anlage) zu entnehmen.
Unterer Bezugspunkt: Natürliches Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigem Eckpunkt
des Gebäudes
- Geschossigkeit / Vollgeschosse
......Diese Festsetzung wird in der Sitzung nachgereicht..........
Schemmel
Anlagen:
- Geltungsbereich der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“ mit
Planzeichnung und geänderter Firsthöhe
- Übersicht zu den Antragstellern, Anträge, Fotos, Übersicht der insgesamt erstellten Bauvorhaben,
Kurzbeschreibung der Situation, Textliche Festsetzungen, Auszug der Begründung zur 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Am Königskamp“ wurden bereits versandt
2
Sie Unterlagen nicht öffentlicher Teil, Bauvorhaben Nr. 3